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karlyman

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  1. Was für ein Glück, dass es in D bei der öffentlichen Sicherheit noch Themenbereiche gibt, wo die Exekutive ganz genau hingeschaut und geltendes Recht minutiös vollzogen wird.
  2. Insofern, als dass hier noch lustig mit Gesichtspunkten wie "Stahl"/"möglichst originalgetreu" geworben wird, welche der Sache hinterher "das Kreuz brechen". (Siehe - inzwischen sattsam bekannte - EU-Intention...). Aber das ist dann wohl egal, da ist das Produkt längst beim Kunden, und der Erlös ist in der Kasse.
  3. Das ist der einzige, positive Nebeneffekt. Gerade die SSW-Regelungen, wie sie die EU-Kommission anstrebt, würden viele Millionen Leute in Deutschland zu Besitzern registrierungs-/WBK-pflichtiger Waffen machen, mit allen Folgen. "Willkommen im Club", auch wenn es rational betrachtet purer Blödsinn ist.
  4. Na, dann bringe doch weitere realitätsbezogene Verbesserungsvorschläge ein. Bullly hat das ja bereits versucht.
  5. Ja, aber jemand, der eine sog. Deko-Waffe für sich für sammelwürdig hält (vielleicht einfach wegen eines Faibles dafür, aber mangelnder Lust, sich die Formalien mit legalem Erwerb "scharfer" Sammelwaffen anzutun) - der soll diese Freiheit eben auch haben. Und ich empfinde auch diesen Eingriff in seine Freiheiten als unbegründet und daneben.
  6. Gelle, es trifft "nur" mal wieder die Anderen...
  7. "Anschwärzen" kann jeder, und immerzu.... Mit den anlasslosen Aufbewahrungskontrollen, um die es hier ging, hat das freilich nichts zu tun.
  8. Wie kommst du auf das SEK, wenn jemand bei mehreren - uangekündigten - Kontrollversuchen der Waffenbehörden nicht zuhause sein sollte?
  9. ....welche sowieso ein Unding ist.
  10. Also, so war es wahrlich nicht gemeint. Ich finde jedoch, dass gerade im hier besprochenen Bereich der Unzuverlässigkeit (durch "radikale" Mitgliedschaften bzw. durch tatsächliche oder vermeintlich radikale Äußerungen) besondere Sensibilität bezüglich Fehl-/Willkürentscheidungen an den Tag zu legen ist. Gerade dieser Bereich scheint nämlich anfällig für die genannten "al Gusto"-Entscheidungen zu sein. Somit: kein allgemeines Misstrauen - aber in dem Bereich ganz besonders genau hinschauen.
  11. Da tut man als Erwerbs-Interessent gut daran, sich vorher gründlich über die Altlastensituation (einschätzbar oft schon aus der Vornutzung der Flächen) zu informieren. Die Aufwendungen für die Altlastenentsorgung muss dann in den Verkaufsbetrag "eingepreist" werden... Verhandlungssache.
  12. In aller Regel sind die ehem. militärischen Schießstände Bundes-Liegenschaften. Beim Eigentümer Bund liegt zunächst einmal der "Schwarze Peter", was die Altlastenbehandlung und -entsorgung angeht. D.h., letztlich ist es Verhandlungssache, als Interessent bzw. Erwerber die Verpflichtungen bezüglich Altlasten nicht zu übernehmen, sondern diese bis zu einem gewissen Grad - im Kaufvertrag - durch den Alteigentümer übernehmen zu lassen. Solche Übernahmeregelungen für die Altlasten-Kosten (nach vorangegangener Erkundung) sind wahrlich nicht selten.
  13. Exakt darum geht es - es soll eben nicht so sein, dass "al Gusto"-Entscheidungen der Behörde fallen, mit dem nonchalanten Zusatz, "wenn's ihnen nicht passt, können Sie ja klagen". Bereits die Behörde hat sich rechtsstaatlichen Maßstäben bei ihrer Entscheidung zu unterwerfen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
  14. Da stimme ich zu. Es ist aber wichtig, dass dies rechtsstaatlich sauber abläuft. Eine Aufweichung von Maßstäben bzw. Entscheidungen "al gusto" sind gefährlich.
  15. Sie zeigt sich aber generell auch daran, dass von vornherein keine behördlichen Willkürentscheidungen getroffen werden... Das Ermessen ist sauber auszuüben.
  16. Ich hatte mich nicht auf "tendenziell rechte" Grundauffassung (was sehr schwammig ist) bezogen, sondern auf "braune"/NS-Grundauffassung. Das ist in der Tat ein Unterschied. Und ja, differenzieren ist wichtig.
  17. Was ist daran so schwer zu verstehen? NS-Ideologie als vertretene Grundauffassung.
  18. Ja, nur die Pistole war in der Situation eben "am Mann". Was bei der Langwaffe eben, wie hier schon gesagt, bei weitem nicht in allen Situationen und Verwendungen der Fall ist.
  19. Weiß ich nicht, bzw. kann ich ohne Beispiele nicht beurteilen. Fakt ist, dass sich doch die ganz überwiegende Zahl der Beiträge einfach kritisch mit einer undifferenzierten, massenhaften Zuwanderung per Asylrecht auseinandersetzt. Und wenn eine inhaltliche Auseinandersetzung damit in einem demokratischen Gemeinwesen nicht mehr möglich, sondern sofort als "xenophob", "rechts" bzw. gegen die FDGO gerichtet beurteilt wird - dann können wir einpacken. Dann bewegen wir uns auch in Richtung "totalitär" - nur anders.
  20. So ist es. Wobei die mangelnde Bekanntheit eindeutig ein PR-Problem unserer Vereine und Verbände aufzeigt.
  21. Gab es da nicht mal in AFG einen Vorfall, bei dem ein Angehöriger der dortigen Verbündeten innerlich "die Seite gewechselt" hatte und auf einmal seine "Kameraden" von den westlichen Verbündeten aus kurzer Distanz unter Feuer nahm? Der wurde, wenn ich mich richtig erinnere, erst durch beherztes Eingreifen mit der Pistole aus kurzer Distanz gestoppt.
  22. Dass ein paar grenzwertige Äußerungen dabei sind oder waren, stelle ich nicht in Abrede. Aber der vorgebliche Prozentsatz, mit dem hier operiert wurde, ist doch eine völlige Mondzahl. Wohlgemerkt, die Aussage bezog sich auf NS-Ideologie.
  23. Letzteren Satz, und insbesondere die vorgeblichen "98%", darfst du gerne noch mal erläutern. Ich sehe im Flüchtlings-/Asylrechts-Thread zwar viel kritische Auseinandersetzung mit der derzeitigen Politik einer Massenzuwanderung per Asylrecht. Aber NS-Ideologie... die zeige doch bitte mal konkret auf.
  24. Wobei, "Stimmung gemacht" wird mit solcher Schreibe trotzdem. Leider.
  25. Naja, dass Nationalsozialisten für ein totalitäres System stehen (welches dann antisemitisch, selektiv-rassistisch, und in letzter Konsequenz volks-sozialistisch ausgerichtet ist) ist aber schon klar. Schon der Totalitarismus an sich ist gegen die FDGO gerichtet.
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