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karlyman

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  1. Der Satz ist so treffend, dass man ihn sich merken sollte. Um ihn bei passender Gelegenheit (Argumentation, Anschreiben) wieder zu verwenden.
  2. Die rosarote oder himmelblaue Beschichtung bzw. Farbe, ergänzt um einige Prilblümchen-Aufkleber, nicht vergessen. Ihr wisst doch: "Gesamterscheinungsbild"...
  3. Der "Witz" an dem unsäglichen Bremer Gesetzesmist ist ja, dass dieser "Gesetzentwurf" extrem unbestimmt ist. Da ist die Rede von "Gesamterscheinungsbild" etc. Ich rechne damit, dass im allerschlimmsten Fall - sollte dieses Machwerk tatsächlich im Bundestag durchkommen und Gesetz werden - sofort eine Ausgestaltung der Verbots-Spezifika per Verordnung, also AWaffV, folgen würde. Da können sie dann im Prinzip alles an Verbotsmerkmalen reinschreiben... (s.o.: verhindert bzw. verboten werden soll das entsprechende "Gesamterscheinungsbild" der Waffe).
  4. Wenn das, was in den Gesetzeinitiativen von Bremen/Bundesrat sowie von den Bundestags-Grünen alles enthalten ist, als Gesetz durchkommt - dann wird es bei vielen LWB nicht mehr viel geben, mit dem sie ihre Waffenbehältnisse (s. Gesetzesinitiative BMI/Bundesregierung) fülllen können. Auch ein Zusammenhang...
  5. Es war ja klar, dass "nach" der Neuregtelung der EU Feuerwaffenrichtlinie (91/477) dann die Umsetzung in nationales Recht kommen wird. Das, was die von Bremen ausgehende Bundesrats-Initiative zur WaffG-Verschärfung (u.a. HA-Verbot) beinhaltet, ist diesbezüglich ein Vorpreschen; deutlich verschärfte Version dessen, was voraussichtl. von der EU vorgegeben werden wird. Die WaffG-Änderung gemäß Kabinettsentwurf (hauptsächl. Änderung des Aufbewahrungsrechts) ist wiederum eine andere Sache und davon losgelöst zu sehen.
  6. Kommt vielleicht noch; auch die Fettproduzenten sollen sich schon die Hände reiben.
  7. Oder er kippt diesen (im Übrigen nicht nur nicht begründeten, sondern z.T. unsäglich schlecht geschriebenen) Gesetzes-Unsinn ganz. Die Hoffnung stirbt ja zuletzt.
  8. Ja, eben. Das gilt generell für den derzeitigen Bundesrat. Schaut man sich dessen Zusammensetzung (= "Farben" der Mehrheit der Landesregierungen, nämlich tief rotgrün) an, dann wundert einen nichts mehr, was vom BR kommt. Die einzeige Hoffnung ist, dass ein so vom BR eingebrachtes Gesetz im Bundestag dann keine Mehrheit bekommt; d.h. letztlich verhindert oder zumindest stark abgeschwächt wird. Und dafür ist es wichtig, die CDU-/CSU-Abgeordneten im BT zu gewinnen. Denn eine dort (noch) nicht vorhandene AfD und FDP bewirken dort jetzt nichts. Und wenn sie nach Herbst dieses Jahres im BT in der Opposition sitzen, bewirken sie auch wenig, vor allem können sie absehbar nichts von dem Verbots-Mist mehr rückgängig machen.
  9. Ich halte mehr von einem sachlichen Brief mit deutlichen Worten. "Markig" muss gar nicht sein, und macht auch nicht wirklich Eindruck.
  10. Wichtig ist auch, die Unions-Abgeordneten mit der Nase darauf zu stoßen: Hier kommt ein rot-grünes Gesetzesmachwerk, das Verbots- und Enteignungscharakter hat und dem die elementarsten Nachweise über Erfordernis, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit fehlen. Eigentlich ist das, auch wenn es "nur" eine abgegrenzte Gruppe (LWB) treffen wird, in Wahlkampfzeiten eine Steilvorlage. Mit so einem unausgegorenen Mist des politischen Gegners kann man sich profilieren. Um so wichtiger, wenn es bei der Wahl knapp werden wird!
  11. Ich habe kein Vertrauen darin, dass das wirkt. Ehrenämter niederlegen.... das ist zu punktuell und zu unkoordiniert. Wichtiger ist es, gerade jetzt im Vorfeld der Wahl den Parteien - und hier vor allem der Union, die im Bund noch etwas verhindern könnte - klar zu machen, dass der "Wahl-Ofen" aus ist, wenn sie diese Rot-Rot-Grün-Initiative unterstützen. Bitte schön, die Union will doch immer R-R-G etwas entgegensetzen; die "Rote-Socken-Kampagne" von CDU/CSU ist schon in den Startlöchern, wie man hört.... Also, jetzt können sie sich bei einer gar nicht so kleinen Zahl von Wählern profilieren. Die Wahl wird für CDU/CSU verdammt knapp werden! Wie man hört, bangen viele MdBs um ihre Sitze. Daher bringt es jetzt etwas, die Unions-Abgeordneten anzuschreiben und als Wähler und LWB um deren Unterstützung zu werben.
  12. Das Problem ist in dem Fall aber nicht die CDU/CSU. Das HA-Verbot wird ja über die Bremer Bundesrats-Initiative eingebracht. Und nicht nur da, sondern im gesamten Bundesrat - wie sind da die politischen "Farb"- bzw. Kräfteverhältnisse? In den Ländern dominieren längst schon Rot-Grün-geführte Landesregierungen. Die Union führt nur noch in ganz wenigen Ländern die Regierung. Entsprechend agiert auch der Bundesrat (inkl. seiner Ausschüsse) - die transportieren die Verbotsagenda, nicht die CDU/CSU. Wenn ich den "Schwarzen" etwas vorwerfe, dann, dass sie dem R-R-G-Mist nicht früh und entschlossen etwas entgegensetzen. Aber eigentlich nutzt das politische Gezänk jetzt nichts. Denn entscheidend ist, was im dt. Bundestag aus dieser üblen BR-Initiative wird... Also: BT-Abgeordnete anschreiben!
  13. Was mit diesem Pkt. 13 gemeint ist, ist derart übel, dass man eigentlich (vor kurzem) noch nicht glaubte, so etwas in einer "freheitlichen" Demokratie - gegenüber unbescholtenen Bürgern - erleben zu müssen.
  14. Genau das ist der Punkt. Durch den kritisch-ironischen "Filter" kann man das Zeugs schon schauen.
  15. karlyman

    IWA 2017

    Also, zumindest für deutsche LWB werden diese HA-Entwicklungen, wenn man sich die aktuell über den Bundesrat durchgepeitschten Gesetzes-/Verschärfungsvorhaben so ansieht. in überschaubarer Zeit irrelevant. Dazu kann sich der deutsche LWB-Michel dann nur noch die Nase an der Ausstellervitrinen-Scheibe plattdrücken, und speicheln...
  16. Das ist doch aus der "Begründung" der Bremer Verbotsinitiative, oder? Wenn ich schon diesen geistigen Dünnpfiff, noch dazu sprachlich unkorrekt, lese: "Die Notwendigkeit ist im Schießsport nicht erforderlich...." und "...es bedarf dort nicht Waffen, die Ausdruck kriegerischem oder militärischem Handeln sind". Das ist eine "Argumentation" pur aus dem Bauch heraus. Ohne Belege. Ohne Fakten. Nur, weil man "das nicht will". Mit gleicher Konsequenz könnte man jede Entfaltungsfreiheit des Bürgers in einer halbwegs freien Gesellschaft beenden. Es gibt so vieles, was "nicht erforderlich" ist. Im Grunde sollten wir uns diesen sprachlichen und gedanklichen Müll als Betroffene nicht gefallen lassen, sondern gegen ein entsprechendes Gesetz klagen bis hin zur Normenkontrolle. Denn solche Rechtsnormen gehören hinterfragt und kontrolliert.... Es sind schon besser formulierte Gesetze höchstgerichtlich gekippt worden.
  17. Ich bin gestern im späteren TV-Programm (ich meine, es war nicht "Achtung Kontrolle", sondern SpiegelTV) bei "Unterwegs mit der Fahrrad-Staffel der Kölner Polizei" hängen gebileben. Fahrrad- und Fußgänger-Verstöße, einige recht harmlos, andere eher heftig... Auf jeden Fall kriegten die radelnden Beamten, manchmal unter erheblichem Einsatz und Risiko, JEDE(N). Tatkräftiger und durchgreifender Staat, kein Entkommen für Rowdy-Radler etc. Das ging somit in die gleiche Richtung, s.o.
  18. Das stimmt, und stimmt auch nicht. Beides bringt etwas. Die e-mails sind kostengünstiger und schneller, die Briefe hinterlassen bei den Poststellen der Abgeordneten mehr "Eindruck". Aber es ist nicht so, dass mit einer gut geschriebenen e-mail (oder evtl. einem Briefdokument als Anhang) keine Wirkung erzielt werden kann. Zumindest haben nach meinem Eindruck einige der e-mail-Aktionen an die EU-MdEPs (wg. Feuerwaffenrichtlinie 91/477) durchaus zur Information und Richtigstellung beigetragen.
  19. Die Struktur in Berlin bzw. einigen nördlichen Bundesländern ist eben eine andere als im Rest der Republik. Streife hin oder her - dort, wo die Aufgaben der Waffenbehörden von "der Polizei" (somit also nicht nur von der Verwaltungsbehörde als allgem. Polizeibehörde) wahrgenommen werden, ist sicherlich im Fall des Falles auch ein schnelleres "Umschalten" von "nur" verwaltungsrechtlichen Kompetenzen auf strafrechtliche/StPO-Befugnisse möglich. Wie das mit den Rechten des Betroffenen ist (der ja in einem Moment noch Beteiligter in einem Verwaltungsverfahren, nach Verwaltungsverfahrensrecht ist - sich im nächsten Moment aber ggf. unmittelbar als Beschuldigter im strafrechtl. Bereich gegenüber Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft wiederfindet)....? Da mögen sich im Detail die Juristen Gedanken machen. Ich empfinde die o.g. Beschäftigung der Polizeivollzugsdienste mit dem Vollzug des Verwaltungsrechts (s.o.) ja ohnehin als eine seltsame Konstruktion, aber das ist eine andere Geschichte. Dort wo (wie wohl überwiegend in D der Fall) ausschließlich die Verwaltungsbehörde kontrolliert, gibt es rechtlich keine Durchsuchung(sbefugnisse). Aus dem rein verwaltungrechtlichen Instrumentarium, § 36 Abs. 3 WaffG, ist auch keine Befugnis zum eigenmächtigen "Durchsuchen" eines Waffenschrankes erkennbar.
  20. Na, wenn die Mindest-Anforderung "0er"-Schrank ist, dann erfüllt sie der (von der Norm her darüber liegende) "Ier" ja auf jeden Fall.
  21. Das ist der Bremer Mist. Der erklärt u.a. Dinge (wie der ominöse "Trend im Schießsport") zur Realität, die keine Realität sind. Weil man will, dass sie zur Realität werden.
  22. Also, soweit ich das sehe, ist er das nicht. Das, was hier wiedergegeben wird, ist doch ein per Bundesrats-Initiative (Bremen) eingebrachter Entwurf. Damit soll offenbar (nach dem Willen einiger Länder) dem Kabinetts-Entwurf zum WaffG, der denen zu unvollständig ist, bezüglich Zuverlässigkeitsregelungen, HA etc. "noch eins draufgesetzt" werden.
  23. Das wird wohl sogar der Normalfall sein, dass da bei vielen LWB noch weitere Kartons/Ordner/Mappen drin sind - zur Aufbewahrung persönlicher Wertsachen bzw. Dokumente. Welche den Kontrolleur der Waffenaufbewahrung selbstverständlich nichts angehen. So ein (z.T. nicht billiger) Schrank kann ja selbstredend auch der gesicherten Aufbewahrung anderer Dinge dienen.
  24. Also, in meinem Bundesland kontrolliert die Verwaltungsbehörde. Und so, wie mir der Ablauf bekannt ist, "durchwühlen" die auch keine Waffenaufbewahrungsbehältnisse. Die Waffen werden dem Kontrolleur zum Abgleich aus dem Schrank gereicht, "im Schrank" hat der nichts zu suchen. "Durchsuchungen" nimmt die Verwaltungsbehörde nicht vor, sie kann höchstens an die Strafverfolgungsbehörden herantreten, um im gerechtfertigten Fall eine solche später vorzunehmen.
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