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karlyman

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  1. Es ging wohl damals darum, die SL-Büchse und Flinte gegenüber der mit den ersten beiden Schuss gleich schnellen Doppelbüchse bzw. -flinte nicht zu "bevorzugen". Eigentlich schwachsinnig. Und an die Vorgabe eines "2-Schuss-Festmagazins" dachte sicherlich auch niemand dabei.... Es zeigt sich, wie kurzsichtig dieses Vorgehen war. Unter einer Rechtsprechung, die (m.E.) klar einer Waffenbesitz-beschränkenden Agenda folgt, fiel das nun betonschwer auf die Jägersfüße.
  2. In der Tat (und wie gesagt) passt das Urteil nahtlos in die derzeitigen politischen Bestrebungen, vor allem auf EU-Ebene, hinein. Wer da an Zufall, an Unbeeinflusstheit, glauben will, kann das tun.... Ich tue es nicht mehr.
  3. In dieser Logik bzw. Konsequenz dürften dann auch keinerlei Inhalte zugreifbar sein, die sich mit Brücken, Gleisen, Gewässern, Stricken, Klingen, Brennbarem oder Giften befassen. Alle höchst geeignet zur Eigen- und teilweise auch zur Fremdschädigung durch entsprechend "Labile".
  4. Das ist der Punkt. Es geht hier nicht um billige Polemik gegenüber den Bundesrichtern... Die sollte man sich tatsächlich sparen (und bringt auch nichts). Aber es geht um den (auch m.E. berechtigten) Vorwurf, hier sachfremd und unter Außerachtlassung wesentlicher Fakten entschieden zu haben. Das OVG hatte sich nämlich im Detail mit der Sache auseinandergesetzt, und auf dies (sowie die hier schon genannte Expertise zum Thema aus 2015) ging das BVerwG offensichtlich überhaupt nicht ein. Für mich ein Urteil klar im "politischen Kontext".
  5. Und, nicht vergessen, man bewegt sich seitens EU immer extremer und weitgreifender in einem Bereich, in dem gar keine EU-Zuständigkeit mehr besteht. Das Ding (Kommissions-Amendment) ist mittlerweile pures Waffenrecht. Die EU hat da keine Kompetenzen. Wenn die nationalen Parlamente halbwegs "Eier" in der Hose (und nicht zuletzt die EU-Parlamentarier halbwegs Rechtsempfinden) hätten bzw. haben, würden oder werden sie das Ding rundweg ablehnen.
  6. Man sollte aber schon präzise bleiben: Meck-Pom redet davon, dass man sich auf den Widerruf einstellen müsse. Bayern redet davon, dass es bis auf weiteres keine Widerrufe des Bestandes gibt. Alles nicht ausgegoren, und alles nicht (weder in die eine noch die andere Richtung) "garantiert". Aber die Unterschiede werden schon deutlich.
  7. Explizit "benannt" sind sie nicht. Was die SLF angeht, so sind sie mit hoher Wahrscheinlichkeit mitbetroffen (entsprechend Kontext des Urteils). Nur haben wir da die ziemlich spezielle Situation, bei den allermeisten Modellen kein Magazin zu haben, was "gewechselt" werden kann, sondern höchstens ein Waffenbauteil, das vergleichsweise aufwändiger demontiert und wieder montiert werden muss. Was die KW angeht, da lässt sich (siehe hier) trefflich streiten. Streitgegenstand im Rechtsmittelverfahren, welches vom BVerwG entschieden wurde, waren sie jedenfalls nicht. Wir sind ja momentan dabei, geradezu darum zu betteln, dass die Behörden doch bitteschön auch noch die KW in die Malaise einbeziehen mögen...
  8. Wir sind m.E. schon (noch) in einer Demokratie. Ich nenne den Zustand, den wir momentan haben, aber "Schmalspurmeinungsdemokratie". Alles außerhalb eines gewissen Mainstreams "geht nicht" bzw. wird gnadenlos heruntergebuttert. Und "außerhalb" ist in dem Zusammenhang keineswegs als "radikal" zu verstehen.
  9. Wohl schlicht deshalb, weil die die exotische Idee, hier sei ein "Pistolenverbot" ergangen (vergiss' den Derringer u.ä. - es wäre faktisch ein Pistolenverbot), nicht mal auf dem Schirm haben. Einfach mit Blick auf das, was Gegenstand der Klage war. Aber wir werden sie schon noch dahin bringen.
  10. Man sollte meinen, die "Betroffenheit" ergibt sich bereits aus der Streit-Materie, um die es im gesamten Rechtsmittelverfahren ging. Und da ging es definitiv nicht um KW. Ich sehe ja durchaus den Ansatz, durch Einbezogenheit einer größeren Gruppe mehr Betoffenheit und somit Druck zu erzeugen. Mich überzeugt die Argumentation trotzdem nicht.
  11. Gegenfrage: Wer bestimmt denn, wann der Entwurf "final" ist und "fertig" zu sein hat? Wenn es - aus dieser verzwickten Urteilslage heraus - akutell eindeutig Bedarf gibt, da etwas klarstellend ins BJagdG aufzunehmen, warum sollte man es dann nicht tun? Gibt es für Gesetzes-Entwürfe "gottgegebene" Termine?
  12. Ich denke, Bulldog wollte hier schlicht einen Vergleich aufstellen. (Die Dekowaffen sind in der EU - ab dem heutigen Tag, mit Inkrafttreten deutlich höherer Anforderungen - voraussichtlich auf dem Markt nicht mehr so gefragt... Denn die ab jetzt anfallenden Umbaukosten sind höher und gleichzeitig ist das, was nach neuen Vorgaben noch zu bekommen ist, wohl nur mit "totalverschweßt" umschreiben. Das Deko-Sammeln wird absehbar für Viele unattraktiver werden. )
  13. Ja, in der Tat kann das für alle Beteiligten (inklusive der Waffenbehörden) noch richtig "lustig" werden. Meck-Pom sagt im Übrigen auch, Zitat: "Wegen der erheblichen Auswirkungen der Entscheidung sei „eine bundeseinheitliche Linie für das weitere Vorgehen abzustimmen.“ Eine gesetzgeberische Lösung könne momentan nicht ausgeschlossen werden." Wie diese bundeseinheitliche Linie bzw. gesetzgeberische Lösung aussieht, das wird entscheidend sein. Wegen des Urteils selbst werde ich mich im Moment nicht angstvoll "einnässen".
  14. Für mich sind meine SL-Büchsen auch keine Schwanzersätze - dennoch teile ich deine Schlussfolgerung nicht. Es ist eben nicht "ok". Denn ich will sie behalten, nutzen, und bislang hat mir niemand schlüssig und faktisch begründen können, warum er (als Gesetzgeber) sie mir wegnehmen will. Und die EU-Kommission am allerwenigsten.
  15. Es fügt sich Mosaikstein an Mosaikstein, was dieses - weit über den eigentlichen Klagegenstand hinausreichende - Urteil des BVerwG angeht. Hier ist doch offensichtlich (sieht man insbesondere den Hintergrund EU-Kommission/Feuerwaffenrichtlinie) ein "politisches", also von der diesbezüglichen Agenda motiviertes, Urteil ergangen. Nur nützt uns die Erkenntnis momentan leider nicht.
  16. Ähem.... Die FW sind eben keine "judäische Volksfront" o.ä. a la Monty Python's.... Sondern haben in in Bayern, und im dortigen Landtag, durchaus "Sitz und Stimme". Siehe Link - drittstärkste Kraft im Landesparlament. Bereits eine Änderung (d.h. Klarstellung in unserem Sinne) im bayerischen Jagdgesetz könnte sämtlichen deutschen JS-Inhabern bezüglich der HA helfen. Es müsste eben die CSU entsprechend mitspielen. Nun sollen sie mal zeigen.... Insbesondere die bayerischen Jäger (und Mitglieder hier) sollten unbedingt ihre Landtagsabgeordneten anschreiben, das Problem schildern und um entsprechende "Aktion" bitten.
  17. Aus dem Statement des DJV geht m.E. hervor, dass hier eher der politische Weg (Gesetzgeber) als der Klageweg beschritten werden soll.
  18. Ein HA (Büchse) ohne Wechselmagazin ist im Grunde ein exotischer Witz. Es ist doch klar, wohin die Stoßrichtung geht. Wenn das der "Vorschlag im Guten" bezüglich der HA in dem EU-Amendments sein soll, dann gute Nacht.
  19. U.a. heißt es da, Zitat: "In einer ersten Überprüfung hat der DJV inhaltliche Mängel in der Argumentation des Gerichts festgestellt und schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsministerium geäußert - insbesondere hinsichtlich des Eigentumsgrundrechts und des Prinzips der Gewaltenteilung. Der DJV wird das Urteil so nicht hinnehmen und ist in intensiven Gesprächen mit den Bundesinnen- und Bundeslandwirtschaftsministerium."
  20. Wirklich? In großem Umfang? Wie viele denn? Ich bin ja auch nicht für "Augen zu und es wird schon nichts passieren".... Aber diese Aussage, s.o. halte ich zum jetzigen Zeitpunkt für etwas gewagt.
  21. Was wäre denn ein üblicher HA mit max. 2 Schuss?
  22. Sagen wir's mal so - die Zeiten, in denen Gebrauchs-Pistolen tatsächlich Einzellader waren, sind sehr lange her. Und lagen auch lange vor den jagdrechtlichen Regelungen, über die wir hier sprechen. Ergo - die "2-Schuss-Festmagazin-Pistole", über welche als angebliche Anforderung des Urteils hier fantasiert wird, existiert so als faktische Gebrauchswaffe gar nicht. Was also wird sich der Gesetzgeber bei der Freigabe der Kurzwaffe (allgemein, nur hinsichtl. Mindestenergie spezifiziert) gedacht haben? Auch wenn man meint, sehr formalisitisch die Erfassung der jagdl. Pistole durch das BVerwG-Urteil mit hineininterpretieren zu können.... ich schätze, selbst eher restriktiv gesinnte Behörden beziehen es nicht auf diese. Es sei denn, wir wollen sie "mit aller Gewalt" und Überredungskunst dazu bewegen, also regelrecht "mit dem Kopf darauf stoßen".... Dann ließen sich manche vielleicht überreden (gegen uns) tätig zu werden. Klassischer Knieschuss.
  23. Ich auch nicht. Zumal es nicht ersichtlich ist, dass da etwas tatsächlich "so gut wie durch ist". Man hat einen BJagdG-Entwurf, gerade erst ist die Verbändeanhörung erfolgt, weiter ist das Ding doch noch nicht gediehen... Was soll jetzt daran hindern, dort unter den "sachlichen Verboten" noch die erforderliche Klarstellung einzufügen?
  24. Ich wüsste jetzt schöne Betätigungsfelder der FDP im Hinblick auf Bürgerfreiheiten. Stichwort "Enteignung von Waffenbesitzern durch die EU-Kommission" bzw. "Dringend notwendige gesetzliche Klarstellung zu jagdlichen Selbstladebüchsen". Dürfte eine siebenstellige Zahl von EU-Bürgern und eine sechsstellige Zahl von Bundesbürgern betreffen.
  25. Nochmal: dieses Irrwitz-Urteil erging letztinstanzlich in einem Rechtsmittelverfahren, in dem es von Anfang an ausschließlich um HA-Langwaffen und deren 2-Schuss-Mag.-Regelung ging. Ich kann nicht nachvollziehen, mit welchen Anstrengungen und Klimmzügen manche versuchen, hier unbedingt die Aussage des Urteils noch in Richtung der KW (SL-Pistole, deren Mag.-Frage nie gegenständlich war) auszudehnen. Soll diese "Hin-Interpretation" in Richtung jagdl. KW uns in irgendeiner Weise nützen? Man kann diese ja gleich noch per Einschreiben seiner Waffenbehörde zustellen, somit um "Schläge" (in Form eines einschlägigen Widerrufs) regelrecht betteln.
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