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karlyman

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  1. Es sei denn, auf der Richterbank wurde von einem (gewünschten) Ergebnis her gedacht. Und dieses dann (mühsam) irgendwie juristisch hergeleitet. Dieser Eindruck entsteht im vorliegenden Fall.
  2. Ja, aber wie gesagt - es sieht so aus, als sei das vom BVerwG gesehene Verbot von HA-Waffen mit Wechselmagazin nicht aus der Bern Convention ableitbar. Dort steht nur das Verwendungsverbot von Mags größer 2 Schuss drin. Der Rest ist herbeiinterpretiert.
  3. Es gab doch m.W. im HA-Mag.-Thread im WuH-Forum die Mitteilung eines dortigen Users, der direkt beim Sekretariat der Bern Convention angefragt hatte. (Das wurde (vor vielen Seiten) auch hier wiedergegeben). Von dort kam darauf hin die Auskunft, dass es sich bei der fraglichen Regelung des Übereinkommens um ein Handlungsgebot der Verwendung von max. 2-Schuss-Mag. auf der Jagd handle, und nicht um ein Verwendungs- oder gar Besitzverbot der entsprechenden HA-Waffen.
  4. Erwähnenswert, und stark, finde ich, dass sich da auch DSB und BDS angeschlossen haben. Dort hat man ganz offensichtlich verstanden, dass wir alle in einem Boot sitzen.
  5. Für die Sehschwäche/den Grad der Diensttauglichkeit der Kontrollierenden, da kann der Deko-Besitzer allerdings nichts. Vielleicht ist es ja ein guter Tipp, eine taugliche Beleuchtung und Lupe schon bereitzulegen.
  6. Es ist nicht immer so einfach. Nicht alle Dekos haben diese Typisierung. Aber viele.
  7. @ carcano: Was wieder mal zeigt, dass wir sehr gut in der Lage sind, unsere Grube selbst zu graben. Aber man könnte jetzt zynisch sagen: "Macht auch nix mehr". Denn da, wo wir noch mit dem alten Schäufelchen stehen, steht derzeit schon die EU-Kommission mit dem großen Bagger. Wenn das, was die Kommission (s. EU-Kommissionsthread/Halbautomaten) in einem neuerlichen Verschärfungs-Anfall will, durchkommt, dann gibt es hier - legal - gar nichts mehr, was halbautomatisch funktioniert und irgendein Wechselmagazin hat. Nicht für Sport, nicht für Jagd oder sonstige Privatzwecke.
  8. Zumindest, was die Alt-Dekos anbelangt: In den meisten Fällen sind diese bislang mit eingeschlagener BKA-Nummer (= typisierte Deaktivierung) versehen.
  9. Wenn ihr wissen wollt, was gerade an wirklich drastischen, für den LWB existenziellen Entwicklungen abläuft - schaut mal in den hiesigen Newsticker zur EU-Waffenrechtsverschärfung. Und werdet aktiv (Schreib-Vorschläge sind verlinkt), d.h., schreibt die Europa-Abgeordneten an. Was da seitens der EU-Kommission ganz aktuell gefordert wird, ist irrwitzig.
  10. Ich habe das Gefühl, während wir in D uns derzeit in den (natürlich notwendigen) Kampf gegen das absurde BVerwG-"Richterrecht" zur jagdlichen 2-Schuss-HA-Regelung stürzen.... laufen hintenherum in den EU-Institutionen die (noch) drastischeren, wirklich existenziellen Dinge für den LWB ab. Wenn wir nicht alle aufwachen und aktiv werden, drehen die uns den Hahn ab.
  11. Direkt gefragt: worin besteht bei dem aufgemachten Szenario der Zusammenhang zu der zuletzt geführten Diskussion? (Oder willst du mit der Schilderung nun schlicht sagen: Steckt alle Dekos u.ä. in den großen Schmelzofen, denn die Dinger erzeugen eh nur Stress mit der Exekutive....?)
  12. Na, die "Revolution" wurde bereits unter "Politik" ("Noch weniger Demokratie wagen...") thematisiert. Saturn78 hat dort - s. Nr. 49 - einen guten Beitrag dazu geschrieben...
  13. Finde ich gut. Und noch mehr, wenn dazu (Thema zertifizierte-Jagd-Mun) dann sinnvoller Weise der eigene Thread aufgemacht wird. Denn ansonsten "zerfasert" der 2-Schuss-HA-Thread hier weiter und wird vollends unleserlich.
  14. Was ist denn eine "unverbindliche Empfehlung" für einen Behördenmitarbeiter? Kann er sich bei seinen Entscheidungen dran halten oder auch nicht, je nach Lust und Laune? Oder hat sie - dienstlich - bindenden Charakter für ihn?
  15. Ja, das macht durchaus einen Unterschied. Allerdings nur in der Intensität der staatlichen "Regularien" zum Waffenbesitz. Denn auch in den USA gibt es Regeln bezüglich "welche Waffen legal besitzbar"; siehe z.B. restriktive Normierung in NYC, NJ und CA, Vollauto-Regelungen etc. (Nur sind die Grenzen eben im Regelfall "weiter hinausgesteckt" als bei uns). Ich denke, auf dies Regularien (und seine Abneigung dagegen) nahm Foss dabei Bezug.
  16. @ Xamoel: Ja, so ist es. Wobei ich die Verwirrung verstehe... eigentlich hat das zertifizierte-Jagd-Mun.-Thema hier nichts verloren und ein eigener Thread dafür würde der Übersichtlichkeit dienen.
  17. Wie schon gesagt, Gerichte urteilen trotz aller Objektivitätsvorgaben nicht "im luftleeren Raum". Und nach meinem Eindruck war insbesondere dieses Urteil ersichtlich von Vorurteilen (i.S. von wohl persönlichen Grundeinstellungen zum privaten Waffenbesitz) geprägt.
  18. Psscht, nur am Rande.... das auf dem beigefügten Bild von dem Browning HA ist auch nicht gerade ein 2er-Mag.... Sicher Auslandsjagd.
  19. Ja.... Und wenn man vor Jahren (ÖJV-seitig) Erfolg gehabt hätte mit dem Versuch, auf dem politischen Weg die 5 Schuss im HA-Mag zu erreichen (ich weiß nicht, wie hartnäckig es versucht wurde) - dann stünden wir nun auch anders da.
  20. In Ba.-Wü. kommen sie auch. Ich kenne jetzt schon mehrere Jäger, die welche bewilligt bekommen haben. Und das unter "Grün-Rot"....
  21. Er hat schlicht gesagt: Wir wollen, dass die Jäger ihre Halbautomaten weiterhin führen können, mit 2 Schuss im Magazin für die Jagd. Nicht mehr (leider, siehe oben Absatz 1), aber auch erkennbar nicht weniger (wo ist die "Umbaulösung", wo eine enthaltene Akzeptanz von generell 2-Schuss-Fixmagazinen herauszuhören?). Nach meinem Eindruck entsprechen die Ausführungen inhaltlich der bisherigen, seit -zig Jahren so gesehenen und geübten Rechtslage. Das ist nun wirklich nicht innovativ, aber "rechtswahrend"...
  22. H. Fischer/DJV nennt die Zahl von 400.000 vom BVerwG-Urteil betroffenen Waffen. (und ich schätze mal grob dazu - ca. 100-150.000 Besitzer). So viel zum Thema "peripher"....
  23. "Innen" ist momentan in der Tat die falsche Baustelle.... Die Musik spielt beim Ressort Landwirtschaft & Ernährung.... dort wird die BJagdG-Novelle (und werden damit auch die Regelungen zu den sachlichen Verboten, nicht zuletzt die HA-/Mag-Frage) "geköchelt".
  24. Ja, schon klar. Das BMI hat mit seinen Vollzugshinweisen lediglich eine Verwaltungsvorschrift erlassen. Diese bindet intern, zunächst ohne Aussenwirkung, die Behörden in ihrem Handeln. Die Dekowaffenbesitzer haben ggf. trotzdem erstmal das praktische Problem.... Denn sie haben eben konkret nur die deutschen Behörden als Gegenüber, und diese wenden das Recht im Zweifelsfall im Sinne der Verwaltungsvorschrift (die sie intern im Ermessen bindet) an.
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