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karlyman

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  1. Ja - beides sind gute Gründe.
  2. Dass sie ein "SPIEGEL-Bestsellerlistenautor" im entsprechenden Werk ausspricht, schon eher.
  3. Man betrachte mal nur unter rein "technischem" Aspekt die - vermeintlichen oder tatsächlichen - Notwehrfälle mit der Schusswaffe in D in den letzten Jahren; z.B. Neuenrade, Sittensen, der Hamburger Fall (mit der Autowerkstatt beim Wohnhaus und nächtlichen Besuchern...). So viel dann zum Thema - "man trifft nicht" - "geringe Wirkung" mit Schusswaffe auf kurze Distanz.l..
  4. Natürlich sind das umgekehrte/entgegengesetzte Fälle. Der eine SB verlangt unbedingt ein persönliches Erscheinen des Bürgers bei der Behörde. Der andere SB verwehrt (so war's zumiindest formuliert) dem Bürger ein persönliches Erscheinen bei der Behörde, möche ihn da nicht sehen.
  5. Fang doch am besten mit einem 1-kg-Kompaktmodell an.
  6. Das ist dann der umgekehrte Fall. Auch da kann die Behörde das persönliche Erscheinen eines Antragstellers nicht grundsätzlich ausschließen... Wenn die Behörde Öffnungszeiten hat, und keine spezifischen Gründe beii einem Antragsteller dagegen sprechen, dann hat dieser wie jeder Bürger das Recht, z.B. einen Antrag in den Diensträumen der Behörde zu stellen bzw. persönlich abzugeben. Genau, wie z.B. auch ein Widerspruch persönlich "zur Niederschrift" bei einer Behörde vorgebracht werden kann. Ob man so ein bestimmtes Prozedere allerdings (wie im anderen Fall) "mit der Brechstange durchsetzen" sollte, ist eher eine taktische Frage und eine andere Sache.
  7. Huch, man könnte ja gefährliche Keine und Bazillen aus der Aussenwelt einschleppen...
  8. Also (das sind nur meine 2 Cents...) ich finde, dass es im waffenrechtlichen Bereich deutlich wichtigere, substanziellere Dinge gibt, für die es sich lohnt, sich zu "verkämpfen". Da - m.E. nicht. Ich für meinen Teil gehe wegen Beantragung und Abholung waffenrechtlicher Erlaubnisse stets persönlich zur Behörde bzw. zum Sachbearbeiter. Das hat m.E. nur Vorteile. Und "Zeit".... man nimmt sich für so viel sonstiges Zeugs auch mal frei, Behörden haben in der Regel einen Öffnungsabend pro Woche, warum soll ein Erscheinen da unmöglich sein?
  9. Ich halte es für gewagt, das pauschal aus einigen Fällen randständigen Verhaltens zu schließen. Insbesondere, da das hier als mögliches Vorbild genannte CZ-Beispiel (u.a. geschilderte Herangehensweisen) keinesfalls "Waffenführen für jeden Hirni" beinhalten, sondern eine Erweiterung der Befugnisse für bereits geprüfte, bewährte LWB, die eine zusätzliche Ausbildung und Prüfung auf sich nehmen. Das hat definitiv "Filterwirkung".
  10. Ja, genau. Hier hörte es sich nach ersterem, also einer Aufbewahrungskontrolle (= verwaltungsrechtliche Grundlage), an. Und da wundert es mich zum einen, warum die Kontrolleure entgegen ihrer Befugnis an irgendwelchen sonstigen Behältnissen herumgrabschen und diese öffnen; und zum zweiten, warum der Kontrollierte dies einfach so geschehen lässt.
  11. Da bin ich grundsätzlich gleicher Meinung. Dennoch stellt sich die Frage, was es an Möglichkeiten der Gegenwehr gibt, wenn es bereits nicht mehr weiter zu eskalieren gibt, sondern man das Objekt eines potenziell tödlichen Angriffs(versuchs) wird? Wird die eigene Wehrlosigkeit dann weiter führen?
  12. Wie sind die denn?
  13. Ach, gräme dich nicht... Neuerdings gibt es doch einen Thread hier in WO, der die Lösung präsentiert - die moderne, terrorsichere "Ritterrüstung" für den Bürger.
  14. Für deren Platzierung gäbe es sicher gute Ideen...
  15. Was das angeht (also den Finger in die Wunde zulegen) gebe ich dir durchaus recht.
  16. Ja; vielleicht sollte man sich wirklich mal ein paar Jährchen lang die Erfahrungen mit dem dortigen System anschauen, bevor man über irgendwelche gesteigerten Gefährdungen und Parkplatzschießereien theoretisiert.
  17. Leider muss ich da deine Einschätzung teilen. In einer Welt, in der z.B. vernünftige SV-"Accessoires" wie ein Abwehrstock seit Jahren nicht mehr legal führbar sind, ist das auf gewisse Art nur konsequent...
  18. Als Motorradfahrer trage ich seit vielen Jahren Protektorenkombi (mittlerweile nicht mehr die eigentlich optimalen Lederprotektorenkombis, wie die genannte "Schwabenleder", sondern die bequemeren "Texti"-lKombis (in meinem Fall aktuell BMW Kombi). Aber als Fußgänger, als normaler Passant, weder im Volzugsdienst noch in einem Bürgerkriegsgebiet, finde ich sowas aberwitzig.
  19. Na ja. Vor allem ist bekannt, dass geladene Waffen von selbst aus dem Schrank hüpfen und unkontrolliert zu schießen anfangen. Davor muss die Öffentlichkeit geschützt werden.
  20. Nee, nee... Hört sich eher nach der Marketingabteilung von Hein Gericke, Polo oder Louis an; vielleicht sind CopShop & Co. auch noch ein wenig involviert.
  21. Irgendwie fehlt mir bei seinen Beiträgen hier immer noch das Grün... Er will doch nicht ernsthaft die Bevölkerung bei allen Veranstaltungen/Aussenaktivitäten in Schutzanzüge stecken...
  22. Allein schon was die Zahl angeht, vergleichst du Äpfel mit Birnen. Genau genommen produzierst du einen ziemlichen "Obstsalat". Schiiter hat's bereits erläutert.
  23. OK. Du hast gewonnen. Auch wenn ich morgen früh nicht mit meinem Motorrad zur Arbeit fahre, so werde ich mir dennoch mal die Protektorenkombi, Helm, Stiefel etc. anziehen. Ist ja alles vorhanden, das Zeug. Könnte zwar bei anderen Fußgängern oder Bahnnutzern seltsame Empfindungen wecken, oder (wenn es diese Woche wieder heiß wird) ein wenig schweißtreibend werden... Aber hey, was tut man nicht alles für die Sicherheit.
  24. Das Problem mit islamistischem Terror in Europa ist unbestritten da. Ich könnte mir allerdings andere Lösungen vorstellen, als die komplette Bevölkerung permanent in der "Ritterrüstung" herumlaufen zu lassen...
  25. Befugnis haben sie nur zur Kontrolle der eigentlichen Aufbewahrungsbehältnisse. Das Öffnen "rumstehender" sonstiger Behälter, Schränke etc. fällt nicht darunter. Wenn man das als Kontrollierter zulässt, na, dann lässt man es eben zu.
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