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karlyman

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  1. Also, alleine die Bezeichnung ist schon schrecklich. "Pyro-Defender"... Da will sich damit am Ende jemand verteidigen? Untragbar.
  2. Und zuständig (Normierungskompetenz Waffenrecht) sind die übrigens auch nicht.
  3. Da hast du ein Grundsatzproblem erkannt.
  4. Der mehr oder weniger "kleine Waffenladen um die Ecke" dürfte sich in der Tat freuen. Finde ich auch nicht so falsch; auch ich unterstütze "meinen" regional erreichbaren Händler, wenn möglich. Ich frage mich nur - wie bekommen denn nun Einzelhändler die Ware vom Großhandel übersandt?
  5. Das sehe ich auch so. Was für ein Blödsinn, dieses "Fass" aufzumachen. Man kann ja gegen das Bedürfnisprinzip sein; aber es ist heute eben existent, und wenn man sich in diesem Rechtsrahmen bewegt, muss man überlegen, was klug ist. Erstens ist die schießsportliche Verwendung bei so vielen und gleichartigen Waffen praktisch nicht mehr belegbar; aber das ist es, was eben immer noch Hintergrund des § 14 Abs. 4 WaffG ist. Zum anderen mache man sich, so blöde es ist, das "gesellschaftliche Klima" klar (man agiert hier, auch vor Gericht, nicht im "luftleeren Raum"); in einer Zeit, wo in der (tendenziösen) Presse landauf, landab bereits bei einem legalen Waffenbestand von bescheidenen 5 oder 10 Stücken über "horten" und "Arsenal" polemisiert wird...
  6. Dagegen hilft nur, sich sorgfältig zu überlegen bzw. sich abzustimmen, bevor man mit "einer Idiotie" (die absehbar nach hinten losgeht) durch die Instanzen geht. Was allerdings "idiotisch" ist und ggf. kontraproduktiv wird, darüber gibt es verschiedene Ansichten.
  7. Das BVerwG ist rechtsprechende Gewalt, nicht Legislative. Ein Urteil fällen die dann, wenn es etwas zu be-urteilen (= strittige Rechtsnorm mit Auslegungsbedarf) gibt.
  8. Ist das jetzt wörtlich zu verstehen....?
  9. Also, das kann nicht sein. Ich dachte, "Merkel ist schuld". Stets. An allem. Heute nacht war's draussen ja schon empfindlich kalt. Sicher hat sie da auch am großen Heizungsregler gedreht.
  10. Ich sehe das entspannt. Vielleicht wird bei dem einen oder anderen, der anfangs eben "nur mal knallern" wollte, mehr, d.h. ein tiefer gehendes Interesse daraus. Dann kommt er zu den SV.
  11. Jagdschutz im weitesten Sinne wohl.... Aber ich würde da, in der Tat, auch nicht so darauf herumreiten. Man darf ja vieles sein, aber blöd sollte man nicht sein.
  12. Es würde mich nicht wundern, wenn die demonstrierten Gegenstände sogar aus polizeilichen Regalen stammen (Asservaten, LKA o.ä.). Ich glaube kaum, dass die in den Redaktionsschubladen herumlagen. Ehrlich, mir stößt die tendenziöse Machart vieler SWR-Sendungen auch sauer auf.... Aber man kann auch "Kriegsschauplätze" um des Streitens willen aufmachen... Wen's interessiert, soll doch wegen des besagten Dings einfach bei der entsprechenden Redaktion anfragen.
  13. Gegen so hübsche Frauen stellt man nicht Strafanzeige... Was seid ihr denn für Gentlemen? Im Ernst, vielleicht gab's ja eine Sondergenehmigung zu TV-"Demonstrationszwecken"... Was ich übrigens auch etwas pikant finde, ist, dass man einem Unternehmen (Kopp-Verlag) im Beitrag quasi vorhielt, "Schlagstöcke" zu verkaufen, dann aber etwas präsentierte, das in der Tat wie eine Stahlrute aussah. Wird dem Kopp-Verlag damit indirekt eine Straftat unterstellt?
  14. Ach, der SWR darf zur Erfüllung seiner medialen Mission alles... Ganz besonders in Erleuchtungs-Sendungen wie "Zur Sache Baden-Württemberg"...
  15. Hmm, der Gedanke kam mir bei dem Thema auch. Aber man muss nicht hadern... Wenn Fa. J.S. das im Angebots-"Portfolio" hat - um so besser. Nicht jede(r) findet unkompliziert den Weg zu einem Schützenverein oder jagdlichen Schießen.
  16. Ja, in letzter Zeit zwickt's immer so im rechten Bein, gelle...
  17. Ja, immer diese "Hobbysäger". Das Sägen im Wald sollten nur noch Hauptberufliche, also Sägeprofis vornehmen... Aber mal ganz im Ernst: So viel Schlechtigkeit man auch den Grünen zutraut, da kämen sie in Konflikt mit nicht wenigen ihrer eigenen Mtglieder und Sympathisanten aus dem ländlichen Bereich. Da gibt's so manche, die auch ihr Stückle Wald bewirtschaften, genau wie es immerhin auch ein paar öko-orientierte Jäger in den Reihen gibt.
  18. Letzlich ist das ein Streit um Kaisers Bart... Die Politik konnte davon überzeugt werden, nach dem unsäglichen Leipziger Urteil quasi den Status Quo der langjährigen Rechtspraxis zu jagdl. HA wieder herzustellen. Das war die Hauptsache. Und dabei hat man gleichzeitig noch die genannte praktische Verbesserung eingebaut. Letztere war ersichtlich nicht "das Argument" für die kleine BJagdG-Novelle, aber man hat sie vernünftigerweise gleich mit implementiert. So stellt sich mir das dar.
  19. Seien wir froh, dass (bzw. sobald) das so ist.
  20. Zitat: "Und was ist mit den Kleinen? Dürfen sie dieses Jahr noch von Haus zu Haus ziehen und Süßes oder Saures einfordern? Wenn die kleinen Monster mit schwarzen Augen und Gruselumhang umherziehen, dann ist da wirklich gar nichts zu befürchten. Dennoch kann es nicht schaden, wenn die Erziehungsberechtigten zur Sicherheit einen Blick auf die Kinder haben." Letzteres meine ich allerdings auch. Es geht ja nicht um Gefahren durch die Kleinen/Mini-Monster ("da ist wirklich gar nichts zu befürchten") - sondern FÜR sie.
  21. Glaube ich nicht. Zumal noch nicht so sicher ist, ob sich Mitte November auf EU-Ebene (firearms directive) etwas entscheidet.
  22. @ carcano: Völlig überraschend kommt das Vorgehen allerdings nicht. "Mich wundert da nix". Ein (dir wahrscheinlich bekanntes) Beispiel aus dem Ländle, das jetzt mit Jagdrecht so gut wie nichts, und übrigens auch kaum mit Parteifarben, zu tun hat: Vor 2009 war im Naturschutzrecht für alle Beteiligten (Naturschutzbehörden, Naturschutzverbände und -interessierte, betroffene Landnutzer und Rechtsvertreter...) ebenfalls Blättern im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und parallel im Landesrecht (u.a. Naturschutzgesetz/NatSchG Baden-Württemberg) angesagt. Das BNatSchG wurde vom Bundesgesetzgeber im Juli 2009 novelliert. Mit seinem Inkrafttreten hatten sich die meisten materiellen/inhaltlichen Bestimmungen auch des NatSchG Ba.-Wü. "erledigt", d.h. sie wurden vom Bundesrecht verdrängt. Es wäre angesagt gewesen, relativ zeitnah eine Novellierung, also entsprechende Anpassung des Landesrechts, vorzunehmen. Was geschah? Baden-Württemberg hat tatsächlich bis zum 23.06.2015 (somit über den Regierungswechsel und dann den Großteil der folgenden Legislaturperiode hinweg) "gebraucht", um ein entsprechend angepasstes, neu gefasstes Landes-NatSchG zu schaffen. Das NatSchG war so lange quasi zum "Gesetzeszombie" geworden, der nur noch zu einem untergeordneten Teil tatsächlich galt.
  23. So, dann wäre das eben auf diese Weise "geregelt." Es wäre durch JWMG-Anpassung in der Tat einfacher - im Sinne von offensichtlicher, einfacher erkennbar - gegangen. Mal abwarten, ob sich in den nächsten Jahren die eine oder andere Diskussion mit (weniger rechtskundigen) Vertretern der ba.-wü. Exekutive ergibt, die gegenüber Jägern auf diesen "Buchstaben" des JWMG pochen (obwohl der, s.o., nichts mehr wert ist...).
  24. Weil sich Leute eher locker-spaßig Gedanken über Heuballen und Holzklötze machen? Entspann dich mal ein wenig. So bierernst wird das Thema doch hier nicht abgehandelt. Du könntest auch lesen, was inzwischen in diversen anderen Foren bzw. Leserkommentaren so zu Clownsattacken formuliert wird... Dagegen sind die meisten WO-Kommentare wirklich kultiviert.
  25. Weil zunächst mal alles erlaubt ist, was nicht verboten ist. Und weil im JWMG nur drin steht, dass man kein mehr als 2-schüssiges Magazin verwenden darf. Wo steht da etwas von einem spezifizierten Waffenverbot? Irgendwann hatte das BVerwGericht ja seine - recht exotische - Interpretation einer einschlägigen (inzwischen lt. ausgedrücktem Willen des Gesetzgebers obsoleten) Vorschrift aus dem BJagdG getroffen, aber das JWMG Ba.-Wü. lag da nicht auf dem Tisch und stand nicht zur Debatte... Und man kann wohl auch davon ausgehen, dass die Macher des JWMG - verfasst vor besagtem Urteil zum Bundesrecht - bei der Formulierung von der langjährigen Rechtsanschauung und -praxis zum jagdl. HA-Thema ausgingen. Und die entsprach nicht der exotischen Leipziger Auslegung.
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