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karlyman

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  1. Die Struktur in Berlin bzw. einigen nördlichen Bundesländern ist eben eine andere als im Rest der Republik. Streife hin oder her - dort, wo die Aufgaben der Waffenbehörden von "der Polizei" (somit also nicht nur von der Verwaltungsbehörde als allgem. Polizeibehörde) wahrgenommen werden, ist sicherlich im Fall des Falles auch ein schnelleres "Umschalten" von "nur" verwaltungsrechtlichen Kompetenzen auf strafrechtliche/StPO-Befugnisse möglich. Wie das mit den Rechten des Betroffenen ist (der ja in einem Moment noch Beteiligter in einem Verwaltungsverfahren, nach Verwaltungsverfahrensrecht ist - sich im nächsten Moment aber ggf. unmittelbar als Beschuldigter im strafrechtl. Bereich gegenüber Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft wiederfindet)....? Da mögen sich im Detail die Juristen Gedanken machen. Ich empfinde die o.g. Beschäftigung der Polizeivollzugsdienste mit dem Vollzug des Verwaltungsrechts (s.o.) ja ohnehin als eine seltsame Konstruktion, aber das ist eine andere Geschichte. Dort wo (wie wohl überwiegend in D der Fall) ausschließlich die Verwaltungsbehörde kontrolliert, gibt es rechtlich keine Durchsuchung(sbefugnisse). Aus dem rein verwaltungrechtlichen Instrumentarium, § 36 Abs. 3 WaffG, ist auch keine Befugnis zum eigenmächtigen "Durchsuchen" eines Waffenschrankes erkennbar.
  2. Na, wenn die Mindest-Anforderung "0er"-Schrank ist, dann erfüllt sie der (von der Norm her darüber liegende) "Ier" ja auf jeden Fall.
  3. Das ist der Bremer Mist. Der erklärt u.a. Dinge (wie der ominöse "Trend im Schießsport") zur Realität, die keine Realität sind. Weil man will, dass sie zur Realität werden.
  4. Also, soweit ich das sehe, ist er das nicht. Das, was hier wiedergegeben wird, ist doch ein per Bundesrats-Initiative (Bremen) eingebrachter Entwurf. Damit soll offenbar (nach dem Willen einiger Länder) dem Kabinetts-Entwurf zum WaffG, der denen zu unvollständig ist, bezüglich Zuverlässigkeitsregelungen, HA etc. "noch eins draufgesetzt" werden.
  5. Das wird wohl sogar der Normalfall sein, dass da bei vielen LWB noch weitere Kartons/Ordner/Mappen drin sind - zur Aufbewahrung persönlicher Wertsachen bzw. Dokumente. Welche den Kontrolleur der Waffenaufbewahrung selbstverständlich nichts angehen. So ein (z.T. nicht billiger) Schrank kann ja selbstredend auch der gesicherten Aufbewahrung anderer Dinge dienen.
  6. Also, in meinem Bundesland kontrolliert die Verwaltungsbehörde. Und so, wie mir der Ablauf bekannt ist, "durchwühlen" die auch keine Waffenaufbewahrungsbehältnisse. Die Waffen werden dem Kontrolleur zum Abgleich aus dem Schrank gereicht, "im Schrank" hat der nichts zu suchen. "Durchsuchungen" nimmt die Verwaltungsbehörde nicht vor, sie kann höchstens an die Strafverfolgungsbehörden herantreten, um im gerechtfertigten Fall eine solche später vorzunehmen.
  7. Nur am Rande, ein kleiner rechtlicher Hinweis: Die Aufbewahrungskontrolle nach § 36 Abs. 3 WaffG ist keine "Schrankdurchsuchung".
  8. Egal. Solche Informationen, oft genug wiederholt, bleiben irgendwann in den Hirnwindungen "hängen".
  9. Ja - auf Seite 10 unten bzw. auf Seite 11. Das ist der Bremer Mist (= Bundesratsinitiative), mit dem ein Verbot von HA erreicht werden soll, welche das "Gesamterscheinungsbild" einer automatischen Kriegswaffe haben. Übrigens ohne "Gnadenregelung" für den Altbestand - Abgabe, Unbrauchbarmachung oder "Überlassung an Berechtigte" (letzeres ist ein Irrwitz - die gibt es nämlich nicht) wäre angesagt.
  10. Diese "Experten"-Aussage fiel mir schon bei der Sendung auf. "Besondere Durchschlagskraft" - im Vergleich mit was, bitteschön? Mit .22 lr-Munition? Verdächtig erinnerte mich die Formulierung - in Zusammenhang mit der 9x19 mm - an das Geseiere der Anti-Waffenbesitz-Initiativen (u.a. der Grünen) nach "Winnenden". Da wurde bezüglich dieser Munition auch stets über deren "hohe Durchschlagskraft" schwadroniert.
  11. Das scheint ja ohnehin bei diesen Verschärfungen "en vogue" zu kommen: Auf einen Schlag von "erlaubnisfrei und unregistriert" auf "verboten". Siehe gewisse Magazine. Im Kfz-Bereich würde man sagen: Von Null auf 200 km/h in zwei Sekunden.
  12. Dem kann ich nur zustimmen. In der nationalen (deutschen) Politik, also dem Bundestag, spielt nun die "Musik" mindestens ebenso. Denn die EU gibt bei der Umsetzung ihrer Feuerwaffenrichtlinie nur die Mindeststandards vor. Die Nationalstaaten können in ihrer jeweiligen waffenrechtlicher Gesetzgebung jederzeit darüber hinausgehen, Die können an diversen "Ecken" des Gesetzes im dt. WaffG weiter verschärfen. Und es ist zu fürchten (siehe eben Grünen-Antrag), dass die Umsetzung des europäischen Rechts dazu als Anlass genommen wird.
  13. Na, wenn "unbreakable" auch heißt, dass er dann aufgeklappt bei starkem Wind nicht kaputtgeht (wie so viele andere) - alles bestens. Ansonsten hatte ich zum Thema "täggdiggel Schirm" (wenn als solcher gekennzeichnet) ja bereits was gesagt.
  14. Deswegen ist es letztlich auch smarter, sich einfach einen sonstigen stabilen Schirm zuzulegen. Der geht nicht so schnell kaputt... bei Wind und Wetter.
  15. Ja, klar. Wenn man das von vornherein weiß, dass es Zoff geben wird bzw. geben könnte... Das ist aber nicht immer so. Und die Frage ist auch, wie weit man sich einschränkt bzw. in seinem Leben einschränken lassen will. Zur Frage des Schirms: To each his own.
  16. Also, wenn schon der Preisverglieich (s.o., Uwe) herangezogen wird: Wenn man's drauf anlegt, bekommt man zumindest die Waffen (auf dem reichlich ausgestatteten Gebrauchtmarkt) heute vergleichsweise günstig. Waffentresore aktueller Anforderungen wird es da (= preisgünstig) eher nicht geben.
  17. Deswegen würde ich von Artikeln, die mit (leicht oder öffentlich nachlesbaren) "Täggdiggel"-Bezeichnungen versehen sind, im Kontext mit Veranstaltungen, Waffenverbotszonen etc. auch eher die Finger lassen. Allgemein ist aber wohl auch ein Schirm, selbst wenn er eine Aufschrift "tactical" oder "defensive" hat, waffenrechtlich noch nicht unter die Kategorie "Stockdegen" & Co. einzustufen. Entscheidend wird letzlich wohl die Konstruktion sein. Und wenn er letztlich doch nichts anderes ist, als eben ein stabiler Schirm... Man darf Alltags-Gebrauchsgegenstände ja in stabiler, wertiger Form haben.
  18. " Und das ist noch nicht alles! Wenn Sie jetzt den neuen "SCHULZ 2017" bei uns kaufen, dann erhalten Sie den stylischen Bartkamm und den patentierten Sozi-Heißluftfön noch im Set dazu !!"
  19. Und im Hintergrund basteln die schon fleißig an Rot-Rot-Grün und damit "Muttis" Abgang. Soi groß ist die angebliche Liebe auch nicht.
  20. Den Eindruck habe ich auch, ja. So, wie der z.T. (siehe auch gestrige SPD-Veranstaltung) auftritt, wirkt er eher wie der Hauptdarsteller in einer Polit-Satire.
  21. Das meint er wohl. Ja, auch ich finde das ziemlich "unscharf" formuliert. "Ungeladene Munition"?? Da kommt in der Tat die Frage nach Schlampigkeit oder Vorsatz/Perfidie der Formulierung auf...
  22. Auf jeden Fall wurde gestern, beim "politischen Aschermittwoch" der Parteien, klar, was für ein "Dampfplauderer" M. Schulz ist. Da kam, nach meinem Eindruck (und selbst unter Berücksichtigung des Anlasses) nichts als Heißdampf. Ich weiß, dass viele hier die Kanzlerin nicht so schätzen - aber im direkten Vergleich zu Schulz ist Fr. Merkel, was Substanz und Sachlichkeit angeht, wohltuend. Die Faszination, die Schulz auf viele in D auszuüben scheint, ist mir ein echtes Rätsel.
  23. Beim NWR können wir sowieso das Fazit ziehen: Solange die Daten (egal ob Waffen, Schrank) fest im "Behördenschrank" bzw. dortiger Datei bleiben - kein Problem. Sofern die Daten von dort aber irgendwie an "sonstige Interessierte abfließen" - Problem.
  24. Von der GdP kamen jedenfalls (m.W.) in der Vergangenheit schon vernünftigere Einstellungen zum legalen, privaten Waffenbesitz - als das weitgehende "Abnicken" des grünen Mists, wie wir es hier sehen.
  25. Sind wir nicht alle schon im Wahlkampf....?
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