karlyman
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Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
karlyman antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
Eben. Auch solltest du, wenn du denn auf eigenem Grdst. die Pistole mitführen willst, daran den signalfarbigen, DIN A 3 großen Anhänger mit der Aufschrift "Pistole! Erlaubnispflichtig! Geladen!" weglassen. -
Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
karlyman antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
Gut auf den Punkt gebracht. Und die Spielregeln werden in beiden Bereichen langsam aber sicher verschärft.... Erinnert mich an die Szene aus "Star Wars", wo die Wände des Müllbunkers rücken und kontinuierlich den verbleibenden Raum einengen. -
Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
karlyman antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
Seltsam. Man könnte das Bild auch so interpretieren, dass "Robert de Niro junior" hier sein häusliches Trockentraining mit dem Sportrevolver absolviert. Also vollkommen im Rahmen seines waffenrechtlichen Bedürfniszwecks agiert... -
Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
karlyman antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
Danke für deine Ausführungen. Man könnte zum Thema soo viel sagen. Oder es einfach auf den Nenner bringen: "Man darf sehr vieles... nur sich nicht blöd anstellen". -
Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
karlyman antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
Wurde denn (im Hinblick auf das "Aufmachen des Fasses") der Zustand der Waffe - geladen/ungeladen - festgestellt? -
Das dürfte etwa auch der Preis sein, den der übliche "kleine Händler/Büxer" verlangt... Auch bei "meinem" Händler ist das so: Frankonia Rabattpreis (10/15%) ist sein Normalpreis.
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Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
karlyman antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
Wenn ich diese Diskussion richtig verstehe, ging und geht es nicht um das Herumtragen an sich.... Sondern um das geladene Herumtragen. -
Ist das ein Bushnell Holosight da drauf?
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Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
karlyman antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
Dass durch das Nicht-Laden Gefahren minimiert werden, ist schon klar. Mir ging es um die pauschale Unterstellung, es sei im Fall des Herstellens des geladenen Zustandes stets von "unsorgfältigem Umgang" auszugehen. Da wurde eben einfach eine (rechtl.) Fiktion gebildet. -
Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
karlyman antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
Eigentlich erstaunlich, in welch grober Pauschalität da Personen - die grundsätzlich Sachkundeausbildung + Umgangspraxis haben - ein "unsorgfältiger" Umgang attestiert wird... (P.S.: Von Richtern übrigens, die in den meisten Fällen selbst kaum Ahnung von der Materie haben dürften). -
Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
karlyman antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
Das Laden einer (halbwegs modernen) Waffe ist im "Ernstfall" ggf. eine recht schnell vornehmbare Angelegenheit. Ich gebe dir zwar recht (ja, die Rechtsprechung scheint ziemlich in die von dir genannte Richtung zu laufen...). Andererseits ist die Frage damit, s.o., auch ein Stück weit akademisch. -
Naja.... letzteres ist wohl nicht das Dümmste. Die 1,- Angebote können bekanntlich auch unangenehme Begleiterscheinungen mit sich bringen.
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Fakt ist und bleibt, dass das Vorhaben des BMI faktisch in keiner Weise begründet ist und wird. Könnte man kürzer auch mit "Schikane" umschreiben.
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Ein faktenbasiertes Gesetz ist das, was in einem demokratischen, sich freiheitlich schimpfenden Rechtsstaat geboten ist - Beleg der Geeignetheit, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit einer als Eingriff wirkenden Regelung. Ja, ich weiß, "eigentlich". Aber wir sollten nicht aufhören, es einzufordern. Zum Beispiel indem wir in entsprechenden Erwiderungsschreiben an das BMI die Fakten, die hinter der behaupteten Verschärfungs"notwendigkeit" doch stehen müssten, nachfragen. In welchem Umfang hat denn tatsächlich - infolge der Lagerung "nur" in A-/B-Schränken - ein sog. "Abgleiten von Waffen in die Illegalität" stattgefunden?
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Leicht provokante Frage: Was macht eigentlich künftig (siehe absehbare "Segnungen" der neuen EU-Feuerwaffenrichtlinie) der Eigner einer solchen HornerArms SLB und gleichzeitig einer G17 (logischerweise mit zugehörigen Magazinen)...? Hoffen wir mal, dass dann rechtlich das "nicht-in-die-SLB-einsetzen" des "großen" Pistolenmagazins ausreichen wird.
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Selbst dann - also diesem Argument folgend - muss es aber einen unbefristeten Bestandsschutz für die "Alt"-A-/B-Schränke, also die bis Ende 2003 produzierten, geben. Denn diese waren ja zertifiziert. Im Übrigen fehlt natürlich jede tatsächliche, auf Fakten gestützte Begründung für diesen finanziell relevanten Eingriff. Bitteschön - wo sind die Deliktzahlen (Entwendung aus A-/B-Schränken)?
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Nach Amoklauf in München: Verschärfung des Waffenrechts wird geprüft
karlyman antwortete auf J.A.K's Thema in Waffenlobby
Aber, nochmal - nehmen wir das BMI beim Wort. Das Ministerium argumentiert, nur die bis Ende 2003 hergestellten A/B-Behältnisse waren zertifiziert, und ab Wegfall sei die Güte der Schränke nicht mehr verifzierbar gewesen. Dann kan es folgerichtig zumindest über die davor produzierten Schränke nicht "den Stab brechen". Folgt das Ministerium also seiner eigenen Argumentation, müsste es für diese Bestandsschutz geben. Was von 2004 bis heute an A-/B-Behältnissen produziert wurde, könnte demzufolge aber problematisch werden. Wobei Hersteller und Handel ihren Reibach auch mit diesen Schränken gemacht haben. -
Nach Amoklauf in München: Verschärfung des Waffenrechts wird geprüft
karlyman antwortete auf J.A.K's Thema in Waffenlobby
Wenn man so argumentiert, wie es das BMI tut, müssten die A-/B-Schränke, die bis Ende 2003 produziert wurden, einen Altbestandsschutz erhalten. Denn es wird ja nicht argumentiert, dass diese "unsicher" seien. Vielmehr wird beklagt, dass mit dem Zurückziehen der Norm durch die Hersteller für diese Behältnisse seit Ablauf des Jahres 2003 keine Markt-/Güte-Überwachung dieser Produkte mehr möglich gewesen sei. Zumindest vor Ende 2003 war diese aber möglich und die Zertifizierung gegeben; ergo: keine Notwendigkeit die entsprechenden, damals zertifizierten Schränke nicht weiter zuzulassen. -
Leipzig Polizei sucht verloren gegangene HK-MP5
karlyman antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Warum, weil zu den Millionen vorhandener illegaler Waffen nun (evtl.!) eine dazukommt? -
Nach Amoklauf in München: Verschärfung des Waffenrechts wird geprüft
karlyman antwortete auf J.A.K's Thema in Waffenlobby
Prinzipiell Zustimmung. Ein technisch, wirtschaftlich und vom Bildungsniveau der Gesellschaft her - für die Region - ziemlich fortschrittliches Land. Leider gleicht sich Iran aber sehr dem "Niveau" der übrigen Region an, was die Menschenrechtsfrage und den noch sehr starken Einfluss der Religionswächter angeht. Ich denke, dass weder das Horrorszenario noch die leuchtenden Zukunftsvisionen, die seit dem Ende des Atomstreits + Embargo-Aufhebung herrschen, in vollem Umfang realistisch sind. Das Land hat riesiges Potenzial, aber die internen Mächte ringen momentan stark. Der Ausgang ist noch unsicher. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Also, ich habe spezfisch zu diesem Thema (jagdl. HA/Mags im Rahmen der "kleinen" BJagdG-Novelle) praktisch nichts in den Medien gefunden. Weder positiv, noch negativ. Das schien nach meinem Eindruck irgendwie '"unter dem Radar" der breiten Öffentlichkeit zu fliegen. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Aber das, was aller Voraussicht nach auf dem neuen Papier gedruckt sein wird, wird uns besser gefallen; und es wird vor allem viel weniger "auslegungsfähig" sein. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ja, aber als Druckbuchstaben auf älter werdendem Papier, sonst nichts. Anders gesagt: Wenn die novellierte Regelung den Bundesrat passiert, ist das Urteil nur noch von rein akademischem Interesse. Es bezieht sich dann auf alte, von neuer Norm abgelöste Rechtslage. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ja, gelle? Die EU sorgt eben für die Sicherheit ihrer Bürger. Auf dem Papier und in ihrer PR-Arbeit. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
"Wollen" ist so eine Sache. Eine stichhaltige Begründung, warum dieses Verbot erforderlich ist (z.B. in Abgrenzung zur früheren, liberaleren Regelung bezüglich Jagdwaffen), die hat der Gesetzgeber aber doch sicher auch irgendwo niedergeschrieben....