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frosch

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Alle Inhalte von frosch

  1. Es müsste eine Landes-kostenverordnung geben, aus der sich die Gebühr ergibt. Anhang 1.26 AVerwGebO NRW Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) Nachtrag: 26.30 c = 50 Euro
  2. Heutztage ist in vielen Bundesländern ein freies Betreten der Wälder auch abseits der Wege (früher verboten) erlaubt. Ähnliches gilt auch für ein freies Betreten der Fläche. Bei uns dürfen sie sogar in den Spritzspuren der Felder laufen und auf abgeernteten Flächen auch querfeldein. Die Bauern sehen das naturgemäß komplett anders und bringen solche Typen auf´s Lebewohl. 😉 Ein Betretungsverbot gibt es da nur für ausgewiesene Naturschutzflächen. frogger
  3. Leader ist ist der Importeur für den deutschen Markt. Dein Büma kann anfragen, ob die das Teil gegen Festauftrag besorgen. Im Katalog ist es nicht. https://www.leader-trading.com/katalog/ frogger
  4. Überwiegend generell.
  5. Ja. Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührenverordnung – VerwGebVO) 476GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2013-2-58 25.1.72 Kontrolle der Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schuss-waffen, Munition oder verbotenen Schusswaffen nach § 36 Absatz 3 Satz 2 und 3 WaffG 50 bie 120 Euro Von der Erhebung der Gebühr kann im Einzelfall aus Gründen des öffentlichen Interesses ganz oderteilweise abgesehen werden. Tip: In weitläufigen Landkreisen finden weniger Kontrollen, als in den Städten statt. Das hat einfach mit der niedrigeren Kontrolldichte zu tun. https://s3.kleine-anfragen.de/ka-prod/mv/7/1537.pdf
  6. Moin! Nachdem, was ich so gehört habe, sind sie in Pinneberg etwas mies drauf. Neumünster war auch etwas kleinlich, aber wer sich auskannte und Durchsetzungsvermögen hatte, bekam letztlich, was er wollte. Plön gabs auch mal ne Zeit wo es häufiger Ärger für Sportschützen gab. Derzeit aber wohl OK. Es gab dort keine Schalldämpfer für Jäger, als es noch eine Ermessensentscheidung des Amtes war. Letztlich: Wer in der Lage ist, in Schleswig Holstein einen sauber formulierten Antrag mit allen Unterlagen abzugeben, wird dort bekommen, was ihm zusteht. Aus Pinneberg gibt es so einen Fall, wo von einem ?inzwischen verstorbenen? Mitarbeiter der Genehmigungsbehhörde Repetierer auf alte Gelbe WBK verkauft wurden. Irgendwann gab es dann ein Strafverfahren gegen den Sportschützen, welches aber eingestellt wurde. Die Behörde hat dann aber Unzuverlässigleit angenommen und die WBK´s widerrufen. Der Sportschütze hat geklagt und es kam zu einem Vergleich: Der Widerruf der WBK´s wurde rechtskräftig, aber die Behörde würde bei Neuantrag wieder WBK´s ausstellen. Hat sie dann auch unter Beachtung der Erwerbsstreckungsgebotes gemacht. Der Sportschütze kam sich etwas verarscht vor... Meine Meinung: Wer als Sportschütze mit alter gelber WBK Repetierer kauft, dem ist nicht zu helfen... Mus sman doch bemerken, dass da mehr als eine Pille reingeht. frogger
  7. Bei uns ist´s kostenlos...
  8. @Shadow: Dan frage doch bitte einmal nach der Rechtsgrundlage für den Gebührenbescheid. Danke.
  9. Das obige Schild wäre aber im Vergleich zu dem Schild im Video "harmlos". Hier wird nur auf den "Schutz" abgestellt, auf dem Schild im Video konkret Schüsse angedroht. Das macht schon einen Unterschied. Was zum Entzug der Waffenerlaubnisse der Frau geführt hat, wissen wir nicht. Auch ein solcher Bescheid muss begründet werden. Auch kennen wir die Widerrufsbescheide der Behörde nicht. Eigentlich läßt sich der Vorgang nur mit Aktenkenntnis vernünftig kommentieren. Im meiner Region wird auch sehr dünnhäutig auf Charlton Heston Zitate reagiert. Dazu sage ich nur: Selber schuld. Und Glück gehabt, dass die jungs vom SEK noch vergleichsweise freundlich waren... frogger
  10. Hmmh, soweit es die waffenrechtlichen genehmigungen betrifft ist die Sache tiotal einfach: Der Behörde werden nachträglich Tatsachen (gefälschte / falsche waffenrechtliche Befürwortungen) bekannt, die zur Verweigerung der Erlaubnis hätten führen müssen. Damit können die Erlaubnisse problemlos widerrufen werden. frogger
  11. Du kannst vor Deiner öffentlichen Äußerung Dir kostenpflichtigen Rat bei einem Rechtsanwalt holen. Aber Vorsicht: Wenn der Rechtsrat offensichtlich falsch ist, kannst Du dich trotzdem nicht auf einen Verbotsirrtum berufen. Was dann ggfs offensichtlich falsch ist, bestimmt das gericht. https://www.rechtslupe.de/strafrecht/der-rat-verbotsirrtum-3121083 frogger
  12. Newsflash: Es zeichnet sich eine "Lösung" ab. Da die Erlaubnisbehörde nichts "Wirkliches" in der Hand hat und auch sonst eigentlich immer pragmatische Lösungen favorisiert, könnte es zu folgendem Ergebnis kommen. 1. Mein Bekannter verzichtet für die Zukunft auf Zechtouren mit brauner Gesellschaft (Freunde im privaten Rahmen treffen ausgenommen). 2. Er gibt eine Ehrenerklärung ab. Vielleicht so in der Art, wie ein Ministerpräsident es einmal getan hat. Erinnert mich immer wieder an Didi und Helga´s Wannen-Liedchen... 3. Es gibt einen Gebührenbescheid im maßvollen Rahmen "Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit". Mal schauen...
  13. Nun, als Jäger ein -vermeidbares- Beleidigungsdelikt zu begehen, ist dumm. Selbst wenn er der Meinung ist, dass er sachlich richtig liegt. In unserer Rechtsordnung ist die Herabwürdigungen eines Menschen unzulässig. Und das finde ich auch gut so. Er kann ja über die Politik und die Ansichten von Frau Roth im Rahmen der Rechtsordnung herziehen. Da ist der Spielraum größer. Im Detail muss man sich aber mit der Rechtsordnung schon sehr gut auskennen, um die Grenze zur Strafbarkeit nicht zu überschreiten. Deswegen mein Rat: Um zusätzliche Baustellen zu vermeiden, sollte man die Grenzen des Meinungsrechtlich Zulässigenen nicht ausschöpfen. frogger
  14. Ach ja, als Jäger ist es in D kein rechtliches Problem gegen angreifende Sauen und Gorillas zu trainieren. Ist zwar kein DJV Standardprogramm, aber wenn der Stand das hergibt... Das ist zwar beileibe kein kampfmässiges Schiessen, aber die Grundfertigkeiten kann man schon mal üben.
  15. Die beste Lösung ist es immer einen Feuerkampf zu vermeiden - wenn es möglich ist Aber eine der Grundregeln des Feuerkampfes ist, dass derjenige, der zuerst und aggressiv den Feuerkampf eröffnet, die besseren Karten hat. Inwieweit das dann vor Gericht in einem Notwehrfall bestand hat, steht auf einem anderen Blatt. Der Grat ist schmal: Rentner in Sittensen erschiesst Räuber hinterrücks auf der Flucht - Totschlag in minderschwerren Fall, Bewährungsstrafe. Aber nur weil er gequatscht hat. Sonst wäre er unbehelligt geblieben. Der Räuber hatte noch die Beute, der Rentner hat eingeräumt davon nichts gewusst zu haben. Rentner erschiest Einbrecher im Haus im Dunkeln - Ermittlungsverfahren wegen unzulässiger Waffenaufbewahrung eingestellt. Auswirkungen auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ungewiss. Bei Unbehagen vielleicht auch etwas in passive Sicherheit des Hauses investieren... Und Combat Kurse im Ausland sind kein Problem, soweit dort legal. Jäger können mit behördlicher Genehmigung an Verteidigungsschiessen in D teilnehmen. frogger
  16. Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Damit habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht, weil diese Anwälte die Spezialitäten des Verwaltungsrechts gut drauf haben. Waffenfachkunde ist da weniger wichtig. Die hat der Mandant (wenn er sie denn hat). frogger
  17. Zwischenstand: Nachdem ich noch einmal die lebenslangen Folgen (Eintrag in das Bundeszentralregister) eines Widerrufes der waffenrechtlichen Genehmigungen skizziert habe, hat er jetzt doch auch schon für das Anhörungsverfahren einen Rechtsanwalt beauftragt, obwohl man auf diesen Kosten immer sitzen bleibt. Jetzt wird erst einmal Akteneinsicht genommen und dann den Fragen der Behörde schriftlich geantwortet. Es gibt wohl auch noch die Möglichkeit, dass bei einem Widerruf ‚geheime Informationen‘ verwendet werden können, die dem Betroffenen nicht offenbart werden. Dazu kann es dann im gerichtlichen Verfahren einen ‚in Camera‘ Prozess geben. Eine Art moderner Inquisitionsprozess. https://de.wikipedia.org/wiki/In-Camera-Verfahren Hierzu wird insbesondere zum Schutz der Informationsquellen der Geheimdienste Gebrauch gemacht. Dadurch erschwert sich aber die Erwiderung auf behauptete Sachverhalte. frogger
  18. Das Zelebrieren von Kneipen Touren gehört nicht zu meinem Repertoire. Schon gar nicht mit braunen Lümmeln. Bei dem Umfang meiner waffenrechtlichen und sprengstoffrechtlichen Genehmigungen, weiß ich, wovon ich mich fernhalten sollte. Sonst wird es halt schnell teuer und traurig... frogger
  19. Moin! Einer meiner Bekannten hat leider keine Waffenrechtsschutz-Versicherung (Deren Abschluss ich ihm jetzt noch einmal dringend empfohlen habe, obwohl ggfs für diesen Fall Vorvertraglichkeit gelten kann). Er hat nicht zuviel Kohle. Es stehen eine handvoll Waffen zur Disposition. Ausgangslage: Er ist Sportschütze mit blütenreinem unbeschränktem Führungszeugnis. Allerdings hat er Partyfreunde, die -sagen wir mal- recht gesinnt sind. Also braun bis über beide Ohren. Offizielle Parteiveranstaltungen, Demos oder Konzerte hat er nicht besucht. Wohl aber einige Kneipentouren mitgemacht, bei denen andere auch politisch wurden. Alte Musik ist mutmaßlich auch mal im Hintergrund gelaufen. Es hat jetzt wohl einen Verfassungsschutz-Hinweis an die Behörde gegeben. Und die lädt zur Anhörung. Mein kostengünstiger Rat war jetzt, einen Anwalt nur mit der Akteneinsicht zu beauftragen und vor der Akteneinsicht sich auch nicht zu äußern. Es gab ja schon Urteile, die eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit angenommen haben, weil mehrfach (2x) Konzerte besucht wurden. Was würdet Ihr dem Aspiranten im Anhörungsverfahren noch raten? Gruß, frogger
  20. @MT80 Nichtleitendes Werkstück mit Graphitsprybehandeln und dann mit dem gewünschten Metall elektrisch galvanisieren. Kupfer+Schwarz-Nickel - kein Problem
  21. frosch

    Abmahnung Mantis

    Grundsätzlich ist der Markeninhaber in der Zwickmühle: Läßt er eine Verwässerung der Marke zu und verteidigt sie nicht aktiv, muss er sich nicht wundern, wenn er die Rechte dann späte rnicht mehr durchsetzen kann. Kritikpunkt sind dann von meiner Seite höchstens die astronomischen Streitwerte, wenn es dann gegen kleine verletzer geht. Mit leuchtet nicht ein, dass ein kleiner Anbieter mit 100000 Jahresumsatz sich dann plötzlich mit einem Streitwert von 250000 konfrontiert sieht. Das sind Auswüchse. Und ja, bevor ich ein Produkt benamse, schadet ein Blick in das Markenregister nicht. frogger
  22. Moin! Das Wesentliche wurde gesagt: "Tatsachen" die im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens, welches nach 153 StGB eingestellt wurde, können bei der Beurteilung einer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit herangezogen werden. Das Problem dabei ist, dass der Betroffene de jure imme rnoch als "unschuldig" anzusehen ist und die im Ermittlungsverfahren festgestellten Sachverhalte nicht unbedingt zutreffend sein müssen. Insofern ist für den Betroffenen eine anwaltliche Vertretung unverzichtbar, damit auch die Gegenansicht zur Akte kommt. Beispiel: Bei einer Hausdurchsuchung bei einem Ehepaar wird ein verbotenes Messer gefunden. Der Staatsanwalt ordnet das Messer dem Ehemann zu und ermittelt. Weil es eh nur ein olles Butterfly war, dessen Meldung als Altbesitz versäumt wurde, stellt er das Verfahren ein. Die Waffenrechtliche Genehmigungsbehörde will jetzt dieses Ermittlungsverfahren zur Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit heranziehen. Für den Fall dass der Betroffene den Besitz eingeräumt hat, ist das ohne Probleme möglich. Hat er die Klappe gehalten, wird es schwer.. frogger
  23. Notwehr mit Schusswaffen läuft so: Im Kampfschießen untrainierter Schütze wird angegriffen oder hält sich für angegriffen und entscheidet in Sekundenbruchteilen, wie zu handeln ist. Im Anschluss sezieren Juristen in zT jahrelangen Verfahren ob rechtmäßige Notwehr vorliegt oder eben nicht. Das führt dann zu den unterschiedlichsten Ergebnissen: Totschlag: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/sittensen-rentner-nach-toedlichen-schuessen-auf-einbrecher-verurteilt-a-999523.html (Hätte er nur seinen Mund gehalten, wäre es Notwehr gewesen - wegen dem geraubten Portemonaie, aber davon wusste er ja nichts) Ob Putativnotwehr oder echte Notwehr wollte das Gericht nicht entscheiden: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-spricht-hells-angel-frei-toedlicher-irrtum-ohne-strafe/ Rechtlich einwandfreies , doppeltes Waidmannsheil: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=newssearch&cd=&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjQxqqF3afuAhVLPuwKHb6sA4YQxfQBCFswBQ&url=https%3A%2F%2Fwww.bild.de%2Fregional%2Fhannover%2Fhannover-aktuell%2Fbernd-h-72-erschoss-zwei-raeuber-keine-anklage-gegen-juwelier-74524298.bild.html&usg=AOvVaw25BfF6cwAbxyQRsRQR_8yp Egal, wie es final ausgeht: Bei einem Schusswaffeneinsatz ist immer mit 1500-2500 Euro Rechtsanwaltskosten für das Ermittlungsverfahren zu rechnen. Diese Kosten bekommt man nie erstattet. Bei einem rechtswidrigen Schusswaffeneinsatz ist mit Strafe, Schmerzensgeld und neuerdings auch mit Schmerzensgeld für Angehörige zu rechnen, wobei jeder Angehörige seinen eigenen Anspruch hat. Bei 25000€ pro nahen Angehörigen kommen da stattliche Summen zusammen. Wenn es geht, sollte nach Möglichkeit ein Schusswaffeneinsatz vermieden werden. Spart jede Menge Ärger. Gruß, frogger
  24. Wenn es nach mir geht, können die Amis Ihren Kram behalten. Je heftiger Itar, desto besser für unsere heimischen Produzenten... Qualitäts-Siegel: 100% ITAR free frogger
  25. Seine ID kann er ja erfragen... Wenn ich verkaufe, dan zu meinen Spielregeln. Er muss ja nicht kaufen, wenn es ihm nicht passt.
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