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karlyman

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  1. Das gilt natürlich nur dann, wenn man die besondere Mütze auf hat.
  2. Grundsätzlich einverstanden. Aber, wie weiter oben schon ähnlich gesagt: - was soll das mit der Menge (jetzt fängt das hier auch schon so an...) - der Mann hat nur zwei Hände zur Bedienung, ob der zwei oder 50 Waffen hat, ist also irrelevant - ob so einer nach Untersagung des legalen Besitzes dann wirklich entwaffnet ist (oder bleibt).... kann man nicht mit Sicherheit sagen.
  3. Irgendwann ist auch sein letztes Salami-Stück weg, und spätestens dann schaut er bedröppelt. Dann ist's eben zu spät.
  4. In der Tat - Verbote erzeugen eine "Mystifizierung" des Gegenstandes, und damit das Gegenteil. Aber das zu erkennen.... so weit reicht die Küchenpsychologie bzw. der pädagogische "Sachverstand" der ErzieherInnen im vorliegenden Fall wohl nicht aus. P.S.: In dem Fall könnte man ja mit dem Kind eine andere, schräge Verkleidung entwerfen... Es könnte als "Mad Scientist" zum (Kindergarten-)Fasching gehen. So mit dicker Brille+Schnauzbart, mit weißem Kittel, und in der Hand eine kleine Metallflasche - mit Aufschrift "Plutonium" oder "Anthrax". Ist ja keine Schuss- oder Stichwaffe, also alles bestens...
  5. Ja, wieder mal der Quark mit dem Spielzeugpistolen-verbieten.... Die Kommentare/Leserreaktionen finde ich ganz interessant.
  6. karlyman

    Goodbye Deutschland

    Das mit der Titulierung "Der...." ist eben die Bemühung, sich als "Eigenmarke" zu kreieren bzw. eine solche zu installieren. Schlicht ein Geschäftsmodell also. Ob man das mitmachen, also als Konsument unterstützen will, ist eine andere Frage.
  7. Das kann durchaus sein. Denn bei aller, oft berechtigten Kritik - es gibt ja nicht nur die leidenschaftlichen "Verbieter", sondern auch Waffenbehörden bzw. Sachbearbeiter, die konstruktiv Wege aufzeigen, wie legale Bestände gesichert werden. Im vorliegenden Fall schallte es evtl. nach einiger Zeit genauso harsch aus dem (Behörden-)Wald zurück, wie der Betroffene hineinrief.
  8. Das ist mir reichlich egal, ob die Spaß haben. Auch ist es nicht so maßgeblich, wie viele Leute sich wie lange nach dem Artikel noch an die dortigen Details erinnern. Fakt ist, dass die ständige, ja penetrante Wiederholung dieser Berichtsweise bzw. Formulierungen ("Waffenarsenal ausgehoben"/"Waffennarr" etc.) eine Wirkung und, gesamt gesehen, Grundstimmung zu dem Thema erzeugen. Und die ist, nett ausgedrückt, nicht gerade vorteilhaft für uns. Die zunehmenden Beschränkungen beim LWB "wachsen" nicht auf Bäumen. Sie sind auch Ausdruck einer Stimmungslage. Und die wird durch eine "Berichterstattung" solcher Art fleißig befördert. Das braucht man sich nicht schönzureden.
  9. Klassischer Unterschied zwischen Straf-/Ordnungswidrigkeitenrecht einerseits, und Verwaltungsrecht andererseits. In letzterem gibt es keine "Schuld".
  10. Auch unabhängig von dieser Homestory sondert die sonstige Presse zu dieser Geschichte doch jetzt reihenweise Formulierungen wie "Riesiges Arsenal", "Waffenwahn" etc. ab. Und das hat nichts mit den ganz spezifischen Absonderlichkeiten des Herrn zu tun. Da wird Stimmung gemacht und weiterhin der Boden bereitet für das gesellschaftliche an-den-Rand-schieben der LWB.
  11. Ja. Es ist da wohl Tat so, dass das Amt nachvollziehbare Gründe für den Widerruf (und bis dahin einiges an Nachsicht) hatte. Die Entwicklung des Mannes ist einfach nur traurig. "Der etwa 1,90 Meter große Mann mit dem zotteligen Bart war bis vor zwölf Jahren Leiter des Sprengstoffreferats im Hamburger Amt für Arbeitsschutz. Nach eigenen Angaben betreute er unter anderem jedes Jahr die Dom-Feuerwerke und war auch an der Sprengung des Iduna-Hochhauses 1995 beteiligt. Außerdem war er anerkannter Waffensachverständiger." – Quelle: http://www.mopo.de/25758608 ©2017 Aber solche Schicksale bzw. Entwicklungen sind natürlich bei weitem nicht nur auf den LWB beschränkt. Was hier sauer aufstößt, ist, dass der Fall ersichtlich zur medialen Stimmungsmache ge- bzw. missbraucht wird.
  12. Nur die Berichterstattung, die ist nicht egal. Denn dieser geht es ersichtlich nicht um sachliches Berichten zum Fall. Sondern, wieder mal einen Fall von "Waffennarretei" vorzuführen. Letztlich rückt dies den LWB in Gänze in ein schiefes Licht, in eine gesellschaftlich randständige Lage. Genau darum geht es "im Subtext".
  13. Das mit der Ausübung der SV-Tätigkeit (vielleicht auch sonstigen Gründen einschl. Zuverlässigkeit?) und dem Widerruf der Besitzerlaubnisse seitens der Behörde, können wir hier auch nicht beurteilen. Aber es ist irgendwie eklig, wie hier wieder mal medial in Richtung "gewaltiges Arsenal"/"Waffennarr"/"riesige Sammlung ausgehoben" gehetzt wird. Seriöse Berichterstattung sieht anders aus - in dem Themenbereich scheinen mittlerweile alle Schranken gefallen zu sein...
  14. Da war, objektiv gesehen, weder ein "gigantisches Waffenlager", noch ein "großes Arsenal", noch wurde nach dem geschilderten Ablauf etwas "entdeckt". Das ist eine (in solchen Fällen inzwischen leider übliche) manipulative Berichterstattung. In solchen thematischen "Nischenbereichen", wo nur ein kleinerer Bevölkerungsteil (hier: LWB) die Berichterstattung wirklich hinterfragt, ist solche Stimmungsmache "problemlos" möglich.
  15. Also, ich möchte in meinem Vorgarten keine Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe haben. So eine Altlast/Untergrundkontamination kann richtig teuer werden.
  16. Du beschreibst die Situation von als "Waffe" genutzten Gegenständen im Strafrecht. Waffe im eigentlichen Sinne ist, wie bekannt, im Verwaltungsrecht (WaffG) formuliert. Das nur am Rande.
  17. Also, in Kontrast zu den ganzen "Unbestimmtheiten", denen du jetzt seitens des Händlers (F.) begegnet bist, war das eine klare Ansage.
  18. "Entwaffnung"? Noch nicht mal das taugt hier ja als "Argument". Mal abgesehen vom unständlich zu ladenden einschüssigen VL - die meisten der geschätzt Millionen von VL-Eignern in D dürften noch nicht mal Pulverschein bzw. Pulver dafür haben.
  19. Sehr viele - wahrscheinlich sind die meisten VL-Replika-Besitzer außerhalb der Schützenszene - werden von ihrem "Glück" gar nichts mitbekommen. Die rechtliche Konsequenz ist klar. Ich frage mich aber immer noch, wo da der Sinn liegt, einige Millionen Bundesbürger wegen buchstäblich nichts zu kriminalisieren. (OK, vielleicht sollte man die "Sinnfrage" in Zusammenhang mit dieser Rechtsmaterie, insbesondere mit der aktuellen EU-Entwicklung, gar nicht mehr stellen).
  20. Ja, das ist auch ein Aspekt. Wenn die tatsächlich nicht "nur" Neuerwerbe, sondern sämtliche Altbestände an VL-Replika nachregistrieren wollen - dann müssten sie neben jeder Waffenbehörde noch eine zweite "anbauen". Hier dürfte es in D um eine (bislang unbekannte) Millionenzahl an Besitzern, und noch mehr solcher Waffen, gehen.
  21. Und in 20 Jahren sind immer noch massenhaft unregistrierte Bestände in Privathaushalten. Oder kontrollieren die ab dem Stichtag jeden Privathaushalt auf VL-Replika?
  22. Also, speziell DP (Pedersoli) bietet ja seit vielen Jahren auch erlaubnispflichtige Waffen an; die sind somit nicht nur (rechtlich gesehen) "Nischenhersteller". Aber viele Kunden von einschüssigen, historischen Steinschloss-/Perkussionswaffen-Replika, die dürften sich bisher in einer "sicheren" Nische gesehen haben (naja - diese Waffen haben ja praktisch auch NULL deliktische Relevanz, zumal viele Erwerber, die sie nur aus Liebhaberei kaufen, noch nicht mal Pulver haben (dürfen). Man darf gespannt sein, wie der deutsche Gesetzgeber diesen Unsinn "begründen" will. Und wie weit er eine Registrierungspflicht fassen will.
  23. Eigenzitat aus dem EU-Halbautomaten-Verbots-Thread (wo das VL-Thema zuletzt mit diskutiert wurde): "(Mal abgesehen vom völligen Nonsens einer solchen Regelung...) Bei Neuverkäufen von Vorderlader-Replika ließe sich das verwaltungsmäßig ja noch einigermaßen bewerkstelligen. Aber der riesige Altbestand.... Kann sich hier jemand ernsthaft vorstellen, dass man versuchen wird, in D Millionen von bereits (nicht nur erlaubnisfrei, sondern auch unregistriert) erworbenen VL-Replika nachzuregistrieren? Kriegt da seitens der Waffenbehörde jeder deutsche Haushalt Post, oder gar einen "Hausbesuch"? "
  24. Das Thema hier ist ja eigentlich (bzw. ursprünglich) HA-Verbot oder -Beschränkung durch die neue EU-Regelung. Aber rein zahlenmäßig wäre die Kat.C-Einstufung sowie Registrierungspflicht für die VL-Replika in D -zigfach relevanter. Es wären, zumal bei Geltung auch für Altbestände, Millionen Bürger betroffen. Viele davon werden gar nichts von ihrem "Glück" wissen bzw. mitbekommen. Und auf die Gesetzes"begründung" im dt. WaffG, was die VL angeht, wäre ich erst recht gespannt. Relevanz dieser Waffen praktisch: = Null. ("Neue EU-Regelung" taugt natürlich nicht als Gesetzesbegründung - die EU ist nicht zuständig).
  25. (Mal abgesehen vom völligen Nonsens einer solchen Regelung...) Bei Neuverkäufen von Vorderlader-Replika ließe sich das verwaltungsmäßig ja noch einigermaßen bewerkstelligen. Aber der riesige Altbestand.... Kann sich hier jemand ernsthaft vorstellen, dass man versuchen wird, in D Millionen von bereits (nicht nur erlaubnisfrei, sondern auch unregistriert) erworbenen VL-Replika nachzuregistrieren? Kriegt da seitens der Waffenbehörde jeder deutsche Haushalt Post, oder gar einen "Hausbesuch"?
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