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karlyman

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  1. Du beschreibst die Situation von als "Waffe" genutzten Gegenständen im Strafrecht. Waffe im eigentlichen Sinne ist, wie bekannt, im Verwaltungsrecht (WaffG) formuliert. Das nur am Rande.
  2. Also, in Kontrast zu den ganzen "Unbestimmtheiten", denen du jetzt seitens des Händlers (F.) begegnet bist, war das eine klare Ansage.
  3. "Entwaffnung"? Noch nicht mal das taugt hier ja als "Argument". Mal abgesehen vom unständlich zu ladenden einschüssigen VL - die meisten der geschätzt Millionen von VL-Eignern in D dürften noch nicht mal Pulverschein bzw. Pulver dafür haben.
  4. Sehr viele - wahrscheinlich sind die meisten VL-Replika-Besitzer außerhalb der Schützenszene - werden von ihrem "Glück" gar nichts mitbekommen. Die rechtliche Konsequenz ist klar. Ich frage mich aber immer noch, wo da der Sinn liegt, einige Millionen Bundesbürger wegen buchstäblich nichts zu kriminalisieren. (OK, vielleicht sollte man die "Sinnfrage" in Zusammenhang mit dieser Rechtsmaterie, insbesondere mit der aktuellen EU-Entwicklung, gar nicht mehr stellen).
  5. Ja, das ist auch ein Aspekt. Wenn die tatsächlich nicht "nur" Neuerwerbe, sondern sämtliche Altbestände an VL-Replika nachregistrieren wollen - dann müssten sie neben jeder Waffenbehörde noch eine zweite "anbauen". Hier dürfte es in D um eine (bislang unbekannte) Millionenzahl an Besitzern, und noch mehr solcher Waffen, gehen.
  6. Und in 20 Jahren sind immer noch massenhaft unregistrierte Bestände in Privathaushalten. Oder kontrollieren die ab dem Stichtag jeden Privathaushalt auf VL-Replika?
  7. Also, speziell DP (Pedersoli) bietet ja seit vielen Jahren auch erlaubnispflichtige Waffen an; die sind somit nicht nur (rechtlich gesehen) "Nischenhersteller". Aber viele Kunden von einschüssigen, historischen Steinschloss-/Perkussionswaffen-Replika, die dürften sich bisher in einer "sicheren" Nische gesehen haben (naja - diese Waffen haben ja praktisch auch NULL deliktische Relevanz, zumal viele Erwerber, die sie nur aus Liebhaberei kaufen, noch nicht mal Pulver haben (dürfen). Man darf gespannt sein, wie der deutsche Gesetzgeber diesen Unsinn "begründen" will. Und wie weit er eine Registrierungspflicht fassen will.
  8. Eigenzitat aus dem EU-Halbautomaten-Verbots-Thread (wo das VL-Thema zuletzt mit diskutiert wurde): "(Mal abgesehen vom völligen Nonsens einer solchen Regelung...) Bei Neuverkäufen von Vorderlader-Replika ließe sich das verwaltungsmäßig ja noch einigermaßen bewerkstelligen. Aber der riesige Altbestand.... Kann sich hier jemand ernsthaft vorstellen, dass man versuchen wird, in D Millionen von bereits (nicht nur erlaubnisfrei, sondern auch unregistriert) erworbenen VL-Replika nachzuregistrieren? Kriegt da seitens der Waffenbehörde jeder deutsche Haushalt Post, oder gar einen "Hausbesuch"? "
  9. Das Thema hier ist ja eigentlich (bzw. ursprünglich) HA-Verbot oder -Beschränkung durch die neue EU-Regelung. Aber rein zahlenmäßig wäre die Kat.C-Einstufung sowie Registrierungspflicht für die VL-Replika in D -zigfach relevanter. Es wären, zumal bei Geltung auch für Altbestände, Millionen Bürger betroffen. Viele davon werden gar nichts von ihrem "Glück" wissen bzw. mitbekommen. Und auf die Gesetzes"begründung" im dt. WaffG, was die VL angeht, wäre ich erst recht gespannt. Relevanz dieser Waffen praktisch: = Null. ("Neue EU-Regelung" taugt natürlich nicht als Gesetzesbegründung - die EU ist nicht zuständig).
  10. (Mal abgesehen vom völligen Nonsens einer solchen Regelung...) Bei Neuverkäufen von Vorderlader-Replika ließe sich das verwaltungsmäßig ja noch einigermaßen bewerkstelligen. Aber der riesige Altbestand.... Kann sich hier jemand ernsthaft vorstellen, dass man versuchen wird, in D Millionen von bereits (nicht nur erlaubnisfrei, sondern auch unregistriert) erworbenen VL-Replika nachzuregistrieren? Kriegt da seitens der Waffenbehörde jeder deutsche Haushalt Post, oder gar einen "Hausbesuch"?
  11. Also, das Trilog-Ergebnis vom 18.01.2017 (wohl die Vorlage für das. was nun als Gesetzesentwurf festgelegt wurde) sagte zu den Vorderladern bzw. Replika: "New recital on antiques, reproductions and airsoft guns (covering also EP AM 103): (13b) Where Member States have national laws addressing antiques, these weapons are not subject to the requirements of the Directive. Reproductions of antique firearms do not however have the same historical importance or interest attached to them and may be constructed using modern techniques which can improve their durability and accuracy. As such, those reproduction firearms should be brought within the scope of the Directive and be subject to its provisions." Das heißt, in einer seltsamen Formulierung: Dort, wo in den Mitgliedsstaaten bereits rechtliche Regelungen zu diesen "Antiques" bestehen (Anm.: z.B. in D) unterliegen diese Waffen nicht den Anforderungen der EU-Richtlinie. Da aber Replika von "antique firearms" nicht dieselbe historische Bedeutung haben und mit modernen Konstruktionsmethoden hergestellt sein können, was ihre Haltbarkeit und Präzision verbessert, sollten diese Replika in den Geltungsbereich der EU-Richtlinie fallen und ihren Anforderungen unterworfen werden".
  12. Meldepflichtigkeit? Und: Kategorie C? Ich dachte, die Steinschloss-/Perkussions-Replika seien zuletzt wieder aus der Feuerwaffenrichtlinie herausgefallen?
  13. Eigentlich reicht schon dieses Wort, das die Sache perfekt beschreibt. Folgedokument - somit eben nicht "neue Erlaubnis".
  14. karlyman

    WBK grün

    Das hat sich eben alles "historisch" so entwickelt... Das Problem ist: wenn denn in D eine Anpassung, bzw. gesetzgeberische "Begradigung", in diesem Rechtsgebiet stattfindet, dann in aller Regel (egal für welche Gruppe) als Beschränkung und Wegnahme von Rechten.
  15. Das ist aber rechtlich mehr als abenteuerlich: Die leiten über eine landesrechtliche Kostenverordnung her, dass für eine auf Grundlage des WaffG unbefristet erteilte waffenrechtliche Erlaubnis (§ 14 Abs. 4 WaffG) ein erneutes Bedürfnis beizubringen sei, weil der "Zettel"/das Erlaubnisdokument vollgeschrieben ist? Die Fantasie mancher Behörden ist doch erstaunlich.
  16. Solche "Whitepapers" im LWB-Bereich, das wäre für Waffenbesitzer in der EU vergleichsweis ein feuchter Traum... Unser EU-Kommissions-Whitepapier zum legalen Waffenbesitz (Malmström u.a.; ich meine, von 2012) sieht da anders aus... Und das momentan so umstrittene EU Firearms Directive Amendment (91/477) ist nur ein erster Teil davon - da mache man sich keine Illusionen.
  17. Vielleicht ist die Behörde auch einfach nur pragmatisch (geworden)?
  18. Die gezeigten Leute sind offensichtliche alle gebildete bzw. ordentlich ausgebildete Bürger des Mittelstands, und ihre genannten Gründe sind rational nachvollziehbar. Die hiesigen Antis werden trotzdem mehr als genug "Gründe" finden, sie und die Sache als irre und extremistisch darzustellen.
  19. Was rechtswidrig ist. Irgend etwas haben die besagten Behörden offensichtlich im einschlägigen Waffenrecht nicht verstanden. Die waffenrechtliche Erlaubnis nach § 14 Abs. 4 WaffG (= "Gelbe") ist erteilt. Das Bedürfnis hierfür wurde nachgewiesen, und es besteht kein Rechtsgrund, wozu es vom Inhaber erneut nachgewiesen werden müsste, nur weil 8 Zeilen eines Papiers ausgefüllt sind. Die WBK ist lediglich ein Dokument. Ist dieses "voll", ist die nächste auszustellen; denn im Rechtssinne kann sie gar nicht "voll" werden, siehe oben.
  20. Also, das finde ich auch eine sehr interessante Frage.
  21. Auch der - an sich wirklich gute - Film "The American" (2010) befasst sich ja vordergründig viel mit Waffentechnik (der Hauptakteur hat den Auftrag, für eine Killerin eine spezielle Waffe für ein Attentat zu liefern). Trotzdem sind auch da ein paar recht deftige "goofs" drin... Es muss schon verdammt schwierig sein, für so ein Filmprojekt ein paar korrekte Fakten zu recherchieren. Zugegeben, so ein cineastisches Werk mit einem deutschen Vorabend-Zeugs wie den "Rosenheim Cops" in einem Zusammenhang bzw. Thema zu nennen, ist auch nicht ganz passend.
  22. Unsinn. Mit dem Sehvermögen hat das sicher nichts zu tun. Eher vielleicht damit, dass er als "Reichsbürger" weder die Landkreisverwaltung, noch die dort angesiedelte UJB, noch die bundesrechtliche Institution eines Jagdscheines anerkennt. Wäre ja. aus seiner Weltsicht, nur konsequent.
  23. So weit denken die Drehbuchschreiber nicht mal im Ansatz.
  24. Man sollte auch diese irrwitzige Bremer Bundesrats-Initiative nicht vergessen. Die versuchen damit ja, eine sehr schwammige und weitgefasste Anscheinsregelung für HA auf den Gesetzgebungsweg zu bringen. Ärgerlich, unverschämt, und natürlich unbegründet und überflüssig wie ein Kropf - aber das Ding ist schon in der Welt.
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