karlyman
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Die Frage ist nicht nur, was "drohen" kann, wenn man von der Exekutive auf der Jagd mit einem lt. BVerwG "nicht konformen" HA angetroffen wird. Sondern, ganz lapidar, schon auf dem Stand der Kreisjägerschaft oder des Schützenvereins beim Schießen. Schöne Malaise, und so nützlich für die Gesellschaft wie eine ansteckende Krankheit.... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Grundsätzlich ja. Zumindest muss es für jede Waffe (waffenrechtliche Erlaubnis) ein einzelnes Widerrufsverfahren geben. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Seltsam, wie sich die Erfahrungen unterscheiden. Man sollte nicht so verallgemeinern. Grob geschätzt ein Drittel bis die Hälfte der mir bekannten Jäger hat Selbstladebüchsen und/oder -Flinten. In den letzten Jahren hat sich da einiges geändert, und die Halbautomaten sind verbreiteter geworden. Auch bis hinein in "konservativere" Kreise (S303, Merkel SR1 & Co. machen's möglich; oder man nehme die in Försterkreisen bei uns zu sehende HK SL7). Und nur, weil dir die Leute diese Waffen nicht stolz alle präsentieren, heißt das nicht, dass sie keine solchen hätten. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Diese "Klapp"- und verqueren Umbau-Lösungen sind Sch...., da sind wir uns wohl einig. An so einen Murks sollten wir nicht Zeit und Energie verschwenden. Die Sache muss muss politisch (und folglich normativ) klargestellt werden, und zwar rasch. -
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karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Wenn dies so gemeint ist, dass er somit die "neue Leipziger Festmagazinlösung" billigen würde.... Dann gehörte er auf den Tresterhaufen. -
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karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ja. Und dabei braucht es, um unser (offensichtlich) jetziges Problem zu lösen, noch nicht mal die Lösung unbegrenzter Kapazität. Ausreichen würde bereits eine Regelung, die ein 5er, oder notfalls auch bisheriges 2er- Magazin bei der Jagdausübung erlaubt - aber eben so formuliert, dass damit kein "Festmagazin" festgeschrieben wird. Das sollte doch ein kleiner "Schatten" sein, über den so mancher Landesgesetzgeber (Bayern z.B.?) leicht springen könnte. -
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karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
In zwei Sätzen gut auf den Punkt gebracht. -
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karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Den Versuch, Argumente zu finden, in Ehren.... Aber ausgerechnet dieses Argument ist alles andere als "dick". -
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karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Wer hätte das mal so herum gedacht? -
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karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
So einfach ist das mit dem "abgeben müssen" nun auch nicht. Es sei denn, man lässt bereitwillig alles mit sich machen und sich schnell einschüchtern. Der Hintergrund (Urteil inkl. "Begründung") ist in diesem Fall derart hanebüchen, dass ich dazu nicht bereit bin. -
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karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Die Anordnung des Sofortvollzuges (d.h. der Wegfall des ansonsten geltenden aufschiebenden Wirkung im Rechtsmittelverfahren) muss jeweils begründet werden. Da reicht doch kein schlichter, pauschaler Verweis auf "die öffentliche Sicherheit". Den könnte die Behörde immer behaupten... Aber ganz so einfach ist es dann doch nicht. -
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karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
So geht's mir auch. Dem Empfinden nach könnte das, auf den legalen zivilen Besitz von HA-Langwaffen bezogen, eine Art "Zangenbewegung" sein. -
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karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Entweder die jeweilige Waffenbehörde widerruft die waffenrechtliche Erlaubnis für den Bestand, oder nicht. -
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karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Seit wann denn das? Die Rechtsprechung legt Rechtsnormen nur aus. -
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karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ja, wobei es eigentlich nur um eine Klarstellung geht. Eine, die keinen Raum für solche irrwitzigen Auslegungen mehr lässt, wie jetzt in Leipzig erfolgt. Der Gesetzgeber müsste da noch nicht mal große "Klimmzüge" machen. -
Dein Wort in Gottes Ohr! Soll heißen, ich glaube das nur allzu gern... Ich habe allerdings auch schon andere Rechtsauffassungen hierzu gehört ("in Verkehr bringen" = jegliche Überlassung, auch nicht gewerblicher Verkauf als Privatperson, oder Schenkung etc.).
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Jeder einzelne Betroffene sollte im Fall eines - auf dieses Urteil gestützten - Widerrufs der waffenrechtlichen Erlaubnis ins Rechtsmittelverfahren gehen. Jeder Einzelne. Selbst die Aussicht auf eine Vielzahl entsprechender Verfahren und Verzögerungen kann für die Behörde schon "ein Wort" sein. "Abgeben" ohne weiteres werde ich nichts. Ich werde im Fall von "Post von der Behörde" versuchen, diese Sache zu erschweren und hinauszuziehen, so weit es geht. Schnelle Bestandskraft der Widerrufsbescheide, darauf sollte sich die Behörde nicht verlassen können. Und wenn es sich dann - für uns Betroffene - nur um Zeitgewinn handelt. Entschieden kann die Sache, davon bin ich nach diesem Irrwitz-Urteil überzeugt, jedoch nur politisch d.h. durch Klarstellung des Gesetzgebers. Vielleicht macht es Sinn, auf noch relativ "wohlwollende" Landes-Innenministerien wie z.B. in BY zuzugehen. -
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karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Dass wir da aber bundesweit von einer sechsstelligen Zahl an Widerrufsverfahren reden, dürfte auch klar sein. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ohne bestandskräftigen Widerruf der (dem Besitz zugrunde liegenden) waffenrechtlichen Erlaubnis "sammeln" die mal gar nichts ein. -
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karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Dann hätten sie offensichtlich eine sachfremde Entscheidung getroffen. Aber näheres werden wir erst aus der Begründung ablesen können. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ja, eben. Das entsprechende sachliche Verbot in § 19 BJagdG (aus dem nahezu keine Behörde ein Wechselmagazin-Verbot ableitete, mit gutem Grund) ist doch praktisch gleich formuliert. Und die dahinter stehende Intention des Gesetzgebers ist identisch mit der der "Berner Konvention". Was für eine geheimnisvolle, neue Weisheit wollen die Richter nun auf einmal diesbezüglich aus der B. Konvention ziehen? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Interessant. -
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karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Im ursprünglich zugrunde liegenden Rechtsstreit/Rechtsmittelverfahren ging es ja offenbar um einen Ruger 10/22 Kleinkaliber-Halbautomaten. Ich brauche hier wohl kaum jemandem zu erklären, dass dieser standardmäßig kleine "revolvierende" Magazine verwendet. Wie in diesen jemand die KK-Patrönchen reinpfriemeln will, soll er mir zeigen. Das ist doch Mumpitz. Und so wird es auch bei manch anderem HA "nicht so einfach" werden. Die Waffen mit Einsteckmagazin sind dafür schlicht nicht konstruiert. Ich gebe dir aber insoweit recht, dass wir uns hier noch im Bereich recht wilder Spekulation bewegen, und deshalb nicht bereits irgendwelche "technsichen Abhilfediskussionen" führen sollten. Nur, ich hab' damit auch nicht angefangen. -
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karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Zu 3. und 4.: Das schenkt sich nicht viel. Denn (zu 3.) bei der Konstruktion vieler bereits erworbener HAs wäre es nicht "rasch und billig", sondern wären z.T. erhebliche Änderungen (Gehäuse) erforderlich, um diese dann noch "legal" zu bekommen. Zu 5.: Volle Zustimmung. Wenn das "repariert" werden kann, dann am besten und gründlichsten per Gesetzgebung. Und gerade die BJG-Novelle steht ja derzeit an. -
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karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Der Gedanke kam mir auch schon. Sauer, Merkel, Benelli etc... Deren HA-Jagdwaffen wären nach diesem (angeblichen/ominösen) Urteil über Nacht in D alle ohne jagdliches waffenrechtliches Bedürfnis, somit nicht mehr erwerbbar.