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frosch

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  1. @Snoopy: Die beiden Polizisten haben bis jetzt geschwiegen. Ein schusstechnisches LKA Gutachten hat den Schützen ermittelt. Jetzt soll noch einmal der Versuch unternommen werden, beide Polizisten zu vernehmen. Ob sich der Nicht-Schütze noch auf StPO §55 berufen kann? Erstaunlich: Man liest nichts Substanzielles zu der angeblichen "Bedrohungslage", wegen der geschossen worden sein soll. Auch sonst ist in der Presse nichts zu lesen. frogger
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  3. Moin! Ja, da hätte ich auch interesse dran. Ich bräuchte ein paar Sonder-Rollen und Steuerstücke, die es hier einfach nicht gibt und Einzelimport kannste da vergessen... ich wünsche mir vom Weihnachtsmann 1x https://www.hkparts.net/shop/pc/HK-9-Locking-Piece-40-Degree-p548.htm 2xhttps://www.hkparts.net/shop/pc/Locking-Piece-40-Degree-US-11p18518.htm 4x NOT IN STOCK https://www.hkparts.net/shop/pc/HK-+6-Roller-8-06mm-Oversized-5p17163.htm 4x NOT IN STOCK https://www.hkparts.net/shop/pc/HK-+8-Roller-For-Bolt-Head-Over-sized-5p17164.htm Gruß, frogger
  4. Von sofort bis ein paar Monate ist alles drin. Tip: Wenn die Wunschwaffe schon beim Händler liegt, beantrage exakt diese Waffe mit Seriennummer. Spart die Eintragungskosten. .
  5. Wobei ich mich frage, was die Waffenhandelsbuchpflicht für Reparaturen soll? Da könnte es doch auch eine Freistellung geben, zB für Reparaturen, die nicht länger als 3 Monate laufen. Die verwalten sich noch mal zu Tode. Und dann wird noch von Bürokratieabbau gefaselt... frogger
  6. In meinem Dunsktkreis läuft es etwa so: 1. 9mm/38/357 Rehwild, Damwild 2. >= 44Mag Schwarzwild 3. 22 lfB jagdsportliches Schießen nach DJV Vorschrift mit Befürwortung des KJM. 4. evtl auch noch eine Großkaliber Waffe um nach DJV Vorschrift zu schießen. 5. Bau und Fallenjagd ist möglich, wird aber praktisch schon vom KJM nicht befürwortet. frogger
  7. Und aus meinem Bereich: Ich bin ja IT-Berater. Aufträge unter 400,-- Euro nehme ich gar nicht mehr an. Der ganze Overhead mit Buchhaltung, Steuer, Anfahrt und so lohnt sich für mich nicht. Angebote schreibe ich auch keine mehr. Tagessatz ist 1150,-- Euro + Reisespesen 1:1 nach Aufwand und das war´s. Am liebsten sind mir so Beauftragungen ab 20 Projekttage. Und wenn halt beim Kunden die Meinung vorherrscht, daß das zu teuer ist, mach ich eben Urlaub auf dem Baum. Freizeit ist auch nett. Natürlich bei meinen Stammkunden mache ich auch Kleinkram; ist halt auch dabei. Funktioniert bis jetzt super. Tja und wenn´s an mein Geldsäckel geht: Autohäuser, ich könnte ? aber so isses halt. Auf meinen BüMa lass ich nix kommen. Der ist zwar bei seinen Verkaufspreisen etwas über dem, was man im Internet bekommt aber er kümmert sich auch, wenn ich Sorgen habe. frogger
  8. Moin! Nur mal so: SIG Sauer in Eckernförde nimmt schon für die Annahme einer Waffe zur Reparatur eine Pauschale von ich glaube so um die 20,-- Euro netto ... Begründung: Handling des Waffenhandelsbuches für Reparaturaufträge. Da haben sie also noch nicht mal geschraubt. Gruß, frogger
  9. @Sal-Peter Es gibt keine Altersbeschränkung für das Stellen eines Antrages. Der Antrag kann zB 3 Monate vor dem 18. Geburtstag gestellt werden und dann schreibt man eben rein, dass die Ausstellung frühestens zum 18. Geburtstag erfolgen soll. frogger
  10. @Pi9mm https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/waffenbehoerde-berlin/ Da wurde mir von Kameraden anderes berichtet: 5 Monate für einen Kurzwaffenantrag. frogger
  11. Wenn es auf dem Amt zu lange (>3 Monate) dauert... https://de.wikipedia.org/wiki/Untätigkeitsklage https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=Waffenrecht+Untätigkeitsklage @Hopfgarten: Du schreibst noch nicht einmal, welches Amt für Dich zustängig ist. Vielleicht Berlin? Viel Spass.. frogger
  12. Meine Vermutung wäre, daß die Bedrohung der Aufhänger ist und die Aufbewahrungsverstöße das gewünschte Ergebnis (Entzug aller Erlaubnisse) nur noch zementieren sollen. Bei uns in den Kreisen werden Aufbewahrungsverstöße (so lange keine Waffen frei herumliegen) angemahnt und wenn der Waffenbesitzer zeitnah Abhilfe schafft, wird die Akte geschlossen. Augenmaß also. Legendär ein alter Jäger im Nachbar-Kreis, der den Aufbewahrungskontolleuren ein Charlton Heston Zitat entgegenschmetterte. Das war´s dann... frogger
  13. frosch

    Umzug Ausland

    Moin! Auf mir ganz unerklärliche Weise scheint das BVA einen rigiden Anti-Waffenkurs zu fahren. Das bedeutet automatisch: Waffen-Rechtsschutz nicht vergessen. Bei einer überschaubaren Länge des Auslandsaufenthaltes (2-3 Jahre), sollte eigentlich nichts gegen eine vorübergehende Einlagerung bei einem Berechtigten sprechen und damit behält man dann auch die WBK´s Einer schießsportlichen Betätigung kan man sicherlich im Gastland irgendwie weiter nachgehen. Es wäre auch zu prüfen, ob man für einen begrenzten Zeitraum die Waffen mittels Genehmigung im EFP ins Gastland vorübergehend mitnhemen kann. Da bin ich aber rechtlich nicht so firm. Gruß, frogger
  14. Der Witz hinsichtlich einer Entschädigung ist doch der, daß doch garnicht enteignet wird? Mir sind auch bei bisherigen nachträglichen Verboten keine Entschädigungen bekannt, wobei man auch durchaus einen enteignungsgleichen Eingriff sehen kann. Die Argumentation bei Pumpen oder mehrschüssigen Kurzwaffen unter 6,35mm war: Der Besitzer kann eine BKA Ausnahmegenehmigung beantragen oder einem Berechtigten überlassen. Bei den Pumpen wurde der Besitzer vom BKA aufgefordert, den Lauf zu tauschen oder einen richtigen Hinterschaft zu montieren. Mir sind für Pumpen keine Ausnahmegenehmigungen bei Jägern bekannt. Die Anträge, von denen ich Kenntnis habe, wurden zurückgezogen, nachdem das BKA eine Ablehnung in Aussicht gestellt hatte. Die Waffen wurden umgebaut. Oder wurde bisher schon einmal eine Entschädigung wegen einer WaffG verbotsänderung gewährt? Das KWKG hat im übrigen eine eindeutige Entschädigungsregelung bei Genehmigungswiderruf im Gesetz. Gruß, frogger
  15. Zumindest bei uns in der Region bekommt kein Privater (auch Jäger) mehr H2O2 ab 12%. Wenn ich das hier lese, bezieht sich die Durchführungsrechtsetzung nur auf die EU Verordnung. Die Chemikalienverbotsverordnung ist deutsches Recht und auch in Kraft. Die Chemikalienverbotsverordnung enthält auch die Strafvorschriften und die haben es für gewerbliche Anbieter in sich. Das geht an die Existenz. Es werden auch reihenweise Hinterzimmerhändler hochgenommen und verurteilt, die gewerblich Sprengstoff-Grundstoffe über das Internet vertreiben. https://www.bmu.de/gesetz/verordnung-ueber-verbote-und-beschraenkungen-des-inverkehrbringens-und-ueber-die-abgabe-bestimmter-stof/
  16. Das kannste vergessen. Alle Rezepturen ab 12%H2O2 unterliegen der Chemikalienverbotsverordnung und dürfen nur noch an Gewerbetreibende abgegeben werden. Witziger Weise ist 11,9% H2O2 genauso teuer wie 35% H2O2.... Wohl dem, der ein Gewerbe angemeldet hat. Der kann, wenn er beim Bezug einen Verwendungszweck angibt, kaufen so viel er will. Auf Zuwiderhandlungen steht -Knast und der wird auch verhängt. Viel Spass. Falsche Angaben zur Identität werden als urkundenfälschung verfolgt. 2,5 Jahre für ein bisschen H2O2 und 9mm Murmeln. + Psycho Knast on the Top. https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/terrorverdaechtiger-halil-d-in-psychiatrie-staatsanwaltschaft-ermittelt-neu-15269558.html frogger
  17. An den Threadstarter, Noch einmal zusammenfassend zu Deinem Problem: Die Genehmigungsbehörde kann die gewünschte WBK ausstellen, die Genehmigungsbehörde kann aber auch eine 10-jährige Frist zur Wiedererlangung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit annhemen, weil ein wiederholter Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt. Ob diese Erlessensauslegung dann in Deinem Fall korrekt erfolgt ist, kannst Du in einem Verwaltungsgerichtlichen Verfahren feststellen lassen. Die Tendenz zur Dauer eines solchen Verfahrens ist grundsätzlich: Verfahren, die den Bürger belasten sollen werden zeitnah entschieden, Verfahren, in denenn Der Bürger die genehmigungsbehörde zu irgendetwas verpflichten will, haben viel Zeit. Hier kann dann evtl auch der Entschädigungsanspruch bei überlangen Verfahren helfen. https://www.staats-haftung.de/themenbereiche/rechtspflege/entschädigung-bei-überlangen-gerichtsverfahren/ Einsatz ca 1800,-- für die erste Instanz geschätzte Dauer bis zum Urteil: 8-18 Monate Jetzt musst Du entscheiden, ob sich das lohnt. Zu Deiner 08 und den Vogelschreck: Was "wirklich" war interessiert keine Sau. Es gibt die beiden Urteile (Strafbefehl steht einem Urteil gleich) und damit hat es sich. Zur 08 auch wenn die schon reichlich angegammelt war: Alleine das Griffstück ist schon gemehmigungspflichtig und wenn man einen Schuss aulsösen kann, war´s das halt... Ich habe nur einmal gegen meine Genehmigungsbehörde geklagt. 1. Instanz zu 90% Recht bekommen ca.1800 Euro / davon 10% selber bezahlen 2. Zulassungsbeschwerde der Genehmigungsbehörde abgewiesen. Kosten 1000 Euro zu 100% der Genehmigungsbehörde auferlegt. Das Ganze hat mich dann ca 35 Stunden Bearbeitungszeit gekostet, um die Fragen meines Anwalts zu bearbeiten (ich hatte einen puren Verwaltungsrechtler) und für die Prozessvorbereitung. Hätte ich vorher geahnt, welcher Aufwand auf mich zukommt, ich hätte es mir noch einmal überlegt... Gruß, frogger
  18. Denn sie wissen nicht, was sie tun....
  19. Super Qualitätsjournalismus: "Die Vorschriften des WaffG beschränkten in rechtmäßiger Weise das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. " Und ich meine einmal im Grundgesetz gelesen zu haben, daß ein Gesetz, welches ein Grundrecht einschränkt, dieses Grundrecht auch explizit benennen muss. Im Waffengesetz kenne ich keine Vorschrift, die in dieser Form das Grundrecht auf Meinungsfreiheit einschränkt.
  20. Das ist ein Lösungsweg. Die anfechtung muss unverzüglich erklärt werden, damit sie wirksam ist. Hatte mal bei Amazon einen 10k Cisco Switch für 30 Euro gekauft. Der Verkäufer hat auch angefochten. Warum nur?
  21. Manchmal sind mir Bayern sehr symphatisch ?
  22. frosch

    Neues vom Beitler

    Ich kapier jetzt gar nix mehr. Die Waffen sind nicht KWKG und nicht verboten. Trotzdem würde Beitler verknackt? Kapier ich nicht....
  23. Auf die Schnelle gelesen: Große Magazine sollen verbotene Gegenstände werden, Kuzwaffenmagazine > 10 Schuss sind verbotene Gegenstände, wenn der Besitzer eine Langwaffe hat, die für diese Magazine geeignet sind. Na Prost... frogger
  24. Moin! Meine Meinung: Bundeszentralregister ist OK, da offensichtlich alle Verfahren eingestellt wurden. Glück gehabt. Bei einem waffenrechtlichen Antrag wird zusätzlich Auskunft von der lokalen Polizei und dem Staatsanwaltschaftlichem Verfahrensregister eingeholt. Die dortigen Einträge können zur Annahme der persönlichen Ungeeignetheit/Unzuverlässigkeit auch ohne BZR Eintrag herangezogen werden. Man sollte daher eine Datenauskunft bei der Polizei SH und dem Staatsanwaltschaftlichem Verfahrensregister einholen und danach entscheiden, ob man einen Antrag stellt oder nicht. Wichtig ist, das es kein laufendes Ermittlungsverfahren gibt. Die Versagung des Antrages wird im Übrigen dann in diesem Fall im BZR verwerkt ? Einen KWS zu beantragen ist in diesem Fall ein Kunstfehler und bringt garnichts. Fazit: Wenn die Datenauskunft nichts Besonderes ergibt, spezial Waffen-Rechtsschutzversicherung abschliessen und den Antrag stellen. frogger
  25. Stimmt ; F. Gießel ist der hilfsbereite Herr aus dem Kundendienst. Habe mal in meine alten E-Mails von 2005 geschaut.
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