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karlyman

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  1. Na und? Was soll nun aus diesen vorgeblich "nicht nicht verbotenen Waffen" resultieren?
  2. An das "verboten" i.S.v. § 13 Abs. 1 Nr. 2 WaffG, siehe oben, glaube ich in dem Zusammenhang ohnehin nicht so recht. Es wurde keine Verbots-Eigenschaft der Waffen ausgesprochen, sondern im Nachhinein - hergeleitet aus den sachlichen Verwendungsverboten des BJagdG - das Erwerbs- und Besitzrecht an den einschlägigen Waffen auf Grundlage des JS verneint. Auf jeden Fall wäre ein solches "im Nachhinein" wirkendes Verbot, welches (wie gesagt) mühelos durch formale Veräußerung und sofortigen Wiedererwerb auf JS auszuhebeln wäre, ziemlich windig, und auch klar nicht in der Intention des Gesetzgebers - siehe aktuelle Entwicklung.
  3. Au weia. Wir kommen auf Gedanken und "offene Flanken", auf die wären die härtesten Antis nicht von selbst gekommen. Haben wir nun Bedarf für die nächste "Klarstellung"?
  4. Wobei man sich speziell - das nur nebenbei - bei den HA-Flinten trefflich über das "wechselbar" bzw. die Begrifflichkeiten streiten kann. Im Fall eines Röhrenmagazins ist bei vielen Modellen nichts mit schnell mal wechseln im Sinne eines üblichen Steckmagazins (also das, was der Gesetzgeber bzw. eher die unsägliche Leipziger Rechtsprechung, so "fürchtete")... Der Tausch der Röhre ist eher die Demontage und Wiedermontage eines Bauteiles.
  5. Einer der Kommentatoren wirft schon die Frage auf, ob nun quasi als "Revanche" HK bei der Sturmgewehr-Neuvergabe (Nachfolge G36) übergangen werde... Nach dem jüngsten Ablauf der Sache, und dem Verzicht auf weitere juristische Auseinandersetzung, glaube ich das gerade nicht. Auch wäre ein willkürlicher, von vornherein erfolgender Ausschluss der Fa. in einem Vergabeverfahren wohl auch anfechtbar. Schauen wir mal, was da so alles angeboten wird... So ein klein wenig "schallt schon der Ruf" nach dem HK 416 (in der einen oder anderen Variante).
  6. In meinem Bereich (d.h. großer Verein in Ba.-Wü. im Zuständigkeitsbereich mehrerer Waffenbehörden) sind vier "Gebührenszenarien" (Verwaltungsgebühr für Aufbewahrungs-Kontrollen) vorhanden: - grundsätzlich keine Gebühr - Gebühr nur, falls Beanstandungen da waren (dann für die "Nachkontrolle"); ansonsten nicht - "noch erträgliche" Gebühren deutlich unter 100,- € - hohe Gebühren, z.T. gestaffelt, mit deutlich über 100,- €. Nr. 1 und auch 2 sind m.E. in Ordnung, der Rest nicht.
  7. Stimmt; "sollte" ist natürlich deutlich schwächer; eine Empfehlung. Rechtlich ist das eigentlich folgerichtig. Der Bund empfiehlt den Ländern (Kreisen, Kommunen), die - im Gegensatz zu ihm - die Kompetenz für den Verwaltungsvollzug haben, eine Vorgehensweise. Wobei, der Bundesgesetzgeber hätte sich gleich denken können, was daraus wird. Hat er vielleicht auch... somit hat er wohlfeile Worte formuliert, die in der Praxis kaum Relevanz haben (Immerhin, bei weitem noch nicht alle Behörden verlangen die Kontrollgebühren).
  8. Also, meines Wissens gibt's MAS seit 15 Jahren schon nicht mehr.
  9. Ein "soll" ist in der Verwaltungsrechtssprache ein sog. "bedingtes Muss". Also nach meinem Verständnis etwas Verpflichtendes, es sei denn, es sprechen gewichtige Gründe dagegen... Leider liegt die Gebührenerhebungs-Kompetenz nicht beim Bund, sondern bei denen, die das Waffenrecht vollziehen, nämlich den Ländern und somit nachgeordnet Kreisen/Kommunen.
  10. Der Einwand ist richtig; das "Hineinfunken" des Staates, die Vielzahl "halbstaatlicher" Unternehmen, ist in Frankreich schon stark ausgeprägt. Allerdings spielte und spielt das in F immer dann eine bedeutende Rolle, wenn es um die Protektion der heimischen Industrie ging. Es kann hier (Waffenindustrie in F kaum mehr vorhanden; HK als deutsches/ausländisches Produkt) also keine Rolle spielen.
  11. Gegen die Gebühren ließe sich - in der Tat - so manches rechtlich einwenden. Da sind wir gleicher Meinung. (Problem ist hier eben, dass die Hoheit zur Gebührenerhebung in andere Händen als die des Bundes, mit seiner "soll"-Bestimmung, gelegt wurde..). Ich meinte allerdings: Im Vergleich mit dem abenteuerlichen Konstrukt einer Waffensteuer als kommunale Aufwandsteuer (siehe angedachte Modelle in Bremen, Stuttgart etc., etwa 2010) stehen die Gebühren noch auf "festeren Beinen".
  12. Um das zu ergänzen: Man kann davon ausgehen, dass die französischen Streitkräfte, bevor sie sich jetzt für das HK416 als neue Infanteriewaffe entschieden, das Ding auch so ca. "ein oder zwei" Vergleichs-Tests mit Konkurrenten unterzogen haben...
  13. Ist zwar OT, weil es hier eigentlich nicht um die Gebühren geht, sollte aber dennoch richtig gestellt werden: Es sind nicht nur die Raubritter im Norden... Es sind auch welche im Süden. Die Waffenbehörde der Stadt Stuttgart langt bei den Kontrollgebühren mindestens so kräftig hin wie die Bremer. "Seltsamerweise" sind das exakt die beiden Städte, die vor Jahren auch Vorreiter bei der unsäglichen kommunalen Waffensteuer-Idee waren... Die Gebühren haben zwar eine andere Rechtsnatur, sind aber sozusagen die - rechtsicherere - Variante, durch die Hintertür...
  14. Ich war ja auch nicht gerade "amused", als die Klappdeckel-Lösung durch Sauer verbreitet wurde. Aber "nutzen"...? Empty8sh hat's doch erläutert, s.o.
  15. Bist du aber böse.... Aber ich halte das für realistisch.
  16. Ein "reines" AR-System ist für die Bw doch ohnehin nicht in Rede oder erwartbar, gerade wenn man an HK denkt. Sowohl ein "modifiziertes G36" als auch HK 416 (Zukunfts-Infanteriewaffe Frankreichs) sind bekanntlich Piston-Systeme.
  17. Und genau dieses, s. Hervorhebung, sollte jetzt unser aktueller "Kriegsschauplatz" sein.
  18. Dann hat wohl der Bundespräsident noch nicht unterschrieben.
  19. Evolution statt Revolution... muss nicht immer das schlechteste sein.
  20. Vielleicht liegt es schlicht daran, dass die Eidgenossenschaft dem Ideal einer Republik näherkommt als D.
  21. Erstens werden die so langsam, aber sicher (siehe insbesondere "wegschwimmende Felle" für die CDU) schauen, dass sie nicht so viele potenzielle Wähler verprellen. Zweitens gehe ich stets davon aus, dass wir die Abgeordneten bezüglich der Details informieren können und sollten. Es ist oft erschreckend, auf welch schmaler "Wissensbasis" da recht weitreichende Entscheidungen gefällt bzw. Gesetze beschlossen werden. Vielleicht ist es oft gar nicht die Absicht der MdBs selbst, so viel zu verkomplizieren bzw. "wegzuverbieten"... die wissen oft schlicht nicht Bescheid. Dem kann man abhelfen. Die Mails und Briefe bringen etwas, davon bin ich überzeugt. Nächste Baustelle: EU-Waffengesetzgebung !
  22. Offensichtlich (siehe Vorgang/Meldungen) und bis auf weiteres - ja.
  23. Wieso, wer (außer vielleicht mal die dortigen Wirte/Beteiber) "lebt" denn auf einem Weinfest, so dass er länger "aufbewahren" müsste?
  24. Ein "Vorkomprimierer" von Weihrauch ist auch die HW40; und die liegt deutlich unter 200,- € (oft für ca. 150,- € zu haben). Ob die (preislich eher im Bereich "purer Freizeitwaffen" angesiedelte) HW40 qualitativ bzw. bei Abzug und Präzision mit der gezeigten Chiappa 6004 vergleichbar ist - ich weiß es nicht. Ein Vergleich dieser beiden Vorkomprimierer wäre auch interessant.
  25. Sich gar nicht zu "rühren", das bringt definitiv nichts. Informieren, aufklären, appellieren - ich denke, das bringt etwas, und hat in der Vergangenheit durchaus etwas gebracht. Man sollte den "Verbietern" nicht allein das Feld überlassen.
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