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karlyman

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  1. Ja, hat er. Aber das ist nun nicht geeignet, mich zutiefst zu beruhigen... Erstens kann sich bekanntlich die Zusammensetzung des dt. BT (und folglich seiner Ausschüsse) nach der Wahl ändern, ggf. zum Nachteil... Zweitens erinnere ich mich z.B. auch an einen Beschluss des dt. Bundesrates von Ende 2013, wonach die EU unzuständig für das nationale (somit auch deutsche) Waffenrecht sei.... Das ist, siehe akutelle Entwicklung bei der EU, auch nur "Schall und Rauch". Somit: ständig aufmerksam bleiben, früh den Blödsinns-Forderungen öffentlich Kontra geben.
  2. Ich gebe dir ja recht. Das Konkrete hat Vorrang. Und nur hier in WO herumzu"knottern", bringt in der Tat nichts. Dennoch ist es sinnvoll (im Sinne von: Schaffung einer Gegenöffentlichkeit...), diesen ständigen, absurden Verbotsforderungen entgegenzutreten, wo immer es öffentlich möglich ist. Auf kommentierbaren Seiten, in persönlichen Diskussionen etc. WO übernimmt dabei eben den Part, die LWB auf solche Sch....-Forderungen, wenn sie mal wieder auf den Tisch gelegt werden, aufmerksam zu machen (know your enemy...).
  3. Ich habe schon "live" mit manchen Grün-Anhängern über das Thema diskutiert. Sobald man denen mit echten Fakten zum Waffenbesitz kommt, vor allem der sehr geringen deliktischen Relevanz, weichen sie auf emotionale Allgemeinplätze aus oder das Gespräch ist beendet. Ich habe von denen noch nie eine durchgehend rationale Begründung gehört.
  4. Man muss zumindest darauf hinweisen, dass es wieder mal ein Stöckchen ist, an dem dick die Sch...e klebt.
  5. Schnappatmung setzt bei mir nicht ein. Aber Übelkeit. Und zwar jedesmal, wenn ich nur den Satzteil lese "Grüne fordern...".
  6. Wirklich schwach. Der Heilige St. Florian hat da definitiv nichts verloren. Und das St.Floriansprinzip wird langfristig auch niemanden unter den LWB schützen... Manche haben den "Schuss" echt noch nicht gehört.
  7. So sinnlos. Und sie hören einfach nicht auf mit dem Dreck... Nach dem Motto: wir fordern es 10.000 mal; beim 10.001.en mal klappt's.
  8. Also, soll man angesichts dieser von einer ba.-wü. Behörde kommenden Auskunft und "Empfehlung" (Bullshit; wie sattsam hier besprochen) nun - lachen - weinen oder schlicht - an den rechtlichen "Qualitäten" mancher Verwaltungsmitarbeiter verzweifeln ?
  9. Na, das ist logischer Weise in der Prüfung der Zuständigkeit inbegriffen (und natürlich häufig die Zielrichtung...).
  10. Ja... Aber im Ernst, in einer funktionierenden Behörde wird ein Antrag, der bei Dienststelle A eingeht, für den aber dort ersichtlich Dienststelle B zuständig ist, auch an letztere weiter geleitet. Es sei denn, man hat entweder einen Sauladen, oder möchte als Staatsdiener den Bürger vorsätzlich vergackeiern. Ehrlich, für so schlecht halte ich den Behördenapparat in D - alles in allem - nicht.
  11. Wenn ja, werden die schon an die zuständige Stelle weiterleiten. Bekannte Grundregel: Immer zuerst die eigene Zuständigkeit prüfen...
  12. ...und zu erneuten lobbyistischen Aktionen ermuntern.
  13. In dem Fall ist der "Dorfpuff" schwäbisch. Also alles entschuldigt...
  14. Bitte genau lesen. Ich hatte - nicht mehr und nicht weniger - gesagt, dass ein bestimmtes Modell nach bald 20 Jahren ohnehin mal für Modellpflege oder Ablösung reif ist. Dann muss man auch über die Variante "Ablösung" keine Tränen vergießen. Die Amerikaner haben auch nicht mehr ihre M16 aus der Vietnam-Ära.
  15. Wenn damit die Threadtitel-gebende Waffe gemeint ist... Man sollte auch nicht ganz vergessen, dass seit deren Einführung bei der Bw mittlerweile 19 Jahre vergangen sind. Ja, es hätte wohl von Anfang an Besseres gegeben. Aber nach bald 20 Jahren "Dienstzeit" eines Modells ist im Handwaffenbereich - so oder so - eine Modellpflege oder ein Ersatz nicht mehr abwegig.
  16. Wieso, ist doch (insbesondere wenn man die hervorgehobenen Passagen liest) selbsterklärend.
  17. Früher gab's nur deutsch-französische Städtpartnerschaften - bald auch "Gewehrpartnerschaften"...
  18. Da hat wohl jemand Schmuck, Uhren, Münzen und ähnliche Preziosen in dem "Wertschrank" erwartet... Und dann o ein paar "blöde" Gewehre darin vorgefunden. Und ab damit auf den Acker.
  19. Im Fall von diesbezüglich etwas "zähen" Behörden könnte man ggf. auch schlicht den gewünschten jagdl. HA erwerben und den Erwerb anzeigen, mit WBK-Vorlage zur Eintragung. Ergänzt vielleicht noch durch Kopie des neuen BJagdG-Textes.
  20. Aber ein Gesetz können die schon alle lesen?
  21. Un fusil commun, franco-allemand. Auch nicht das Schlechteste.
  22. Können schon. Nur wollen nicht.
  23. So ein Quatsch; Verdummung des Publikums Die Dekowaffen-Geschichte ist doch in bzw. von der EU längst abgehandelt. Die schärferen, per EU-Verordnung geregelten europaweiten Deaktivierungs-Vorschriften wurden doch bereits erlassen. Diese Deko-Sache soll nur der gesamten Waffenrechtsverschärfung per EU-Feuerwaffenrichtlinie den nötigen medialen (und propagandistischen) "Drive" geben.
  24. Wolf + Luchs angekommen? Viele "sehr fleißige" Forstleute?
  25. Tja, wer.... Vielleicht ist es ja etwas zu spekulativ... Aber dem Herrn Strobl (für die Nicht-Ba.-Wü.'ler: Innenminister und stellvertretender Ministerpräsident; CDU-Landesvorsitzender; jedoch wohl ohne echte Hausmacht der CDU-LT-Fraktion) ist auch nicht so ganz über den Weg zu trauen. Von ihm hat man im Themenkreis legaler, privater Waffenbesitz auch schon seltsame Statements gehört.
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