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karlyman

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  1. Kommt auch noch; keine Sorge...
  2. Erstens: von einem statistischen Rückgang der Einbruchsdelikte um 5 - 10% können sich die dann doch Betroffenen "nichts kaufen". Zumal, wenn es um einen hier diskutierten "heißen Einbruch" geht (der, so oder so, ein Einschnitt für die Betoffenen ist). Zweitens: Ich wohnte bzw. wohne aktuell nicht in einer typischen Gegend mit "höherer Kriminalitätsrate". Eher normale süddeutsche Mittelstands-Wohngegenden. Dennoch ereigneten sich an meinem alten Wohnort (Dorf im Speckgürtel einer Großstadt) und nach Ortswechsel an einem anderen Wohnort (Kleinstadt im eher ländlichen Raum) im Abstand einiger Jahre je ein "heißer Einbruch", also Überfall. Im ersten Fall wurde eine alleinstehende ältere Dame überfallen und trug Verletzungen durch den Täter davon; im zweiten Fall wurde ein älteres, eher wohlhabendes Ehepaar im Einfamilienhaus überfallen, mit Waffen bedroht und schließlich "zum Päckchen zusammengeschnürt". Die Polizeipräsenz, einmal ein Posten im Ort selbst, im zweiten Fall 6 km entferntes Revier, hat in beiden Fällen null komma null geholfen; wie auch? Die Beamten haben hinterher sorgfältig die Fälle aufgenommen. Die Konsequenzen und ggf. seine persönliche Vorbereitung muss jeder selbst ziehen bzw. organisieren. Da gibt es nichts allein seligmachendes. Ich schlafe auch nicht mit griffbereiter Waffe oder bin gar, über die beiden genannten Fälle, zum Hysteriker mutiert. Meine Waffen wurden und werden zum Schießsport und zur Jagd eingesetzt, und ich möchte, dass das so bleibt. Aber: was m.E. daneben ist, ist das pauschale Abwiegeln und argumentative "Wegwischen". Wenn es denn deine Auffassung ist, dass (Schuss-)Waffen absolut keinen Sinn machen, auch nicht für einen "bedürfnisfremden" Einsatz im schlimmsten Fall des Falles, dann ziehe doch selbst deine Konsequenzen. Aber verallgemeinere bitte nicht, was andere zu brauchen oder zu tun haben und was nicht. Ich kenne übrigens zwei Leute von denen einer ein Haumesser zuhause griffbereit hat, und der andere seinen Compoundbogen. Wir reden offen, und die fühlen sich damit nach eigenem Bekunden (auch abgesehen von der Verwendung auf dem Grundstück bzw. dem Bogenplatz) wohler. Umgehen können sie mit dem Zeugs definitiv. Und? Ist das dann ein Problem für dich?
  3. Ja, das werden wir als LWB in D absehbar nicht mehr los. Das klebt uns am Schuh wie Straßendreck. Da mache ich mir, leider, keine Illusionen....
  4. In der Aussage von Pi9mm, auf die du Bezug nimmst, ging es um (seine) organisierte Verteidigung der Wohnräume. Da muss jeder seine Lösung bzw. passende Vorbereitung finden. Fakt ist (leider), in D gibt es heute Einbrüche in bzw. Überfälle auf bewohnte Gebäude, auch bewaffnete. In meinem jetzigen bzw. früheren Wohnort (südwestdeutsche Kleinstädte, wahrlich keine Horte der Schwerkriminalität) ist mir z.B. je ein Fall bekannt. Die "Argumentations"schiene mit Somalia ist blanke Polemik.
  5. Dazu gehört auch: Der Irrwitz, wie in dieser Frage völlig einseitig zuungunsten der Waffenbesitzer beurteilt wird (insbes.: "Veranlassung" des Verwaltungshandelns, anders als auf anderen Gebieten) würde breiter offengelegt.
  6. Da fällt mir die Aussage einer hiesigen Kreisjägerschaft gegenüber ihren Mitgliedern zum Thema ein. Die Sache sei zwar sehr bedauerlich, aber die verwaltungsrechtliche Rechtsprechung sei nun eben leider so, und werde wiederholt bestätigt; und da im Kreis jeder Waffenbesitzer absehbar nur ca. alle fünf Jahre mit einer Kontrolle zu rechnen habe, relativiere sich die Gebührenbelastung des Einzelnen ja auch... Soll heißen, da lohne sich der Aufwand/"Aufstand" nicht.
  7. Schlicht, weil es ihnen nicht um die Kontrollen geht, und auch nicht um diesbezügliche "Sicherheit". Sondern, weil ihnen der private, legale Waffenbesitz ein Dorn im Auge ist.
  8. Sagen wir so - es verfestigt sich so langsam in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung. Sinnvoller bzw. einleuchtender wird es dadurch nicht. Siehe mein Beitrag vorhin; die Sache hat Methode.
  9. Zitat: "Die durchgeführte Kontrolle könne – obwohl der Kläger hierfür keinen zusätzlichen Anlass gegeben habe – aufgrund der spezifischen Gefährlichkeit des Waffenbesitzes und der dadurch ausgelösten Überwachungstätigkeit diesem zugerechnet werden." Das ist immer die gleiche (mit Verlaub: abgedroschene) Argumentationsschiene. Im Grunde schreiben das nun die Verwaltungsrichter landauf, landab - quer durch Deutschland - voneinander ab. Siehe auch entsprechende Begründungen von ba.-wü. Verwaltungsgerichten. "Der Waffenbesitzer setzt durch seinen bloßen Waffenbesitz den Anlass für die Kontrollen, damit veranlasst er ein Verwaltungshandeln und hat die Gebühren dafür zu entrichten". Man übertrage das mal auf viele Bereiche sonstigen Verwaltungs(kontroll-)handelns. Anlasslose Verkehrskontrollen sind das bekannteste Beispiel... Dabei wird mindestens ebenso durch den Besitz oder Betrieb von Fahrzeugen, Geräten, Bauten etc. eine "Gefahr" bzw. ein Kontroll-"Anlass" gesetzt - aber niemand kassiert bei den entsprechenden, anlasslosen und beanstandungslos bleibenden Kontrollen. Ich bleihe dabei, hier wird eine "lex Waffenbesitzer" durchexerziert. Im Fall von Bremen (die Entscheidung ausgerechnet dort überrascht ohnehin nicht) hat die Gebühr, wie auch in Stuttgart, ersichtlich die Funktion einer "Ersatz-Waffensteuer". Abschreckung und Vergrämung.
  10. "Videoaufnahmen auf YouTube zeigen die gewaltige Zerstörungskraft..." Ich habe in der Küche einen Fleischklopfer. In der Werkstatt habe ich einen Zimmermannshammer. DIE haben eine - vergleichsweise - "gewaltige Zerstörungskraft"... Sie interessieren aber niemanden. Wahrscheinlich sind sie nicht ausreichend "bullshit-tauglich".
  11. Das Ding kann sich jeder halbwegs Begabte selbst basteln.
  12. Welchen Schiessstand? Viele Schützen nutzen bekanntlich diverse. Bei Jägern: Lagerung im Wald, in der hohlen Eiche; oder am Ackerrand verbuddelt....? (Was die politische Bewertung angeht, freilich d' accord. Mit "Schwarz" kann man immerhin reden, bei R-R-G sähe es düster aus..).
  13. 1. Begrifflicher Nonsens. Magazine sind nicht ge- bzw. entladen; sondern befüllt oder nicht befüllt/leer. 2. "Müssen"? Sagt wer? Rechtsgrundlage für eine solche Beschränkung?
  14. Das zum einen. Zum anderen muss man sagen: ungeladen ist ungeladen.
  15. Wird das nun das nächste Schxxx-Thema....? Demnächst ist dann "unzuverlässig", wer einen pro-Waffen-Aufkleber am Waffentresor hat...
  16. Zitat daraus: "Die behördliche Zulassung einer bestimmten Art der Aufbewahrung besage nichts über die ansonsten für einen vorsichtigen und sachgemäßen Umgang erforderlichen Verhaltens- und Vorsichtsmaßregeln. Die Aufbewahrung einer durchgeladenen Waffe sei per se nicht ordnungsmäßig (sorgfältig). Es handele sich um eine Selbstverständlichkeit, Schusswaffen nach dem Gebrauch zu entladen. Dies ergebe sich aus der grundlegenden Umgangs- und Vorsichtsmaßregel." Eine "Selbstverständlichkeit". Das ist gut. Mir fallen auch anderweitig viele Selbstverständlichkeiten ein (die oft dennoch keine sind)...
  17. Aus der sich z.B. in der Republik Österreich ein anerkannter Bedürfnisgrund für Kurzwaffenerwerb und -besitz ableitet.
  18. Verrstehe ich das richtig - du (als nun rein privater LWB) stimmst mit dem SB deiner Waffenbehörde "Sicherheitskonzepte" ab...? Es gibt die gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften, was gibt es da "konzeptionell" zu gestalten?
  19. Ich wusste, dass es bei der Steilvorlage in diese Richtung gehen würde, wollte aber selbst nicht davon anfangen....
  20. Jetzt kommen wir langsam zum Kern der Sache. Du denkst genau anders herum als die meisten hier, die eine grundsätzlich freiheitliche Position vertreten. Du siehst eine Notwendigkeit des Staates, etwas "zu erlauben". Die meisten, auch ich, fordern hingegen vom Staat die Notwendigkeit ein, faktisch zu begründen, warum ein Verbot erforderlich und geeignet sei. Kurz gesagt: in einem freiheitlichen System, wie es unseres in D grundsätzlich ist, ist das Verbot zu begründen, nicht die "Zulassung".
  21. Ich denke, du hast den Kernpunkt von Mausebaers Beitrag nicht wirklich erfasst. Es ging darum, dass der Staat/Gesetzgeber Einschränkungen an Freiheit und Eigentum nur vornehmen darf, wenn und so weit dieses - begründeter Weise - erforderlich und geeignet ist. Nicht, weil er es formal "kann". Und genau an diesem faktischen Nachweis der Notwendigkeit und Erfordernis von Beschränkungen mangelt es vielen waffenrechtlichen Regelungen in D. Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen....
  22. Du hast das angesprochen. Ich zitiere aus deinem betreffenden Beitrag: "Dass der Staat trotz unserer Geschichte und der eigentlichen Funktion von Waffen dennoch das Besitzrecht für Privatpersonen gestattet, ist für mich eher verwunderlich." Ich unterstelle mal, dass du ein deutscher Beitragsschreiber bist. Dann ist diese Formulierung klar auf Deutschland und seine Geschichte bezogen.
  23. Aua, jetzt wird auch noch die deutsche Geschichte und die dortige Verwendung von Waffen mit ihrem "offensiven Charakter" bemüht.... Um stirnrunzelnd auf den legalen Besitz von Jagd- und Sportwaffen zu blicken... Wirklich erstaunlich, der Diskussionsverlauf.
  24. Scheinbar liebst du das Denken in "Schubladen".
  25. Es ging hier darum, dass das Strafrecht bzw. die dort relevante Schuld/Unschuld angeht, dem dortigen Betroffenen eher entgegen kommt (im Zweifel bzw. bei Nichtbeweisbarkeit: FÜR ihn...), als das Verwaltungsrecht. Bei dem gibt es kein "in dubio pro reo". Fakt ist natürlich, dass aus der verwaltungsrechtlichen Verfehlung sich strafrechtliche Folgen ergeben können. Aber das sollen im einzelnen die Juristen auseinanderklamüsern.
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