karlyman
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ich habe es so satt. Immer das gleiche Geseiere dieser "Truppe" betreffend dieses Thema, wieder und wieder und wieder. -
Mit Verlaub.... ihr beginnt gerade - mit dieser Begriffs-Diskussion - den Thread "zuzumüllen".
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Mal ein Hinweis, evtl. trägt es ja zur Güte bei: TintifaxAT dürfte, ausgehend von der Herkunft, von den Verhältnissen in Bundesheer-Liegenschaften (A) sprechen; du sicherlich von Bw-Einrichtungen (D). Es könnten also beide recht haben.
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Ha, die "Kuchenblech-Mafia"-Eggsberden... Immer einen Lacher wert, dieser Klassiker.
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Ja, und auch die sollten nun nach den neuen Plänen auf einmal "nicht mehr sicher genug" sein. Belege, Zahlen, Relevanz? Seitens der Politik kam da nichts.
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Ja. Soviel zur Relevanz.
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Es ist kein Verzicht auf Sicherheit, zertifizierte Waffenbehältnisse zu verwenden. Man muss dazu nicht endlos auf "immer schwerer, immer dicker"... setzen. Wie Heletz schon richtig schrieb - das Ganze könnte man weiter treiben bis "Fort Knox". Damit wäre ein echt dicker "Vergrämungs-Faktor" erreicht...
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Nonsens.
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Ich habe diverse Schränke. B, 0 und auch I. Du kennst weder meine Aufbewahrungssituation, noch konkret die Qualität des B-Schranks. Es gibt somit genau gar keinen Grund, diesen nicht mehr zur Aufbewahrung zu verwenden. Deliktzahlen, also die deliktische Relevanz (Entwendung von in Waffentresoren gelagerten erlaubnispflichtigen Waffen) habe ich in Zusammenhang mit dem Verschärfungs-Vorhaben übrigens bis heute nicht gesehen. So lange ist das argumentativ ohnehin eine Luftnummer. Dass es in Einzelfällen, wohlgemerkt bei einer siebenstelligen Zahl von LWB in D, mal passiert, ändert gar nichts.
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Man hält es echt im Kopf nicht aus. Da versuchen wir (einzeln und über die Interessenverbände), das BMI von der Unzumutbarkeit, Unverhältnismäßigkeit und fehlenden Erfordernis einer Neuregelung (= Verschärfung) zu überzeugen, hilfsweise, wenigstens für den Bestand an Schränken eine ordentliche Altbestandsregelung hinzubekommen. Dann hat das Erfolg. und wir sollen davon verschont bleiben, unsere durchaus tauglichen Schränke nicht zu Kleiderschränken oder Lieferungen ins Altmetall zu machen... Ich habe z.B. einen qualitativ sehr guten B-Schrank (noch von vor 2003), und den will und werde ich auch behalten. Und dann... ja dann kommen Leute aus den eigenen Reihen und spielen die Leier von den "ach so schlechten" A- und B-Schränken. Irgendwie - ein Tritt in den Hintern. Weißt du was? Schaffe dir doch an, was DU willst. Und verschone den Rest der Welt - angesichts der Sensiiblität des Themas, siehe oben - mit diesen Weisheiten.
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Sollte Monsieur Sarkozy wieder Präsident werden, dann wird er sich wohl an seine Worte erinnern, und werden diese Fahrzeuge zusätzlich mit - nach außen strahlenden - Kärcher-Anlagen ausgerüstet...
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Ist das das neue Standard-Dienstfahrzeug für die Bestreifung der Banlieus?
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
karlyman antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Finde ich auch. Leute, bleibt gelassen. Ball flach halten. Die eineinhalb Wochen bis zur (aller Voraussicht nach) "Absegnung" durch den Bundesrat kiregen wir auch noch rum. -
Na, so ein Ministerium ist - als Teil der Regierung - ja immer ein "Zwitterwesen". Einerseits (in der Tat) die Spitze der Verwaltung; andererseits aber, als Teil der Regierung eben, auch "politisch" und mit gestaltend.
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Es erscheint auch typisch für das Ministerium (BMVg). Auch die elementare Entscheidung für die Aussetzung der Wehrpflicht sah nach ziemlichem "Hau-Ruck-Verfahren" aus.
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Ich will das nicht bestreiten. Aber: Ums Waffenrecht ging es hier gar nicht. Es ging um Zivilrecht, um Schadenersatzforderungen des Beschaffungsamtes der Bundeswehr, verhandelt vor dem Landgericht Koblenz. Wobei das ja ggf. für die Vielseitigkeit des genannten Rechtsvertreters spricht.
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Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
karlyman antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
Wenn das so ist bzw. wäre, haben bzw. hätten wir eine Willkürherrschaft. -
Andere NATO-Partner empfinden das G36 offensichtlich als taugliche Wafffe für ihre Streitkräfte und bestellen nun noch mehr davon; lt. heutigem N-TV-Bericht (Zitat): "Litauen kauft für 12,5 Millionen Euro zusätzliche Exemplare.... Der Vertrag über das Rüstungsgeschäft wurde nach Angaben des Verteidigungsministeriums in Vilnius in der vergangenen Woche unterzeichnet. Die litauischen Streitkräfte nutzen das G36 seit 2007 als Standardgewehr. Litauen hatte im Sommer 2015 wegen möglicher Präzisionsmängel den geplanten Kauf vorläufig ausgesetzt. Nach eigenen Tests und der Auswertung der Daten anderer Nato-Partner hat man sich aber für die Beschaffung zusätzlicher Exemplare entschieden."
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Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
karlyman antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
Wobei auch diese Störung dann einigermaßen objektivierbar sein sollte, und nicht "al Gusto". -
Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
karlyman antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
Sprich, wir hätten diesen Fall auch, wenn ein 17Jähriger mit dem Softair-Gewehr im heimischen Garten hantiert.... "Sich-bedroht-fühlen".... eine sehr subjektive Größe. -
Dieses Bedürfnis (so lange es nicht krankhaft übersteigert ist) zeugt prinzipiell von gesundem, dem menschlichen Individuum eigenen Verstand. Es ist Ausdruck des Selbsterhaltungstriebes.
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Ja; bei mir sieht es so aus, dass ohnehin alle Fahrziele, was Sportschießen und Jagd angeht, mit vertretbarem Aufwand nur mit dem Auto erreichbar sind. Also wird das Auto (bei Sportschießen mit KW manchmal auch Motorrad) genommen, und da stellt sich das "Dilemma" also nicht. Ein Thema für mich wird das Ganze nur, wenn z.B. mal etwas von dem in der Stadt gelegenen BüMa/Händler abgeholt werden soll, und ohnehin gerade ein Zeitticket in der Schublade liegt... Und dann höre ich noch den flammenden Appell von grüner (o.ä.) Seite, doch den ÖPNV anstelle des Autos zu nutzen... Dann empfiehlt es sich eben, nur wirklich dezent transportierbares mitzunehmen. Wobei da meist ohnehin andere Verkehrsunternehmen als die besagte DB genutzt werden. Ich kann mir allerdings schon vorstellen, dass es Leute und Konstellationen gibt, die mit den (ersichtlich ideologisch motivierten) Bahn-Beförderungsverboten praktische Probleme bekommen.
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Präziser: gegen die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn verstößt du im genannten Fall, wenn du mit der DB einen Beförderungsvertrag eingehst. Mittlerweile fährt die DB z.B. auch in vielen Regionen im Nahverkehr für Verkehrsverbünde, und der Fahrgast hat keinen Beförderungsvertrag/kein Ticket der DB, sondern dieses Verbundes. Dann kommt es auf die Vertragsgestaltung dieses Unternehmens an.
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Das mit der Bahn - im weiteren Sinne Fernverkehr und ÖPNV - wurde schon öfter mal in WO diskutiert. Rechtlich betrachtet hängt es letztlich vom Beförderungsvertrag ab, den der Fahrgast eingeht. DB, sonstiger Anbieter, regionale Verkehrsverbünde.... Es gibt ja bei weitem nicht mehr nur "die Bahn". Kann sein, dass bei einem Anbieter "Waffen" summarisch ausgeschlossen sind, beim anderen dann wieder "Gegenstände mit erhöhter Verletzungsgefahr, Säuren..." etc... es kann da ganz unterschiedlich formuliert sein.