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karlyman

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  1. Wer bitte "strebt" dies an? Und wo ist da die "Lösung"? Das Geschilderte ist keine "Lösung", sondern eine 1:1-Umsetzung dieses unsäglichen BVerwG-Urteils. Somit also Mist.
  2. Details und Fakten interessieren die doch nicht. Die haben sich ihre Meinung unabhängig von der Realität längst gebildet. Und machen wiederum Meinung damit.
  3. Eigentlich ist in der einen oder anderen Form schon alles gesagt. Daher von mir nur noch kurz: 1. Entscheidend für die Zulässigkeit ist zu 90% der für das Gebiet geltende Bebauungsplan. 2. Die Bauweise des Zauns darf nicht selbst (unzulässige) Gefahren schaffen. 3. Ein Sichtschutz ist immer auch Sichtschutz für Einbrecher.
  4. Na, immerhin. Das Bewusstsein für das Problem scheint im Ministerium angekommen zu sein.
  5. Finde ich gut und immerhin eine Ansage. Ich war schon erschrocken, als die Fa. als erste Reaktion sofort mal die komische Klappdeckellösung genannt hat.... Aber man hat sich da offensichtlich schnell (auch bezüglich der Aussenwirkung und der laufenden Gespräche bei der Politik) eines Besseren besonnen. Merke: Bevor die Leute in D noch eine S303 mit "Klappdeckel" kaufen und schießen, greifen sie zur Doppelbüchse. Von Heym, oder von Merkel...
  6. Das, was du als Vermutung wiedergegeben hast (HA nur noch mit 2er-Klappdeckelmagazin) entspricht bereits exakt dem Ergebnis (bzw. der aus der Begründung abgeleieteten Vorgabe) dieses Irrwitz-Urteils. Da wäre also weder etwas zu verhandeln, noch von der Politik einzufordern, noch vor dem Verfassungsgericht als Beschwerde einzulegen - denn genau das, s.o., haben wir (wenn man so will) schon jetzt.
  7. Was für ein Unsinn. Dies wäre überhaupt kein "Agreement". Es wäre eine 1:1 Umsetzung dieses sachfremden Urteils.
  8. Es sei denn, auf der Richterbank wurde von einem (gewünschten) Ergebnis her gedacht. Und dieses dann (mühsam) irgendwie juristisch hergeleitet. Dieser Eindruck entsteht im vorliegenden Fall.
  9. Ja, aber wie gesagt - es sieht so aus, als sei das vom BVerwG gesehene Verbot von HA-Waffen mit Wechselmagazin nicht aus der Bern Convention ableitbar. Dort steht nur das Verwendungsverbot von Mags größer 2 Schuss drin. Der Rest ist herbeiinterpretiert.
  10. Es gab doch m.W. im HA-Mag.-Thread im WuH-Forum die Mitteilung eines dortigen Users, der direkt beim Sekretariat der Bern Convention angefragt hatte. (Das wurde (vor vielen Seiten) auch hier wiedergegeben). Von dort kam darauf hin die Auskunft, dass es sich bei der fraglichen Regelung des Übereinkommens um ein Handlungsgebot der Verwendung von max. 2-Schuss-Mag. auf der Jagd handle, und nicht um ein Verwendungs- oder gar Besitzverbot der entsprechenden HA-Waffen.
  11. Erwähnenswert, und stark, finde ich, dass sich da auch DSB und BDS angeschlossen haben. Dort hat man ganz offensichtlich verstanden, dass wir alle in einem Boot sitzen.
  12. Für die Sehschwäche/den Grad der Diensttauglichkeit der Kontrollierenden, da kann der Deko-Besitzer allerdings nichts. Vielleicht ist es ja ein guter Tipp, eine taugliche Beleuchtung und Lupe schon bereitzulegen.
  13. Es ist nicht immer so einfach. Nicht alle Dekos haben diese Typisierung. Aber viele.
  14. @ carcano: Was wieder mal zeigt, dass wir sehr gut in der Lage sind, unsere Grube selbst zu graben. Aber man könnte jetzt zynisch sagen: "Macht auch nix mehr". Denn da, wo wir noch mit dem alten Schäufelchen stehen, steht derzeit schon die EU-Kommission mit dem großen Bagger. Wenn das, was die Kommission (s. EU-Kommissionsthread/Halbautomaten) in einem neuerlichen Verschärfungs-Anfall will, durchkommt, dann gibt es hier - legal - gar nichts mehr, was halbautomatisch funktioniert und irgendein Wechselmagazin hat. Nicht für Sport, nicht für Jagd oder sonstige Privatzwecke.
  15. Zumindest, was die Alt-Dekos anbelangt: In den meisten Fällen sind diese bislang mit eingeschlagener BKA-Nummer (= typisierte Deaktivierung) versehen.
  16. Wenn ihr wissen wollt, was gerade an wirklich drastischen, für den LWB existenziellen Entwicklungen abläuft - schaut mal in den hiesigen Newsticker zur EU-Waffenrechtsverschärfung. Und werdet aktiv (Schreib-Vorschläge sind verlinkt), d.h., schreibt die Europa-Abgeordneten an. Was da seitens der EU-Kommission ganz aktuell gefordert wird, ist irrwitzig.
  17. Ich habe das Gefühl, während wir in D uns derzeit in den (natürlich notwendigen) Kampf gegen das absurde BVerwG-"Richterrecht" zur jagdlichen 2-Schuss-HA-Regelung stürzen.... laufen hintenherum in den EU-Institutionen die (noch) drastischeren, wirklich existenziellen Dinge für den LWB ab. Wenn wir nicht alle aufwachen und aktiv werden, drehen die uns den Hahn ab.
  18. Direkt gefragt: worin besteht bei dem aufgemachten Szenario der Zusammenhang zu der zuletzt geführten Diskussion? (Oder willst du mit der Schilderung nun schlicht sagen: Steckt alle Dekos u.ä. in den großen Schmelzofen, denn die Dinger erzeugen eh nur Stress mit der Exekutive....?)
  19. Na, die "Revolution" wurde bereits unter "Politik" ("Noch weniger Demokratie wagen...") thematisiert. Saturn78 hat dort - s. Nr. 49 - einen guten Beitrag dazu geschrieben...
  20. Finde ich gut. Und noch mehr, wenn dazu (Thema zertifizierte-Jagd-Mun) dann sinnvoller Weise der eigene Thread aufgemacht wird. Denn ansonsten "zerfasert" der 2-Schuss-HA-Thread hier weiter und wird vollends unleserlich.
  21. Was ist denn eine "unverbindliche Empfehlung" für einen Behördenmitarbeiter? Kann er sich bei seinen Entscheidungen dran halten oder auch nicht, je nach Lust und Laune? Oder hat sie - dienstlich - bindenden Charakter für ihn?
  22. Ja, das macht durchaus einen Unterschied. Allerdings nur in der Intensität der staatlichen "Regularien" zum Waffenbesitz. Denn auch in den USA gibt es Regeln bezüglich "welche Waffen legal besitzbar"; siehe z.B. restriktive Normierung in NYC, NJ und CA, Vollauto-Regelungen etc. (Nur sind die Grenzen eben im Regelfall "weiter hinausgesteckt" als bei uns). Ich denke, auf dies Regularien (und seine Abneigung dagegen) nahm Foss dabei Bezug.
  23. @ Xamoel: Ja, so ist es. Wobei ich die Verwirrung verstehe... eigentlich hat das zertifizierte-Jagd-Mun.-Thema hier nichts verloren und ein eigener Thread dafür würde der Übersichtlichkeit dienen.
  24. Wie schon gesagt, Gerichte urteilen trotz aller Objektivitätsvorgaben nicht "im luftleeren Raum". Und nach meinem Eindruck war insbesondere dieses Urteil ersichtlich von Vorurteilen (i.S. von wohl persönlichen Grundeinstellungen zum privaten Waffenbesitz) geprägt.
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