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karlyman

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  1. Gut auf den Punkt gebracht. Und die Spielregeln werden in beiden Bereichen langsam aber sicher verschärft.... Erinnert mich an die Szene aus "Star Wars", wo die Wände des Müllbunkers rücken und kontinuierlich den verbleibenden Raum einengen.
  2. Seltsam. Man könnte das Bild auch so interpretieren, dass "Robert de Niro junior" hier sein häusliches Trockentraining mit dem Sportrevolver absolviert. Also vollkommen im Rahmen seines waffenrechtlichen Bedürfniszwecks agiert...
  3. Danke für deine Ausführungen. Man könnte zum Thema soo viel sagen. Oder es einfach auf den Nenner bringen: "Man darf sehr vieles... nur sich nicht blöd anstellen".
  4. Wurde denn (im Hinblick auf das "Aufmachen des Fasses") der Zustand der Waffe - geladen/ungeladen - festgestellt?
  5. Das dürfte etwa auch der Preis sein, den der übliche "kleine Händler/Büxer" verlangt... Auch bei "meinem" Händler ist das so: Frankonia Rabattpreis (10/15%) ist sein Normalpreis.
  6. Wenn ich diese Diskussion richtig verstehe, ging und geht es nicht um das Herumtragen an sich.... Sondern um das geladene Herumtragen.
  7. Ist das ein Bushnell Holosight da drauf?
  8. Dass durch das Nicht-Laden Gefahren minimiert werden, ist schon klar. Mir ging es um die pauschale Unterstellung, es sei im Fall des Herstellens des geladenen Zustandes stets von "unsorgfältigem Umgang" auszugehen. Da wurde eben einfach eine (rechtl.) Fiktion gebildet.
  9. Eigentlich erstaunlich, in welch grober Pauschalität da Personen - die grundsätzlich Sachkundeausbildung + Umgangspraxis haben - ein "unsorgfältiger" Umgang attestiert wird... (P.S.: Von Richtern übrigens, die in den meisten Fällen selbst kaum Ahnung von der Materie haben dürften).
  10. Das Laden einer (halbwegs modernen) Waffe ist im "Ernstfall" ggf. eine recht schnell vornehmbare Angelegenheit. Ich gebe dir zwar recht (ja, die Rechtsprechung scheint ziemlich in die von dir genannte Richtung zu laufen...). Andererseits ist die Frage damit, s.o., auch ein Stück weit akademisch.
  11. Ja, das ist ein wichtiger Punkt.... Wasser- und Bodenschutz. Nicht der Sand als "Füllung" ist das Problem, sondern das bauliche "Drumherum". Wir haben im Verein vor vielen Jahren auf fünfseitig umschlossenen Sandkugelfang umgebaut, also im Grunde eine nur nach vorne offene, sandbefüllte Betonbox. Keine Abnahmeprobleme.
  12. Naja.... letzteres ist wohl nicht das Dümmste. Die 1,- Angebote können bekanntlich auch unangenehme Begleiterscheinungen mit sich bringen.
  13. Fakt ist und bleibt, dass das Vorhaben des BMI faktisch in keiner Weise begründet ist und wird. Könnte man kürzer auch mit "Schikane" umschreiben.
  14. Ein faktenbasiertes Gesetz ist das, was in einem demokratischen, sich freiheitlich schimpfenden Rechtsstaat geboten ist - Beleg der Geeignetheit, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit einer als Eingriff wirkenden Regelung. Ja, ich weiß, "eigentlich". Aber wir sollten nicht aufhören, es einzufordern. Zum Beispiel indem wir in entsprechenden Erwiderungsschreiben an das BMI die Fakten, die hinter der behaupteten Verschärfungs"notwendigkeit" doch stehen müssten, nachfragen. In welchem Umfang hat denn tatsächlich - infolge der Lagerung "nur" in A-/B-Schränken - ein sog. "Abgleiten von Waffen in die Illegalität" stattgefunden?
  15. Leicht provokante Frage: Was macht eigentlich künftig (siehe absehbare "Segnungen" der neuen EU-Feuerwaffenrichtlinie) der Eigner einer solchen HornerArms SLB und gleichzeitig einer G17 (logischerweise mit zugehörigen Magazinen)...? Hoffen wir mal, dass dann rechtlich das "nicht-in-die-SLB-einsetzen" des "großen" Pistolenmagazins ausreichen wird.
  16. Selbst dann - also diesem Argument folgend - muss es aber einen unbefristeten Bestandsschutz für die "Alt"-A-/B-Schränke, also die bis Ende 2003 produzierten, geben. Denn diese waren ja zertifiziert. Im Übrigen fehlt natürlich jede tatsächliche, auf Fakten gestützte Begründung für diesen finanziell relevanten Eingriff. Bitteschön - wo sind die Deliktzahlen (Entwendung aus A-/B-Schränken)?
  17. Aber, nochmal - nehmen wir das BMI beim Wort. Das Ministerium argumentiert, nur die bis Ende 2003 hergestellten A/B-Behältnisse waren zertifiziert, und ab Wegfall sei die Güte der Schränke nicht mehr verifzierbar gewesen. Dann kan es folgerichtig zumindest über die davor produzierten Schränke nicht "den Stab brechen". Folgt das Ministerium also seiner eigenen Argumentation, müsste es für diese Bestandsschutz geben. Was von 2004 bis heute an A-/B-Behältnissen produziert wurde, könnte demzufolge aber problematisch werden. Wobei Hersteller und Handel ihren Reibach auch mit diesen Schränken gemacht haben.
  18. Und bei der R8 gibt's noch nicht mal einen "Nicht-Zivil"-(also Behörden-)Markt, der mit dem Zivilmarkt konkurrieren und ihm Produkte "wegnehmen" würde...
  19. karlyman

    IPSC Rifle Ausrüstung

    Riemen können sich auch verhaken und verfangen...
  20. Wenn man so argumentiert, wie es das BMI tut, müssten die A-/B-Schränke, die bis Ende 2003 produziert wurden, einen Altbestandsschutz erhalten. Denn es wird ja nicht argumentiert, dass diese "unsicher" seien. Vielmehr wird beklagt, dass mit dem Zurückziehen der Norm durch die Hersteller für diese Behältnisse seit Ablauf des Jahres 2003 keine Markt-/Güte-Überwachung dieser Produkte mehr möglich gewesen sei. Zumindest vor Ende 2003 war diese aber möglich und die Zertifizierung gegeben; ergo: keine Notwendigkeit die entsprechenden, damals zertifizierten Schränke nicht weiter zuzulassen.
  21. EPAs/MREs etc..... Irgendwie wähne ich mich hier im falschen Thread. Mit Frau Petrys Forderung - siehe Threadthema - hat das im eigentlichen Sinn nichts zu tun. Das Vorsorge-/Zivilschutz-Thema gibt's hier ja an anderer Stelle.
  22. Ach, das ist doch bloß die Luftwaffe.
  23. Warum, weil zu den Millionen vorhandener illegaler Waffen nun (evtl.!) eine dazukommt?
  24. Gruselig. (Anm.: wie treffend doch manchmal Bauchgefühl/gefühlte Antipathie sein kann)
  25. Heute martern sie dort eben Europa zu Tode...
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