karlyman
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Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
karlyman antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Oh - eine geradezu bestechende Logik... Formal außer kraft gesetzter Standard = automatische Unsicherheit. Beleg dafür = Null. Wieder mal ein leuchtendes Beispiel für den Satz "Keine Ahnung, aber davon ganz viel". Von solchen Leuten müssen wir uns Eingriffe in Freiheit und Eigentum gefallen lassen... -
"Wichtiger Hinweis für Verkäufer von “Waffen” auf unserem Markt! Scharfe Messer müssen in einer Art Vitrine, z.B. einen Holzkasten mit einem transparenten Deckel, gegen unbefugtes „Anfassen“ aufbewahrt werden." Ja, ja. Etwa so wie scharfe Messer beim Küchenzubehör-Verkäufer, oder dieselben Messer zuhause im offen dastehenden Messerblock. Gelle....!
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@ Steinpilz: Was den Compoundbogen und den "ersten Mord" angeht: Wenn das der Maßstab sein soll, sind Bierflaschen, Briefbeschwerer und Wäscheseile dann auch lustig mit dabei. Nein, stimmt nicht. Die werden ja unendlich öfter als Pfeil+Bogen für Mord und Totschlag verwendet.
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Hintergrund der Nachfrage: Als Waffe (siehe Waffendefinition) war die Sauenfeder nie "zweckbestimmt"...
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Und eine Saufeder?
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Ach warum, das muss "das Boot" abkönnen.
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Unsere Waffengesetze und was sie für die Kriminalität bedeuten
karlyman antwortete auf Joe Sniper's Thema in Allgemein
Naja, es gibt viele Leute, für die ist dieses "Nichts" keine Selbstverständlichkeit. Denen muss man das erläutern. Freilich, ich hoffe, die nehmen sich in dem Fall auch die Zeit zum Anschauen. -
Unsere Waffengesetze und was sie für die Kriminalität bedeuten
karlyman antwortete auf Joe Sniper's Thema in Allgemein
Oh... Irgendwie gibt es kaum ein halbwegs interessantes Thema, das Horst Lüning nicht behandelt (Unternehmerblog). Witzigerweise ist mein Sohn (gerade im Abi-Alter) ein recht regelmäßiger "Konsument".... nicht der H.Lüning-Whiskys, aber seiner UnterBlog-Beiträge. Der hat mir heute schon "gesteckt", dass es einen Lüning-Beitrag zum Waffenbesitz gibt. Ich hatte aber noch nicht die Zeit für die ganzen 40 min. -
Da wird § 13 AWaffV geändert. Demnach wäre es dann, in der Tat, nichts mehr mit andübeln bzw. Befestigung mit Wandhalter. Eine abschließbare Wand- oder Standvitrine hingegen ginge (= verschlossenes Behältnis). Kein Riesenunterschied (im Hinblick auf Präsentation), aber wieder mal ein etwas erhöhter Aufwand, und wieder eine "Salamischeibe" weniger.
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1. Ich finde das eine sehr traurige Einstellung. 2. Es stimmt - zumindest so pauschal - gar nicht.
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Naja... Wäre dir in S-H die bisherige, "edle" Mischung aus Rot, Grün und SSW, lieber? Anstelle dieses ehemaligen, komplett linksgestrickten Dreiergespanns ist das voraussichtlich kommende schon ein Fortschritt. Die Grünen sind noch mit drin, aber eben nur noch einer von drei. Vorher waren (tendenziell) "drei von drei" gegen unsere Belange...
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Du sprichst eine große Wahrheit gelassen aus.
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Um inhaltlich weiterzukommen: Wie werden denn so in Gefilden Deutschlands, wo eine diesbezüglich eher "restriktive" Rechtsauslegung/-interpretation vorherrscht (Berlin scheint offensichtlich dazuzugehören), die Anforderungen an die wegnahmesichere Unterbringung einer Blankwaffe (sagen wir mal, vom röm. Pilum zum preuß. Säbel) gesehen? Und, noch interessanter, woraus rechtlich abgeleitet?
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Ich "dresche" keineswegs "stur drauf". Was für eine seltsame Auffassung, mit Verlaub. Ich nehme eine in einem Rechtsstaat ganz normale Position ein, und stelle entsprechend kritische Nachfragen.
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Der vorgebliche "Verstoß gegen das WaffG" lässt sich dann sicher irgendwie konkretisieren, denn das ist, mit Verlaub, absolut nichtssagend. Der Betroffene weiß nicht, was ihm da vorgeworfen und weswegen eine Beschlagnahme/Mitnahme vorgenommen wird. Das WaffG ist lang. Zum 2.: Es ging hier genau um Speer, Schwert und Schild an der Wand. Im Kontext historischer, hier altrömischer, Nachbildungen. Die geraten (bei jemandem, der seine Sinne beieinander hat) noch nicht einmal in den Verdacht, verbotene Gegenstände i.S.v. Schlagring, Butterfly und Faustmesser zu sein. Hinsehen genügt. Kommen wir mal zum Kern der Sache und gehen wir bei pilum und gladius von Waffen-Eigenschaft aus. Waffen sind vor unbefugter Benutzung und Wegnahme durch Unbefugte zu sichern. Ob sie das sind, ist genau vor Ort feststellbar, eine Mitnahme der Gegenstände selbst zur Sachverhaltsermittlung ist weder erforderlich noch sachdienlich. Es kommt auf die Sicherungs-/Aufbewahrungssituation vor Ort an. Dass für Blankwaffen und deren Sicherung vor Wegnahme andere Kriterien gelten als etwa für eine Kat.C-Feuerwaffe, brauche ich hier nicht zu vertiefen.
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Ach, um welchen Straftatbestand es gehen solll bzw. was Gegenstand der Ermittlungen ist, das wird gegenüber dem Betroffenen gar nicht erörtert? Das Ding wird wortlos von der Wand gerissen und mitgenommen? Weil jemandem von den "Besuchern" eine vage Idee im Kopf herumgeistert, es könnte ja, irgendwie, vielleicht, ein Straftatbestand erfüllt sein, alles andere werde dann im (Behörden-)Kämmerlein geprüft?
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Letztlich (und bekanntlich) kommt es für uns auf die deutsche Formulierung im (entsprechend geänderten) WaffG an.
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Weil jemand die Nachbildung eines antiken Speers mit Haltern an die Wand geschraubt hat....? Auch ein bloßer Verdacht muss sich (außer natürlich in Nordkorea etc.) irgendwie sachlich begründen...
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Aber nur rechtlich gut begründet. Noch sind wir nicht Nordkorea oder Venezuela... noch nicht.
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Angefangen schon mal damit, dass bei uns "Blau-Weiß" (früher "Grün-Weiß") gar nicht zu Waffenaufbewahrungskontrollen vorbeikommen. Die Verwaltungsbehörde, die statt dessen kommt, beanstandet zwar, wenn es etwas zu beanstanden gibt. Aber einsammeln/mitnehmen.... Njet.
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Also, mir wäre dazu, bei einer (evtl.) Rückfrage eines OA-Mitarbeiters bei Gelegenheit einer Waffenkontrolle, gar nichts "peinlich". "Was haben Sie denn da Schönes an der Wand angeschraubt?" "Na, das sind Nachbauten von Legions-Ausrüstung aus dem 2. Jahrhundert n. Chr.; ich interessiere mich sehr für das Alte Rom". Ich bin mir sicher, das interessiert hier keine Sau... Wenigstens nicht in negativer Hinsicht. Umgekehr eher. Ich lebe mitten im ehemaligen, sog. Dekumatland (Limeshinterland im dt. Südwesten bis 260 n.Chr.). Die nächste Villa Rustica-Ausgrabung und zahlreiche Funde und Zeugnisse sind nur einen Katzensprung weit weg. Jeder Bürgermeister und Landrat in der Gegend hätschelt immer mal gerne öffentlichkeitswirksam das römische Erbe; viele Bürger interessieren sich dafür, inkl. gut besuchter Reenactment-Veranstaltungen. Kurz gesagt: Breiteste gesellschaftliche Anerkennung für das Thema. Berlin und andere Landstriche sind da anders, aber da gibt's eben wieder anderes historisches Erbe, auch militärhistorisches. Peinlich oder ängstlich zu verstecken gibt's da gar nichts. Die "Versteckerei" geht eh schon zu weit. Ein paar Grundregeln beachtet (u.a. hat Asgard hervorragende Tipps gegeben), und alles ist bestens.
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Doch, doch, das (= Anschaffung vorrangig als Deko/Präsentation) stimmt schon. Ich zitiere mal den Threadstarter: "Ich will mir einen (römischen) Wurfspieß (Pilum) und ein Schild an die Wand hängen, eventuell noch ein römisches Schwert dazu. Die Dinger sollen echt wirken...... Bleibt in der Wohnung, ist gedacht als Dekoration." So, und Dekoration und "verstecken" widersprechen sich irgendwie. Darum ging es. Und darum, dass ein "verstecken" bei korrekter Anbringung gar nicht nötig ist.
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Es ist mir schon klar, wie du das meinst. Mir wiederum ist es zuwider, in meinen eigenen Räumen, meinem eigenen Haus Dinge, die gesetzeskonform unter- bzw. angebracht sind, auch noch zu verstecken - damit irgendwelche "Kontrolettis" bzw. Dritte diese auch ja nicht erblicken und vielleicht, eventuell, mit viel Phantasie irgendwelche Schlüsse daraus ziehen könnten... Es geht "die anderen" schlicht nichts an. Und wohlgemerkt: es ging hier, und dem Threadstarter, um vorrangig zu Dekorations-/Präsentationszwecken angeschaffte Gegenstände. Wie weit ziehen wir uns noch zurück bzw. "verstecken" uns?
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Bezüglich des Gladius und Pilum wurde hier doch bereits von Wegnahmesicherung (Anschrauben an der Wand) geschrieben. Eine darüber hinaus gehende "Schrankpflicht" gibt es rechtlich bislang nicht. Die "Sichtsicherung" kann man machen, wenn man will, ich wüsste aber auch nicht, woraus sie sich rein rechtlich ableiten ließe. Sofern es dabei nur um "Sichtsicherung in Bezug auf behördliches Sichten" gehen sollte - siehe oben.
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Irgendwie reden wir hier, so habe ich den Eindruck, im Kreis herum. Die Rede war doch von Wegnahmesicherung (angeschraubt, angedübelt, wie man das eben so realisiert) an der Wand. Woher soll da "Streit" oder Diskussion mit "den Kontrolleuren" kommen?