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Sending rifle magazine from Germany to another European country
frosch antwortete auf Countdowns's Thema in Allgemein
Hello Countdowns, In fact there are different laws which are involved: 1. Import to Norway : Law of Norway - You say that there are no restrictions for you 2. Export from Germany to Norway: Verordnung (EG) Nr. 258/2012 (Feuerwaffen-Verordnung) enthält EU-weit geltende einheitliche Regelungen zurAusfuhr bestimmter Feuerwaffen. As Norway also did implement this European Union edict to local law, there is no problem and you do not need a German export license for a magazine. 3. ITAR Regulations -USA: These regulations do affect all US made weapons and gun parts which are exported from the US and even effect such weapons and gun parts which originated from the US and were exported with an ITAR license and will now be sent to another non-US country. For example US Export with ITAR approval-> DE another ITAR approval is needed-> NO This ITAR US law is not valid in other countries in the world but if Uncle Sam can grab you, you will be punished by fines and incarceration. There is no German Dealer who will spent so much money and time to get an ITAR approval for exporting a fucking small magazine.... Best regards, frogger https://en.wikipedia.org/wiki/International_Traffic_in_Arms_Regulations -
Das gilt nicht für die Amis. frogger
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Hmmh, bei den Amis kommen die Schrotflinten, was lethale Wirkung anbelangt, nicht besonders gut weg...
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Hmmh, wenn das wie ein Neuantrag geprüft wird, da kannste nix machen. Alles bis 3 Monate ist im grünen Bereich... Ansonsten: Telefon. frogger
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Mal zum Serienfeuer-Verhalten der MP5 wenn ich damit schieße: Bis 25 Meter habe ich kein Problem bei einer 3-5 Schuss Salve alle Treffer auf der Mannscheibe zu halten. Im Nahkampf bis 15 Meter geht das auch mit einem ganzen Magazin. Da würde noch mehr gehen, wenn Training dazu kommen würde. Bei Entfernungen ab 100 Meter bevorzuge ich halbautomatisches Feuer, egal welches Kaliber. Vollauto=Spass aber Munitionsverschwendung Letztenendes reicht mir auf der Jagd auch auf bewegtes Wild (OK, da wird auch nicht zurück geschossen) ein schnöder Repetierer, um den Kühlschrank zu füllen. Im Gefecht ist es etwas einfacher, weil die Zielfläche (deckungsfrei) deutlich größer ist. Bei dem von mir geschossenen Wild erwartet mein Jagdherr ausschliesslich küchentaugliche Schüsse. Aber wenn man so sich die einschlägigen Videos anschaut: Viel Stress und wirkungsloses Geballere... frogger
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Soso, jetzt sind wir über ein halbautomatisches MP5 Griffstück auf einen Combat Air Strike gekommen.... ;-) frogger
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Moin! Gestern hat mir ein Polizist einen "Serienfeuer-Stellschlüssel" gezeigt. Angeblich seien die Griffstücke der MP5 getauscht worden und standardmäßig auf halbautomatisch gestellt. Nur mit dem Schlüssel könne man das Griffstück so einstellen, dass sich der Feuerwahlhebel auf "Serienfeuer" einstellen lässt? Da der Kollege auch mal gerne flunkert und das auch sehr gut kann, interessiert mich einmal: Stimmt es, dass einige Länderpolizeien diese -ich nenne sie mal Griffstücke für Dummies- einsetzt? Bisher kannte ich die Polizei Griffstücke nur so, dass sich der Feuerwahlhebel auf "Einzelfeuer" stellen läßt und für "Vollauto" musste man mit dem Zeigefinger auf die verlängerte Achse des Feuerwahlhebels eindrücken, um dann gleichzeitig mit dem Daumen den Hebel auf "Serienfeuer" zu stellen. So war es zumindest wenn wir beim Bund auch mal zusammen mit Polizei/Justizeinheiten geschossen haben. Der Stellschlüssel ist ein Blechprägeteil dessen Klinge so ähnlich wie hier unten ausgebildet ist: Gruß, frogger
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Meine Meinung, der Durchsuchungsbeschluss wird wahrscheinlich rechtswidrig sein. Denn von der Sache her muss der Richter abwägen: Ist es eine Spielzeugwaffe / eine Signal-Gaswaffe / eine scharfe Waffe und abwägen ob eine Durchsuchung da noch verhältnismäßig ist. Da die meisten Ermittlungsrichter keine 15 Minuten mit der Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses und der Begründung verschwenden, gibt es hier oft Mängel. Allerdings kannste dann klagen, bis Du schwarz wirst - Es kommt nichht viel dabei raus. Wenn die Durchsuchung ergebnislos verlief, erhält man seine nachweisbaren Schäden (kaputte Tür/Schloss) per StrEG ersetzt. Klagt man gegen den Durchsuchungsbeschluss selbst, um seine Rechtswidrigkeit feststellen zu lassen, wird im Fall des Obsiegens eben festgestellt, dass er rechtswidrig ist. Das war´s und man kann den Flur damit tapezieren. Für den Polizisten/Staatsanwalt/Ermittlungsrichter hat das keine Konsequenzen. Lohnt sich finanziell also eher nicht dagegen zu klagen... Für das mulmige Gefühl, dass sie einem die Hütte auf links gedreht haben, gibt es nichts. Anders sieht es aus, wenn es einen Fund gegeben hat. Dort kann -muss aber nicht- ein rechtswidriger Durchsuchungsbeschluss zu Beweisverwertungsverboten führen. Insgesamt eine komplizierte und oft für den Betroffenen enttäuschende Materie. Die am besten begründeten Durchsuchungsbeschlüsse kommen im übrigen von den Ermittlungsrichtern des BGH: Die wissen einfach wie es richtig geht ;-) Etwas ändern würde sich hier nur dann, wenn den Richtern das Richterprivileg genommen würde und sie auch wie zB Ärzte für ihre Entscheidungen zivil- und strafrechtlich bei fahrlässigen Fehlern haften. Das würde etwas Schwung in die Bude bringen und die Anzahl rechtswidriger Beschlüsse deutlich mindern. In vielen Bereichen ist es ja eine Farce, was da abläuft und kann mir das Richterprivileg nur dadurch erklären, dass zu viele Juristen im Bundestag sitzen... frogger
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Das ist gelinde gesagt grober Unsinn. Wo bitte steht im Jagdschein vermerkt wo Du den Vorbereitungskurs und die Prüfung abgelegt hast? An den Jagden, an denen ich teilgenommen habe, hat das niemals irgendwer hinterfragt. Und bei den Jagdherren in meinem Dunstkreis interessiert sich auch niemand dafür. frogger
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Moin! Nach geltendem Recht dürfte aktuell die Masse der "No-Knock Raids" im Geltungsbereich der StPO schlicht rechtswidrig sein. Die klassische Hausdurchsuchungsanordnung ist eine "offene" Maßnahme und daher zwingend durch "Klingeln/Klopfen" an der Haustür anzukündigen. Erst wenn die Tür nicht geöffnet wird, darf sie aufgebrochen werden. Im Drogenbereich kann der Zeitraum des Wartens wegen der Gefahr der Vernichtung von Drogen-Kleinmengen kurz gehalten bleiben. Der prophylaktische Einsatz von Blendgranaten -auch und insbesondere gegen Unbeteiligte- ist ebenso rechtswidrig und als Körperverletzung (Knalltrauma) zu werten. Meiner Meinung nach gibt es auch ohne echte Notwehr keinen Rechtfertigungsgrund. Die meisten Hausdurchsuchungsanordnungen enthalten keine Weisung des Richters, die einzelne Vorschriften, wie die Ankündigung der Durchsuchungsmaßnahme durch Klopfen/Klingeln, aufheben. En Detail mit Vergleich der Situation BRD/USA kann man das hier lesen: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/12-10/index.php?sz=7 Gruß, frogger
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Hmmh, das ist eine Frage der Ausrichtung. Jagdwaffen wird es immer geben. Und wenn wir ausschließlich bei Einzellader-Langwaffen ankommen werden... In meinem Dunstkreis hat sich vor 6 Jahren einer selbständig gemacht mir der Ausrichtung "Sportschützen" im Hamburger Speckgürtel und er ist jetzt gut im Geschäft. frogger
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Moin! Bei diesem Berufswunsch ist zu bedenken, dass sich finanziell die Arbeit als Büchsenmacher Geselle in abhängiger Beschäftigung nicht lohnt. Die Löhne sind relativ gering. Hier im Norden kenne ich einige Altgesellen die so im Bereich 1800 Euro bis 2300 Euro verdienen. Das Gros verdient so um die 2000. Ein Industriearbeiter Metall verdient deutlich besser. Wenn das Berufsziel der Meister mit eigener Werkstatt ist, kann sich das Blatt wenden und man sein Auskommen finden. Saure Gurkenzeit so ca 3-4 Jahre bis sich gründlich herumspricht, dass die Werkstatt OK. Ist. Gruß, frogger
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Leider gibt es für meinen WBK Stapel keine passende Hülle, weil er einfach zu dick ist, für alles, was da so am Markt ist. Lösung: Ich nehme tatsächlich diese DIN A4 Plastikhüllen und umschlage mehrfach meine WBK´s damit. Fixiert wird das ganze mit TESA Paket-Klebeband. Dabei achte ich darauf, dass auch gleich Platz für ein paar neue WBK´s bleibt. Allerdings geht es mit der Zeit meinem WBK Stapel genau so, wie meinem Bierbauch auch... frogger
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darf ich leere Hülsen 7,5x55 nach Österreich versenden
frosch antwortete auf maverick2345's Thema in Waffenrecht
Moin! Keine Ahnung, warum sich auf eine sachliche Frage, hier einige meinen, blödelnde Antworten geben zu müssen: 1. Ausfuhrrechtliche Regelungen sind durchaus Komplex und für einen Laien nicht klar verständlich 2. Können waffenrechtliche Regelungen im Ziel-Land durchaus abweichend zu den deutschen sein. Aber zu Österreich: 1. Hülsen sind auch in Österreich frei 2. Benötigst Du für Österreich keine Ausfuhrgenehmigung für leere Hülsen. Frogger -
Für den Betroffenen selber ist es das Einfachste, wenn er Einsicht in seine Akte vor Ort in den behördenräumen nimmt. Dies sollte in der Regel kostenlos möglich sein.
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Zurück zur Ausgangsfrage: Ja, man kann auf Antrag Einsicht in der Behörde in seine Waffenakte nehmen. Man kann sich auch Kopien anfertigen lassen. Einzig die unbeschränkte Zentralregisterauskunft darf nicht kopiert werden. Mein Anwalt hat sich sogar die ganze Akte schicken lassen. War problemlos. Gruß, frogger
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Juwelier bekommt nach 20 Jahren keinen Waffenschein mehr zum Selbstschutz
frosch antwortete auf Thema in Waffenrecht
"Juwelier soll Sicherheitsdienst beauftragen" Das ist aber auch u.U. Schwachsinn weil selbst Sicherheitsdiensten der Waffenschein häufig nur noch mit Auflagen erteilt wird, dass Waffen nur für Aufträge geführt werden dürfen, für die eine Polizeibehörde festgestellt hat, dass ein erhöhtes Bedrohungspotential vorliegt und damit ein Bedürfnis für das Führen. Wenn das aber vorliegt, hätte eigentlich schon der Juwelier ein nachgewiesnes Bedürfnis für einen Waffenschein. Damit bekommen etliche Sicherheitsdienste ein Henne-Ei Problem: Ohne WBK+WS keine Aufträge - ohne Aufträge keine WBK+WS Blöde Sache das... frogger- 79 Antworten
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Moin! Meine Lösungen: Fall 1 Mit Wegfall des Jagdscheines - Gibt es für die beiden jagdlichen Kurzwaffen kein Bedürfnis mehr. Die Behörde kann also die Erlaubnisse für diese beiden Waffen widerrufen, weil nachträglich Tatsachen bekannt werden, die zur Versagung der Erlaubnis führen können. Der Schütze kann aber natürlich Bedüfnisnachweise seiner schiesssportlichen Vereinigung beibringen, dass er die Waffen für die Ausübung des Schiessportes benötigt. Dann hätte er für die Waffen ein neues Bedürfnis. Oder einfach Jagdschein lösen, wenn es ernst wird... Der nächste Fall ist einfach analog zu lösen. Fakt ist, dass die Behörde nach Verbandsaustritt die Bedürfnisse prüfen kann. Dass diese für die DSB Waffen fortbestehen, müsste dann im einzelnen dargelegt werden. Viel Spass und Erfolg bei den 5 DSB Waffen ;-) Also bei mir auf´m Amt sind sie freundlich und nett. Aber keinesfalls doof. frogger
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https://www.stuttgart.ihk24.de/Bildung-Schulung-Pruefung/pruefungen/Handel/Fachkundepruefung_Waffenhandel/679002 Für die Berloque abzulegenden Prüfungsteile: 1.3 Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1, Nr. 2.6 bis 2.8 des Waffengesetzes 2.3 Munition zum Verschießen aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (1.3) Eine noch weitergehende Eingrenzung ist nicht möglich Gruß, frogger
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Moin! Die Berloque Pistölchen gehören zu den Schreckschuss/Signal- und Reizgaswaffen. Man kann sich darüber streiten, ob das Sinn macht aber sie werden halt mit PTB Zulassung als Schreckschuss/Signal- Waffe in den Umlauf gebracht. Damit ist für den gewerblichen Verkauf eine Waffenhandelslizenz erforderlich. -Waffenhandelsgenehmigung beim zuständigen Amt beantragen -Das Amt meldet einen bei der IHK zur Prüfung an -IHK Waffenhandelsprüfung beschränkt auf Schreckschuss/Signal- und Reizgaswaffen ablegen -Mit Erhalt der Genehmigung kann dann der Handel losgehen. Gruß, frogger
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Weil Du die Auflage nicht verstehst....
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Der MES hat gegenüber der in der WBK eingetragenen Munitionserwerbsberechtigung einen gravierenden Nachteil: Er ist kraft Gesetzes auf maximal 6 Jahre Gültigkeit beschränkt (Besitz unbefristet). Ausnahmen nur für Sammler / Sachverständige für Munition aller Art. frogger
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Rechtlich nicht mehr ganz aktuell aber sinngemäß immer noch passend: https://www.kreis-ploen.de/media/custom/2158_621_1.PDF?1364380833
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Niemand muss heute mehr dringend auf´s Klo laufen: http://bit.ly/2usaPBX Einfach Säfte fließen lassen, wo sie wollen! frogger Alternative: Vorher mit der Standaufsicht absprechen, daß man die entladene Waffe auch mal zügig ablegen und sich entfernen muss. Wähend der Abwesenheit kann die Aufsicht dann die Waffe im Blick behalten. So wird es bei uns für große dünnflüssige Geschäfte gehandhabt. Kann ja mal passieren. Geht mir im Revier 2-3 Mal im Jahr so, dass ich blank ziehe und ein Madenbiotop schnellstmöglich am nächsten Baum hinterlasse...
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mehrere Verfahren eingestellt - Trotzdem keine WBK?
frosch antwortete auf dr.ing84's Thema in Waffenrecht
Bisher noch nicht erwähnt: Bei der Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit hat die Behörde auch einen Beurteilungsspielraub und während die eine Behörde da streng agiert, geht der Antrag bei der anderen Behörde einfach so durch. -> Mal nachfragen, wie denn so die Genehmigungspraxis Deiner Behörde aussieht... Aber nachdem die genanten Vorfalle alle mindestsens9 Jahre alt sind, würde ich mich wundern, wenn es Probleme gibt. frogger- 162 Antworten
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