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frosch

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  1. Was ich so "hinterhältig" finde, dass die Leute quasi häufig kalt enteignet werden, ohne das Ersatz geleistet wird. Im KWKG ist eine Regelung drinnen, dass demjenigen dem "schuldlos" eine KWKG Genehmigung entzogen wird, für etwaige Verluste an KWKG Material entschädigt wird. Im Waffenrecht wird es nur so gamacht, dass man einen nunmehr verbotenen Gegenstand einem Berechtigten überlassen muss oder eben eine Ausnahmegenehmigung. Keine Enteignung - Keine Entschädigung. Und wenn dann eine Ausnahmegenehmigung erlangt wurde, darf man für ein Magazin im Wert von 40 Euro, 59 Euro für die Zuverlässigkeitsprüfung alle drei Jahre bezahlen. Prima. So kann man es auch machen. Da werden dann auch bestimmt alle ganz brav ihre Magazine anmelden. frogger
  2. In der Regel wird eine MES für Munition aller Art nur Sachverständigen oder Munitionssammlern erteilt. Einer der Hauptgründe ist dann, dass diese auch unproblematisch ungeCIPte Munition von gewerblichen Anbietern erwerben dürfen. Allenfalls für weitere berufliche bedingte Bedarfsträger halte ich in einigen Situationen so etwas auch noch für denkbar. frogger
  3. Da weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit (Der Kunde kann erwarten, dass die richtigen Murmeln in der Packung sind) wohl eher nicht. Im Zweifelsfall empfieht sich aber folgender Eintrag im MES: Gruß, frogger
  4. Da kann man doch korrekter Weise gleich mit zur Polizei laufen und die Pillen abgeben...
  5. Moin! Die Piffte bringt knapp 1000 Joule bei Geschossgeschwindigkeiten von 250-300 m/s. Das reicht technisch um auf beschränkte Entfernungen (ich würde sagen mit Übung 75 Meter) alles an Wild umzupusten, was es hier so im Wald gibt. Das Energie und Kalibergebot gilt nur für Büchsenpatronen, weswegen man Hochwild auch mit Flintenlaufgeschossen strecken darf. Trotzdem gilt auch noch der Pauschalsatz der allgemeinen Waidgerechtigkeit, über den auch schon versucht wurde, Vorderlader aus dem Spiel zu bringen. Die sind aber auch weiterhin erlaubt. Wenn man sich die Youtube videos anschaut, wirken die großkalibrigen Luftgewehre besser, als so mancher Büchsenschuss. frogger
  6. Heute vom Hörensagen: Im Kreis Plön hat der Sachbearbeiter L. sich folgendes ausgedacht: Pro anzumeldendem Alt-Magazin werden 5 Euro Bearbeitungsgebühr fällig. Ein davon betroffener Schütze hat eine niedrige dreistellige Anzahl von Magazinen gemeldet und sieht sich jetzt mit einer Forderung von über 1000 Euro konfrontiert. Gücklicherweise ist er VdW Mitglied und wird sich das ohne Widerwehr nicht gefallen lassen müssen. frogger
  7. Naja, gerade bei gepulsten Mikrowellen ist eine biologische Wirkung nachgewiesen. Letztlich ist es eine Frage der Leistungs-Dosis. Über das, was als harmlos gelten kann, darf man schon durchaus diskutieren. Obwohl ich nicht technikfeindlich bin, habe ich da schon eine Vermeidungsstrategie. Unter oder neben einem Sendemast, möchte ich nicht wohnen. Sein Geld loswerden kann man hier: https://www.memon.eu/schutz-elektrosmog-zuhause/ (meiner Meinung nach Wünschelruten-Niveau) Noch mal was zum Fürchten: https://www.andre-moser.ch/e-smog/laie/pnatel.htm Und dann doch etwas seriöser: https://de.wikipedia.org/wiki/Mikrowellen Im Übrigen dachten auch mal Radartechniker, dass sie einen super Job hätten. Dem war nun retrospektiv betrachtet definitiv nicht so. Mutierte Zombie-Kinder und diverse Krebskrankheiten haben das deutlich gemacht. https://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheitsschäden_durch_militärische_Radaranlagen Und bei der Schweinegrippeimpfung sind auch ein paar Impflinge in Morpheus Arme getrieben worden: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjGp-rrzaDwAhWzIMUKHf7wCKwQFjABegQIAxAD&url=https%3A%2F%2Fwww.aerzteblatt.de%2Fnachrichten%2F63356%2FGrippeimpfung-Wie-Pandemrix-eine-Narkolepsie-ausloest&usg=AOvVaw17-HR193hzJ_hQjZCzMyFo Merke: Hinterher ist man schlauer. Und was die Corona Maßnahmen mit Bundesnotbremse angeht, da kann man schon diskutieren. Mit den Grippewellen ist man ja auch ohne Maßnahmen klar gekommen und hat auf die Eigenverantwortlichkeit der Leute gesetzt. Jetzt werden dann halt viele ohne Job dastehen... Für mich ist es toll. Ich habe Honeoffice, bei gleichem Tagessatz und verdiene im Schnitt hundert Euro am Tag mehr. Je mehr Lockdown und je länger Corona, desto besser für mein Konto. Ich versuche irgendwie auf 2-3 Arbeits-Tage die Woche umzustellen aber da machen meine Kunden nicht mit 😞 Impfen habe ich mich aber lassen (als prioriserte Kontaktperson). Ist gut für´s Geschäft. frogger
  8. ... und wer nicht von der Rundfunkgebühr befreit ist, muss auch keine Geräte anmelden 🙂 frogger
  9. Ach ja, in Schleswig-Holstein kostet es 20 Euro und es gibt auch noch Mengenrabatt! 100 Waffen für 120 Euro. Bei den 50 Euro wäre zu prüfen, ob eine solche Kostenfestsetzung rechtswidrig ist, weil der Kostensatz in keinem Verhältnis zum Aufwand steht.
  10. Es müsste eine Landes-kostenverordnung geben, aus der sich die Gebühr ergibt. Anhang 1.26 AVerwGebO NRW Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) Nachtrag: 26.30 c = 50 Euro
  11. Heutztage ist in vielen Bundesländern ein freies Betreten der Wälder auch abseits der Wege (früher verboten) erlaubt. Ähnliches gilt auch für ein freies Betreten der Fläche. Bei uns dürfen sie sogar in den Spritzspuren der Felder laufen und auf abgeernteten Flächen auch querfeldein. Die Bauern sehen das naturgemäß komplett anders und bringen solche Typen auf´s Lebewohl. 😉 Ein Betretungsverbot gibt es da nur für ausgewiesene Naturschutzflächen. frogger
  12. Leader ist ist der Importeur für den deutschen Markt. Dein Büma kann anfragen, ob die das Teil gegen Festauftrag besorgen. Im Katalog ist es nicht. https://www.leader-trading.com/katalog/ frogger
  13. Überwiegend generell.
  14. Ja. Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührenverordnung – VerwGebVO) 476GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2013-2-58 25.1.72 Kontrolle der Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schuss-waffen, Munition oder verbotenen Schusswaffen nach § 36 Absatz 3 Satz 2 und 3 WaffG 50 bie 120 Euro Von der Erhebung der Gebühr kann im Einzelfall aus Gründen des öffentlichen Interesses ganz oderteilweise abgesehen werden. Tip: In weitläufigen Landkreisen finden weniger Kontrollen, als in den Städten statt. Das hat einfach mit der niedrigeren Kontrolldichte zu tun. https://s3.kleine-anfragen.de/ka-prod/mv/7/1537.pdf
  15. Moin! Nachdem, was ich so gehört habe, sind sie in Pinneberg etwas mies drauf. Neumünster war auch etwas kleinlich, aber wer sich auskannte und Durchsetzungsvermögen hatte, bekam letztlich, was er wollte. Plön gabs auch mal ne Zeit wo es häufiger Ärger für Sportschützen gab. Derzeit aber wohl OK. Es gab dort keine Schalldämpfer für Jäger, als es noch eine Ermessensentscheidung des Amtes war. Letztlich: Wer in der Lage ist, in Schleswig Holstein einen sauber formulierten Antrag mit allen Unterlagen abzugeben, wird dort bekommen, was ihm zusteht. Aus Pinneberg gibt es so einen Fall, wo von einem ?inzwischen verstorbenen? Mitarbeiter der Genehmigungsbehhörde Repetierer auf alte Gelbe WBK verkauft wurden. Irgendwann gab es dann ein Strafverfahren gegen den Sportschützen, welches aber eingestellt wurde. Die Behörde hat dann aber Unzuverlässigleit angenommen und die WBK´s widerrufen. Der Sportschütze hat geklagt und es kam zu einem Vergleich: Der Widerruf der WBK´s wurde rechtskräftig, aber die Behörde würde bei Neuantrag wieder WBK´s ausstellen. Hat sie dann auch unter Beachtung der Erwerbsstreckungsgebotes gemacht. Der Sportschütze kam sich etwas verarscht vor... Meine Meinung: Wer als Sportschütze mit alter gelber WBK Repetierer kauft, dem ist nicht zu helfen... Mus sman doch bemerken, dass da mehr als eine Pille reingeht. frogger
  16. Bei uns ist´s kostenlos...
  17. @Shadow: Dan frage doch bitte einmal nach der Rechtsgrundlage für den Gebührenbescheid. Danke.
  18. Das obige Schild wäre aber im Vergleich zu dem Schild im Video "harmlos". Hier wird nur auf den "Schutz" abgestellt, auf dem Schild im Video konkret Schüsse angedroht. Das macht schon einen Unterschied. Was zum Entzug der Waffenerlaubnisse der Frau geführt hat, wissen wir nicht. Auch ein solcher Bescheid muss begründet werden. Auch kennen wir die Widerrufsbescheide der Behörde nicht. Eigentlich läßt sich der Vorgang nur mit Aktenkenntnis vernünftig kommentieren. Im meiner Region wird auch sehr dünnhäutig auf Charlton Heston Zitate reagiert. Dazu sage ich nur: Selber schuld. Und Glück gehabt, dass die jungs vom SEK noch vergleichsweise freundlich waren... frogger
  19. Hmmh, soweit es die waffenrechtlichen genehmigungen betrifft ist die Sache tiotal einfach: Der Behörde werden nachträglich Tatsachen (gefälschte / falsche waffenrechtliche Befürwortungen) bekannt, die zur Verweigerung der Erlaubnis hätten führen müssen. Damit können die Erlaubnisse problemlos widerrufen werden. frogger
  20. Du kannst vor Deiner öffentlichen Äußerung Dir kostenpflichtigen Rat bei einem Rechtsanwalt holen. Aber Vorsicht: Wenn der Rechtsrat offensichtlich falsch ist, kannst Du dich trotzdem nicht auf einen Verbotsirrtum berufen. Was dann ggfs offensichtlich falsch ist, bestimmt das gericht. https://www.rechtslupe.de/strafrecht/der-rat-verbotsirrtum-3121083 frogger
  21. Newsflash: Es zeichnet sich eine "Lösung" ab. Da die Erlaubnisbehörde nichts "Wirkliches" in der Hand hat und auch sonst eigentlich immer pragmatische Lösungen favorisiert, könnte es zu folgendem Ergebnis kommen. 1. Mein Bekannter verzichtet für die Zukunft auf Zechtouren mit brauner Gesellschaft (Freunde im privaten Rahmen treffen ausgenommen). 2. Er gibt eine Ehrenerklärung ab. Vielleicht so in der Art, wie ein Ministerpräsident es einmal getan hat. Erinnert mich immer wieder an Didi und Helga´s Wannen-Liedchen... 3. Es gibt einen Gebührenbescheid im maßvollen Rahmen "Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit". Mal schauen...
  22. Nun, als Jäger ein -vermeidbares- Beleidigungsdelikt zu begehen, ist dumm. Selbst wenn er der Meinung ist, dass er sachlich richtig liegt. In unserer Rechtsordnung ist die Herabwürdigungen eines Menschen unzulässig. Und das finde ich auch gut so. Er kann ja über die Politik und die Ansichten von Frau Roth im Rahmen der Rechtsordnung herziehen. Da ist der Spielraum größer. Im Detail muss man sich aber mit der Rechtsordnung schon sehr gut auskennen, um die Grenze zur Strafbarkeit nicht zu überschreiten. Deswegen mein Rat: Um zusätzliche Baustellen zu vermeiden, sollte man die Grenzen des Meinungsrechtlich Zulässigenen nicht ausschöpfen. frogger
  23. Ach ja, als Jäger ist es in D kein rechtliches Problem gegen angreifende Sauen und Gorillas zu trainieren. Ist zwar kein DJV Standardprogramm, aber wenn der Stand das hergibt... Das ist zwar beileibe kein kampfmässiges Schiessen, aber die Grundfertigkeiten kann man schon mal üben.
  24. Die beste Lösung ist es immer einen Feuerkampf zu vermeiden - wenn es möglich ist Aber eine der Grundregeln des Feuerkampfes ist, dass derjenige, der zuerst und aggressiv den Feuerkampf eröffnet, die besseren Karten hat. Inwieweit das dann vor Gericht in einem Notwehrfall bestand hat, steht auf einem anderen Blatt. Der Grat ist schmal: Rentner in Sittensen erschiesst Räuber hinterrücks auf der Flucht - Totschlag in minderschwerren Fall, Bewährungsstrafe. Aber nur weil er gequatscht hat. Sonst wäre er unbehelligt geblieben. Der Räuber hatte noch die Beute, der Rentner hat eingeräumt davon nichts gewusst zu haben. Rentner erschiest Einbrecher im Haus im Dunkeln - Ermittlungsverfahren wegen unzulässiger Waffenaufbewahrung eingestellt. Auswirkungen auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ungewiss. Bei Unbehagen vielleicht auch etwas in passive Sicherheit des Hauses investieren... Und Combat Kurse im Ausland sind kein Problem, soweit dort legal. Jäger können mit behördlicher Genehmigung an Verteidigungsschiessen in D teilnehmen. frogger
  25. Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Damit habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht, weil diese Anwälte die Spezialitäten des Verwaltungsrechts gut drauf haben. Waffenfachkunde ist da weniger wichtig. Die hat der Mandant (wenn er sie denn hat). frogger
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