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karlyman

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  1. Dass wir da aber bundesweit von einer sechsstelligen Zahl an Widerrufsverfahren reden, dürfte auch klar sein.
  2. Ohne bestandskräftigen Widerruf der (dem Besitz zugrunde liegenden) waffenrechtlichen Erlaubnis "sammeln" die mal gar nichts ein.
  3. Dann hätten sie offensichtlich eine sachfremde Entscheidung getroffen. Aber näheres werden wir erst aus der Begründung ablesen können.
  4. Ja, eben. Das entsprechende sachliche Verbot in § 19 BJagdG (aus dem nahezu keine Behörde ein Wechselmagazin-Verbot ableitete, mit gutem Grund) ist doch praktisch gleich formuliert. Und die dahinter stehende Intention des Gesetzgebers ist identisch mit der der "Berner Konvention". Was für eine geheimnisvolle, neue Weisheit wollen die Richter nun auf einmal diesbezüglich aus der B. Konvention ziehen?
  5. Im ursprünglich zugrunde liegenden Rechtsstreit/Rechtsmittelverfahren ging es ja offenbar um einen Ruger 10/22 Kleinkaliber-Halbautomaten. Ich brauche hier wohl kaum jemandem zu erklären, dass dieser standardmäßig kleine "revolvierende" Magazine verwendet. Wie in diesen jemand die KK-Patrönchen reinpfriemeln will, soll er mir zeigen. Das ist doch Mumpitz. Und so wird es auch bei manch anderem HA "nicht so einfach" werden. Die Waffen mit Einsteckmagazin sind dafür schlicht nicht konstruiert. Ich gebe dir aber insoweit recht, dass wir uns hier noch im Bereich recht wilder Spekulation bewegen, und deshalb nicht bereits irgendwelche "technsichen Abhilfediskussionen" führen sollten. Nur, ich hab' damit auch nicht angefangen.
  6. Zu 3. und 4.: Das schenkt sich nicht viel. Denn (zu 3.) bei der Konstruktion vieler bereits erworbener HAs wäre es nicht "rasch und billig", sondern wären z.T. erhebliche Änderungen (Gehäuse) erforderlich, um diese dann noch "legal" zu bekommen. Zu 5.: Volle Zustimmung. Wenn das "repariert" werden kann, dann am besten und gründlichsten per Gesetzgebung. Und gerade die BJG-Novelle steht ja derzeit an.
  7. Der Gedanke kam mir auch schon. Sauer, Merkel, Benelli etc... Deren HA-Jagdwaffen wären nach diesem (angeblichen/ominösen) Urteil über Nacht in D alle ohne jagdliches waffenrechtliches Bedürfnis, somit nicht mehr erwerbbar.
  8. Das schreit geradezu nach der derzeitigen (politischen) Intention der EU-Kommission, was HA-Waffen angeht. Es spielt genau da hinein. Wie schon gesagt, die urteilen auch im "politischen" Kontext, nicht nur im "juristisch luftleeren Raum".
  9. Das wäre ein Gebot der Vernunft, ja. Politisch (gesetzgeberisch) wäre das "mit Federstrich" vernünftig zu regeln.
  10. Die Befürchtung ist, dass Waffenbehörden - sich am Urteil orientierend - nun für fast alle bislang auf JS zu erwerbenden bzw. bereits besessenen/eingetragenen HAs ein jagdliches Bedürfnis verneinen werden.
  11. Da könnten mehr JS-Inhaber betroffen sein, als sie es sich im Moment vorstellen. So exotisch sind jagdliche HA inzwischen auch nicht mehr, mindestens ein Drittel der jagdlichen Waffenbesitzer (konservativ geschätzt) dürfte inzwischen welche haben.
  12. Zumindest, dass es konkret um eine Ruger 10/22 ging, war mir neu. Meine Güte... Ein Kleinkaliber-Halbautomat... Was manche Waffenbehörden in dieser Republik "reitet", selbst da noch kleinlichste Beschränkungen aufzuerlegen, ist mir ein ewiges Rätsel.
  13. Ich bleibe angesichts dieses Beispiels bei meiner grundsätzlichen Auffassung, ja, fühle mich dadurch (leider) bestätigt: Gerichte (gerade wohl solche Spitzeninstanzen) bewerten und urteilen nicht "im luftleeren Raum". Sondern, ob bewusst oder unbewusst, durchaus unter Einbeziehung des zeitlichen/politischen Kontextes. Und wie der in Europa momentan bezüglich dieses Themas aussieht, brauche ich euch nicht näher zu beschreiben,,. Das "passt zusammen", so traurig es ist.
  14. Was Neuanschaffungen/Einträge angeht, kann das wohl so laufen. Was den Bestand (bereits auf jagdl. Bedürfnis erworbene HAs) angeht: Republikweit würde dies erfordern, eine wohl sechsstellige Zahl von Widerrufen von WBK-Einträgen zu erlassen; das muss klar sein.
  15. Also, schon unsere Deutschlehrerin behauptete damals (in den 1980ern), dass z.B. das "Blut ist im Schuh..." aus "Aschenputtel" eine Metapher für Menstruationsblut sei... Die hatte offenbar einige einschlägige Abhandlungen moderner "Märchendeuter" gelesen. Und für wichtig und richtig gehalten.
  16. Die Spalterei ist (auch) in dieser Frage kropfunnötig und kontraproduktiv. Hier im Forum ist sie zumal deshalb sinnlos, weil viele hier bekanntlich Jäger und Sportschützen zugleich sind.
  17. Na, dann haben die NRA bzw. die Autorin Amelia Hamilton offenbar etwas richtig gemacht.
  18. Ich denke, das mit dem "verbotenen Gegenstand" hatten wir bereits durch... Es ist wohl davon auszugehen, dass es im formalen Sinn nicht um einen solchen geht. Vielmehr um das Verneinen bzw. den Wegfall des jagdlichen Bedürfnisses für solche (= praktisch alle) Habautomaten. Rene hatte das m.E. bereits klargestellt.
  19. In diesem Fall ist die Sache ja anders gelagert. Du schriebst es ja selbst - erst ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wird den Beteiligten und Betroffenen noch die "nötige Luft und Zeit" verschaffen, da überhaupt etwas "mit der Politik" auszuhandeln. Ich kann mir zwar im Moment schwer vorstellen, dass die große Masse der Waffenbehörden ihre jahr(zehnt)elang geübte Rechtspraxis in dieser Sache von heute auf morgen über den Haufen werfen (sie hätten dann das Recht ja auch "grottenfalsch" angewandt) und Jäger-WBKs widerrufen. Aber gefeit ist man davor nicht, und bei bestimmter politischer Orientierung (vor allem in rot-grün regierten Ländern) kann es schon sein, dass bereichsweise die Behörden gerne ein solches Urteil aufgreifen... Und im letzteren Falle bliebe den dort Betroffenen (ohne Gang nach Karlsruhe) in der Tat "keine Zeit mehr".
  20. Die "Kregskasse" sollte, angesichts der Masse der Betroffenen und der in Frage stehenden, summierten Werte (welche reif für die Schrottpresse wären), doch kein wirkliches Problem sein. Da hat er prinzipiell eine gute RSV. Die Frage ist allerdings, ob die auch bereit sind, ihm eine Koryphäe als RA zu finanzieren.
  21. Ach was. Der DJV ist heute bei weitem nicht mehr so "schnarchnasig" wie einstens. Wäre gut, wenn der DJV unterstützen würde. Anlass darfür gäbe es definitiv. Denn wie gesagt, wenn das Urteil so lautet wie hier umrissen, dann wären noch nicht mal mehr eine S 303, Merkel SR 1, Benelli Argo oder ähnliche, von vornherein rein "jagdlich konstruierte" halbautomatische Büchsen sicher... Auch bei denen würde (entgegen zu 99% geübter Verwaltungs- und Rechtspraxis) mit einem Mal ein jagdliches Bedürfnis verneint werden. Konkret betroffen sind....ich schätze mal (vorsichtig), mind. ein Drittel bis die Hälfte aller DJV-Mitglieder. HAs sind inzwischen bekanntlich weit verbreitet.
  22. Vom DJV? Was eigentlich folgerichtig wäre, denn es dürfte sicher schon eine sechsstellige Zahl DJV-Mitglieder betroffen sein.
  23. Du hast aber schon vernommen, von welcher Urteils-Instanz/Ebene wir hier reden? (Wobei, zugegeben, gelesen haben wir hier Text und Begründung nach wie vor nicht).
  24. Wenn es so ist, in der Tat (auch wenn ich nach wie vor nicht an den "verbotenen Gegenstand" glaube, allerdings an einen interpretierten Wegfall des Bedürfnisses; aber schlimm genug). Und das ist natürlich auch ein deftiger und sehr wohl relevanter Fall für den DJV (und hoffentlich dessen Agieren). Denn, wenn dem (s.o.) so ist, dürfte praktisch jeder auf jagdliches Bedürfnis in D besessene Halbautomat über Nacht ohne erforderliches Bedürfnis besessen werden.... Wir reden dann auch nicht von den "bösen" militärähnlichen HA als "Trennlinie" (siehe EU-Kommissions-Bestrebungen), sondern faktisch von jedem jagdl. HA, auch S303, dem Merkel-HA etc. Das würde jegliche bisherige Rechtspraxis, einschließlich 99% des Verwaltungshandelns der Waffenbehörden, auf den Kopf stellen.
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