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karlyman

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  1. Die Familie Trump stammt - einige Generationen her - aus einem Ort in der Pfalz. Ich meine, die schrieben sich dort auch genau so (also nicht "Trumpf" o.ä.).
  2. Ja, klar. Es gibt auch Grabräuber, die haben Grabkammern im Zentrum von Pyramiden geplündert.
  3. Die Geldautomaten sind in vielen Fällen aber auch direkt von der Straßenfront her anfahrbar (und damit für die Ganoven per Kfz "herausreißbar"). Diese Möglichkeit dürfte in bzw. an den meisten Privathäusern, mit den dort üblichen Standorten von Waffentresoren, nicht gegeben sein. Kompletter, wandverankerter 200 kg-(oder mehr)Schrank irgendwo aus dem Raum eines Privathauses herausgerissen bzw. entfernt, das ist wohl eher exotisch.
  4. Na ja. Es gibt Schwerlastanker, und stabile Wände, da kommen "Eigentumsübertragungsfachkräfte" durchaus an Grenzen; insbesondere, wenn man beachtet, dass auch nicht endlos Zeit und "Lärmkontingent" zur Umsetzung zur Verfügung steht. Es ist auf jeden Fall kein Fehler, denen die Sache so lästig und schwierig wie möglich zu gestalten. Die Verankerung ist kein Riesenaufwand, die Schränke in aller Regel dafür eingerichtet. Warum sollte man das nicht machen?
  5. Die "Entfremdung" zwischen dem vom linksliberalen Mainstream (noch) beherrschten Europa und USA wird sich auf jeden Fall vergrößern. Auf das (dem Feld der Innenpolitik zugehörige) Thema Waffenrecht/privater Waffenbesitz bezogen kann das u.a. bedeuten: - USA werden auf keinen Fall als "Vorbild" betrachtet, im Gegtenteil, "die Amis" und ihre diesbezügliche Politik werden noch mehr als unter bisherigen US-Administrationen als durchgeknallt empfunden - man will sich in der EU "jetzt erst recht" von dieser "durchgeknallten" Politik der Amerikaner, mit ihrem RKBA, abgrenzen; wenn es dumm läuft, mit legislativen Folgen (siehe EU-Kommissions-Vorhaben). Kann sein, muss nicht. Aber diese Überlegungen (mal abgesehen von der grundsätzlich nicht ganz optimalen Person D. Trump) lassen bei mir das Jubilieren bezüglich des Themas etwas gedämpft ausfallen.
  6. Nur am Rande (nicht, dass es nach dem novellierten Gesetz notwendig wäre): gibt es eigentlich auf dem Markt 3-Schuss-Magazine? Ich kenne für HA nur 2er, 5er, 10er etc.
  7. Nach dem Motto: "Wo lassen Sie denken?"
  8. Ich wüsste nicht, was an dem neugefassten, immerhin in Deutsch gehaltenen Gesetzestext nun noch so missverständlich (bzw. durch die besagten "Gruppenleiter, Amtsleiter, Innenministerium" auslegungsbedürftig) wäre.
  9. Wie bereits gesagt (und für Behörden sehr nützlich): Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
  10. Weil sie nicht so einfach ist, dass man sich dazu nicht zumindest "ordentlich auf den Hosenboden setzen" muss. Sie ist machbar, muss aber erarbeitet werden.
  11. Gegenbeispiel: Bei uns fiel unser Jüngster, ein Abiturient (und sicherlich im "Lernbetrieb" deutlich besser drin als die gestandenen, langjährigen Berufstätigen) durch. Und zwar im theoretischen Prüfungsteil.
  12. Nur am Rande (hier nicht Kernthema): Ich kenne, in unserem recht großen Verein, so einige "ernsthafte KK-Schützen". Kein einziger von denen lässt seine gute Sportwaffe im Vereinshaus (jwd...) zurück. KK- und Druckluft-Matchwaffen im Vereinshaus - das sind bei uns nur die Vereinswaffen.
  13. Warten wir einfach bis morgen. Wir haben ja schon Übung im Warten.
  14. Warum... siehe oben sein Hinweis: "Nummer des BGBl. I und Erscheinungsdatum sind jedenfalls schon jetzt verifizierbar".
  15. "Zwickmühle".... "wollen".... Wie auch immer. Es gilt zunächst mal der Grundsatz: Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung... Und die Gesetzeslage ist im Fall dieser novellierten Vorschrift nun wirklich eindeutig. Die besagten "2 Schuss" stehen übrigens an keiner Stelle mehr drin. Wer die als Behörde (Exekutive) dennoch festsetzen "will", der kaut rechtlich ganz hartes Brot.
  16. Wenn einen früher der schweizer Grenzer fragte: "Zweck Ihres Aufenthalts in der Schweiz", und man eine einigermaßen vernünftige Antwort zu geben hatte, war das dann ein "Bedürfnisnachweis"? Ehrlich, bevor wir hier länger herumfabulieren, sollten unsere schweizer Mitglieder auf die Waffen-"Bedürfnis"frage die präzise Antwort geben.
  17. Ich habe ja auch bewusst formuliert "aus meiner Sicht". Dass und wie realistisch dies ist, steht auf einem anderen Blatt. Zur Schweiz: Mir ist nicht bekannt, welches "Bedürfnis" dort ein unbescholtener Bürger ausreichenden Alters nachzuweisen hätte, um Waffenerwerb zugelassen zu bekommen. Zu Österreich: Typisches Beispiel von modifiziertem (alles in allem: liberaleren) Bedürfnisprinzip.
  18. Das ist auch so. Nur scheint es auch bei WBK Gelb irgendwo im dreistelligen Bestands-Bereich bzw. bei der x-ten Waffe gleichen Modells, eine "gläserne Decke" zu geben, zu deren Überwindung dann generell die sportliche Verwendung plausibel gemacht werden muss. Einfach, weil die Behörde der Auffassung ist, dass WBK Gelb nicht mehr (nomen est omen) als Sportschützen-, sondern als Sammler-WBK benutzt wird. Aus meiner Sicht könnte man den ganzen Bedürfnis-Unsinn einstampfen, oder zumindest deutlich liberalisieren. Aber im Rahmen des geltenden Systems, und nach Logik der das WaffG ausführenden Exekutive, ist das mit der '"gläsernen Decke" nicht ganz von der Hand zu weisen.
  19. Viele haben eben auch schon welche im Bestand. Und wollen diese selbstverständlich weiter besitzen und benutzen.
  20. Warum - das, was ich im Besitz (= faktische Sachherrschaft) habe, ist für mich doch auch verfügbar.
  21. "Nachweis" im einzelnen wäre recht scharf. "Plausibel machen" wäre (wir reden hier von WBK gelb) eher angemessen gewesen. Allerdings denke ich, bei der vorhandenen Konstellation hätte sich der Schütze auch damit schwer getan.
  22. Na, so was aber auch. Wenn das (s.o.) nun generelles Prinzip wäre...
  23. Fakt ist jedenfalls, dass es keine feste Korrelation zwischen legalem Waffenbesitz und Waffendelikten gibt. Da braucht's keine großartigen "Verbiegungen".
  24. Ja, das ist die Standard-Argumentation, wie auch von den Antis verwendet. Welche u.a. die gesellschaftlichen Verhältnisse in einem Land (oder, kleinteiliger, Gebiet) völlig außer acht lässt.
  25. Die habe ich gesehen. Fakt (und hier Mitlesenden, nicht zuletzt durch unsere schweizer Mitglieder, bekannt) ist: In der Schweiz erfolgen, etwa im Vergleich mit Deutschland, mehr Suizide durch Schusswaffen als Begehungsmittel (diese gehen in die "Vorfälle" mit ein). In der Schweiz gibt es aber im Verhältnis nicht mehr Suizide.
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