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karlyman

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  1. Rechtlich - wir reden von D - nicht. Somit bietet es null Vorteile. Vielleicht hätte Fa. A. ihr massives Lobbying, welches in unschöner Weise auf einen gesetzlichen Zwang dieses Zeugs hinauslief, anders ausrichten müssen... Und zwar auf eine Alternative zu bestehenden Sicherheitsvorschriften bei der Waffen-Aufbewahrung. Das hätte ihnen bein den LWB einige Interessenten bzw. Freunde beschert. Vorausgesetzt natürlich, das Sperrzeugs hätte technisch etwas (vergleiichbar mit einem Waffentresor) getaugt.
  2. karlyman

    United Arms

    Es ist ja hier kein spezifischer ProLegal-Thread, aber der Hintergrund dieses Statements interessiert mich nun doch...
  3. Obwohl Mitglied beim VdRBW, erspare ich mir den dortigen Schießsport. Es gibt nichts, was ich nicht gleich oder besser beim BDMP machen könnte. "Flecktarn" (eigentlich 5-Farb-TD) und - dann dienstliches - Schießen finden in meinem Fall immer mal wieder im Rahmen von Bw-DVaGs statt. Der VdRBw bzw. die RKen liefern einen gewissen organisatorischen Rahmen für den einzelnen Reservisten.
  4. Ein Auto, ein Motorrad, mehrere Fahrräder. Hat uns als Familie bislang ausgereicht. Und der Kfz-Schein für das Fahrzeug (heute ja: Zulassungsbescheinigung Teil I) wird eben je nach Benutzung eingesteckt.
  5. Spontan kann ich mich an zwei Kontrollen in meinem "Autofahrerleben" (gut 30 Jahre) erinnern. Vielleicht waren's auch drei.
  6. Im Handschuhfach? Nein, warum... Meine (= Fahrerlaubnis/Fahrzeugschein) sind im Geldbeutel, und den habe ich am Mann.
  7. Nur aus Neugier - was hat man sich darunter vorzustellen?
  8. Hier (angefangen hast ja nicht du damit) wimmelt's ja geradezu von "Püppis" und "Schnecken"... Also, u.a. in meinem SV gibt es einige selbstbewusste Mädels, die würden auf so qualifizierte Titulierungen ziemlich säuerlich reagieren (und das zurecht).
  9. Bist du dir bei Letzterem ganz sicher? Ich möchte bei Schussabgabe zumindest auf kurze Entfernung nicht am falschen Ende so einer "Puffe" stehen.
  10. Ich habe auch einen Verwandten bei der Bundespolizei (und früher BGS). Der war schon in vielen Verwendungen, auch Ausbilder. Sehr pro-LWB (und interessiert an dem, was es über die Dienstwaffen hinaus sonst noch in der Waffenwelt gibt). Bei vielen der aktiven oder ehemaligen Uffz bzw. Offz der Bw, die ich kenne, ist das auch so. Eine besondere Mütze aufzuhaben sagt zwar noch nichts, aber zumindest tendenziell (nach meinem Eindruck) sind die Leute da, die mit Dienstwaffen umgehen, auch pro LWB.
  11. Dass es ein türkischer Mitbürger war und die Waffe illegal besessen, das stand durchaus (wenn auch nicht überall von Anfang an) in den Mainstreammedien.
  12. Selbst wenn es eine grob fahrlässige Sache und keine Absicht war - wie absolut wahnsinnig und dreist muss man sein...
  13. Klar, dass das Aufwand ist bzw. war. Aber die Perkussionszündung hat ja bekanntlich ganz praktische (nicht zuletzt auch jagdpraktische) Vorteile. U.a. bessere Witterungsunempfindlichkeit gegenüber dem Steinschloss.
  14. Vielen Dank erstmal für dieses (auch "typisch deutsch" anmutende) Dokumenten-Kleinod! Historisch/politisch interessant ist das Ausstellungsjahr. Unmittelbar nach den 1848/49er Revolutionsereignissen in Deutschland; mit vielen gegen die Obrigkeit geführten bzw. verwendeten Feuerwaffen in Bürgerhand. Vielleicht erklärt auch das die - aus Sicht der Obrigkeit bestehende - Notwendigkeit eines solchen Gewehrscheins (= rechtlicher Erlaubnisvorbehalt für das Führen einer Feuerwaffe). In technischer Hinsicht interessant finde ich dabei, dass die Kurfürstl.-Hessische Behörde noch 1849 so dezidiert Bezug auf die Zündeinrichtung einer Steinschlosswaffe nimmt.... Und das, wo doch seit den 1830ern schon - per Neufertigung oder Aptierung - die Perkussionszündung große Verbreitung fand.
  15. Würde ich mir meine Bleimurmeln für das Wiederladen selbst gießen, so würde ich mir allmählich echte Sorgen machen. Und zwar nicht akut um die Gesundheit; sondern um ein Zuschlagen des EU-Verbotshammers...
  16. Ja. Und das erklärt vieles, auch Erstaunliches, was dieser Tage so zu lesen ist. Wobei, im Fall der Süddeutschen Zeitung ("Alpen-Prawda") erstaunt und überrascht mich gar nichts mehr.
  17. Welchen Sinn soll eine solche Auflage, im Hinblick auf die schießstättenrechtliche Genehmigung der Anlage, machen? (OK; Sinnfrage....)
  18. Das dürfte es, von behördlicher Seite (Standzulassung) aus auch nicht geben. Wenn es diesbezüglich Beschränkungen gibt (was nicht selten ist), dann haben die Vereine/Standinhaber sie sich selbst als Standnutzungs-Regeln auferlegt. Und so was ist ggf. auch schnell änderbar.
  19. Immer diese Armbanduhren-, Medikamentenpäckchen- und Einhandmesserträger... Es ist zum Fürchten in D.
  20. Es wäre interessant zu wissen, auf was sich solche Schleierfahndungen/Personenkontrollen im Allgäu richten. Die kontrollieren doch nicht etwa das Grenz-Hinterland; und wenn ja, auf was....?
  21. Wobei man das bei der Einhandmesser-Regelung so ähnlich auch mal gesagt hat...
  22. Ebenfalls Also, was ich an dem Thema wirklich für bedeutsam halte, ist die angesprochene Sache mit den Universal-Lampenhalterungen. Meist Klemm-/Draufsteckhalterungen fürs Fahrrad. Es ist zwar peinlich (die Dinger waren nicht dafür "bestimmt", auf irgendwelche entsprechend aufnahmefähigen Waffenteile gesteckt zu werden) - dennoch halte ich es, aus "taktischen Gründen" (= zur Vermeidung vermeidbaren Ärgers und blöder Diskussionen) für sinnvoll, da den mehrfach hier gegebenen Tipp zu beherzigen: Solche Teile einfach weit bzw. nicht sichtbar weg vom Waffenschrank. Keine Nähe bzw. "Verbindung" zu Waffen damit herstellen. Wenn die Dinger, mit Lampen, in irgendeiner Schublade liegen oder definitiv am Fahhrad stecken, sind besagte blöde Diskussionen von vornherein vom Tisch.
  23. Ja, klar. Oder auch die Bundeswehr.... Die Diskussion führt (in diesem Teilaspekt) jetzt nicht mehr weiter. Ich habe, so denke ich, meinen Punkt klargemacht.
  24. Ich werde und brauche da nichts auszudiskutieren. Es ging nur um das "umschwenken", und das trifft es eben einfach nicht. Denn es impliziert eine Zeitnähe, oder zeitliche Unmittelbarkeit, die bei solchem Anlass (wir reden hier nicht von einem Banküberfall) einfach nicht gegeben ist. Ich kenne die dortigen Verhältnisse ja nicht und weiß nicht, ob in Berlin "die Polizei" (Pol.vollzugsdienst) stets so blitzschnell bei der Stelle ist.... Aber wenn ich mir z.B. hier im süddeutschen, kleinstädtischen bzw. ländlichen Bereich vorstelle, dass der Vertreter der Verwaltungsbehörde die Polizei ruft, weil ihm etwas nicht gefällt, das er subjektiv für evtl. strafbar hält - dann stehen die PVB definitiv nicht nach einer, zwei Minuten vor der Haustür. Eher nach mind. 15 Minuten, und so lange steht dann auch der Vertreter der Verwaltungsbehörde (welcher keine Grundlage für einen längeren Aufenthalt gegen den Willen des Kontrollierten hat) auch draußen. Dass 15 Minuten (oder 20; oder auch 30, ggf. länger, je nach Auslastung der örtlichen Posten oder Reviere) eine Menge Zeit sind, ist uns allen klar.
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