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karlyman

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  1. Aber von uns wird natürlich stets erwartet, dass wir alles verstehen und uns daran halten....
  2. Wenn dieses "Amendment" der EU-Feuerwaffen- Direktive keine negativen (beschränkenden/restriktiven) Wirkungen für den Waffenbesitz hätte... dann hätte es die EU-Kommission gar nicht erst in Angriff genommen.
  3. Wohin mittelfristig die "Reise" angesichts dieser perfiden Verschieberei + "Ausnahmegenehmigungen" geht, ist im Grunde klar. Ich versuche eigentlich immer, optimistisch zu sein, aber die ganze hier aufgebaute Systematik "riecht" nach Üblem.
  4. Dass diese Normierung und Harmonisierung bezüglich Feuerwaffen im "common market" nur ein Etikettenschwindel ist, und es stattdessen faktisch um ein (restriktives) "EU-Waffenrecht" geht, ist eigentlich allen ralistisch Denkenden klar. Die EU maßt sich hier (einmal mehr...) ein Thema an, das sie - in dieser Ausgestaltung - nichts angeht.
  5. Ja, , Standardgeschreibsel. Wohl aus einer Mischung von - vorsätzlich tendenziöser Berichterstattung - kosten-/effizienzbedingter "Standardisierung".... Wir hatten's ja schon davon. Wer weiß, was am Ende tatsächlich an Sachverhalt herauskommt. Hoffen wir, dass dazu keine einjährige Experten-Untersuchung erforderlich ist...
  6. Der Herr Schwab/CDU sieht durch die letzte IMCO-Version praktisch keine Auswirkungen bzw. Veränderungen auf/für das deutsche Waffenrecht. Na, dann wird er ja sicher auch für die entsprechenden Formulierung bei der Implementierung (Umsetzung) des neuen EU-Rechts ins deutsche WaffG sorgen...
  7. Das ist die rationale Betrachtungsweise, ja. Mittlerweile sind mir aber sämtliche Illusionen abhandengekommen, es ginge (zumindest) der EU-Kommission bei dem Thema tatsächlich um die Erhöhung der öffentlichen Sicherheit. Nein, das kann man vergessen. Denen geht es um Kontrolle.
  8. Das könnte allerdings zu einem Punkt führen, an dem Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustandekommens bestehen. Auch ganz formal.
  9. Das hatte ich auch mal gedacht. Es ist allerdings schon viele Jahre her...
  10. Mit der Leipziger Extrem-Entscheidung zu jagdl. HA im Hinterkopf verliert man eben jede "Gelassenheit", was im Zweifelsfall die höchstrichterliche Auslegung einschlägiger Vorschriften in D angeht. Wobei es dem nationalen Gesetzgeber bei der Umsetzung der EU-Direktive in nationales Recht immer noch möglich wäre, dort (also) im WaffG) "klarstellend" zu formulieren.... Aber auch das könnte wenig "amusing" für uns ausfallen.
  11. Magazine? Damit wäre ich beim derzeitigen Stand ziemlich vorsichtig. Die Dinger kosten ja auch Geld.... Und wenn es dumm (= schlechtestmöglich bezüglich der Regelung) läuft, kann man sie sich danach noch nicht mal mehr an die Wand nageln.
  12. Wie gesagt, ein himmelweiter Unterschied. Wissen die MdEPs überhaupt, über was genau (= mit welcher rechtlichen Wirkung für die Betroffenen) sie da abstimmen....?
  13. Na, das mit dem(nur) "Schuss vor den Bug" siehst Du als vom deutschen Waffenrecht Betroffener vielleicht so - für LWB in anderen europäischen Nationen wäre es eine echte Verschärfung und somit ein "Treffer mittschiffs".
  14. Ja, das Grundinteresse an der Sache scheint bei vielen, wenn man sie erstmal richtig heranführt, vorhanden. Kann ich auch bestätigen. Daran ändert zum Glück auch langjährige Indoktrination (Schießen/Waffen = pfui, bäh, gesellschaftlich verachtenswert) wenig. Die erhöhen jedoch die Zugangsschwelle und Berührungsängste. Entscheidend ist, dass man den Leuten auf sympathische Weise einen Zugang zur Materie ermöglicht.
  15. Soll man bezüglich dieser Formulierungen nun eher lachen, oder sich erbrechen?
  16. Ja, seit dem BREXIT ist öfter mal auch in den Mainstream-Medien die Frage zu hören: "Ist dieser Mann noch der Richtige für den Job ?"
  17. Ich finde diese Überlegungen jetzt müßig. Unnötige Blutdrucksteigerung, verschwendete Zeit. Schreibt die MdEPs und insbesondere die Ausschussmitglieder weiter an, vertretet unsere Positionen. Das ist ein sinnvollerer Einsatz für die Tastatur.
  18. Die Gründe des Gefasels sind vielleicht profaner, als viele denken; vermutlich hat er wieder mal einen über den Durst getrunken. Von solchen Leuten sollen wir uns unsere Freiheit und unser Eigentum beschneiden lassen...
  19. Das wäre ggf. ein nächster Schritt.... allerdings eine eher mittelfristige Sache. Beim Thema EU firearms directive reden wir aber nicht von Jahren, sondern eher von Wochen. Und wenn dieses Ding europäische Gesetzgebung wird, bekommen wir es in die nationale Gesetzgebung (WaffG) - und die entsprechenden Verschärfungen werden wir wohl nie mehr los (völlig egal, wie dann unser EU-Status sein wird...). Aus diesem Grund sind die Prioritäten da klar.
  20. Verwendet Gehirnschmalz und Tastaturbetätigung doch nicht für solche "Ausweichübungen", sondern lieber dafür, jetzt MdEPs und EP-Ausschussmitglieder anzuschreiben und für eine vernünftige Lösung zu werben. Damit der von der Kommission erträumte Schwachsinn nicht Realität wird.
  21. Ja, ich schätze in der Tat, dass "GrünLinks" bei den Wahlentscheidungen der WBK-Inhaber sehr, sehr "unterrepräsentiert" ist. Das mag früher vielleicht einmal anders gewesen sein. Aber mittlerweile ist die Waffenrechtsdiskussion dermaßen politisiert, dass auch dem hinterletzten Betroffenen klar sein dürfte, wohin der Hase läuft... Auch ist die - nennen wir es mal so - "konservative Grundstimmung" ist in den SVs bzw. in der Jägerschaft mehr vorhanden als im Gesamtdurchschnitt der Bevölkerung. Um das einzuschätzen, muss man m.E. kein Politologe sein, da genügt etwas Aufmerksamkeit und Beobachtungsgabe.
  22. Ich denke, die Praxis im vorliegenden Fall (Threadthema) ist dadurch verursacht, dass Luxemburg beim Thema offensichtlich ziemlich "am Rad dreht". Weht da der "Geist Junckers"?
  23. karlyman

    Infos zur Waffe

    Ja. Zumal gilt: "Keine Gleichheit im Unrecht". Etwas ausführlicher: nur weil ein anderer Unrechtes tut (augenscheinlich bzw. zunächst ohne Sanktionen), kann man sicn nicht darauf berufen, es ebenfalls tun zu dürfen.
  24. Da stimme ich nicht ganz zu. - Bei Genehmigungs-/Erlaubnisvorbehalt in einer Rechtsnorm ist im Rahmen dieser Norm eine Genehmigung/Erlaubnis erforderlich. - Bei Verbot ist ggf. eine Befreiung von der verbietenden Norm (= deren Überwindung durch befreienden Verwaltungsakt) erforderlich.
  25. Da steht überhaupt nichts von einem Umbau. Ein Umbau bedeutet, dass ich in dem Punkt eine (im Ggs. zum eigentlichen Modell) konstruktiv andere/veränderte Waffe habe. Was soll überhaupt die Herumspekuliererei?
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