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karlyman

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  1. Das wäre ggf. ein nächster Schritt.... allerdings eine eher mittelfristige Sache. Beim Thema EU firearms directive reden wir aber nicht von Jahren, sondern eher von Wochen. Und wenn dieses Ding europäische Gesetzgebung wird, bekommen wir es in die nationale Gesetzgebung (WaffG) - und die entsprechenden Verschärfungen werden wir wohl nie mehr los (völlig egal, wie dann unser EU-Status sein wird...). Aus diesem Grund sind die Prioritäten da klar.
  2. Verwendet Gehirnschmalz und Tastaturbetätigung doch nicht für solche "Ausweichübungen", sondern lieber dafür, jetzt MdEPs und EP-Ausschussmitglieder anzuschreiben und für eine vernünftige Lösung zu werben. Damit der von der Kommission erträumte Schwachsinn nicht Realität wird.
  3. Ja, ich schätze in der Tat, dass "GrünLinks" bei den Wahlentscheidungen der WBK-Inhaber sehr, sehr "unterrepräsentiert" ist. Das mag früher vielleicht einmal anders gewesen sein. Aber mittlerweile ist die Waffenrechtsdiskussion dermaßen politisiert, dass auch dem hinterletzten Betroffenen klar sein dürfte, wohin der Hase läuft... Auch ist die - nennen wir es mal so - "konservative Grundstimmung" ist in den SVs bzw. in der Jägerschaft mehr vorhanden als im Gesamtdurchschnitt der Bevölkerung. Um das einzuschätzen, muss man m.E. kein Politologe sein, da genügt etwas Aufmerksamkeit und Beobachtungsgabe.
  4. Ich denke, die Praxis im vorliegenden Fall (Threadthema) ist dadurch verursacht, dass Luxemburg beim Thema offensichtlich ziemlich "am Rad dreht". Weht da der "Geist Junckers"?
  5. karlyman

    Infos zur Waffe

    Ja. Zumal gilt: "Keine Gleichheit im Unrecht". Etwas ausführlicher: nur weil ein anderer Unrechtes tut (augenscheinlich bzw. zunächst ohne Sanktionen), kann man sicn nicht darauf berufen, es ebenfalls tun zu dürfen.
  6. Da stimme ich nicht ganz zu. - Bei Genehmigungs-/Erlaubnisvorbehalt in einer Rechtsnorm ist im Rahmen dieser Norm eine Genehmigung/Erlaubnis erforderlich. - Bei Verbot ist ggf. eine Befreiung von der verbietenden Norm (= deren Überwindung durch befreienden Verwaltungsakt) erforderlich.
  7. Da steht überhaupt nichts von einem Umbau. Ein Umbau bedeutet, dass ich in dem Punkt eine (im Ggs. zum eigentlichen Modell) konstruktiv andere/veränderte Waffe habe. Was soll überhaupt die Herumspekuliererei?
  8. Ich denke, da täuschst du dich. Praktisch alle WBK-Besitzer, die ich kenne, lehnen zumindest linksgrüne Verbieterparteien ab. Sehr, sehr vielen, auch ziemlich unpolitischen Schützen/Jägern ist inzwischen zumindest grob bewusst, von wem sie im Interesse ihrer Eisen in der Wahlkabine die Finger lassen sollten. Und dass, wer gegen ihre Eisen ist, in der Konsequenz auch sonst nichts taugen kann.
  9. Nein, wie schon mehrfach gesagt - Bundesrats-Zustimmung ist noch erforderlich. Allerdings könnten die Regierungen der Bundesländer ja schon jetzt, also zwischenzeitlich bis zu einer BR-Zustimmung, ihre nachgeordneten Jagdbehörden anweisen, entsprechend zu verfahren. Genau das fordert aktuell der DJV, wie bereits erwähnt (s. gestrige Veröffentlichung): "Der DJV fordert deshalb die Bundesregierung und die Länderregierungen auf, schon vorher für die in Kürze anstehende Erntejagdsaison Rechtssicherheit durch eine klare Stellungnahme zu schaffen. Auch für den Neuerwerb bzw. Handel muss dringend Klarheit geschaffen werden. Die Landesministerien können auf dieser Basis ihren Behörden sogar rechtsverbindliche Weisungen erteilen." Sonst - wenn es anders herum, also restriktiv geht - sind sie doch auch immer relativ schnell mit Weisungen....
  10. Was mich mehr beschäftigt als der Abstimmungszeitpunkt: Gibt es eigentlich Anzeichen, dass - namentlich aus "grünlinken" Ländern - das so formulierte Gesetz noch torpediert werden könnte?
  11. Sehr gute Frage. Nächste Frage....
  12. Diese "Türkenrocker"-Gruppen sind tatsächlich ein ernstes, und wachsendes, Problem. Das sieht bei weitem nicht nur PI so, sondern das treibt Innenpolitikern und Polizeiführungen in D Sorgenfalten auf die Stirn. Und in der Tat, ein gewisser Schwerpunkt scheint bisher im Südwesten zu liegen.
  13. Nein, er zittert doch vor Ehrfurcht, wenn die Durchlauchten erscheinen. Hat er doch gesagt.
  14. Ja, klar, mit irgendeiner Gewalt geht das immer. Nur kann eben nach ca. 20 dröhnenden Schlägen nicht mehr von einem "Überraschungszugriff" die Rede sein.
  15. Naja, an solchen Tresortür-ähnlichen Zugängen arbeiten sie sich schon anders ab. Das Standardvorgehen dürfte da nicht mehr gehen. Ist aber auch egal. An den hier aufgeworfenen grundsätzlichen Fragen zu solchen Einsätzen, und hier besonders der diskutierten "Mitnahme und Prüfung", ändert das nichts.
  16. Also, "Rechtsbeugung" ist (wie hier schon behandelt) ein sehr großes Wort bzw. ein wirklich schwerer Vorwurf. Damit wäre ich eher vorsichtig.
  17. Ja, eben. Hier wird viel über einen Entwurfs-Text spekuliert, aber hatte jemand Gelegenheit, ihn konkret, Wort für Wort, zu lesen?
  18. Na, wenn auch die gesamte Exekutive (namentlich Waffen- und Polizeivollzugsbehörden) das so sieht, ist ja alles in Butter.
  19. Ich denke, bei vielen Jüngeren kommt Marc S. ganz gut rüber. Mein Sohn z.B. findet ihn in seiner typischen Art locker und witzig. Ist wohl eine Frage des eigenen Standpunkts und nicht zuletzt des Lebensalters...
  20. Aber: "Know your enemy"
  21. Als Bewohner des Südwestens, und langjähriger SWR-Konsument, empfinde ich diesen Sender (und seine Produkte, u.a. den Südwest-Report in der ARD) gerade bezüglich des LWB-Themas nicht mehr als seriöses Informationsmedium. Nein, das ist Agit-Prop. Die wollen einseitig Meinung machen; mehr "Anspruch" ist da - leider, und erkennbar - nicht vorhanden.
  22. Jetzt fehlt nach wie vor ein konkreter Grund, warum im vorliegenden Fall (bzw. derartig gelagerten Fällen) ein LG zur technischen Untersuchung mitgenommen werden "musste". Dieses LG "unterschied" sich von sämtlichen anderen LGs der Republik ja nur dadurch, dass ein Dritter über "Waffen in der Wohnung" berichtete. Einen sozusagen erhöhten Verdachtsstatus gegenüber jeglichem anderen LG-Besitz kann ich da nicht erkennen.
  23. Ach, und in dem Fall reichte eine lächerliche Anzeige eines Dritten "Waffen von außen gesehen".... für die "Mitnahme und Prüfung von allem". Bananenrepublik... leider kann ich es nicht anders sagen. Der relevante Sachverhalt (nein, da gehörte das LG nicht dazu, denn damit war gar nichts erfolgt) war hier doch in kürzester Zeit klärbar. Ich schließe mich folglich der Analyse an, dass hier im Nachhinein möglichst viel Wind gemacht werden "musste".
  24. Das eine (HA-LW) schließt die Befassung mit dem anderen (HA-KW) ja nicht aus. Es gäbe nichts Dummeres als eine Novellierung, die in Teilen wieder Spielraum für juristische "Dehnungen" a la Leipzig lässt...
  25. Ich sehe schon Horden von Kontrolleuren in den Trainingszentren der LG-Leistungsschützen auftauchen.... Projekt: Deutschland wird sicherer... Nein, ernsthaft: was veranlasst konkret die technische Überprüfung eines lediglich in einer Wohnung vorgefundenen Allerwelt-LGs (wie offensichtlich im Thread-Fall)?
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