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karlyman

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  1. Unabhängig von den Inhalten... dieses reflexartige (aber eben oft geistig un-reflektierte....) Getwittere der Berufspolitiker zu allem und jedem, das nervt so langsam endlos.
  2. Sie muss gar nicht zu Hause bleiben. Sie sollte nur den Mund halten zu Themen, von denen sie - ersichtlich - keine Ahnung hat.
  3. Standard-Neusprech in D: "Er hortet Munition".
  4. Aus diesem Grund wachsen ja unter den Bürgern auch Zynismus sowie Politik- und Staatsverdrossenheit. Von nichts kommt nichts.
  5. "Mission accomplished", werden sie bei der EU-Kommission sagen. Und dann weitergehen zum nächsten Verschärfungs-(= Erschwernis)-Punkt.
  6. Ich gebe Keks, s.o., auf jeden Fall recht - das IST eine Einschränkung, wenn es so kommt. Heute ist in D in 0er und Ier-Schränken die dortige Mun-Mit-Aufbewahrung möglich, künftig wird es ggf. nicht mehr so sein. Somit eine Erhöhung der Anforderungen/Herabsetzung der bisherigen Möglichkeiten. P.S.: Wie (legale) Waffenbesitzer in anderen EU-Mitgliedsländern, die deutlich vereinfachte Aufbewahrungsanforderungen haben, erst "abkotzen" werden... kann man sich leicht ausrechnen. Das Ding ist eine europaweite Waffenrechtsverschärfung, da beißt die Maus keinen Faden ab.
  7. Es ist ja immer schön, das Positive zu sehen zu wollen... Meines Erachtens aber sind die (s.o.) sehr schnell mit einer - erfreuten - Meldung über eine kommende gesetzliche Regelung, deren genauen Wortlaut (Formulierung) sie noch nicht mal kennen. Der "Teufel" wird in der Sache im Detail stecken.
  8. So ist es. Und es ist auch - insbesondere bei dieser, eher "technischen" Thematik - problemlos möglich.
  9. Auf das "meinen" kommt tatsächlich nicht an; bzw. so lange nicht an, wie nichts schriftlich fixiert und klar gestellt ist. D.h.: - am besten eindeutige, nicht juristisch "hin-interpretierbare" Regelung im Gesetz (wichtig: deutsche Übersetzung der EU-Regelung/Umsetzung in deutsches Recht, also WaffG) - "hilfsweise" noch klare Aussage in der Gesetzes-Begründung, aus welcher sich der Willen des Gesetzgebers ablesen lässt.
  10. Wobei aber wir Betroffenen/LWB dann im Nachhinein ganz, ganz genau wissen und peinlich genau befolgen sollen, was da beschlossen wurde... Für uns gibt's dann keine "Ungenaurigkeiten" und kein Pardon.
  11. Womit er aber bei weitem nicht alleine wäre.
  12. Die aktuelle Verschärfung auf EU-Ebene ist - und wurde - faktisch in keiner Weise begründet. Wenn man genau nachliest: alles nur das übliche "aus-dem-Bauch"-Geschwätz, das wir so ähnlich bereits aus den nationalen Gesetzgebungen zum Thema kennen. Keine Herleitung (Argumentation gestützt durch Fakten, deliktische Relevanz etc.), warum es gegenüber den bestehenden Regularien einer Verschärfung bedarf.
  13. Ach ja? Seltsamer Weise ist das Thema aber für "die EU-Politk" so bedeutend, dass man sich über viele Monate hinweg mit unzähligen Schriftsätzen, auf -zig Ausschusssitzungen und - besonderns ereifernd - seitens der EU-Kommission damit befasst... Wäre es so "unbedeutend", könnte man - insbesondere seitens der EU - doch auch einfach die Finger davon lassen. Und die betroffenen LWB in Ruhe lassen. Eine Erfordernis und Geeignetheit dieser Änderungen ist ohnehin nicht begründbar.
  14. Wenn diese auch in der Gesetzes-Begründung zur HA-/Mag.-Regelung so drinsteht, werden sich Gerichte schwer tun, anders zu "interpretieren". Denn dann hätten wir den niedergeschriebenen "Willen des Gesetzgebers".
  15. Finde ich auch eine interessante bzw. wichtige Frage. Bei den Ier und 0er-Schränken nach deutscher Vorgabe darf das Munitionspackerl ja durchaus im selben Schrank - nicht Nebenfach - mit gelagert werden. Ich sollte mir wohl tatsächlich die auf der letzten Seite zitierte Zusicherung der EVP-/CDU-Fraktion, gegenüber dem deutschen Recht ändere sich nun nichts, folieren und fest am Waffenschrank anbringen. Im Falle einer künftigen Kontrolle wird dann darauf verwiesen...
  16. Man bedanke sich beim Ideologen J.C. Juncker und seinen Verbündeten in Frankreich, Benelux etc.
  17. Da sprichst du meine große Sorge aus. Die jetzige Kategorisierung (sollte ich sagen, "Portionierung") nehmen die nicht ohne Grund vor. Wir werden bei der EU noch manche Abwehrschlacht führen müssen. Und wenn es dumm läuft, dann noch mit einem jeweils "missgünstigen" (grünlinken) nationalen Gesetzgeber, der nur auf Brüsseler "Vorlagen" wartet.
  18. Hier "jubelt" mit Sicherheit keiner über den Dreck.
  19. Ich kenne ja die Sache mit der Salami und dem wiederkehrenden Abschneiden der Scheibchen. Dies nervt und ärgert mich ebenfalls. Aber: angesichts dessen, was da tatsächlich alles droht(e) und noch droht, empfände ich die permanente Umrüstung eines 30er-Mag-Körpers auf geringere Kapazität (und das sollte ja genügen) als nicht die allerschlimmste Vorstellung. Sind aber nur meine 2 Cents.
  20. Bzw., nach entsprechender (nun auf den Weg gebrachter) Änderung in § 19 BjagdG: 3 Schuss.
  21. Die Worte hör' ich gern. Darf ich mir Letzteres (s.o.) fett ausdrucken, in Folie einschweißen und für den Fall des Falles auf den Waffenschrank kleben bzw. in die WBKs einlegen? Immerhin finde ich es gut, dass lobend auf unseren Fach-"Input" zum Thema hingewiesen wird. Ich bin der festen Überzeugung, die EU-Kommission hätte den MdEPs ansonsten erfolgreich noch ganz andere Dinge "untergejubelt".
  22. Stimmt. Die muss man finden.
  23. Muss ja seehr weitläuftig und seehr weit hinten "in the neck of the woods" sein. So mitten in den Rockies z.B. (Cougar)? Also, meine Bekannten "drüben" wohnen auch recht weitläufig und durchaus ländlich, aber mit solcher "Artillerie" zur Katzenabwehr laufen die nicht ständig rum. (Nicht, dass ich damit grundsätzlich ein Problem hätte..).
  24. Sorry.... Angesichts der derzeitigen Entwicklungen des Waffenthemas (inkl. Freier Waffen) ist diese Frage so derart theoretisch, dass die intensive Beschäftigung mit ihr schon an geistige Selbstbefriedigung grenzt.
  25. Ja, leider. Wenn jemandem von den Beteiligten an dieser Verschärfungsorgie nicht komplett klar ist, auf was es hinausläuft, dann vielleicht den MdEPs. Die Kommission hingegen weiß genau, was sie ihnen da "auftischt".
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