Also, ich wüsste nicht, wie man rechtlich gegen das Mitführen eines Regenschirmes (auch fest, d.h. nicht Teleskop/faltbar, sondern mit normalem Griff, Stock und "Spitze") vorgehen wollte. Egal wo. Es bleibt ein normaler Gebrauchsgegenstand.
Lassen wir mal den eher exotischen Fall weg, dass irgendein Hersteller da groß "Tactical umbrella" oder "defensive...." oder was in der Art draufschreibt. Das könnte (in einem nicht mehr ganz freien Land) unter gewissen Umständen problematisch sein. Ist aber auch nicht nötig.
Ein Aspekt ist da vielleicht noch, dass es (wenn es um eher "kitzlige" Angelegenheiten wie Versammlungen, also die dort etwas spezielle rechtliche Lage geht), zumindest irgendwie nach wechselhaftem Wetter aussehen sollte. Bei stahlblauem Himmel und stabilen 28 Grad Celsius könnte eine Nachfrage entstehen.... (obwohl: Schattenspender).
Schon skurril, dass man sich über sowas Gedanken machen muss.