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karlyman

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Alle Inhalte von karlyman

  1. So, dann wäre das eben auf diese Weise "geregelt." Es wäre durch JWMG-Anpassung in der Tat einfacher - im Sinne von offensichtlicher, einfacher erkennbar - gegangen. Mal abwarten, ob sich in den nächsten Jahren die eine oder andere Diskussion mit (weniger rechtskundigen) Vertretern der ba.-wü. Exekutive ergibt, die gegenüber Jägern auf diesen "Buchstaben" des JWMG pochen (obwohl der, s.o., nichts mehr wert ist...).
  2. Weil sich Leute eher locker-spaßig Gedanken über Heuballen und Holzklötze machen? Entspann dich mal ein wenig. So bierernst wird das Thema doch hier nicht abgehandelt. Du könntest auch lesen, was inzwischen in diversen anderen Foren bzw. Leserkommentaren so zu Clownsattacken formuliert wird... Dagegen sind die meisten WO-Kommentare wirklich kultiviert.
  3. Weil zunächst mal alles erlaubt ist, was nicht verboten ist. Und weil im JWMG nur drin steht, dass man kein mehr als 2-schüssiges Magazin verwenden darf. Wo steht da etwas von einem spezifizierten Waffenverbot? Irgendwann hatte das BVerwGericht ja seine - recht exotische - Interpretation einer einschlägigen (inzwischen lt. ausgedrücktem Willen des Gesetzgebers obsoleten) Vorschrift aus dem BJagdG getroffen, aber das JWMG Ba.-Wü. lag da nicht auf dem Tisch und stand nicht zur Debatte... Und man kann wohl auch davon ausgehen, dass die Macher des JWMG - verfasst vor besagtem Urteil zum Bundesrecht - bei der Formulierung von der langjährigen Rechtsanschauung und -praxis zum jagdl. HA-Thema ausgingen. Und die entsprach nicht der exotischen Leipziger Auslegung.
  4. Tröste dich - wenn's kein absolutes Unikat war, dann wird's mal wieder "Nachschub" davon geben.
  5. Mir kommt das hier so langsam vor wie das Warten auf Heilig Abend... erwartungsvolle Kinderaugen...
  6. karlyman

    § 27 SprengG

    Es würde trotzdem nichts schaden, wenn sie bezüglich ihres Bereiches mal so eine Art Sachkunde machen würde...
  7. karlyman

    § 27 SprengG

    Du kannst mit einem verringerten Waffenbestand insgesamt mehr schießen (= Treibladungspulver verbrauchen) als früher... und umgekehrt. Die "Logik" der Dame, bzw. ihre seltsam ersonnenen Korrelationen, führen zu gar nichts.
  8. Ich bin sehr pro Europa. Ein friedliches, kooperierendes Europa ist eine große Errungenschaft. Aber wenn die "European Union as we know it today" den Bach runtergehen sollte, würde ich keine Träne vergießen.
  9. Dazu sollte man aber wissen: der China-Böller "D" ist auch nicht mehr das, was er mal war.
  10. So eine Motorsäge hat für den potenziell Attackierten zumindest den Vorteil, dass man sie schon aus gewisser Distanz hört... Bzw. dass sie, wenn sie im "silent" Modus war, erst angeworfen werden muss. Einige wertvolle Sekunden wären damit schon mal gewonnen.
  11. Schiiter hat doch aber recht. Wenn schon so "auf den Buchstaben gepocht" wird, dann muss man einfach zur Kenntnis nehmen, dass das ba.-wü. JWMG beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gar nicht Gegenstand war.
  12. Trotzdem wird der SPIEGEL, und in neuerer Zeit nicht zuletzt SPON, noch als wichtiges Leitmedium wahrgenommen. Man sollte das, trotz Auflagenrückgang, nicht unterschätzen. Es ist also wichtig, dort (zumal, wenn Kommentarfunktion offen ist) sachlich, aber bestimmt als LWB mitzudiskutieren. So kann man zumindest manches aus solchen Tendenz-Artikeln richtigstellen.
  13. Er ist auch in der Lage, ganz vernünftig zu wählen. Da muss es einen gewissen Zusammenhang geben...
  14. Der Vorfall ändert doch an deiner Aussage nichts. Die ist korrekt. Korreliere die wenigen Vorfälle doch mal mit dem gesamten legalen Waffenbesitz im 80-Millionen Volk. Es "passiert" in D tatsächlich nicht viel mit legal besessenen Waffen.
  15. Na, na... IBuK, bitteschön. So viel Zeit muss sein.
  16. Mit Verlaub, das ist keine Antwort. Wenn du A sagst, musst du auch B sagen.
  17. Den Kausalzusammenhang zwischen "AFD Spacken und Nazis, Amokläufer und Verwirrten" und der Verschärfung der Waffengesetze hast du nach wie vor nicht erläutert.
  18. Also, DIE Kausalität (einschließlich der einschlägigen, deliktischen Relevanz im Zusammenhang mit Legalwaffen) müsstest du jetzt genau erläutern.
  19. Naja, der etwas an den Haaren herbeigezogene Punkt "gilt nicht, weil der Bundesrat sich nicht ordentlich zusammensetzt, weil auch der sächsische Landtag sich nicht ordentlich zusammensetzt" hatte ja nun eher einen "contra-AfD-Ansatz". Welcher braune Sumpf soll da von der Einbringung des Themas in diesem Thread profitieren? Wobei ohnehin zu sagen ist, dass das Sachsen-/BR-Thema hier daneben ist. Warum, wurde auch schon erläutert.
  20. Bei allem, was noch unter 4 Wochen Zeitabstand nach dem 23.09.2016 bleibt, bin ich gelassen. Wenn's deutlich drüber geht, naja....
  21. Die gezeigte Grafik kann man im Hinblick auf die "Piraten" übrigens vergessen! Das ist nicht mehr aktuell. Die Piraten hatten bei dem Thema mal einen etwas liberaleren Ansatz, aber das ist leider vorbei. Es ist nun eine Partei des linksgrünen Spektrums geworden. Und überdies sowieso nur noch eine Splittergruppe.
  22. Die AfD als Ganzes wird dieses Thema noch am wenigsten jucken, vielleicht sogar "im Gegenteil"... Was allenfalls passieren kann, ist, dass Frauke Petry innerparteilich Schaden nimmt. Aber, wie gesagt - auch in der AfD stellt die Sache absolut keine "news" dar, nur, weil zwei Juristen sie nun mit medialer Unterstützung des SPIEGEL hochgespült haben.
  23. Naja, soo "herzinfarktgefährdet aufgeregt" bin ich angesichts dieser durchs Dorf getriebenen Sau auch nicht. Die Sache ist auch nicht wirklich neu, sondern "köchelt" eigentlich seit der damaligen Wahl. Realistisch wäre das Äußerste, was passieren könnte (wenn überhaupt!), wohl eine Wiederholung der besagten LT-Wahl (es muss Anfang der 1990er in HH oder Bremen schon mal so einen Fall gegeben haben). An Auswirkungen auf sämtliche Bundesgesetze, die seit 2014 mit BR-Beteiligung zustande kamen, glaube ich nicht. Das ist sehr weit hergeholt. Ich bin mir nicht mal sicher, ob Heletz tatsächlich daran "glaubt". Die Auswirkungen auf die AfD werden sich auch in äußersten Grenzen halten. Der sächsische Landeswahlausschuss hat die AfD-Liste damals ausdrücklich, auch entgegen spezifsicher Anfechtung, akzeptiert. Damit müsste die AfD selbst außen vor sein. Dass sie politisch von Neuwahlen nur profitieren würde, ist dann noch ein anderes (alllerdings nicht juristisches) Kapitel.
  24. Ist dir klar, was du da sagst? Wenn dies so wäre, dann wäre das oben genannte Gesetz eher noch eine Randerscheinung - denn es wäre dann KEIN Gesetz des Bundes seit über zwei Jahren (somit während der Dauer der aktuellen sächsischen Legislaturperiode, bei dem der Freistaat Sachsen im Bundesrat mitgestimmt hat) "geschäftsmäßig zustandegekommen". Glaubst du ernsthaft, dass diese - weit hergeholte - Konsequenz gesehen oder gezogen wird? P.S.: Der Landeswahlausschuss in Sachsen hatte damals, nach der einschlägigen Beschwerde des nicht berücksichtigten AfD-Kandidaten, die AfD-Liste für rechtens bzw. zulässig erklärt. Und jetzt kommt man nach über zwei Jahren...
  25. Gut so. Auch wenn die Sache m.E. (s.o.) nicht ohne Zweifel ist, so würden dadurch jegliche Irritationen (und die Möglichkeit von "Bös-Auslegungen"...) beseitigt.
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