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frosch

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Alle Inhalte von frosch

  1. Moin! Meine Strategie ist, mit dem Verkäufer zu telefonieren und mal mit Goole Maps die Adresse zu verifizieren. Allgemein auch mal eine Google Suche zu machen. Bevor ich das Geld überweise... Auf Auktionen von Privat mit Herstellerbildern biete ich garnicht mehr. Und bei null Bewertuingen auch nicht. Habe allerdings einmal auch schon bei aller Vorsicht 800 Euro versenkt. War ein Typ, der das Konto seiner polnischen Freundin missbraucht hatte (anders als früher wird der Namen auf der Überweisung überhaupt nicht mehr geprüft). Das Verfahren wurde eingestellt, weil der Typ genug anderes auf dem Kerbholz hatte. Der hat´s so gut gemacht, dass keine Alarmglocke bei mir anging. Gute Bewertungen, schlüssige Auktionstexte, schnelle Antworten; richtig gut der Kerl. Ich tröste mich damit, wieviel Kohle ich insgesamt durch das Internet schon gespart habe und dann passt´s scho... frogger
  2. Hmhh... Brownells 200 ml Spraydose.... Specshop 200 ml Spraydose... Die Bilder von der Dose schauen auch gleich aus. Mir erschliesst sich der Unterschied weder auf den ersten , noch auf den zweiten Blick. Der reguläre Preis im Specshop beträgt 8,25, der aktuelle Preis ist ein Sonderangebot. frogger
  3. Naja, ist ein bisschen wie "Schusswaffen aller Art einschließlich der dafür bestimmten Schalldämpfer" in der WBK (rot) ... Wo kein Kläger, da kein Richter.... Seit dem WaffG 2004 ist das ja auch nicht mehr so relevant, weil man Waffen ja auch ausleihen kann. Anschließender Erwerb mit Genehmigung on the fly... frogger
  4. Erworben werden, darf genau das, was in dem Voreintrag der WBK drin steht. 38 Special ist nicht 357 Magnum. Meine Behörde trägt auf besonderen Wunsch hin auch Waffen ohne Kaliberangabe ein. ZB Pistole für einen Jäger, der sich Kaliber-seitig noch entscheiden möchte.... Der Jäger hat ja eh die Wahl frei. Aber einen Revolver darf er sich damit auch nicht holen... frogger
  5. Brownells ist zu teuer: https://www.brownells-deutschland.de/Reinigungsschaum-Spray-200ml-1-Stueck-GENERAL-NANO-PROTECTION-BRD812002 14,90 https://www.specshop.pl/product-ger-23399-General-Nano-Protection-Super-Nano-Detergent-Bore-Cleaning-Foam-Spray-200-ml.html 7,43 Kostenlose Lieferung ab 74,75 Gruß, frogger
  6. Ich habe es mir noch einmal ganz genau angeschaut und bin bei dem ganzen Wirrwarr nunmehr zu dem Schluß gekommen, dass ich meine Aussage zurückziehe und staunender Weise Tony zustimme. Redaktioneller Fehler oder Absicht? Aber logische Fehler hatten wir auch schon im alten Waffengesetz: Halbautomatische Langwaffen waren für Sportschützen wesentlich einfacher zu erwerben als Repetiergewehre. frogger
  7. @Tony: ich weiß nicht, was du da siehst, aber 1.2.4.3 bis 1.2.4.5 ist für mich eine Untermenge von Nr. 1.2.2 bis 1.2.5 ...
  8. Ab 1.9.2020 ergibt sich die Strafbarkeit des Umgangs mit verbotenen Magazinen aus § WaffG (ausgenommen Sonderregelungen nach §58 Übergangsregelungen) Relevante Gegenstände: NachAnlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 oder1.2.4.4 verbotenes Magazin oder ein nachNummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse Strafvorschrift: §52 WaffG Abs. 3 Satz 1 (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5, Hinweis: In "Gesetze im Internet" scheinen mir die Anlagen noch nicht aktualisiert zu sein. Im Bundesgesetzblatt ist alles richtig aufgeführt. bb) Nummer 1.2. wird wie folgt gefasst:„1.2Schusswaffen im Sinne des § 1 Absatz 2Nummer 1 nach den Nummern 1.2.1 bis1.2.3 sowie 1.2.5 bis 1.2.8 und Zubehörfür Schusswaffen nach Nummer 1.2.4, die“.cc) Nach Nummer 1.2.4.2 werden die folgen-den Nummern 1.2.4.3 bis 1.2.4.5 eingefügt:„1.2.4.3Wechselmagazine für Kurzwaffen für Zen-tralfeuermunition sind, die mehr als 20 Pa-tronen des kleinsten nach Herstellerangabebestimmungsgemäß verwendbaren Kalibersaufnehmen können;1.2.4.4Wechselmagazine für Langwaffen für Zen-tralfeuermunition sind, die mehr als zehnPatronen des kleinsten nach Herstelleran-gabe bestimmungsgemäß verwendbarenKalibers aufnehmen können; ein Wechsel-magazin, das sowohl in Kurz- als auch inLangwaffen verwendbar ist, gilt als Magazinfür Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzergleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitzeiner Langwaffe verfügt, in der das Magazinverwendet werden kann;1.2.4.5Magazingehäuse für Wechselmagazine nachden Nummern 1.2.4.3 und 1.2.4.4 sind;“. Wir reden hier also über max 3 Jahre gesiebte Luft. frogger
  9. frosch

    Neues von Armatix

    Mit hämischer Schadenfreude - Neues aus dem Bundesanzeiger (Thema: Das Sterben zieht sich noch hin): Zum 31.12.2018, ich fiebere schon den neuen Zahlen entgegen 😉 IV. Jahresfehlbetrag 574.010,07 V. nicht gedeckter Fehlbetrag 1.621.286,84
  10. @Sachbearbeiter: Ich lese §58 Waffg Altbesitz; Übergangsvorschriften so, daß 1. Magazine, die sich am 13.6.2017 in Besitz fanden und davor erworben wurden, können durch einfache Meldung bei der zuständigen Waffenbehörde dauerhaft legalisiert werden. 2. Magazine,die sich am 20.3.2020 in Besitz fanden und ab dem 13.6.2017 bis 19.03.2020 erworben wurden, können nur durch Stellen eines Antrages auf eine BKA Ausnahmegenehmigung legalisiert werden. 3. Magazine, die ab dem 20.3.2020 erworben wurden, werden ab dem 1.9.2020 unbedingt zu verbotenen Gegenständen (man kann natürlich trotzdem einen BKA Ausnahmeantrag stellen, blöd nur, wenn der nicht bis zum 31.08.2020 positiv beschieden wurde). frogger (17) Hat jemand am 13. Juni 2017 ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 oder1.2.4.4 verbotenes Magazin oder ein nachNummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäusebesessen, das er vor diesem Tag erworben hat,so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug aufdieses Magazin oder Magazingehäuse nichtwirksam, wenn er den Besitz spätestens am1. September 2021 bei der zuständigen Be-hörde anzeigt oder das Magazin oder Magazin-gehäuse einem Berechtigten, der zuständigenBehörde oder einer Polizeidienststelle über-lässt. Hat jemand am oder nach dem 13. Juni2017, aber vor dem 20. Februar 2020 ein nachAnlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 oder1.2.4.4 verbotenes Magazin oder ein nachNummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäusebesessen, das er am oder nach dem 13. Juni2017 erworben hat, so wird das Verbot ihm ge-genüber in Bezug auf dieses Magazin oder Ma-gazingehäuse nicht wirksam, wenn er bis zum1. September 2021 das Magazin oder Magazin-gehäuse einem Berechtigten, der zuständigenBehörde oder einer Polizeidienststelle überlässtoder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 stellt.§46Absatz3Satz2undAbsatz5findetinden Fällen der Sätze 1 und 2 entsprechend An-wendung.
  11. Ab 1.9.20 Werden die neuen Regelungen zu den Magazinen wirksam Bis 1.9.21 hat man Zeit Magazine abzugeben, den Altbesitz vor 13.6.20 zu melden oder für Erwerb ab 13.6.20 BKA Ausnahmegenehmigung en zu beantragen.
  12. Also ich würde mal behaupten, dass es für Erwerb nach dem 20.02.20 keine Ausnahmegenehmigung geben wird. frogger
  13. Jetzt mal ganz blöd gefragt, man wird ja so wie es scheint eine Ausnahme-Besitzerlaubnis für Magazine, erworben ab 13.6.2017 und vor der Verkündung des Waffenrechts, bekommen. Entweder: 1. Als einfacher Besitzer - Hier aber wahrscheinlich mit Aufbewahrungs, Transport- und Verwendungsauflagen. 2. Als Sammler - Hier aber wahrscheinlich mit Aufbewahrungs, Transport- und Verwendungsauflagen. 3. Als Jäger - Ein Jäger müsste dann ja bestimmungsgemäß auch führen dürfen. Aufbewahrung dann als verbotener Gegenstand. 4. Als Sportschütze - Zur sportlichen Verwendung halt. Aufbewahrung dann als verbotener Gegenstand. Weitere Verwendungsauflagen sind denkbar. Bei der sportlichen Verwendung fallen mir so direkt nur IPSC Matches in Frankreich und der Tscheichei ein, wo man die Magazine dann braucht. Das dürften dann derzeit vielleicht zwei Dutzend Schützen sein, auf die das zutrifft. Ich mag mich irren. Wehe dem, der dann mal ein Magazin verliert! Wie sind eigentlich verbotene Gegenstände aufzubewahren? Noch habe ich keine, aber das kommt noch.... Und was, wenn man keine Quittungen hat? Das dürfte ja auch interessant werden. frogger
  14. Ein Schnapper geradezu... Dittrich BD 38 Kurz 10 Schuss: 119,00 frogger
  15. @Grimme Hast Du nur Schrott in Deinem Besitz gehabt? Normal wäre doch egun und weg damit angesagt. Zur Not auch Verwertung über den BüMa. Außerdem hättest Du auch nach jahrzentlanger Ausübung des Schießsports auch ein paar Stücke als Andenken behalten können. Das Waffenrecht enthält ausdrücklich entsprechende Regelungen. Ich habe gerade einem über 80 Jährigen Kameraden eine Begründung für einen Antrag nach Vereinsaustritt geschrieben: 2 Kurzwaffen und 3 Langwaffen durfte er behalten. Den Rest hat er verwerten lassen. frogger
  16. Meine Meinung: Die unterlassene Meldung ausgetretener Mitglieder mag zwar keine Ordnungswidrigkeit/Straftat darstellen (habe ich nicht gepüft), kann sich aber äußerst negativ auf die Prüfung der Fortdauer des Bedürfnisses für die verbleibenden Mitglider des Vereines auswirken. Hier könnte die Behörde akribische Einzelfallprüfungen für jedes Mitglied durchführen und diese dann auch gebührenrechtlich entsprechend würdigen 😉 Was die Fortdauer des Bedürfnisses für die ausgetretenen Mitglieder anbelangt, können diese sich nicht mehr auf die Erleichterungen für Mitglieder eines anerkannten Verbandes berufen. Hier wird eine akribische Prüfung durch die Behörde für JEDE Waffe erforderlich sein. Auch nach dem aktuellen Waffenrecht gibt es keinesfalls eine Pflicht zur Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband! Man kann auch zum Spass für sich selber als Solo-Schütze schießen und hierüber für jede Waffe einzeln ein Bedürfnis darlegen. Allerdiings: Viel Spass dabei 😉 frigger
  17. Mein Eindruck: Geschäft wird nebenbei geführt und man sollte Zeit haben... Letztlich aber korrekte Abwicklung. Der Shop ist weniger etwas für Amazon-Performance gewöhnte Käufer. Dafür hat er einige Spezialitäten und ob ich das jetzt oder in 2 Monaten bekomme, ist mir egal. frogger
  18. Eine Minderung der Anforderungen für eine waffenrechtliche Genehmigung sieht das Gesetz weder für eine Zombie Apokalypse noch für eine Corona Pandemie vor. Im Gegenzug haben aber auch die Behörden ihr Funktionieren sicherzustellen. Bearbeitungszeit >3 Monate -> Klage. frogger
  19. Hilft: https://bit.ly/2VQu6L4
  20. Das steht alles en Detail in der angegebenen Quelle... Musst Du nur nachlesen.
  21. @Joseg: Sich vor Gericht wehren ist schwierig und der tatsächliche Ausgang ungewiss. Im Jahr 2015 gab es bei 739.487 Verurteilten nur 26.950 Freigesprochene*. Das entspricht 27,4:1. Nun male Dir mal aus, wie attraktiv bei solchen Zahlen eine Einstellung gegen Geldauflage ist. Du weißt vorher nicht, welchen Richter Du bekommst und tatsächlich wird von Richtern zu häufig irgendetwas gesund-argumentiert, wo ein normaler Mensch sagt, das kann nicht sein... Anders als zB ein Arzt, der auch in lebensbedrohlichen und zeitkritischen Situationen für alle seine Entscheidungen voll haftet, unterliegt der Richter für alle seine ohne wirkliche Zeitnot wohldurchdachten Handlungen und Urteile so gut wie garkeiner Haftung. Die einzige Ausnahme gibt es dort für dümmlichen und gröbsten Vorsatz. Alles Andere wird hingenommen. Auch gröbste Fehlurteile, die Leute jahre- oder auch jahrzehntelang ungerechtfertigt wegsperren. Hier sehe ich eine drastische Haftbarkeits (monetär) und Strafbarkeitslücke in unserem Recht. frogger * Professor Dr. Jörg Kinzig & Dr. Wolfgang Stelly - Der Freispruch: Vermeidbarer Irrtum oder Reibungsverlust der Gerechtigkeit? https://www.strafverteidigervereinigungen.org/Schriftenreihe/Texte/Band 41/Kinzig&Stelly_32_65_41SchrStVV.pdf
  22. Moin! Du hast das falsch verstanden: 1. Der Leibwächter hat 9 Monate kassiert. Bei ihm hat man die Munition gefunden. Wegen was genau er verurteilt wurde, wissen wir nicht. 2. Das Strafverfahren gegen Udo wurde nach §153 STPO eingestellt. Er gilt als unschuldig. Was er bezahlt hat ist eine GELDAUFLAGE. Kein Bußgeld, keine Geldstrafe. Er ist auch rechtlich nicht verpflichtet, die Geldauflage zu bezahlen. Das ist nur ein freundliches Angebot der Justiz. Zahlt er es nicht, bekommt er halt eine Verhandlung... Nicht mehr, nicht weniger. Für den Interessierten, wie es läuft: https://www.rudolph-recht.de/einstellung-gegen-geldauflage/ frogger
  23. Moin! Die 50000,-- muss man in Relation zum Einkommen sehen, wenn man berücksichtigt, was er so mit Liqueurellen, Mechandising und Musik verdient. Mir wäre es das wert... Ich denke, daß Udo in einem Prozess mit gutem Anwalt durchaus Chancen gehabt hatte. Aber wer will das schon probieren. frogger
  24. Die Frage des Munitionserwerbs bei Jägern wird deutschlandweit unterschiedlich gehandhabt: 1. Inhaber eines Jagdscheines können Munition kaufen, die sich zum Verschießen aus Langwaffen eignet. 2. Inhaber eines Jagdscheines können Munition kaufen, die sich zum Verschießen aus Langwaffen eignet und wenn es sich dabei um Kurzwaffenmunition handelt, nur dann, wenn der Jäger eine passende Waffe besitzt. 3. Inhaber eines Jagdscheines können Munition kaufen, die sich zum Verschießen aus Langwaffen eignet und wenn es sich dabei um Kurzwaffenmunition handelt, nur dann, wenn der Jäger eine passende Waffe besitzt; bei Kuzwaffenmunition gilt dies aber wiederum nicht, wenn der Jäger zusätzlich noch eine Kurzwaffe in passendem Kaliber im Besitz hat, für die keine MEB in der WBK eingetragen ist. (Verwaltungsgerichtsurteil aus Berlin). Munitionserwerbsscheine gelten in der Regel für den Erwerb 6 Jahre; Munitionsbesitz hingegen unbefristet. Munitionserwerbsscheine für Sammler und Sachverständige sind hingegen vollkommen unbefristet gültig.
  25. Moin! Ich habe noch nie Probleme mit der Echtheitsbestätigung von WBK´s seitens der Genehmigungsbehörde gehabt. Die Anfragen habe ich in dieser Art gestellt: Willi Wumme, geboren am in Böllersdorf, wohnhaft in Knallhausen, ausgewiesen mit PA Nr XXXXX -ausgestellt in Kreisstadt, beabsichtigt meine Waffe X Nr Y mittels der WBK Nz Z, ausgestellt von Ihrer Behörde, zu erwerben. Haben Sie Einwände gegen diese Schusswaffenüberlassung? Glücklicherweise lautete die Antwort in jedem Fall bisher: NEIN Im übrigen kenne ich auch die Konstellation dass Deutsche Bürger mit Wohnsitz in Deutschland Dänische Erlaubnisse haben. Diese haben aber den Nachteil auf 5 Jahre beschränkt zu sein. Das geht bis Schleswig runter... Gruß, frogger
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