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karlyman

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  1. Na, ganz so einfach ist es nicht. Auch diejenigen, für die der LWB nicht (wie unterstellt) "elementarer Lebensinhalt" ist, haben häufig viel Zeit, Herzblut und z.T. -zigtausend Euros hinein investiert. Fatalistisch bzw. achselzuckend irgendwelche - faktisch nicht begründeten - Gesetzgebungsvorhaben hinzunehmen, so einfach muss man's ideologiegesteuerten Verbietern nicht machen. Vor allem aber sollte man es ihnen nicht im vorhinein schon signalisieren....
  2. Ich fühle mich auch nicht wirklich wohl... Allerdings stelle ich eben fest, dass substanziell (in dem Bereich, wo die Landeszuständigkeit liegt, nämlich dem Vollzug) kein im Vergleich zu anderen Ländern merklich schärferes Vorgehen erfolgte in den letzten fünf grün-roten Jahren. Ich hoffe, dass es jetzt (da "Sicherheit" stets als CDU-Kernthema betont wird) zumindest ein CDU-geführtes Innenministerium in Stuttgart geben wird.
  3. Das kann man nicht verallgemeinern. Ich kenne etliche Jäger, die durchaus die aktuellen waffenrechtlichen Entwicklungen (und Bedrohungen) kennen und da mittlerweile auch recht sensibel reagieren. Auch die Jagdpresse und -foren thematisieren das Waffenrecht inzwischen ständig.
  4. Also, ich bin wirklich kein Grünen-Freund.... Aber in den vergangenen 5 Jahren unter einer grün-roten Landesregierung im Ländle ist bezüglich Waffenrecht (d.h., Vollzug, denn ansonsten ist das Land, da Bundesrecht, ohnehin nicht zuständig) eigentlich nichts besonderes passiert. Was soll jetzt unter (voraussichtlich) Grün-Schwarz - und ich hoffe, mit einem CDU-Innenminister - kommen, das "schlimmer" ist als im WaffG-Vollzug anderer Bundesländer ?
  5. Ich finde deine Überlegung durchaus nachvollzienbar. Der Richter, der hier die Entscheidung traf, hat es sich offenbar anders zusammengereimt,
  6. Für mich eine Selbstverständlichkeit. Alles, was irgendwie verzögert, Aufschub verschafft, und (wichtig: schon im Vorhinein) den Behörden zeigt, dass das nicht mal so schnell und einfach "durchzuziehen" sein wird, ist m.E. sinnvoll. Aber letztlich sehe ich auch in erster Linie eine politische/gesetzliche Lösung bzw. Klarstellung des Problems.
  7. Womit wir - rein praktisch - dann die Situation bekommen können, dass z.B. Jungjäger Patrick mit MR308 und seinem (auf dem Stand) verwendeten bzw. verwendbaren 20er-Mag. eine auf jagdlicher Bedürfnisgrundlage zulässige Waffe hat.... Wohingegen der alte Karl, der sich vor Jahren eine Merkel SR1 (in schöner Holzklasse, mit Jagdgravur, einem 2-Schuss-Mag und der Möglichkeit, ein 5-Schuss-Mag. für den Stand einzustecken) über Nacht eine jagdlich verbotene Plempe und keine Bedürfnisgrundlage mehr hat. Sorry - und ich gönne dem Patrick wirklich ein ganzes Sammelsurium an schicken taktischen Halbautomaten - aber das ist doch nur noch skurril zu nennen. Da hat sich jemand bei der Abfassung seiner Entscheidung erkennbar keine Gedanken gemacht.
  8. Ja, genau so sieht es aus.... Da hat sich einer mal eben drangesetzt....
  9. Ganz bitter - der dortige Abs. 1. (Was u.a. wieder die traurige Feststellung stützt, dass erlaubnispflichtige Waffen in D de facto nur noch "Leihgaben" sind)
  10. Bei mir in der Gegend sind etliche Forstbeamte mit dem HK SL7 ausgerüstet. Schien da zeitweise recht beliebt zu sein. Also... auch wieder nix.
  11. Das wird wohl für die nächste Zeit das Entscheidende sein - wie reagieren die Innenministerien der Länder als oberste, für den WaffG-Vollzug zuständige Stellen? Auch wenn sich das Beispiel Niedersachsen jetzt noch einigermaßen offen bzw. neutral anhört.... Bei einigen "typischen" rot-grün regierten Ländern bzw. dortigen roten/grünen Innenministerien habe ich da ein mulmiges Gefühl.
  12. Ja, in der Tat.... Die Hauptstadt von Flamen und Wallonen, von Pommes, Muscheln & Bier, die kann an sich nichts für den ganzen EU-Sch......
  13. Nur eben gut eine Woche zu früh....
  14. Durchaus. Wer weiß am besten, wie....?
  15. Warum denn "auf halbem Weg" stehenbleiben? "Erlaubt sind max. Vorderladerwaffen mit Steinschlosszündung"... Ach was.... "Erlaubt sind max. Saufeder und Armbrust" (hat zu Zeiten von Herzog Ulrich oder Christoph ja auch gereicht...). Grün war aus.
  16. Und sagen: "April - April"...
  17. Sehe ich auch so. Und selbst wenn die 2-Schuss-Regelung (aus politischen Erwägungen) nicht fallen sollte, so sollte es doch hilfsweise wenigstens möglich sein, eine so eindeutige Formulierung zu finden, die die abstruse juristische Auslegung als "HA mit 2-Schuss-Festmagazin" aus der Welt schafft. Dann wäre zumindest der bisherige, auch von 99% der Behörden in langer Rechtspraxis anerkannte Status gewahrt.
  18. Vielleicht "hält" dieser Notnagel nicht mal besser als die "langjährig geübte Rechtspraxis" praktisch aller Waffenbehörden - die, ebenso wie das BKA, die HA ja ebenso (und mit ihrer konstruktiven Möglichkeit von Wechselmagazinen) ohne weiteres als jagdlich erwerb- und besitzbar betrachteten. Man könnte ja genauso (gut oder schlecht) versuchen, sich auf diese Rechtspraxis bzw. behördliche Anschauung zu beziehen.... Die Waffenbehörden waren und sind genauso Exekutive wie das BKA.
  19. Die sind - mit ihren Magazinrohren - sowieso ein ganz spezielles Thema. "Gewechselt" werden im Sinne eines Magazins kann da bekanntlich nichts; es wird höchstens demontiert/montiert. Nicht vergessen sollte dabei werden, dass bei sehr vielen SL-Flinten-Konstruktionen das Magazinrohr zwingend zur Zerlegung (Reinigung/Wartung) der Waffe entnommen werden muss. Was dem "Sachverstand" der Leipziger Richter sicherlich auch entgangen ist.... Ich bezweifle aber, dass die so etwas wie SL-Flinten überhaupt auf dem Schirm hatten.
  20. Guter Artikel. Und die enthaltene Passage mit den Feststellungsbescheiden zeigt die ganze Skurrilität des Urteils auf: Gerade die "pösen", einem sog. "militärischen Vorbild" ähnlichen HA hätten selbst im Angesicht dieser Entscheidung noch ein Schlupfloch.... Während dezidiert für die jagdliche Nutzung konstruierte HAs (wie S303, Browning BAR, Merkel SR1, Benelli Argo und wie sie alle heißen), und für die natürlich nie die Notwendigkeit eines Festellungsbescheides bestand, die "A.-Karte" gezogen hätten. Wie idiotisch, egal, wie man es dreht,
  21. Laut dort mitgeteiltem "Fahrplan" sollten die Verbände am 10. März zu dem Entwurf angehört werden. Weiterhin: " Bis Mitte März sollen die Länder und Verbände zum Gesetzentwurf Stellung nehmen. Anschließend wird der Entwurf im Bundeskabinett beschlossen." Wäre interessant, wie weit die Verbände-Stellungnahmen gediehen sind. Die Erkenntnisse aus dem unsäglichen Urteil, sprich die entgegen gerichtete Bereinigung der Sache im Gesetz, sollte unbedingt noch mit einfließen.
  22. @ Schattenspeer: Aus solchen Gründen, sprich weil man im Prinzip ab jetzt bei keinem jagdlichen Führen, bzw. auf dem Stand, mit dem jagdl. HA mehr "sicher" sein kann, gehört diese Geschichte auch ganz schnell klargestellt! Und zwar am besten per Jagdrecht (Landesrecht, vor allem aber die ohnehin anstehende BJagdG-Novelle). In dieser Richtung gilt es jetzt massiv Druck zu machen. Durch jeden von uns. Nur Angst haben, heulen und zittern oder im Kämmerlein fluchen bringt nichts.
  23. Eine Demo wäre vielleicht ein Ansatz... Grundlegend wichtiger aber wäre es, wenn alle legalen privaten Waffenbesitzer erstmal als einiger Interessenverband agieren würden! Ansätze sind da, aber es ist bisher bei diesen geblieben.
  24. Hört doch mal auf, euch zu streiten. Auch "unter Druck" sollte man die Nerven, und die Contenance, behalten. Das "Gehacke" nützt niemandem etwas und ist unproduktiv.
  25. Gerade eben habe ich mal "drüben" beim W & H-Forum quergelesen. Erwartungsgemäß "brennt" es da angesichts dieses Irrwitz-Urteiles auch. Einer der Teilnehmer (wohl ÖJV-nah) hat dazu beim ÖJV (wie es aussieht Ba.-Wü.) in der Sache nachgefragt. Der Öko-Jagdverband unterstütze die Halbautomaten-Besitzer. Er werde ebenfalls auf eine entsprechende Änderung/Klarstellung im novellierten Bundesjagdgesetz dringen. Zusatz: Ich denke, es ist an der Zeit, dass auch jeder von uns gegenüber seinen Bundestags-Kreis-Abgeordneten jetzt "Druck" in Richtung einer BJagdG-Regelung macht!
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