Zum Inhalt springen

karlyman

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    53.426
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von karlyman

  1. Ja; bei mir sieht es so aus, dass ohnehin alle Fahrziele, was Sportschießen und Jagd angeht, mit vertretbarem Aufwand nur mit dem Auto erreichbar sind. Also wird das Auto (bei Sportschießen mit KW manchmal auch Motorrad) genommen, und da stellt sich das "Dilemma" also nicht. Ein Thema für mich wird das Ganze nur, wenn z.B. mal etwas von dem in der Stadt gelegenen BüMa/Händler abgeholt werden soll, und ohnehin gerade ein Zeitticket in der Schublade liegt... Und dann höre ich noch den flammenden Appell von grüner (o.ä.) Seite, doch den ÖPNV anstelle des Autos zu nutzen... Dann empfiehlt es sich eben, nur wirklich dezent transportierbares mitzunehmen. Wobei da meist ohnehin andere Verkehrsunternehmen als die besagte DB genutzt werden. Ich kann mir allerdings schon vorstellen, dass es Leute und Konstellationen gibt, die mit den (ersichtlich ideologisch motivierten) Bahn-Beförderungsverboten praktische Probleme bekommen.
  2. Präziser: gegen die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn verstößt du im genannten Fall, wenn du mit der DB einen Beförderungsvertrag eingehst. Mittlerweile fährt die DB z.B. auch in vielen Regionen im Nahverkehr für Verkehrsverbünde, und der Fahrgast hat keinen Beförderungsvertrag/kein Ticket der DB, sondern dieses Verbundes. Dann kommt es auf die Vertragsgestaltung dieses Unternehmens an.
  3. War das auf H. Goll bezogen? Wenn ja, weißt du, von wem du da redest?
  4. Das mit der Bahn - im weiteren Sinne Fernverkehr und ÖPNV - wurde schon öfter mal in WO diskutiert. Rechtlich betrachtet hängt es letztlich vom Beförderungsvertrag ab, den der Fahrgast eingeht. DB, sonstiger Anbieter, regionale Verkehrsverbünde.... Es gibt ja bei weitem nicht mehr nur "die Bahn". Kann sein, dass bei einem Anbieter "Waffen" summarisch ausgeschlossen sind, beim anderen dann wieder "Gegenstände mit erhöhter Verletzungsgefahr, Säuren..." etc... es kann da ganz unterschiedlich formuliert sein.
  5. Die Eckernförder haben doch in bzw. mit Frankreich vor Jahren bereits eines der größten Dienstwaffengeschäfte überhaupt gemacht; SP 2022. Die sollen den Oberndorfern jetzt auch mal was gönnen... Und dafür sorgen, dass die zivilen SIG Sauer-Besteller nicht ein gefühltes halbes Leben auf ihre Bestellung warten müssen.
  6. Ach, dieses Gefühl hatten alle möglichen Gesellschaften auf der Erde in allen möglichen Zeitaltern.
  7. Eben. Auch solltest du, wenn du denn auf eigenem Grdst. die Pistole mitführen willst, daran den signalfarbigen, DIN A 3 großen Anhänger mit der Aufschrift "Pistole! Erlaubnispflichtig! Geladen!" weglassen.
  8. Gut auf den Punkt gebracht. Und die Spielregeln werden in beiden Bereichen langsam aber sicher verschärft.... Erinnert mich an die Szene aus "Star Wars", wo die Wände des Müllbunkers rücken und kontinuierlich den verbleibenden Raum einengen.
  9. Seltsam. Man könnte das Bild auch so interpretieren, dass "Robert de Niro junior" hier sein häusliches Trockentraining mit dem Sportrevolver absolviert. Also vollkommen im Rahmen seines waffenrechtlichen Bedürfniszwecks agiert...
  10. Danke für deine Ausführungen. Man könnte zum Thema soo viel sagen. Oder es einfach auf den Nenner bringen: "Man darf sehr vieles... nur sich nicht blöd anstellen".
  11. Wurde denn (im Hinblick auf das "Aufmachen des Fasses") der Zustand der Waffe - geladen/ungeladen - festgestellt?
  12. Das dürfte etwa auch der Preis sein, den der übliche "kleine Händler/Büxer" verlangt... Auch bei "meinem" Händler ist das so: Frankonia Rabattpreis (10/15%) ist sein Normalpreis.
  13. Wenn ich diese Diskussion richtig verstehe, ging und geht es nicht um das Herumtragen an sich.... Sondern um das geladene Herumtragen.
  14. Ist das ein Bushnell Holosight da drauf?
  15. Dass durch das Nicht-Laden Gefahren minimiert werden, ist schon klar. Mir ging es um die pauschale Unterstellung, es sei im Fall des Herstellens des geladenen Zustandes stets von "unsorgfältigem Umgang" auszugehen. Da wurde eben einfach eine (rechtl.) Fiktion gebildet.
  16. Eigentlich erstaunlich, in welch grober Pauschalität da Personen - die grundsätzlich Sachkundeausbildung + Umgangspraxis haben - ein "unsorgfältiger" Umgang attestiert wird... (P.S.: Von Richtern übrigens, die in den meisten Fällen selbst kaum Ahnung von der Materie haben dürften).
  17. Das Laden einer (halbwegs modernen) Waffe ist im "Ernstfall" ggf. eine recht schnell vornehmbare Angelegenheit. Ich gebe dir zwar recht (ja, die Rechtsprechung scheint ziemlich in die von dir genannte Richtung zu laufen...). Andererseits ist die Frage damit, s.o., auch ein Stück weit akademisch.
  18. Ja, das ist ein wichtiger Punkt.... Wasser- und Bodenschutz. Nicht der Sand als "Füllung" ist das Problem, sondern das bauliche "Drumherum". Wir haben im Verein vor vielen Jahren auf fünfseitig umschlossenen Sandkugelfang umgebaut, also im Grunde eine nur nach vorne offene, sandbefüllte Betonbox. Keine Abnahmeprobleme.
  19. Naja.... letzteres ist wohl nicht das Dümmste. Die 1,- Angebote können bekanntlich auch unangenehme Begleiterscheinungen mit sich bringen.
  20. Fakt ist und bleibt, dass das Vorhaben des BMI faktisch in keiner Weise begründet ist und wird. Könnte man kürzer auch mit "Schikane" umschreiben.
  21. Ein faktenbasiertes Gesetz ist das, was in einem demokratischen, sich freiheitlich schimpfenden Rechtsstaat geboten ist - Beleg der Geeignetheit, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit einer als Eingriff wirkenden Regelung. Ja, ich weiß, "eigentlich". Aber wir sollten nicht aufhören, es einzufordern. Zum Beispiel indem wir in entsprechenden Erwiderungsschreiben an das BMI die Fakten, die hinter der behaupteten Verschärfungs"notwendigkeit" doch stehen müssten, nachfragen. In welchem Umfang hat denn tatsächlich - infolge der Lagerung "nur" in A-/B-Schränken - ein sog. "Abgleiten von Waffen in die Illegalität" stattgefunden?
  22. Leicht provokante Frage: Was macht eigentlich künftig (siehe absehbare "Segnungen" der neuen EU-Feuerwaffenrichtlinie) der Eigner einer solchen HornerArms SLB und gleichzeitig einer G17 (logischerweise mit zugehörigen Magazinen)...? Hoffen wir mal, dass dann rechtlich das "nicht-in-die-SLB-einsetzen" des "großen" Pistolenmagazins ausreichen wird.
  23. Selbst dann - also diesem Argument folgend - muss es aber einen unbefristeten Bestandsschutz für die "Alt"-A-/B-Schränke, also die bis Ende 2003 produzierten, geben. Denn diese waren ja zertifiziert. Im Übrigen fehlt natürlich jede tatsächliche, auf Fakten gestützte Begründung für diesen finanziell relevanten Eingriff. Bitteschön - wo sind die Deliktzahlen (Entwendung aus A-/B-Schränken)?
  24. Aber, nochmal - nehmen wir das BMI beim Wort. Das Ministerium argumentiert, nur die bis Ende 2003 hergestellten A/B-Behältnisse waren zertifiziert, und ab Wegfall sei die Güte der Schränke nicht mehr verifzierbar gewesen. Dann kan es folgerichtig zumindest über die davor produzierten Schränke nicht "den Stab brechen". Folgt das Ministerium also seiner eigenen Argumentation, müsste es für diese Bestandsschutz geben. Was von 2004 bis heute an A-/B-Behältnissen produziert wurde, könnte demzufolge aber problematisch werden. Wobei Hersteller und Handel ihren Reibach auch mit diesen Schränken gemacht haben.
  25. Und bei der R8 gibt's noch nicht mal einen "Nicht-Zivil"-(also Behörden-)Markt, der mit dem Zivilmarkt konkurrieren und ihm Produkte "wegnehmen" würde...
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.