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karlyman

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  1. J.C. Juncker: "Mission accomplished".
  2. Kann ja sein, dass Werle etwas mit Einsteckvorrichtung versieht und es dann auch als "Garand" bezeichnet. Deshalb wird aus einem Original-Garand (US Rifle M1, .30 Cal.) aber noch lange kein solcher M14-ähnlicher Magazinlader. Und genau die Thematik Einsteckmagazin ist es ja, die (im Lichte der evtl. kommenden, verkorksten EU-Regelung) relevant ist.
  3. Ich sehe keinerlei Grund (= Begründung), das ganze nun alle 5 Jahre zu machen bzw. zu bezahlen.
  4. Falsches Beispiel bzw. sehr hinkender Vergleich. Schmeisser ist eine Marke, unter der eine AR-15 Konstruktion hergestellt bzw. vertrieben wird. Eine BM 59 bzw. ein M14 sind Konstruktionen, die aus einem M1 Garand entwickelt wurden. Sie sind (insbes. als Magazinlader) nicht übereinstimmend mit dieser Konstruktion. (Das muss ich doch ausgerechnet Dir nicht ernsthaft erklären..).
  5. Ja. Eine BM 59. Basiert auf dem M1 Garand, ist aber - genau wie das M 14 - keiner.
  6. Die gezeigten sollen "M1 Garands" sein (im Sinne von: Rifle, Caliber .30, M1)? Ich denke, nicht. Sieht mir nach Nachkriegsentwicklung bzw. M14 aus.
  7. Sagen wir es so, unter den MdEP's gibt es offenbar viele, die die angestrebten Verbotsregelungen für weder erforderlich noch tauglich halten. Die Kommission zeigt sich als harter, ideologisch motivierter Gegner des Waffenbesitzes. Sie wird bis zur letzten Minute versuchen, eine möglichst harte, jedoch "zustimmungsfähige" Variante ins europ. Parlament zu transportieren. Entscheidend dabei wird u.a. sein, dass unsere Verbände - und jeder von uns - die Europa-Abgeordneten gut über die wirklichen Inhalte informieren ! Denn die Kommission verlegt sich auf die perfide Taktik, relativ "harmlos"/annehmbar klingende Dinge in den Abstimmungsentwurf hineinzubringen, die in Wahrheit aber knallharte Verbotsregelungen sind.
  8. Man darf ja noch (positiv) träumen.... Entscheidend bei der HA-Mag.-Begrenzungsregelung wird selbstverständlich die Formulierung sein. Wenn sie die so lassen, wie sie ist, ist das in alle Richtungen "offen"..... Bzw., jedes Mitgliedsland wird dann in der nationalen Umsetzung (und auch sprachlichen Übersetzung) das draus machen, was es will.
  9. Immer das gleiche üble Spiel. Und das gleiche Hin und Her. Von vielen MdEPs bzw. in den Fachausschüssen wird das "Amendement" der Kommission zu 91/477 zum x-ten Male "verrissen", also in großen Teilen als nicht erforderlich, nicht verhältnismäßig und nicht tauglich bewertet. Und die Kommissionsmitglieder stampfen, wie unsäglich trotzige, nur aus dem Bauch gesteuerte kleine Kinder, mit dem Fuß auf und sagen "ich will doch, ich will doch, ich will doch". Und von solchen Gestalten (die wir nebenbei nie gewählt haben) sollen wir uns "regieren lassen".
  10. Die gehen doch "in hundert Jahren" nicht kaputt. Egal, wie billig die wären... Da komme ich seit vielen Jahren mit einem Exemplar aus. Anderen geht es wohl auch so, wohl daher liegen sie "wie Blei" im Regal.
  11. In der Tat. Der ganze (ich nenne es mal so) zusätzliche Registrierungs-Wahnsinn, der mit dem von der Kommission verfolgten Amendment zur Feuerwaffen-Richtlinie kommen soll, ist mit den bzw. durch die vorhandenen Waffenbehörden bei weitem nicht verwaltungsmäßig vollziehbar. Ein Schmarrn sondergleichen, aber da sind wir uns einig. Auch etliche MdEPs denken so. Dass jedoch unsere nationalen Innenpolitiker diesen Schmarrn bereit sind mitzumachen - das erschreckt mich am meisten.
  12. Auf was will die Studie bzw. Veröffentlichtung eigentlich hinaus? Selbst wenn üble Belastungen wirklich verbreitet wären im Schießsport, so beträfen sie eben nur die abgegrenzte Gruppe der Nutzer selbst. Das ist dann so ähnlich wie bei den Rauchern (allerdings gefährden diese auch noch die Passivraucher im Umfeld mit..). Folge also: Ekel-Hinweisposter in jeden Schießstand?
  13. Yep. Und man vergleiche das Ganze (insbes. Leipziger Urteil) dann mit dem Urteil der Vorinstanz (OVG). Da hatte man sich m.E. wirklich inhaltlich mit der zugrunde liegenden Materie auseinandergesetzt. (Anm.: und das ist ein Gesamteindruck, nicht nur Ausdruck dessen, dass mir das OVG-Urteil natürlich besser "gefällt"). Aber - wenn es nun mal halbwegs für die jagdlichen Waffenbesitzer läuft (s. BJagdG-Novelle), ist dieses juristische Kapitel sowieso bald nur noch Theorie. Bzw. für uns LWB warnendes "Anschauungsmaterial" für die Zukunft....
  14. @ MarkF: Das Gutachten passt insofern "gut" zum BVerwG-Urteil...
  15. Kurze Anm.: wobei "nicht verwendungsfähig" zunächst mal neutral ist, also nichts Inhaltliches über die Art der Untauglichkeit preisgibt.
  16. Es ist eine der verborgenen (wie gesagt: weithin unterschätzten) "Tretminen", die nach dem Erfurter Schulattentat ins WaffG "gelegt" wurden.
  17. Gut, aber was ist die Alternative angesichts dieser Erkenntnis? In die Ecke sitzen und Weinen, bzw. Fett und Kanalrohre kaufen gehen - oder aber sich auf den möglichen, demokratischen Wegen (so schmal der Pfad auch sein mag) weiter engagieren?
  18. Das, wo es drum geht, die Verschlüsse der HA abzuschleifen, die Perkussionspistolen auf Käpseles-Betrieb umzurüsten, und alle Bildbände über Waffen registrierungspflichtig zu machen.
  19. Wenn der Klappdeckel fix (d.h. so dass er sich aufschwingen, aber nicht abnehmen lässt) montiert ist, geht "an ihm vorbei" kein anderes normales BAR-Magazin rein. Ein auf den montierten Klappdeckel aufgestecktes längeres Magazin (d.h. somit höherer Mag.-Körper) wiederum hat zur Folge, dass sich der Deckel damit nicht mehr "flush fit" schließen lässt. Ich denke, so gut kenne ich die BAR schon. Aber, wie gesagt, diese Klappdeckellösung ist die Murks-Lösung "a la Leipzig". So, wie es im Moment (Novelle BjagdG-Entwurf) aussieht, ist die nicht nötig.
  20. Ich glaube, wenn die letzten aus diesem behördlich unbekannten, -zig-Millionenbestand dann tatsächlich registriert werden, gibt es die EU schon nicht mehr.
  21. Und danach dann die Fotoalben und Fotodateien, die Halbautomaten, Repetierer und Vorderlader zeigen.
  22. Euer Kollegen-Hickhack führt aber auch nicht weiter. Irgendwie haben wir momentan ganz andere Sorgen.
  23. "On way to Brussels where I will lead debate & negotiations on European gun law reforms - thinking of Orlando" "Thinking", ja.... Diesen Irrsinn muss man sich mal überlegen.... Jetzt werden europaweit rechtstreue Schützen, Jäger und Sammler bei den Halbautomaten wohl noch heftiger "rasiert" und enteignet, weil 6000 km weit weg, unter völlig anderen waffenrechtlichen und gesellschaftlichen Bedingungen, ein militanter Islamist ein Attentat gegen eine von ihm verhasste Gruppe ausführt. Argumentation, Ratio, Kausalitäten.... alles egal. Es ist einfach nur noch zum Erbrechen. .
  24. Was in dem Fall ein Fehler ist. Denn der B-Plan ermöglicht das "auf die Pelle rücken" des Wohngebietes... Und wenn dieses erst mal in die Nähe des Schießstandes reicht, und sich in der angrenzenden Wohnbebauung Lärmprobleme (= Überschreitungen der maßgeblichen Dauer- bzw. Impuls-Pegel im Schießbetrieb) ergeben, ergeben sich auch Abwehrrechte der Bewohner. So grausam sich das anhört, aber es ist so. Es gibt da keine "älteren Rechte", kein "wir waren zuerst da". Ist hier aber OT.
  25. Allein das zuletzt genannte, "witzelnde" Zitat zeigt die große Brisanz dieser sehr zweideutig formulierten Regelung auf. Jetzt noch ein wenig Stimmung mit dem jüngsten Attentat in Florida gemacht, einen kleinen "Tick" an der Formulierung verändert.... Und wir haben ein faktisches HA-Verbot.
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