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karlyman

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  1. Der blanke Wahnsinn.... Je mehr man die Sache betrachtet.
  2. Ich habe da immer das Bild eines "Abfütterns mit süßem Brei" vor mir.... So lange es den stetig und reichlich gibt, bleibt alles ruhig und zufrieden.
  3. Noch nicht mal eingegangen im Bundespräsidialamt; d.h. es dauert noch eine gewisse Zeit, bis das überhaupt zur Unterschrift vorgelegt wird. Ich bin ja generell froh, dass diese Sache politisch nun so gelaufen ist und bewerkstelligt werden konnte; und will bzw. werde auch nicht ständig nervös "mit den Hufen scharren". Aber es scheint so, als dass die Sache nun nicht gerade mit "übertriebenem Eifer" betrieben wird...
  4. Ich bin auch mal gespannt, wie heute abend der ARD-Themenabend "Amoklauf" ausfällt (dt./österr. Fernsehfilm ab 20.15 Uhr, danach das Thema bei "Maischberger"). Obwohl, große Neigung habe ich nicht, mir dort dieses wieder und wieder hochgepushte Thema anzutun.
  5. Hat hier jemand Info, ob das Gesetzeswerk überhaupt schon den Bundespräsidenten "passiert" hat ?
  6. Es geht nicht um Platz, sondern darum, dass das Gesetz unterschrieben aus dem Bundespräsidialamt kommt und zeinah zur Veröffentlichung vorgelegt wird.
  7. Das Problem: Mit so einem Müll wird medial "Stimmung gemacht", d.h. - Empörung beim wählenden Bürger - und "Besorgnis" bzw. ein Wittern von Stimmengewinn beim gleichfalls fachlich ahnungslosen politischen Entscheider produziert. Und gegen so einen Medien-Müll müssen wir als LWB konstant anrudern.
  8. Und (nur am Rande): Den Formulierungs-Quatsch mit der "Luftdruck"waffe offenbar auch nicht...
  9. Jetzt wird hier ein reiner Streit um Begriffe daraus. Das StGw90 und das StGw77 (Bullpup-Design) entsprechen, im Vergleich zu früheren sog. "Rifles", doch genau dem Karabiner-Prinzip des (relativ) kurzen. leichten, handlichen "assault rifle". Standard-Format in modernen Armeen eben. So war's gemeint. Irgendwie führt diese Teildiskussion aber nicht weiter.
  10. Als Jäger, als Schütze, als LWB generell.... Weniger bzw. simpler wird das sicher nicht mehr.
  11. Ein guter Punkt. Ich denke, die Antwort auf diese Frage könnte uns alle ziemlich beunruhigen...
  12. Nur in Kürze, gerade gelesen: Die ARD veranstaltet am morgigen Mittwoch (erst 20.15 Uhr dt./österr. Fernsehfilm; danach Diskussionsrunde bei S. Maischberger) einen "Themabend Amok". Wahrscheinlich hat man von all den Flüchtlings-/AfD- etc. Runden inzwischen so die Nase voll, dass man eben dieses Thema mal wieder "hochnudelt" bzw. wiederkäut.
  13. Sag' ich (und nicht nur ich) ja... Auf den Erwerb und Besitz der jagdl. HA haben die abweichenden landesrechtlichen Regelungen keinen Einfluss, da dabei auf das BJagdG Bezug genommen wird. Aber für die jagdliche Verwendung der HA schon. So, wie das im ba.-wü. Jagdrecht jetzt drinsteht, dürfte bei Jagd in Ba.-Wü. kein Magazin "größer 2" im HA (zum Schuss auf Wild) verwendet werden.
  14. Prinzipiell guter Ansatz. Muss dann nur noch (politisch/parlamentarisch) mit Leben erfüllt werden.
  15. Aber doch nicht als infanteristische Standardwaffe; die hatte ich gemeint. Da haben auch die genannten Nationen ein StGw im "Carbine"-Format.
  16. Ich denke, der Zug "Rifle" statt "Carbine" ist bei praktisch allen modernen Armeen inzwischen abgefahren.
  17. Einerseits ja... andererseits sind Revier-Außengrenzen häufig auch Gemeindegrenzen, und die enden bei Gemeinden in solcher "Randlage" in aller Regel an der Landesgrenze. Es sei denn natürlich, es werden mehrere Reviere "hüben und drüben" einheitlich bejagt. Ich hab's allerdings auch schon mal erlebt, dass die Jagdautos bei der DJ in Ba.-Wü. geparkt wurden, und nach ein paar Metern im Gelände, im eigentlichen Revier, war man in Hessen. Ausdrückliche Ansage an die "Auswärtigen": "Dran denken, Leute, hier gilt hessisches Jagdrecht". Deutschland, dein Förderalismus... Manchmal ganz nett, fast ein wenig folkloristisch; aber bei Dingen wie dieser Waffen-/HA-Frage wird's doch echt lächerlich.
  18. Du meinst, die Ökojäger sind wach, und die anderen (-zig mal so groß bzw. so viele) schnarchen?
  19. Eben, diesen Unterschied sehe ich auch. Die ba.-wü. Jäger (somit auch ich) dürften bezüglich Jagdausübung in Ba.-Wü. weiterhin der "2-Schuss-Mag-Regelung" unterliegen, nicht der etwas liberaleren Bundesregelung. Allerdings richtet sich der Erwerb und Besitz der Jagdwaffen ja nach Bundesrecht, und da gibt es folglich keine landesrechtliche Beschränkung. Was aber zeigt - diese unsinnige Diskrepanz gehört geradegezogen.
  20. Ja, die Übernahme der Bundesregelung ist dringend notwendig, sonst "hängt" man als Betroffener seltsam dazwischen... Das "schreit" geradezu nach einer entsprechenden Forderung durch den LJV-(und auch: ÖJV-)Landesverband. Stichwort Verbändebeteiligung im Verfahren. Ich hoffe, die Verbände sind in der Frage sensibilisiert.
  21. Aber genau den Fall hätten wir doch nach Inkrafttreten der neuen BJagdG-Regelung zu HA-Magazinen. Ba.-Wü. (evtl. noch andere) haben weiterhin noch die alte, restriktivere (und, wie wir wissen, gerichtlich extrem "auslegbare") Regelung in ihren Landes-Jagdgesetzen, der Bund hat nun eine neue Regelung getroffen. Was also ist künftig bei Jagdausübung z.B. in Ba.-Wü. mit HA + Wechselmagazin (ohne Mag.-Begrenzung, mit 3 Schuss geladen; oder mit einem neuen "3-Schuss-Magazin")?
  22. Art. 72 (1) Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat. ... (3) Hat der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht, können die Länder durch Gesetz hiervon abweichende Regelungen treffen über: 1.das Jagdwesen (ohne das Recht der Jagdscheine) ... Und was ist das JWMG Ba.-Wü.....?
  23. Ich nehme an, mit "auf dem Grundstück" hat er sein zum Wohnhaus gehörendes Grundstück gemeint. Noch dürfte es nicht die Regel sein, dass Sondengänger fremde Wohngrundstücke/Wohnhausgärten abgehen... Und, wer rechtskonform agieren will, muss und wird die Lagerung dann ohnehin baulich sichern.
  24. Und dazu noch.... unmittelbare Wirkung nur auf die rechtlich streitenden Parteien entfaltete.
  25. Also, diese Patrone hört sich wirklich total massenkompatibel bzw. nach logistikfreundlichem "NATO-Einheitskaliber" an.
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