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karlyman

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Alle Inhalte von karlyman

  1. So ein "0er" auf Rollen...
  2. Ja; nur deren Anlass und Notwendigkeit bestimmen im konkreten Fall andere Leute.
  3. Waffenbehältnis im Schlafzimmer hat im Fall der Aufbewahrungskontrolle eben immer den Nachteil, dass die Kontrolle dann auch im Schlafzimmer stattfinden muss... Das kann man mögen, oder auch nicht. P.S.: Wenn man eine "Vorwarnzeit" von einer ganzen Minute einkalkuliert (und meint, diese halten zu können), reicht eigentlich auch ein Nebenraum neben dem Schlafzimmer o.ä.
  4. Die Konstruktion ist ja bekannt. Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung bleibt unangetastet. Besteht man als LWB allerdings darauf, drohen verwaltungsrechtliche Konsequenzen. Und über diesen "Hebel" des Verwaltungsrechts wird dann meist freiwillig auf das Grundrecht (s.o.) verzichtet.
  5. Theoretisch ja. In der Praxis (anlasslose Kontrollen, Gebührenerhebung...) gewinnt man als LWB jedoch durchaus den Eindruck, "allein auf weiter Flur" zu sein.
  6. karlyman

    Brainstorming

    Wie treffend Carl Zuckmayer das doch schon mit seinem "Hauptmann..." literarisch dargestellt hat.
  7. Besagtes, abstraktes Gefahrenpotenzial hat jeder evtl. lockere Dachziegel an der Dachkante eines Hauses zum öffentlichen Gehweg hin. Ich wundere mich, wie wenige professionelle/amtliche Dachprüfer und Ziegelrüttler unterwegs sind...
  8. karlyman

    Brainstorming

    Beim Waffentragen scheint in D generell zu gelten: Sobald der Mensch in irgendeiner Art von Uniform steckt bzw. spezielle Mütze trägt, sind die Verhältnisse gaanz anders... Das nimmt bei dem Thema fast schon manische Züge an.
  9. karlyman

    Brainstorming

    Also, seitens der Innenminister und somit obersten Dienstherren ist die Rückendeckung üblicherweise schon da. Üble "Wadenbeisser" im o.g. Sinne sind meist weltfremde grüne MdBs, die meinen, eben irgendetwas absondern zu müssen.
  10. Womit du auch m.E. richtig liegst. Spinnt man solche Latrinenparolen immer weiter, kommt man irgendwann zu dem Punkt, der weiter oben schon mit nettem Sarkasmus festgestellt wurde...
  11. Nein. Anderes Thema. Abgesehen davon, dass es sich hier auch nicht um turnusmäßige Anlagenkontrollen handelt... Nach § 36 Abs. 3 WaffG wird hier technische Anlagen-/Gerätesicherheit überhaupt nicht überprüft. Im Einzelnen, siehe auch oben @Asgard.
  12. Der TÜV und der Schornsteinfeger dienen der Sicherheitskontrolle technischer Anlagen. Sie sind auch nicht stichprobenartig, sondern betreffen alle Auto-/Anlagenbetreiber regelmäßig. Somit in mehrfacher Hinsicht nicht vergleichbar mit den Waffen-Aufbewahrungskontrollen (§ 36 Abs. 3 WaffG). Die allgemeine Verkehrs-/Anhaltekontrolle hingegen wäre durchaus vergleichbar.
  13. karlyman

    Brainstorming

    Das gibt es hier, ja. Dennoch ist es ziemlich "verkürzend", WO darauf zu reduzieren. Hier gibt es auch viel Qualifiziertes, viele Beiträge auf gutem Niveau. Verglichen mit so manch anderem Forum geht es auf WO durchaus noch gebildet und gemäßigt zu.
  14. karlyman

    Brainstorming

    Kurz gesagt: Eine deutliche Verbreiterung der LWB-Basis. Zunächst mal auf jetziger Grundlage (Bedürfnisprinzip)... Das wäre schon mal was. Damit bekommt die Sache auch politisch mehr "Druck".
  15. karlyman

    Brainstorming

    Praktisch alle europäischen Regierungen begehen offensichtlich neben den beiden, von Noble skizzierten Wegen, einen "dritten Weg": Weder erhalten die Bürger legale, effektive Mittel für die individuelle Verteidigung zugestanden, noch werden die Grenzen effektiv kontrolliert und gesichert... Ergo: Man versucht sich, auf diesem Feld der Sicherheit irgendwie durchzuwursteln.
  16. Zu 1) Ein gewisser Aufwand der Behörde ist schon da (dessen Umfang ist natürlich noch mal eine andere Frage...). Was aber m.E. wirklich fehlt, ist - bei einer stichprobenartigen Kontrolle, die der LWB eben nicht "bestellt" und meist auch nicht verursacht hat - die Veranlassung durch den LWB, die ihn dadurch zum Gebührenschuldner macht. Mehrere Verwaltungsgerichte haben das aber (mit m.E. ziemlich salopper "Begründung") anders gesehen. Zu 2) Absolut. Und man verzichtet bewusst darauf. Auf die Gebührenerhebung bei LWB hingegen verzichtet man hingegen bei vielen (nicht allen) Waffenbehörden aus politischen Gründen nicht.
  17. Es gibt grundsätzlich eigentlich nicht zwei, sondern drei Ansätze: - Kontrolle an sich - Gebührenerhebung an sich - Gebühren-Höhe.
  18. Ja, das mit der Eigenschaft des LWB als "Veranlasser" der Kontrollen wegen des "Waffenbesitzes an sich"... DER Witz überhaupt. Man übertrage das auch mal nur ansatzweise auf -zig andere Bereiche des Besitzes potenziell gefährlicher Gegenstände... es ist dort aber politisch nicht gewollt, und exakt das ist der Punkt bei diesem Kontrollgebühren-Irrwitz.
  19. Da tippe ich entweder auf Bremen oder auf Stuttgart. Das sind m.W. die horrendesten Gebühren-Abgreifer bundesweit. In beiden Fällen: ersichtlich politisch motivierte Gebührenerhebung.
  20. Softair, oder gußeiserne Modell-"Waffe" von Denix o.ä....
  21. Ja, leider.
  22. Uns hier ist allen klar - die "Folterinstrumente" in Form des sog. Weißbuches von C. Malmström & Konsorten lagen schon Jahre zuvor in der Schublade. Mit "Handelsharmonisierung", wie vorgegeben, hatte das allenfalls ganz am Rande zu tun, es ging und geht um knallhartes "EU-Waffenrecht". Und die Terrorismus-Geschichte 2015 hat man als Anlass, um politisch "Drive" zu haben, genommen (übliche Polit-Vorgehensweise..). Wir als LWB hatten diese Punkte ja in die öffentliche Diskussion des EU-Firearms-Amendment eingebracht. Man hat tatsächlich einige üble Punkte abdämpfen oder verhindern können. Aber im Grundsatz - s.o., als "Anlass"-Gesetzgebung ohne echte Wirkung, und von einer unzuständigen Stelle - lief die Sache durch.
  23. Ja; ebenso, wie sie sich nun sicher wegen der geänderten Deaktivierungsrichtlinien bei Dekos "in die Hosen machen". Absurdes Theater.
  24. So zumindest steht es in der geänderten EU-Feuerwaffenrichtlinie.
  25. Die zahlreich gedruckten Fleppen sind dann auch im Inland schnell nichts mehr wert... Darin hat Deutschland ja reichlich Erfahrung.
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