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karlyman

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  1. Interessant. In Deutschland, genauer beim Deutschen Bundesrat, hatte man die Frage des Zuständigkeits-Verhältnisses EU - Deutschland beim Waffenrecht ja schon einmal eindeutig (und sogar per formellem Beschluss) beantwortet. Das war im Nov. 2013, und das Ergebnis lautete kurzgefasst: Keine Zuständigkeit der EU für das Waffenrecht. Dieses ist nationale Angelegenheit. Daran ändert auch die Umetikettiererei als vorgebliches "Handelsrecht" ("Handelsharmonisierung") nichts - man sehe sich die Inhalte an....
  2. Der Beschluss ist nicht durchweg begeisternd - aber alles in allem geht er in die richtige Richtung. Ein Hoffnungsschimmer.... Denn die EVP-/EPP-Fraktion insbesamt kann im EP über Mehrheiten bestimmen.
  3. Einen "Brexit" sehe ich nun nicht direkt als Kernschmelze. Er könnte allerdings ein erster Riss im Glas sein, der sich ausbreitet... und irgendwann den ganzen EU-Glaspalast durchzieht.
  4. Mal ganz neutral ausgedrückt (ich bin auch kein Merkel-Fan): Ich sehe andererseits auch keine besondere Motivation von Fr. Merkel, gegen den privaten Waffenbesitz zu Felde zu ziehen.
  5. Die Krux liegt in der Tat in der genauen Formulierung des Antrags, s. III. 1. Die Differenzierung bzw. "Einschränkung der Beschränkung" auf die jagdliche Nutzung hätte mit hinein gehört. In II 1. wird ja die beschränkende Formulierung bezüglich jagdlicher Nutzung verwendet.
  6. LJV-Einfluss hin oder her, aber die anderen Fraktionen sind zum Thema offensichtlich "auf dem Hintern sitzen geblieben". Wer stößt da etwas an? Wo ist der ÖJV-Einfluss z.B. auf die Grünen-Fraktion in Düsseldorf (bzw., noch besser: auf den grünen Ressortminister dort)?
  7. Na, gut dass das (wie hier durch die Liberalen) auch in NRW aufgegriffen wird. Die CDU-Fraktion hätte sich an dem Antrag übrigens ruhig mit beteiligen können.
  8. Wohl niemand. Aber wenn man dieses Urteil betrachtet, ist es nicht schwer zu erkennen, was dort tendenziell an "Grundauffassungen" zum LWB vorhanden ist. Diese Entscheidung ist ersichtlich vom "gewünschten Ergebnis her" gestrickt.
  9. Hä? Eine "Anpassung" unterhalb der Gesetzesebene, etwa in Verordnungsform, wäre nicht so einfach "gerichtlich abstellbar". Auch wenn wir alle bitter enttäuscht über die rechtsprechende Gewalt sind - noch stehen in D Gerichte nicht ÜBER dem normierten Recht.
  10. Also, das war wirklich schon "Ironiegrünlastig". Beide Gründe sind schon extreeem weit hergeholt.
  11. Also, dass ausgerechnet Sachsen so eine Position einnehmen soll, wundert mich auch sehr. M.E. war das bislang immer eine der "tauglichen" CDU-geführten Landesregierungen. Was, bitteschön, sollte die denn dabei "reiten"?
  12. Also, anders herum gilt es schon. "Keine Strafe ohne Gesetz". D.h., wenn zum Zeitpunkt einer Handlung hierfür kein Straftatbestand lt. Gesetz existiert, hat man sich auch nicht strafbar gemacht. Wäre ja auch noch schöner...
  13. Na, so einfach dürfte der Behörde die Begründung auch nicht fallen. Materie Waffenrecht hin oder her - aber wir reden hier von einer bisherigen, -zigjährigen Rechts- und Verwaltungspraxis bezüglich der jaglichen HA, aus der heraus sich deliktisch keine erhöhte "Gefahrenlage" ableiten lässt.
  14. In Ba.-Wü. bekommen wir, wie es aussieht, innerhalb der grün-schwarzen Landesregierung ein CDU-geführtes Ministerium Ländlicher Raum, Forsten etc. (inkl. Jagd). Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass H. Hauk (m.W. selbst JS-Inhaber) Minister wird. Bin mal gespannt, ob da etwas "geht".
  15. Die Sensibilität, dass mehr oder minder - und im großen Zusammenhang - alle LWB "im Visier" der Verbieter sind, ist ja richtig, und sie ist angebracht. Allerdings ist, was das Leipziger Urteil angeht (so wahnwitzig es sein mag), eine "ausweitende" Interpretation auf Revolver bzw. auf den Bereich schießsportlicher Bedürfnisse schlicht rechtsfehlerhaft. Die geltende Rechtslage, einschließlich des Urteils, gibt dafür keinerlei Grundlage her.
  16. Na, der Nachweis dürfte doch leicht zu führen sein... Ein AR-Upper hat kein wechselbares Magazin. Er hat überhaupt keines.
  17. Dein Wort in Gottes Ohr. Auch ich sehe es so - wenn es etwas gibt, das die Sache für uns noch "retten" kann (ich würde von "blauem Auge" sprechen...), dann ist es eine Mehrheit aus EVP-Fraktion und Konservativen. Hoffen wir, dass die (vor allem die EVP/EPP) im Parlament entsprechend agieren werden.
  18. Zu 2.: Man hält es im Kopf nicht aus. "Was geht mich mein Geschwätz von gestern an?" Zu 3.: "Was nicht passt, wird passend gemacht" - zur Not per Schlag mit der ganz groben Kelle. Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen.
  19. Na ja, zumindest das "Werbung machen" hat man den Juristen ja lange untersagt. Vielleicht wirkt das ja auch nach...
  20. Das sehe ich auch so. Die FWR-Mitgliedschaft bzw. der wirklich lumpige eine Euro pro Monat standen und stehen für mich nie in Frage. Aber etwas mehr "tue Gutes und vor allem: rede darüber" würde dem FWR schon guttun. Ich denke, mit dem bisherigen über-diskreten Vorgehen wird es schwer werden, die angestrebten 10.000 zusätzlichen Mitglieder zu gewinnen. Diskretes Tätigwerden als Interessenverband einerseits und offensives Werben nach außen müssen sich übrigens nicht ausschließen.
  21. Drücken wir die Daumen, dass etwas Vernünftiges herauskommt.
  22. Noch dazu, nachdem sich die Vorinstanz ja detailiiert und dezdiert mit der Materie auseinander gesetzt hatte. Daher u.a. meine Schlussfolgerung, dass in Leipzig eher "vom gewünschten Ergebnis her" argumentiert und entschieden wurde.
  23. Den Satz könnte man, so der Eindruck, auch auf die Begründung des hier gegenständlichen BVerwG-Urteils zur 2-Sch.-Mag.-Thematik beziehen.
  24. Man könnte als Bürger nämlich den Schlus ziehen: - diese Rechtsmaterie ist kompliziert und in recht unberechenbarer Weise auslegungsfähig - die Folgen von Verstößen (wenn so ausgelegt, s.o.) sind in dieser Rechtsmaterie relativ heftig - ich lasse daher lieber gleich ganz die Finger davon.
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