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karlyman

WO Gold
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  1. Im WuH-Forum wurde vorhin von einer Waffenbehörde in Ba.-Wü. berichtet, die mit Bedauern mitteilte, dass neben den HA-Langwaffen auch keine SL-Pistolen mehr eingetragen würden (gemeint war wohl schon der Voreintrag)... Und zwar sei dies eine Handhabung, wie sie nach Order des Regierungspräsidiums im gesamten dortigen Regierungsbezirk erfolgen müsse. Es wurde allerdings nicht geschrieben, wo (Kreis, Reg.-Bezirk). Auf jeden Fall ist es wie eine Pest.
  2. Sehe ich auch so. Insbesondere wird, wenn die nebensächlichsten Teile von diesen Laien noch zu erlaubnispflichtigen "essentials" erklärt werden, die Gefahr groß, dass Leute ohne jedes bewusste Zutun kriminalisiert werden. Relevanz für die "öffentliche Sicherheit" in Europa? Kann man vergessen. Das Ding ist "Bürger-Gängelung de Luxe". Es ging bei der Fragestellung nur um ein Veräußerungs-Verbot.
  3. Ein ziemlich "hinkender" Vergleich. Denn den nicht mehr veräußerbaren Goldbarren kann ich den Rest des Lebens wirklich nur noch "streicheln". Die nicht mehr veräußerbare Schusswaffe kann ich den Rest des Lebens für diverse Zwecke nutzen; ggf. bis das Rohr glüht.
  4. Ja, und dieses ganze "ich habe viele Umarbeitungsideen und bin schon auf dem Weg zum BüMa" ist eher kontraproduktiv. Wir sollten den Schwerpunkt auf die politische Schiene (BjagdG) legen... Diese ganzen baulichen Ausweichstrategien sehen mir, zum jetzigen Zeitpunkt, nach Schuss ins Knie aus.
  5. Ach, hört doch mal auf mit der ganzen Umarbeiterei. Hier liegt ja schon alles voller Metallspäne...
  6. Aber letzteres gilt nur auf lange Sicht. Denn auch eine lt. Gesetz nicht mehr handelbare Ware (kein Erwerb, keine Veräußerung) ist zumindest immer noch legal im Bestand der aktuellen Besitzer. Daher gilt in USA in der Regel Bestandsschutz ("grandfathering"...). Was für einen Rechtsstaat eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte (da ist es schon wieder, dieses "eigentlich").
  7. Und ein anderer WuH-Forumsteilnehmer, von dem immer gute und qualifizierte Beiträge kommen, hat daraufhin bemerkt, dass daran gewisses Foren-Geschnatter in Jagd-, aber auch Schützenforen nicht ganz unschuldig sein könnte. Ich hatte ja ebenfalls den Eindruck, wir reden/schreiben bei den Behörden die Mit-Einbeziehung der KW (welche nie Gegenstand des ganzen Rechtsmittelverfahrens waren) regelrecht herbei.
  8. Ehrlich gesagt ist das für mich (selbst wenn es machbar und dann " behördenakzeptiert" sein sollte, wobei ich mir bei weitem nicht bei allen HAs so sicher bin) eine Lösung nur in Anführungszeichen... Eigentlich ist es nicht wirklich eine.
  9. Ein Herr mit Hut und Schnauzer aus Italien, der das Glück sucht? Er sollte lediglich einsehen, dass die - auch jagenden - Mitmenschen eben unterschiedliche Vorstellungen vom "Glück" (bzw. Wünsche, oder Bedarf) haben.
  10. Ich denke, niemand. Wie schon mehrfach angesprochen: Sowohl die Verwaltungsmitarbeiter als auch du haben wohl in einem "Verbotsirrtum" gehandelt. (Nicht zuletzt konnte sich der normal denkende Mensch auch schwerlich eine solche rechtliche Beurteilung ausmalen)
  11. Warum, unterstellt jemand den Sachbearbeitern etwa "Unzuverlässigkeit", weil sie -zig Jahre lang "falsch" eingetragen haben....?
  12. Seitens der EU eigentlich nicht. Denn die ist nicht fürs Waffen(besitz)recht, sondern nur für Handelsrecht/Harmonisierung der Handelsbestimmungen zuständig. Blödes Wort, dieses "eigentlich".
  13. Was ist ein "Umbau"? Lauf kürzen? Längeren Lauf einbauen? Sport-Abzug einbauen? Gehäuse apfelgrün eloxieren lassen?....
  14. Dieser Vergleich (mit einem Copiloten, der im Vertretungsfall die Verantwortung für hunderte in einem Flugzeug dahinrasende Passagiere hat), der hinkt nicht nur. Er kommt bereits im Rollstuhl daher.
  15. @ Floppyk: Am erbärmlichsten finde ich es, dass sich die Politiker der nationalen Parlamente der Mitgliedsstaaten an diese (in der Tat) Selbstverständlichkeit nicht mehr erinnern wollen. Wie gesagt, der IM Herrmann/Bayern und der deutsche Bundesrat pochten noch Ende 2013 darauf, dass für das Waffenrecht nicht die EU zuständig sei. Jetzt hört man praktisch nichts davon.... Und ich wette (leider), wenn die Umsetzung dieses EU-Irrwitzes in nationales/auch deutsches Recht ansteht, werden sie brav "umsetzen".
  16. Allein an diesen drei herausgegriffenen Punkten wird doch (zum x-ten Mal) deutlich: Mit der angeblichen "Handelsharmonisierung", unter der das ganze Feuerwaffenrichtlinien-Amendment läuft, hat das nichts zu tun. Hier geht es um pures Waffenrecht. Für welches die EU schlicht NICHT zuständig ist.
  17. Hinter dem Magazinschacht, selbstredend. Die Glocks haben sowas beispielsweise. Eignet sich übrigens hervorragend, um den "Befestigungszapfen" eines Pistolen-Anschlagschafts da reinzuschieben (siehe Bubits-/IGB-Anschlagschaft für die Glock).
  18. "Machen 'se mal den Mund weit auf" "Aaaaah" "Oh, da seh' ich hinten so eine üble Rötung - klare Diagnose: eindeutig eine Halbautomatenunverträglichkeit. In meinem Bericht wird deshalb stehen, Sie müssen die Dinger abgeben."
  19. "Die Politik" und Verwaltung scheinen die jagdl. Pistole im Lichte dieses Urteils nicht auf dem Schirm zu haben (und es war auch nicht Gegenstand des Rechtsstreites).... Aber u.a. hier wird ja viel dafür getan, das auch noch zu ändern. Zum Revolver: nein, da ist nichts "gleichgesetzt". Er ist ebenfalls eine mehrschüssige Kurzwaffe, aber das war's.
  20. Für Leute, die auf das Eigentum anderer einen Sch..... geben, ist das nichts, ja. Dann zeigen wir (und unsere Familie, Freunde etc.) ihnen doch einfach, dass auch wir auf sie - und z.B. ihre politischen Karrieren - einen Sch.... geben.
  21. Einen Hohlraum im Griffrücken, das gibt es bei einigen modernen Pistolenmodellen. Ich wage sehr zu bezweifeln, dass sich die Behörden den Quark mit Transponder-blockierten Waffen antun werden.
  22. Thema Überlassung von Alt-Dekos (Deko-"Waffen" nach bisherigem Recht deaktiviert): Während sich bei der EU-Durchführungsverordnung zum Thema noch trefflich streiten ließ, ob auch ein Inverkehrbringen der Alt-Dekos von Privat zu Privat erfasst ist (z.T. wurde auch hier die Auffassung vertreten, eine Handels-Verordnung betreffe nur den gewerblichen Warenverkehr), macht das deutsche BMI nun "Nägel mit Köpfen". Demnach ist auch die Abgabe der nach alten Vorschriften deaktivierten "Waffen" von Privat zu Privat nicht mehr zulässig. Unterschiede zur gewerblichen Abgabe gebe es allenfalls noch bei der Sanktionierung von Verstößen. Auszug aus den Vollzugshinweisen: "Jedenfalls jeder dauerhafte Besitzwechsel, auch von Privat zu Privat, setzt also ab 08.04.2016 das Deaktivierungsverfahren nach der EU-Deaktivierungsdurchführungsverordnung voraus. Selbst nach bisherigen Vorgaben ordnungsgemäß unbrauchbar gemachte Waffen dürfen ab Inkrafttreten der EU-Deaktivierungsdurchführungsverordnung ohne Deaktivierung nach deren Vorgaben nicht mehr in den Verkehr gebracht oder nach oder aus Deutschland verbracht werden. Der Besitz bleibt zulässig. Diese Deaktivierungsverpflichtung trifft beim rechtsgeschäftlichen Besitzwechsel den Veräußerer bzw. beim Verbringen den Verbringer. Die Deaktivierung muss Berlin, 24.03.2016 Seite 4 von 6 also vor einem Inverkehrbringen oder Verbringen durchgeführt worden sein. .... Es ist noch nicht abschließend geklärt, wie der Umgang mit nach altem Recht unbrauchbar gemachten Waffen nach dem 08.04.2016 insgesamt rechtlich zu behandeln ist. Die EU-Deaktivierungsdurchführungsverordnung selbst verzichtet sowohl auf eine Aussage zur Rechtsnatur (waffenrechtlichen Klassifikation) dieser Gegenstände als auch auf ein Sanktionsregime. Diese Gegenstände dürfen jedenfalls nicht wie scharfe Waffen behandelt werden und die einschlägigen Straf- und Bußgeldvorschriften des Waffen- oder Beschussgesetzes nicht demgemäß angewendet werden. Das im Grundgesetz verankerte Prinzip der strikten Bestimmtheit verbietet eine entsprechende Vorgehensweise. Deshalb ist davon auszugehen, dass mit dem Besitzwechsel oder Verbringen von nach bisherigem Recht ordnungsgemäß unbrauchbar gemachten Schusswaffen keine Sanktionen ausgelöst werden. Das schließt allerdings beim gewerblichen Umgang mit Waffen Schlüsse hinsichtlich der waffen- bzw. gewerberechtlichen Zuverlässigkeit nicht."
  23. Guter und richtiger Punkt !
  24. Naja - noch Ende 2013 hat der deutsche Bundesrat in ziemlicher Deutlichkeit (der bayerischen Staatsregierung folgend) der EU gesagt: "Finger weg vom deutschen Waffenrecht". Diese Vehemenz bzw. Konsequenz vermisse ich derzeit. Die EU strickt da ein restriktives Waffenrecht zusammen, bei nahezu null eigener Gesetzgebungskompetenz. Aktuelle Widerworte aus D? Dünn, fast Fehlanzeige.
  25. Schon - aber bist du dir auch über die rein zeitliche Perspektive einer Verfassungklage (wenn sie denn angenommen wird) im klaren?
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