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karlyman

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  1. Wer hätte das mal so herum gedacht?
  2. So einfach ist das mit dem "abgeben müssen" nun auch nicht. Es sei denn, man lässt bereitwillig alles mit sich machen und sich schnell einschüchtern. Der Hintergrund (Urteil inkl. "Begründung") ist in diesem Fall derart hanebüchen, dass ich dazu nicht bereit bin.
  3. Die Anordnung des Sofortvollzuges (d.h. der Wegfall des ansonsten geltenden aufschiebenden Wirkung im Rechtsmittelverfahren) muss jeweils begründet werden. Da reicht doch kein schlichter, pauschaler Verweis auf "die öffentliche Sicherheit". Den könnte die Behörde immer behaupten... Aber ganz so einfach ist es dann doch nicht.
  4. So geht's mir auch. Dem Empfinden nach könnte das, auf den legalen zivilen Besitz von HA-Langwaffen bezogen, eine Art "Zangenbewegung" sein.
  5. Entweder die jeweilige Waffenbehörde widerruft die waffenrechtliche Erlaubnis für den Bestand, oder nicht.
  6. Seit wann denn das? Die Rechtsprechung legt Rechtsnormen nur aus.
  7. Ja, wobei es eigentlich nur um eine Klarstellung geht. Eine, die keinen Raum für solche irrwitzigen Auslegungen mehr lässt, wie jetzt in Leipzig erfolgt. Der Gesetzgeber müsste da noch nicht mal große "Klimmzüge" machen.
  8. Dein Wort in Gottes Ohr! Soll heißen, ich glaube das nur allzu gern... Ich habe allerdings auch schon andere Rechtsauffassungen hierzu gehört ("in Verkehr bringen" = jegliche Überlassung, auch nicht gewerblicher Verkauf als Privatperson, oder Schenkung etc.).
  9. Jeder einzelne Betroffene sollte im Fall eines - auf dieses Urteil gestützten - Widerrufs der waffenrechtlichen Erlaubnis ins Rechtsmittelverfahren gehen. Jeder Einzelne. Selbst die Aussicht auf eine Vielzahl entsprechender Verfahren und Verzögerungen kann für die Behörde schon "ein Wort" sein. "Abgeben" ohne weiteres werde ich nichts. Ich werde im Fall von "Post von der Behörde" versuchen, diese Sache zu erschweren und hinauszuziehen, so weit es geht. Schnelle Bestandskraft der Widerrufsbescheide, darauf sollte sich die Behörde nicht verlassen können. Und wenn es sich dann - für uns Betroffene - nur um Zeitgewinn handelt. Entschieden kann die Sache, davon bin ich nach diesem Irrwitz-Urteil überzeugt, jedoch nur politisch d.h. durch Klarstellung des Gesetzgebers. Vielleicht macht es Sinn, auf noch relativ "wohlwollende" Landes-Innenministerien wie z.B. in BY zuzugehen.
  10. Dass wir da aber bundesweit von einer sechsstelligen Zahl an Widerrufsverfahren reden, dürfte auch klar sein.
  11. Ohne bestandskräftigen Widerruf der (dem Besitz zugrunde liegenden) waffenrechtlichen Erlaubnis "sammeln" die mal gar nichts ein.
  12. Dann hätten sie offensichtlich eine sachfremde Entscheidung getroffen. Aber näheres werden wir erst aus der Begründung ablesen können.
  13. Ja, eben. Das entsprechende sachliche Verbot in § 19 BJagdG (aus dem nahezu keine Behörde ein Wechselmagazin-Verbot ableitete, mit gutem Grund) ist doch praktisch gleich formuliert. Und die dahinter stehende Intention des Gesetzgebers ist identisch mit der der "Berner Konvention". Was für eine geheimnisvolle, neue Weisheit wollen die Richter nun auf einmal diesbezüglich aus der B. Konvention ziehen?
  14. Im ursprünglich zugrunde liegenden Rechtsstreit/Rechtsmittelverfahren ging es ja offenbar um einen Ruger 10/22 Kleinkaliber-Halbautomaten. Ich brauche hier wohl kaum jemandem zu erklären, dass dieser standardmäßig kleine "revolvierende" Magazine verwendet. Wie in diesen jemand die KK-Patrönchen reinpfriemeln will, soll er mir zeigen. Das ist doch Mumpitz. Und so wird es auch bei manch anderem HA "nicht so einfach" werden. Die Waffen mit Einsteckmagazin sind dafür schlicht nicht konstruiert. Ich gebe dir aber insoweit recht, dass wir uns hier noch im Bereich recht wilder Spekulation bewegen, und deshalb nicht bereits irgendwelche "technsichen Abhilfediskussionen" führen sollten. Nur, ich hab' damit auch nicht angefangen.
  15. Zu 3. und 4.: Das schenkt sich nicht viel. Denn (zu 3.) bei der Konstruktion vieler bereits erworbener HAs wäre es nicht "rasch und billig", sondern wären z.T. erhebliche Änderungen (Gehäuse) erforderlich, um diese dann noch "legal" zu bekommen. Zu 5.: Volle Zustimmung. Wenn das "repariert" werden kann, dann am besten und gründlichsten per Gesetzgebung. Und gerade die BJG-Novelle steht ja derzeit an.
  16. Der Gedanke kam mir auch schon. Sauer, Merkel, Benelli etc... Deren HA-Jagdwaffen wären nach diesem (angeblichen/ominösen) Urteil über Nacht in D alle ohne jagdliches waffenrechtliches Bedürfnis, somit nicht mehr erwerbbar.
  17. Das schreit geradezu nach der derzeitigen (politischen) Intention der EU-Kommission, was HA-Waffen angeht. Es spielt genau da hinein. Wie schon gesagt, die urteilen auch im "politischen" Kontext, nicht nur im "juristisch luftleeren Raum".
  18. Das wäre ein Gebot der Vernunft, ja. Politisch (gesetzgeberisch) wäre das "mit Federstrich" vernünftig zu regeln.
  19. Die Befürchtung ist, dass Waffenbehörden - sich am Urteil orientierend - nun für fast alle bislang auf JS zu erwerbenden bzw. bereits besessenen/eingetragenen HAs ein jagdliches Bedürfnis verneinen werden.
  20. Da könnten mehr JS-Inhaber betroffen sein, als sie es sich im Moment vorstellen. So exotisch sind jagdliche HA inzwischen auch nicht mehr, mindestens ein Drittel der jagdlichen Waffenbesitzer (konservativ geschätzt) dürfte inzwischen welche haben.
  21. Zumindest, dass es konkret um eine Ruger 10/22 ging, war mir neu. Meine Güte... Ein Kleinkaliber-Halbautomat... Was manche Waffenbehörden in dieser Republik "reitet", selbst da noch kleinlichste Beschränkungen aufzuerlegen, ist mir ein ewiges Rätsel.
  22. Ich bleibe angesichts dieses Beispiels bei meiner grundsätzlichen Auffassung, ja, fühle mich dadurch (leider) bestätigt: Gerichte (gerade wohl solche Spitzeninstanzen) bewerten und urteilen nicht "im luftleeren Raum". Sondern, ob bewusst oder unbewusst, durchaus unter Einbeziehung des zeitlichen/politischen Kontextes. Und wie der in Europa momentan bezüglich dieses Themas aussieht, brauche ich euch nicht näher zu beschreiben,,. Das "passt zusammen", so traurig es ist.
  23. Was Neuanschaffungen/Einträge angeht, kann das wohl so laufen. Was den Bestand (bereits auf jagdl. Bedürfnis erworbene HAs) angeht: Republikweit würde dies erfordern, eine wohl sechsstellige Zahl von Widerrufen von WBK-Einträgen zu erlassen; das muss klar sein.
  24. Also, schon unsere Deutschlehrerin behauptete damals (in den 1980ern), dass z.B. das "Blut ist im Schuh..." aus "Aschenputtel" eine Metapher für Menstruationsblut sei... Die hatte offenbar einige einschlägige Abhandlungen moderner "Märchendeuter" gelesen. Und für wichtig und richtig gehalten.
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