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karlyman

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  1. Einige Bundesländer haben tatsächlich von der in § 68 Verwaltungsgerichtsordnung enthaltenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Widerspruchsverfahren ("Vorverfahren") abzuschaffen. In der Tat, dort muss dann sofort geklagt werden. M.W. ist das z.B. in Bayern der Fall. Was aber "BW" (Baden-Württemberg angeht) - dort gibt es nach wie vor noch das Vorverfahren/Widerspruchsverfahren.
  2. karlyman

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    Sieht nach einer provokativen Aktion aus. Mausebaer hat's schon angedeutet.
  3. Natürlich gibt es via GG und AsylG ein direktes Zurückweisungsrecht an der Grenze bei Migration/Einreise via Österreich. Das wurde hier ja oft genug dargelegt. Nur hat die bayerische Landespolizei eben an den Bundes-Außengrenzen (A, ggf. auch CZ) keine entsprechenden Befugnisse, die hat der Bund.
  4. Wenn sie das exakt so gesagt hat, und das nicht das Resultat einer Zusammenschnipselei ist, dann stört mich dieser Blödsinn deutlich mehr als das Kopftuch...
  5. Ja, der Einwand ist richtig. Es gibt Landes-IFG (geltend für den Verwaltungsvollzug im Land).... wo die Gebührenfrage für Auskünfte spezifisch gestaltet sein kann. Ich habe z.B. noch im LIFG Baden-Württemberg nachgesehen; dort ist in § 10/Gebührenregelung unter Abs. 3 Satz 1 aber ebenfalls eine entsprechende Ausnahme für "einfache Auskünfte" enthalten.
  6. Das Informationsfreheitsgesetz wurde ja bereits benannt. Die Gebühren- und Auslagenthematik ist dort in § 10 geregelt. In Abs. 1 Satz 2 ist geregelt, dass "für die Erteilung einfacher" Auskünfte" keine Gebühr erhoben wird. Wenn jemand zu den Sprechstunden bei der Behörde erscheint, sich die Akte im Dienstzimmer einfach auf den Tisch legen lässt, ist sicherlich von einer einfachen auskunft auszugehen... was soll denn noch einfacher sein? Dass Kopien Auslagen sind, die zu erstatten sind, ist natürlich auch klar.
  7. Ich denke auch, die vermeintliche "unsichere Waffenhandhabung" bei Jägern ist zunächst mal eine Unterstellung. Kann sein, dass eine solche im Einzelfall aufgefallen ist. Viiele hier (ich auch) kennen aber beide "Welten" (Jagd + Sport) und sicherlich auch aus beiden Welten jeweils Beispiele von, sagen wir, suboptimaler Handhabung... Jedenfalls bei uns im Jagdkurs war die Ausbildung bezüglich Waffen und Waffenhandhabung gut (= somit also eine solide Grundlage für alle, die diese annehmen, vorhanden).
  8. Enten, sage ich nur. Enten, Enten, Enten.... die exotischsten Arten (so wurde es jedenfalls bei uns im Kurs empfunden). Und zwar in einem Bundesland bzw. einer Region, wo es eigentlich mit den "Stockis" schon genug wäre (und man sich den "Enten-Rest" bei Bedarf sowieso aneignet). Na ja, positiv und versöhnlich ausgedrückt: In der Ausbildung ist viel Allgemeinbildendes dabei.
  9. Oh, ja, klar. Gilt dann sicher auch für die Wege zum und vom Arbeitsplatz. Wir wollen doch einschlägige "Wegeunfälle" vermeiden, nicht wahr?
  10. Vielleicht, um sich an sinkenden WS-Zahlen ergötzen zu können. Offensichtlich ein innenpoltisches Herzensanliegen für die...
  11. Formal rechtlich nicht. Faktisch schon eher.
  12. Wenn ich mich richtig erinnere, war z.B. in der Vergangeheit bei Händlern wertvoller Güter ein Kriterium, ob neben der normalen Tätigkeit im Ladengeschäft auch Auslieferungen an Kunden stattfinden. Wobei es heute Behörden gibt, die die Tendenz haben, eigene Bewaffnung pauschal und generell als untauglich zur Abwehr von Überfällen anzusehen. Da kann eben einfach nicht sein, was nicht sein darf...
  13. Ich bevorzuge bei einem Erlaubnisdokument wie einer WBK, auf dem ja häufig mehrere mir erteilte Erlaubnisse dokumentiert sind, dennoch die persönliche Abholung. Muss letztlich jeder selbst wissen.
  14. Ich glaube, da wird überhaupt niemand mit irgendwelchen Ganz- oder Teilprotektoren herumlaufen. Eher werden die Leute sich, soweit machbar, bei der Auswahl ihrer Aufenthaltsorte und -zeiten einschränken (ja, das kostet Freiheit und Leichtigkeit..). Weiterhin werden sie früher oder später Parteien abwählen, die es zulassen, dass in größerer Zahl potenzielle Gefährder ins Land gelangen und sich dort fortwährend aufhalten dürfen. Nur so eine Einschätzung...
  15. Ich gebe dir da recht. Allerdings bestätigen auch in D Ausnahmen die Regel; wenn man wirklich will, kann es auch mal schnell gehen. Beispiele sind im Jagdwaffenbereich die relativ schnelle Korrektur beim HA-Magazinthema sowie die in vielen Bundesländern pragmatisch getroffenen SD-Regelungen.
  16. Klingt skurril, wäre aber doch das Aufgreifen der Strategie der Waffen-Antis... Die fordern auch immer 125% und kriegen dann meist 70% durch; und die Betroffenen freuen sich über das lediglich blaue, aber nicht ausgeschlagene Auge.
  17. Ja - beides sind gute Gründe.
  18. Dass sie ein "SPIEGEL-Bestsellerlistenautor" im entsprechenden Werk ausspricht, schon eher.
  19. Man betrachte mal nur unter rein "technischem" Aspekt die - vermeintlichen oder tatsächlichen - Notwehrfälle mit der Schusswaffe in D in den letzten Jahren; z.B. Neuenrade, Sittensen, der Hamburger Fall (mit der Autowerkstatt beim Wohnhaus und nächtlichen Besuchern...). So viel dann zum Thema - "man trifft nicht" - "geringe Wirkung" mit Schusswaffe auf kurze Distanz.l..
  20. Natürlich sind das umgekehrte/entgegengesetzte Fälle. Der eine SB verlangt unbedingt ein persönliches Erscheinen des Bürgers bei der Behörde. Der andere SB verwehrt (so war's zumiindest formuliert) dem Bürger ein persönliches Erscheinen bei der Behörde, möche ihn da nicht sehen.
  21. Fang doch am besten mit einem 1-kg-Kompaktmodell an.
  22. Das ist dann der umgekehrte Fall. Auch da kann die Behörde das persönliche Erscheinen eines Antragstellers nicht grundsätzlich ausschließen... Wenn die Behörde Öffnungszeiten hat, und keine spezifischen Gründe beii einem Antragsteller dagegen sprechen, dann hat dieser wie jeder Bürger das Recht, z.B. einen Antrag in den Diensträumen der Behörde zu stellen bzw. persönlich abzugeben. Genau, wie z.B. auch ein Widerspruch persönlich "zur Niederschrift" bei einer Behörde vorgebracht werden kann. Ob man so ein bestimmtes Prozedere allerdings (wie im anderen Fall) "mit der Brechstange durchsetzen" sollte, ist eher eine taktische Frage und eine andere Sache.
  23. Huch, man könnte ja gefährliche Keine und Bazillen aus der Aussenwelt einschleppen...
  24. Also (das sind nur meine 2 Cents...) ich finde, dass es im waffenrechtlichen Bereich deutlich wichtigere, substanziellere Dinge gibt, für die es sich lohnt, sich zu "verkämpfen". Da - m.E. nicht. Ich für meinen Teil gehe wegen Beantragung und Abholung waffenrechtlicher Erlaubnisse stets persönlich zur Behörde bzw. zum Sachbearbeiter. Das hat m.E. nur Vorteile. Und "Zeit".... man nimmt sich für so viel sonstiges Zeugs auch mal frei, Behörden haben in der Regel einen Öffnungsabend pro Woche, warum soll ein Erscheinen da unmöglich sein?
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