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karlyman

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  1. Leider gilt auch hier wieder einmal: Keine Ahnung von der Materie.... aber davon ganz viel.
  2. Woher H. Ebner bzw. H. Reisner wissen wollen, dass halbautomatische Jagdwaffen bislang nur für "eng gefasste Ausnahmefälle bei der Jagd eingesetzt werden durften", das ist ihr großes Geheimnis. Die Aussage ist, kurz gesagt, blanker Unsinn. Da reden (und entscheiden) Leute über eine Materie, von der sie ersichtlich keine Ahnung haben. Oder sie vergackeiern den anfragenden Bürger bewusst.
  3. Erinnern sich die Ausschuss- und EP-Mitglieder eigentlich gelegentlich daran, dass sie für diese Punkte als EU - über das einzig vorhandene Vehikel "Handelsrecht/Handelsharmonisierung" gar keine Gesetzgebungskompetenz haben? Das EU-Handelsrecht gehen Medizinchecks und das private Wiederladen, direkt gesagt, einen feuchten Kehricht an - das ist allein Gegenstand nationaler Waffenrechts-Gesetzgebung. Die Mitgliedsstaaten sollten, falls die unsinnigen EU-Amendments beschlossen werden, mit Verweis auf die fehlende Normierungskompetenz der EU einfach die Umsetzung in nationales Recht verweigern. Und die Richtlinie auch nicht für die nationalen Verwaltungen als verbindlich anerkennen.
  4. Und: sie reitet auch sofort auf dem irrwitzigen Urteil des BVerwG betreffend HA/2-Schuss-Mag herum. Nach dem Motto: "Liebe Leute, habt euch nicht so, in D kriegt ihr ohnehin nichts anderes, also was wollt ihr von der EU". Für sie stellt diese - aus diversen Gründen bestreitbare - Gerichtsentscheidung offenbar bereits "Moses' Gesetzestafeln" dar. Ging aber verdammt schnell... Man vergleiche demgegenüber eine über 30jährige, ganz anders lautende Rechts- und Verwaltungspraxis. Für solche Leute steht ihre Anti-LWB-Agenda im Vordergrund, alles andere, alle "Argumentation"(sversuche), sind ersichtlich vorgeschoben.
  5. Na, wenn er nicht informiert werden möchte, dann soll er auch nicht über die betreffende Materie abstimmen.
  6. Die Kommission agiert ohne Sinn und Verstand, Ob erforderlich, ob gerechtfertigt, Auswirkung für die Betroffenen - alles egal. Wir WOLLEN. Was für eine Bande.
  7. @ xamoel: Das habe ich in ganz ähnlicher Weise auch erhalten. Mein Generaleindruck, was die "Europa-CSU" (bzw. auch generell die CDU-/CSU-Gruppe innerhalb der EVP-Fraktion im EP) angeht, ist dennoch: 1. Nicht unsere Gegner, bzw., keine ideologische Gegnerschaft zum privaten, legalen Waffenbesitz 2. Teilweise werden aber die Probleme der Verschärfung in Umfang und Tiefe nicht erfasst. Und es werden folglich Verschärfungsforderungen der EU-Kommission akzeptiert, die weder geboten noch vertretbar sind. Letzteres dürfte durch freundliche - und beharrliche - Information von unserer Seite durchaus korrigierbar sein .... Wenn ich mich richtig erinnere, steht die Position "Jägerschaft ist mit ihren Repetierern und Kipplaufbüchsen ohnehin nicht betroffen" (siehe erste Antwortschreiben von Frau Hohlmeier) inzwischen auch nicht mehr so absolut da.
  8. Weiterhin schreiben, argumentieren, beten, Daumen drücken und hoffen.
  9. Ich kann dir versichern, du bist nicht alleine. Was die im Moment (noch dazu in einem Bereich, für den sie gar keine Regelungs-Kompetenz haben!) fabrizieren, das ist "unter aller Kanone".
  10. Schaut mal in den WO-Newsletter zur EU-Waffenrichtlinien-Verschärfung.... Keine so guten Neuigkeiten - und Anlass, ganz DRINGEND EU-Parlamentarier nochmal mit sachlichen, aber bestimmten Schreiben einzudecken. Adressen und Formulierungsvorschläge - siehe Newsletter. Insbesondere die Sozialisten/SPD-MdEBs sollten angeschrieben werden; JETZT.... Von da kommen heftige "Verschärfungssympathien".
  11. Uneingeschränkt Ja und Amen. Aber du merkst doch auch hier, wo es eigentlich ausschließlich um die wichtige Sache gehen sollte, was da an Keilerei z.B. zwischen den diversen Jagdverbands-Anhängern (siehe DJV vs. ÖJV) läuft.
  12. Zum wiederholten Mal: Da braucht vom BMI nichts beschlossen werden, denn genau diesen Status (und technisch die "Lösung" mit dem 2-Sch.-Klappdeckel-Mag., welche aber für viele Waffen gar nicht umsetzbar ist), den haben wir mit dem Urteil momentan bereits. Darum geht es ja gerade (ob beim evtl. Gang nach Karlsruhe und/oder der politischen/gesetzlichen Klarstellung): Dass dieser Mist eben nicht bleibt.
  13. Wer bitte "strebt" dies an? Und wo ist da die "Lösung"? Das Geschilderte ist keine "Lösung", sondern eine 1:1-Umsetzung dieses unsäglichen BVerwG-Urteils. Somit also Mist.
  14. Na, immerhin. Das Bewusstsein für das Problem scheint im Ministerium angekommen zu sein.
  15. Finde ich gut und immerhin eine Ansage. Ich war schon erschrocken, als die Fa. als erste Reaktion sofort mal die komische Klappdeckellösung genannt hat.... Aber man hat sich da offensichtlich schnell (auch bezüglich der Aussenwirkung und der laufenden Gespräche bei der Politik) eines Besseren besonnen. Merke: Bevor die Leute in D noch eine S303 mit "Klappdeckel" kaufen und schießen, greifen sie zur Doppelbüchse. Von Heym, oder von Merkel...
  16. Das, was du als Vermutung wiedergegeben hast (HA nur noch mit 2er-Klappdeckelmagazin) entspricht bereits exakt dem Ergebnis (bzw. der aus der Begründung abgeleieteten Vorgabe) dieses Irrwitz-Urteils. Da wäre also weder etwas zu verhandeln, noch von der Politik einzufordern, noch vor dem Verfassungsgericht als Beschwerde einzulegen - denn genau das, s.o., haben wir (wenn man so will) schon jetzt.
  17. Was für ein Unsinn. Dies wäre überhaupt kein "Agreement". Es wäre eine 1:1 Umsetzung dieses sachfremden Urteils.
  18. Es sei denn, auf der Richterbank wurde von einem (gewünschten) Ergebnis her gedacht. Und dieses dann (mühsam) irgendwie juristisch hergeleitet. Dieser Eindruck entsteht im vorliegenden Fall.
  19. Ja, aber wie gesagt - es sieht so aus, als sei das vom BVerwG gesehene Verbot von HA-Waffen mit Wechselmagazin nicht aus der Bern Convention ableitbar. Dort steht nur das Verwendungsverbot von Mags größer 2 Schuss drin. Der Rest ist herbeiinterpretiert.
  20. Es gab doch m.W. im HA-Mag.-Thread im WuH-Forum die Mitteilung eines dortigen Users, der direkt beim Sekretariat der Bern Convention angefragt hatte. (Das wurde (vor vielen Seiten) auch hier wiedergegeben). Von dort kam darauf hin die Auskunft, dass es sich bei der fraglichen Regelung des Übereinkommens um ein Handlungsgebot der Verwendung von max. 2-Schuss-Mag. auf der Jagd handle, und nicht um ein Verwendungs- oder gar Besitzverbot der entsprechenden HA-Waffen.
  21. Erwähnenswert, und stark, finde ich, dass sich da auch DSB und BDS angeschlossen haben. Dort hat man ganz offensichtlich verstanden, dass wir alle in einem Boot sitzen.
  22. Für die Sehschwäche/den Grad der Diensttauglichkeit der Kontrollierenden, da kann der Deko-Besitzer allerdings nichts. Vielleicht ist es ja ein guter Tipp, eine taugliche Beleuchtung und Lupe schon bereitzulegen.
  23. Es ist nicht immer so einfach. Nicht alle Dekos haben diese Typisierung. Aber viele.
  24. @ carcano: Was wieder mal zeigt, dass wir sehr gut in der Lage sind, unsere Grube selbst zu graben. Aber man könnte jetzt zynisch sagen: "Macht auch nix mehr". Denn da, wo wir noch mit dem alten Schäufelchen stehen, steht derzeit schon die EU-Kommission mit dem großen Bagger. Wenn das, was die Kommission (s. EU-Kommissionsthread/Halbautomaten) in einem neuerlichen Verschärfungs-Anfall will, durchkommt, dann gibt es hier - legal - gar nichts mehr, was halbautomatisch funktioniert und irgendein Wechselmagazin hat. Nicht für Sport, nicht für Jagd oder sonstige Privatzwecke.
  25. Zumindest, was die Alt-Dekos anbelangt: In den meisten Fällen sind diese bislang mit eingeschlagener BKA-Nummer (= typisierte Deaktivierung) versehen.
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