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karlyman

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  1. Seltsam; warum "passiert" dann z.B. in der deutlich liberaleren Schweiz, und im ebenfalls noch liberaleren Österreich, auch nicht mehr als in D?
  2. Theoretisch ist vieles möglich... aber wo ist die praktische Relevanz? Wer hat tatsächlich mal "100 Leute mit Waffen ausgestattet"? Wenn wir jetzt anfangen, rein nach theoretischer Möglichkeit restriktivst zu normieren, dann gute Nacht... Und adieu brennbare Flüssigkeiten etc. in Privathand.
  3. Die Orientierung am Kaliber ist dabei ja ein besonderer Quatsch. Jemand kann in einem identischen Büchsen-Kaliber durchaus diverse Jagdwaffen verschiedenen Typus' (Bauart) haben, z.B. Einzellader, Repetierer, Halbautomat, Kombinierte. Ein "einheitliches" Kaliber zu haben, kann durchaus Vorteile haben.
  4. Ja. Ich halte es für durchaus wahrscheinlich, dass auch dieses Stahlruten-Teil, das im SWR gezeigt wurde, aus einer entsprechenden Sammlung kommt (Polizei/LKA). Eine solche (LKA in Ba.-Wü.) konnte ich auch mal besichtigen. Wirklich interessant (wobei ich die Feuerwaffen meine, nicht das Schlag...- Zeugs).
  5. Ich denke, die Sache mit Wafferwerb nach § 14 Abs. 4 WaffG "pendelt" sozusagen zwischen Extremen... Auf der einen Seite steht der Einzelbedürfnisnachweis a la WBK "Grün" (Schießsport). Auf der anderen Seite das "Einkaufen ohne Grenze", auch von sehr vielen und modell-identischen Waffen auf WBK Gelb. Letztlich geht es bei der "unsichtbaren Grenze" wohl um Plausibilität. Soll heißen: § 14 Abs. 4 WaffG fordert keinen Nachweis eines einzelnen Bedürfnisnachweises; wer z.B. einen K98, einen Steyr M95, eine Springfield 1903, einen Mosin Nagant und die CH K11 und K31 sein eigen nennt, und sie alle abwechselnd für BDMP Dienstgewehr 1 einsetzt, dürfte noch keine Schwierigkeiten bekommen; wäre es so, dann hätten wir ja die Verhältnisse der Erlaubnis nach WBK Grün... Wer aber ein Dutzend Exemplare von jeder der genannten Ordonnanbüchsen erwirbt, dürfte kritischen Nachfragen bezüglich des "Sammelns" auf WBK Gelb ausgesetzt sein. Denn dass er die faktisch alle schießsportlich nutzt (ggf. dann noch mit einem gewissen Bestand auf WBK Grün daneben, wie es ja bei vielen der Fall ist), ist nicht mehr wirklich plausibel zu machen.
  6. Also, alleine die Bezeichnung ist schon schrecklich. "Pyro-Defender"... Da will sich damit am Ende jemand verteidigen? Untragbar.
  7. Und zuständig (Normierungskompetenz Waffenrecht) sind die übrigens auch nicht.
  8. Da hast du ein Grundsatzproblem erkannt.
  9. Der mehr oder weniger "kleine Waffenladen um die Ecke" dürfte sich in der Tat freuen. Finde ich auch nicht so falsch; auch ich unterstütze "meinen" regional erreichbaren Händler, wenn möglich. Ich frage mich nur - wie bekommen denn nun Einzelhändler die Ware vom Großhandel übersandt?
  10. Das sehe ich auch so. Was für ein Blödsinn, dieses "Fass" aufzumachen. Man kann ja gegen das Bedürfnisprinzip sein; aber es ist heute eben existent, und wenn man sich in diesem Rechtsrahmen bewegt, muss man überlegen, was klug ist. Erstens ist die schießsportliche Verwendung bei so vielen und gleichartigen Waffen praktisch nicht mehr belegbar; aber das ist es, was eben immer noch Hintergrund des § 14 Abs. 4 WaffG ist. Zum anderen mache man sich, so blöde es ist, das "gesellschaftliche Klima" klar (man agiert hier, auch vor Gericht, nicht im "luftleeren Raum"); in einer Zeit, wo in der (tendenziösen) Presse landauf, landab bereits bei einem legalen Waffenbestand von bescheidenen 5 oder 10 Stücken über "horten" und "Arsenal" polemisiert wird...
  11. Dagegen hilft nur, sich sorgfältig zu überlegen bzw. sich abzustimmen, bevor man mit "einer Idiotie" (die absehbar nach hinten losgeht) durch die Instanzen geht. Was allerdings "idiotisch" ist und ggf. kontraproduktiv wird, darüber gibt es verschiedene Ansichten.
  12. Das BVerwG ist rechtsprechende Gewalt, nicht Legislative. Ein Urteil fällen die dann, wenn es etwas zu be-urteilen (= strittige Rechtsnorm mit Auslegungsbedarf) gibt.
  13. Ist das jetzt wörtlich zu verstehen....?
  14. Also, das kann nicht sein. Ich dachte, "Merkel ist schuld". Stets. An allem. Heute nacht war's draussen ja schon empfindlich kalt. Sicher hat sie da auch am großen Heizungsregler gedreht.
  15. Ich sehe das entspannt. Vielleicht wird bei dem einen oder anderen, der anfangs eben "nur mal knallern" wollte, mehr, d.h. ein tiefer gehendes Interesse daraus. Dann kommt er zu den SV.
  16. Jagdschutz im weitesten Sinne wohl.... Aber ich würde da, in der Tat, auch nicht so darauf herumreiten. Man darf ja vieles sein, aber blöd sollte man nicht sein.
  17. Es würde mich nicht wundern, wenn die demonstrierten Gegenstände sogar aus polizeilichen Regalen stammen (Asservaten, LKA o.ä.). Ich glaube kaum, dass die in den Redaktionsschubladen herumlagen. Ehrlich, mir stößt die tendenziöse Machart vieler SWR-Sendungen auch sauer auf.... Aber man kann auch "Kriegsschauplätze" um des Streitens willen aufmachen... Wen's interessiert, soll doch wegen des besagten Dings einfach bei der entsprechenden Redaktion anfragen.
  18. Gegen so hübsche Frauen stellt man nicht Strafanzeige... Was seid ihr denn für Gentlemen? Im Ernst, vielleicht gab's ja eine Sondergenehmigung zu TV-"Demonstrationszwecken"... Was ich übrigens auch etwas pikant finde, ist, dass man einem Unternehmen (Kopp-Verlag) im Beitrag quasi vorhielt, "Schlagstöcke" zu verkaufen, dann aber etwas präsentierte, das in der Tat wie eine Stahlrute aussah. Wird dem Kopp-Verlag damit indirekt eine Straftat unterstellt?
  19. Ach, der SWR darf zur Erfüllung seiner medialen Mission alles... Ganz besonders in Erleuchtungs-Sendungen wie "Zur Sache Baden-Württemberg"...
  20. Hmm, der Gedanke kam mir bei dem Thema auch. Aber man muss nicht hadern... Wenn Fa. J.S. das im Angebots-"Portfolio" hat - um so besser. Nicht jede(r) findet unkompliziert den Weg zu einem Schützenverein oder jagdlichen Schießen.
  21. Ja, in letzter Zeit zwickt's immer so im rechten Bein, gelle...
  22. Ja, immer diese "Hobbysäger". Das Sägen im Wald sollten nur noch Hauptberufliche, also Sägeprofis vornehmen... Aber mal ganz im Ernst: So viel Schlechtigkeit man auch den Grünen zutraut, da kämen sie in Konflikt mit nicht wenigen ihrer eigenen Mtglieder und Sympathisanten aus dem ländlichen Bereich. Da gibt's so manche, die auch ihr Stückle Wald bewirtschaften, genau wie es immerhin auch ein paar öko-orientierte Jäger in den Reihen gibt.
  23. Letzlich ist das ein Streit um Kaisers Bart... Die Politik konnte davon überzeugt werden, nach dem unsäglichen Leipziger Urteil quasi den Status Quo der langjährigen Rechtspraxis zu jagdl. HA wieder herzustellen. Das war die Hauptsache. Und dabei hat man gleichzeitig noch die genannte praktische Verbesserung eingebaut. Letztere war ersichtlich nicht "das Argument" für die kleine BJagdG-Novelle, aber man hat sie vernünftigerweise gleich mit implementiert. So stellt sich mir das dar.
  24. Seien wir froh, dass (bzw. sobald) das so ist.
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