karlyman
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Man hält es echt im Kopf nicht aus. Da versuchen wir (einzeln und über die Interessenverbände), das BMI von der Unzumutbarkeit, Unverhältnismäßigkeit und fehlenden Erfordernis einer Neuregelung (= Verschärfung) zu überzeugen, hilfsweise, wenigstens für den Bestand an Schränken eine ordentliche Altbestandsregelung hinzubekommen. Dann hat das Erfolg. und wir sollen davon verschont bleiben, unsere durchaus tauglichen Schränke nicht zu Kleiderschränken oder Lieferungen ins Altmetall zu machen... Ich habe z.B. einen qualitativ sehr guten B-Schrank (noch von vor 2003), und den will und werde ich auch behalten. Und dann... ja dann kommen Leute aus den eigenen Reihen und spielen die Leier von den "ach so schlechten" A- und B-Schränken. Irgendwie - ein Tritt in den Hintern. Weißt du was? Schaffe dir doch an, was DU willst. Und verschone den Rest der Welt - angesichts der Sensiiblität des Themas, siehe oben - mit diesen Weisheiten.
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Gut! Was wieder mal zeigt: wer sich nicht wehrt (zumindest, wenn es das wert ist), lebt verkehrt. Zum zweiten: Die sollen doch mal das Gesetz lesen, das erleichtert die Rechtsfindung und -ausübung. Da steht etwas zum Überlassen an Berechtigte zu deren Bedürfniszweck.
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Sollte Monsieur Sarkozy wieder Präsident werden, dann wird er sich wohl an seine Worte erinnern, und werden diese Fahrzeuge zusätzlich mit - nach außen strahlenden - Kärcher-Anlagen ausgerüstet...
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Ist das das neue Standard-Dienstfahrzeug für die Bestreifung der Banlieus?
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Und nur um die ging es offensichtlich. Hätte man tatsächlich nur sachlich informieren wollen, so hätte schon die Überschrift anders formuliert werden müssen.
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Hessen: Waffenbesitzer sollen 4,9 Mio € pro Jahr mehr zahlen
karlyman antwortete auf 6/373's Thema in Waffenrecht
Volle Zustimmung. Und das von mir, der ich ja noch Rest-Sympathien für die CDU (mehr: CSU) verspüre. Wer weiß, vielleicht gerade deshalb... -
KWS zum Führen von Pfefferspray....Herr wirf Hirn runter!
karlyman antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Wir hatten so etwas ja schon einmal diskutiert. Entweder so ein Stuss wird mit Absicht geschrieben/gesendet... man kann durch ständige mediale Wiederholung, und Verankerung in den Köpfen, u.U. gesetzgeberische Aktivitäten bzw. Änderungen auch "herbeischreiben". Oder der Stuss ist schlicht dem "journalistischen" Unvermögen und dem eklatanten Mangel an Mitteln in den Redaktionen geschuldet... (t-online.de würde ich auch nicht wirklich als ernsthaftes Nachrichtenmdium sehen). -
Hessen: Waffenbesitzer sollen 4,9 Mio € pro Jahr mehr zahlen
karlyman antwortete auf 6/373's Thema in Waffenrecht
Hier sehen wir den (üblen) Unterschied zwischen konservativ-liberaler Politik und - wie vorliegend - sog. konservativer "law and order"-Politik. Freiheiten nehmen, Lasten auferlegen... mit fadenscheinigsten Begründungen. Wobei man nie vergessen sollte: Die CDU hat sich in Hessen mit den Grünen "ins Bett gelegt". -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Finde ich auch. Leute, bleibt gelassen. Ball flach halten. Die eineinhalb Wochen bis zur (aller Voraussicht nach) "Absegnung" durch den Bundesrat kiregen wir auch noch rum. -
Iat euch übrigens schon aufgefallen, dass vom Threadstarter so rein gar nichts mehr zu diesem "sensationellen" Thema kommt?
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Mahnung nach Widerspruch Aufbewahrungskontrolle
karlyman antwortete auf sportskanone's Thema in Allgemein
So ähnlich erklären uns die Antis das auch. Faktisch macht es jedoch überhaupt keinen Unterschied. In beiden Fällen wird ein gewisses Gefahrenpotenzial in die Welt gesetzt. Wie viele jeweils teilnehmen, und was die Motivation für die Ausübung ist, ist dem Gefahrenpotenzial reichlich egal. Also ist es ein Riesenkrampf, eine Verzerrung der Realität, wenn im einen Bereich ein "Pflichtenkreis" gesehen wird, welcher eine Veranlassung von Verwaltungshandeln darstellen und damit eine Gebührenentstehung nach sich ziehen soll - und im anderen nicht. Ergo - lügte man sich als Exekutive nicht so enorm in die Tasche, so würde die anlasslose polizeiliche Kfz-Anhaltekontrolle genau so Gebühren nach sich ziehen wie die Waffenaufbewahrungskontrolle... oder keine von beiden würde mit Gebühren versehen. -
Mahnung nach Widerspruch Aufbewahrungskontrolle
karlyman antwortete auf sportskanone's Thema in Allgemein
Was, sachlich betrachtet, überhaupt keine Gründe sind. Eher Wertungen aus dem Bauch... -
Mahnung nach Widerspruch Aufbewahrungskontrolle
karlyman antwortete auf sportskanone's Thema in Allgemein
Man wende die Argumentation z.B. mal hinsichtlich "Pflichtenkreis der Lenker von Kraftfahrzeugen" an. Das ließe sich doch 1:1 anwenden. (Anm.: Und komme dazu niemand mit HU/AU; das ist keine anlasslose Kontrolle, sondern die periodische Prüfung des techn. Zustandes; somit "andere Baustelle"). -
Mahnung nach Widerspruch Aufbewahrungskontrolle
karlyman antwortete auf sportskanone's Thema in Allgemein
Oh, sie haben's gedeckelt... Wie gnädig... Wahrscheinlich weil sie einsahen, dass sie sonst den einen oder anderen Sammler oder sonstigen Vielbesitzer in den Suizid treiben. -
Mahnung nach Widerspruch Aufbewahrungskontrolle
karlyman antwortete auf sportskanone's Thema in Allgemein
"Meine Herrschaften, Sir Percy kann Sie heute nicht empfangen. Sir Percy ist nicht zugegen. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag". -
Na, so ein Ministerium ist - als Teil der Regierung - ja immer ein "Zwitterwesen". Einerseits (in der Tat) die Spitze der Verwaltung; andererseits aber, als Teil der Regierung eben, auch "politisch" und mit gestaltend.
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Mahnung nach Widerspruch Aufbewahrungskontrolle
karlyman antwortete auf sportskanone's Thema in Allgemein
Der Kampfkater darf auch gerne lieb miauen; und die beste Ehefrau von allen muss den armen Behördenmenschen gar nicht verdreschen. Es reicht, wenn sie ihm - als Mit"herrscherin" über die Liegenschaft - unmissverständlich klar macht, dass sie nicht will, dass er jetzt in ihr Haus reinkommt. Aber das ist eine andere Diskussion. -
Es erscheint auch typisch für das Ministerium (BMVg). Auch die elementare Entscheidung für die Aussetzung der Wehrpflicht sah nach ziemlichem "Hau-Ruck-Verfahren" aus.
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Ich will das nicht bestreiten. Aber: Ums Waffenrecht ging es hier gar nicht. Es ging um Zivilrecht, um Schadenersatzforderungen des Beschaffungsamtes der Bundeswehr, verhandelt vor dem Landgericht Koblenz. Wobei das ja ggf. für die Vielseitigkeit des genannten Rechtsvertreters spricht.
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Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
karlyman antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
Wenn das so ist bzw. wäre, haben bzw. hätten wir eine Willkürherrschaft. -
Andere NATO-Partner empfinden das G36 offensichtlich als taugliche Wafffe für ihre Streitkräfte und bestellen nun noch mehr davon; lt. heutigem N-TV-Bericht (Zitat): "Litauen kauft für 12,5 Millionen Euro zusätzliche Exemplare.... Der Vertrag über das Rüstungsgeschäft wurde nach Angaben des Verteidigungsministeriums in Vilnius in der vergangenen Woche unterzeichnet. Die litauischen Streitkräfte nutzen das G36 seit 2007 als Standardgewehr. Litauen hatte im Sommer 2015 wegen möglicher Präzisionsmängel den geplanten Kauf vorläufig ausgesetzt. Nach eigenen Tests und der Auswertung der Daten anderer Nato-Partner hat man sich aber für die Beschaffung zusätzlicher Exemplare entschieden."
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Mahnung nach Widerspruch Aufbewahrungskontrolle
karlyman antwortete auf sportskanone's Thema in Allgemein
Ganz so heiß wird's aber auch nicht gegessen. Z.B. gibt es in Ba.-Wü. (selbst in Ba.-Wü....) m.W. eine interne Handlungsanweisung an die Behörden, wonach die Kontrollen nicht "zur Unzeit" (dazu zählen wohl auch die o.g. Zeiten) stattfinden dürfen; vielmehr zu üblichen Tageszeiten. Anm.: für diese Anweisung dürften auch die Behördenmitarbeiter selbst dankbar sein. -
Mahnung nach Widerspruch Aufbewahrungskontrolle
karlyman antwortete auf sportskanone's Thema in Allgemein
Es gibt nicht wenige Waffenbehörden, die führen die Kontrollen nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem "Kunden"/Waffenbesitzer durch. Da standen wohl etliche der Mitarbeiter zu oft vor verwaisten Wohnungen und Häusern. -
Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
karlyman antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
Wobei auch diese Störung dann einigermaßen objektivierbar sein sollte, und nicht "al Gusto".