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karlyman

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  1. Welchen Schiessstand? Viele Schützen nutzen bekanntlich diverse. Bei Jägern: Lagerung im Wald, in der hohlen Eiche; oder am Ackerrand verbuddelt....? (Was die politische Bewertung angeht, freilich d' accord. Mit "Schwarz" kann man immerhin reden, bei R-R-G sähe es düster aus..).
  2. 1. Begrifflicher Nonsens. Magazine sind nicht ge- bzw. entladen; sondern befüllt oder nicht befüllt/leer. 2. "Müssen"? Sagt wer? Rechtsgrundlage für eine solche Beschränkung?
  3. Das zum einen. Zum anderen muss man sagen: ungeladen ist ungeladen.
  4. Wird das nun das nächste Schxxx-Thema....? Demnächst ist dann "unzuverlässig", wer einen pro-Waffen-Aufkleber am Waffentresor hat...
  5. Zitat daraus: "Die behördliche Zulassung einer bestimmten Art der Aufbewahrung besage nichts über die ansonsten für einen vorsichtigen und sachgemäßen Umgang erforderlichen Verhaltens- und Vorsichtsmaßregeln. Die Aufbewahrung einer durchgeladenen Waffe sei per se nicht ordnungsmäßig (sorgfältig). Es handele sich um eine Selbstverständlichkeit, Schusswaffen nach dem Gebrauch zu entladen. Dies ergebe sich aus der grundlegenden Umgangs- und Vorsichtsmaßregel." Eine "Selbstverständlichkeit". Das ist gut. Mir fallen auch anderweitig viele Selbstverständlichkeiten ein (die oft dennoch keine sind)...
  6. Aus der sich z.B. in der Republik Österreich ein anerkannter Bedürfnisgrund für Kurzwaffenerwerb und -besitz ableitet.
  7. Verrstehe ich das richtig - du (als nun rein privater LWB) stimmst mit dem SB deiner Waffenbehörde "Sicherheitskonzepte" ab...? Es gibt die gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften, was gibt es da "konzeptionell" zu gestalten?
  8. Ich wusste, dass es bei der Steilvorlage in diese Richtung gehen würde, wollte aber selbst nicht davon anfangen....
  9. Jetzt kommen wir langsam zum Kern der Sache. Du denkst genau anders herum als die meisten hier, die eine grundsätzlich freiheitliche Position vertreten. Du siehst eine Notwendigkeit des Staates, etwas "zu erlauben". Die meisten, auch ich, fordern hingegen vom Staat die Notwendigkeit ein, faktisch zu begründen, warum ein Verbot erforderlich und geeignet sei. Kurz gesagt: in einem freiheitlichen System, wie es unseres in D grundsätzlich ist, ist das Verbot zu begründen, nicht die "Zulassung".
  10. Ich denke, du hast den Kernpunkt von Mausebaers Beitrag nicht wirklich erfasst. Es ging darum, dass der Staat/Gesetzgeber Einschränkungen an Freiheit und Eigentum nur vornehmen darf, wenn und so weit dieses - begründeter Weise - erforderlich und geeignet ist. Nicht, weil er es formal "kann". Und genau an diesem faktischen Nachweis der Notwendigkeit und Erfordernis von Beschränkungen mangelt es vielen waffenrechtlichen Regelungen in D. Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen....
  11. Du hast das angesprochen. Ich zitiere aus deinem betreffenden Beitrag: "Dass der Staat trotz unserer Geschichte und der eigentlichen Funktion von Waffen dennoch das Besitzrecht für Privatpersonen gestattet, ist für mich eher verwunderlich." Ich unterstelle mal, dass du ein deutscher Beitragsschreiber bist. Dann ist diese Formulierung klar auf Deutschland und seine Geschichte bezogen.
  12. Aua, jetzt wird auch noch die deutsche Geschichte und die dortige Verwendung von Waffen mit ihrem "offensiven Charakter" bemüht.... Um stirnrunzelnd auf den legalen Besitz von Jagd- und Sportwaffen zu blicken... Wirklich erstaunlich, der Diskussionsverlauf.
  13. Scheinbar liebst du das Denken in "Schubladen".
  14. Es ging hier darum, dass das Strafrecht bzw. die dort relevante Schuld/Unschuld angeht, dem dortigen Betroffenen eher entgegen kommt (im Zweifel bzw. bei Nichtbeweisbarkeit: FÜR ihn...), als das Verwaltungsrecht. Bei dem gibt es kein "in dubio pro reo". Fakt ist natürlich, dass aus der verwaltungsrechtlichen Verfehlung sich strafrechtliche Folgen ergeben können. Aber das sollen im einzelnen die Juristen auseinanderklamüsern.
  15. Nicht vergessen: Wir sind bei der "Schrankfrage" i.S. des WaffG zunächst mal nicht im Strafrecht, wo "Schuld" bzw. "Unschuld" zählen... Wir sind im Verwaltungsrecht.
  16. Sich gar keine Gedanken dazu zu machen ist aber nicht gut... Nicht ohne Grund ist das Notwehrrecht Teil der Waffensachkundeausbildung und -prüfung für WBK-Aspiranten.
  17. Was hast du denn da immer mit "verteilen"? Darum geht es doch gar nicht. Es geht vielmehr um die Freiheit, in gewissem Rahmen (m.E.: Unbescholtenheit, Sachkunde) u.a. zum Selbstschutz erwerben und besitzen zu dürfen. Siehe z.B. CZ, oder A (= diesbezüglich modifiziertes Bedürfnispinzip).
  18. Shocking..... Das müssen folglich wahrhaft schreckliche Zustände sein bei euch in der CH.
  19. Das ist ja schon wahrhaft okkult. Als nächstes kommen dann wohl magische Kreidekreise, Pentagramme etc.... Der Vorteil: ernst nimmt so etwas wohl kaum einer mehr.
  20. Wer so Chancengleichheit herstellen (oder einfach eine Chance haben) möchte, möchte das in aller Regel für sich. Und eben nicht Sheriff & Co. spielen.
  21. Wer will denn "Deputy" spielen? Beim Thema Selbstverteidigung unter Verwndung von Legalwaffen geht es darum nicht.
  22. Der war ernsthaft JVA-Bediensteter und damit Beschäftigter eines Staates, dessen Existenz bzw. Legalität er leugnet....?
  23. Das mag sein, zumal in einen medialen Umfeld wie in D. Objektiv richtig bleibt die Aussage mit dem "Gleichmacher" bzw. Chancengeber für die Schwächsten aber dennoch. Dass Politik bzw. Gesetzgeber einen anderen Weg gehen bzw. für die hiesige Gesellschaft als besser ansehen, ist so.. Aber es ändert nichts an der Richtigkeit.
  24. Guter Ansatz; aber glaubst du ernsthaft an Mehrheiten in D, die solchen Mist tatsächlich wieder zurückdrehen ?
  25. Echt? Ist das so? Wo verstecken die sich? Die jungen Leute, die ich kenne, tendieren entweder zu Linke/Grünen, zur FDP, AfD, ganz selten zur CDU... Schulz/SPD-Fans hingegen: null, nada, rien.
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