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frosch

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  1. Moin! Mal zwei Fragen, weil sich die relevanten § etwas blöd lesen am Beispiel einer MKE T94 auf dem Schießstand: Rechtsgrundlage: §6, §7,§9 AWaffV http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/ 1. Sportschützen: NEIN. Dürfen mit der T94 nicht schießen, so es vom Bundesverwaltungsamt keine Ausnahmegenehmigung für eine anerkannte Schießdisziplin gibt. Aktuell gibt es keine solche Ausnahmegenehmigung. Richtig? 2. Schießübungen/Waffenhandhabung zur Erlangung der Sachkunde (§ 1 Abs. 1 Nr. 3): JA. Wäre wohl zulässig, auch wenn die Aspiranten letztlich nur sportlich schießen? 3. Jäger: JA. Schießübungen zur jagdlichen Ausbildung sind zulässig und durch Jahresjagdscheininhaber ja wohl auch, sonst dürften diese die Waffen wohl kaum erwerben dürfen. Sehe ich das richtig oder gibt es da noch andere Ansätze? Hat vielleicht der eine oder andere schon eine auf sich bezogene Ausnahmegenehmigung bekommen und kann seine vom Schießsport eigentlich ausgeschlossene Waffe für den Schießsport einsetzen? Danke und Gruß, frogger
  2. Ich habe mal einen Test-Warenkorb angelegt: versandkosten (normal 5,95€) scheint es jetzt auch nicht zu geben....
  3. Moin! Meine Erfahrung: Die BüMa´s und Verkäufer von örtlichen Kleinbetrieben sind i.d.R (im Eigeninteresse) engagiert, scheitern aber oft an den Herstellern und dem Großhandel. Beispiel Zeiss: Mein Büma haben sie einen neuen Vertriebs-Vertrag mit 6-stelliger Jahresabnahme vorgelegt bei einer Einstiegsmarge von ca 15% (ohne Rückvergütungen). Die 15% kriegste bei den einschlägigen Anbietern als Kunde als Rabatt. Er hat dankend abgelehnt, weil er für Zeiss einen Jahresumsatz 70-90k bei sich ausgemacht hat. Swarovski ist für Ihn auch K***e, weil er mehr Sportschützen hat und er keine vernünftigen Konditionen hat. Also verkauft er Schmidt und Bender. BlaMauSau haben die Nase auch recht weit oben aber bis auf Vertriebs-Sonderaktionen wo zB ein Händler wie Schrum bevorzugt eingebunden wird, geht es wohl noch... Oberland hat er aus dem Sortiment geschmissen. Schlimm sind die Ami-Sachen wo die Kataloge und Webseiten bunt, die Großhandelslager aber vorzugsweise leer sind. Gruß, frogger
  4. Langwaffe laut Waffengesetz: Lauf+Verschluß > 30 cm Gesamtlänge > 60 cm Insbesondere bei Waffen, die konstruktionsseitig dafür ausgelegt sind, einen Langwaffen Schaft montiert zu bekommen sollte es keine Dikussion geben. Bei "Revolvern" die mit Griffschalen oder Langwaffenschaft montiert werden können.... Aber eigentlich sollte zählen, was tatsächlich montiert ist. MKE T94 kann man ja mit einem Schubschaft auch zur Kurzwaffe machen; und einige andere auch. So wie CM es in seinen Bildern gezeigt hat, sehe ich es auch. frogger
  5. frosch

    § 27 SprengG

    Hmmh, bei meinem Amt stellt sich die Frage nicht, denn die machen Waffen + Sprengstoff zusammen. Da Du einen Jagdschein hast, stellt sich meiner Meinung nach überhaupt garnicht die Frage nach den Waffenbesitzkarten. Ich würde einfach nur antworten, daß wenn sie da Daten brauchen, sie sich diese im Rahmen der Amtshilfe holen können. (Stichwort: Nationales Waffenregister) Im übrigen würde ich mir die Rechtsgrundlage der Datenabfrage mitteilen lassen. Ob man ggfs gegen seine Behörde klagen möchte, muß jeder selber wissen. Ich habe es mal gemacht und vom Verwaltungsgericht 90% Recht bekommen (Kostenverteilung); Im OVG Nichtzulassungs-Beschwerdeverfahren habe ich dann 100% bekommen. In wieweit man damit das Klima vergiftet, muß sich jeder selber beantworten. Bei mir war es kein Problem, weil die Behördenmitarbeiter weisungsgebunden entschieden haben. Da fühlte sich keiner persönlich angepisst, was ich auch immer versuchen würde zu vermeiden. Aber manchmal geht es nicht anders. frogger
  6. frosch

    Take Down-Waffen

    Nach dem Waffengesetz -ALT- waren Takedowns "Wildererwaffen" im Kaliber 22lfB explizit verboten, weswegen diese Überlebensgewehrchen "Springfield M6 Scout" dann auch vernietet waren. Dies ist jetzt nicht mehr der Fall. Das "übliche Maß der Zerlegbarkeit" wird vom BKA jetzt innerhalb der Waffenkategorien beurteilt. Also es werden immer nur Einzellader, Repetierlangwaffen und Halbautomaten untereinander verglichen. Insgesamt also ein "Gummiparagraph" und Halbautomaten sind da dann noch am ehesten "dran". Dies hat sich beim Norinco JW 20 gezeigt: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/120323FBZ35KK-SelbstladebuechseJW20.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Im Bescheid läßt sich dann auch nachlesen, welche Kriterien vom BKA herangezogen werden. Gruß, frogger
  7. Ich denke, zusammenfassend kann man folgendes sagen: 1. Wird für den TE die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit gelten. "In der Regel" heißt hier praxisbezogen in 99,99999% aller Fälle.... 2. Sollte der TE nun auf dem Pfad der Tugend wandeln, hat er 5 Jahre nach Rechtskraft der letzten Verurteilung die Chance, daß sein WBK Antrag durchgehen kann. 3. Sollte der TE sich gewahr sein, daß im waffenrechtlichen Genehmigungsverfahren auch im Bundeszentralregister getilgte Verurteilungen für eine waffenrechtliche Beurteilung herangezogen werden können. Diese Einträge werden nämlich nicht gelöscht, sondern nur als getilgt markiert und erscheinen als getilgte Einträge in der unbeschränkten Zentralregisterauskunft, die die Genehmigungsbehörde anfragt. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten auch die Ermittlungsverfahren aus dem Staatsanwaltschaftlichem Verfahrensregister gelöscht sein (Das kann man durch vorherige Selbstauskunft abfragen). frogger
  8. frosch

    BKA kauft Sportwaffen

    Hmmh, grundsätzlich gilt, daß wenn eine Polizeibehörde Waffen aufkaufen will, sie nicht den Bestimmungen des Waffengesetzes unterliegt. Das Risiko für den veräußerer liegt nur darin, die Berechtigung zur Vertretung der Behörde bei dem betreffenden Mitarbeiter zweifelsfrei festzustellen. Ohne schriftlichen Kaufvertrag, von den zuständigen Behördenvertretern unterschrieben, würde bei mir nichts über den Tisch gehen... Im konkret geschilderten Fall scheint ja alles OK zu sein; die Waffenbehörde hat sich ja gemeldet... Gruß, frogger
  9. Hmmh, waffenrechtlich ist das alles unbedenklich. Aber, wenn der Eintrag noch drin ist, würde ich eine Selbstauskunft aus dem ZStV beantragen und danach die Löschung beantragen. Wenn die Löschung nicht bestätigt wird -> Rechtsanwalt machen lassen. Gerade in Bayern ticken die Uhren win wenig anders... https://de.wikipedia.org/wiki/Zentrales_Staatsanwaltschaftliches_Verfahrensregister https://www.datenschutz-bayern.de/faq/FAQ-DatenspeicherungPolizei.html http://www.onetz.de/bayern-r/politik-by/datenschuetzer-findet-nach-jahrzehnten-gehoer-polizei-beendet-rechtswidrige-speicherung-d1199692.html Gruß, frogger
  10. Und bitte immer im Kopf behalten, daß ein MES im Regelfall immer auf 6 Jahre befristet ist! Ausnahmen: Munitionssammler und Sachverständige -> unbefristet. Gruß, frogger
  11. Man sollte darauf hinweisen, daß die Politik doch ersteinmal ein Verbot des Waffenhandels über das Darknet UND den illegalen Waffenhandel sowiso durchsetzen soll. Wenn sie das geschafft haben und es immer noch relevante systemimanente Probleme gibt, wäre das erst die Rechtfertigung an den legalen Internet-Waffenhandel heranzugehen... Meine Meinung. frogger
  12. Es ist generell unzulässig, waffenrechtliche Auflagen in einer sprengstoffrectlichen Erlaubnis zu machen. Hinsichtlich Munitionserwerb und Besitz durch Laden/Wiederladen gilt: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 5. März 2012 10.14.3 Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes (SprengG) gilt als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz der dabei hergestellten Munition (§ 27 Absatz 1a SprengG).
  13. Ich finde die Sache mit der Zuverlässigkeit wird hier gut erklärt: http://www.jagd-naheland.de/pdf/Jagd- und Waffenrechtliche Zuverlaessigkeit 2011.pdf Daraus folgt, daß unser Threadstarter 5 - Jahre Regel-unzuverlässig (60+80+20TS) ist und 5 Jahre ab Rechtskraft der letzten Verurteilung auf die Wartebank muß. Die Behörden entscheiden i.d.R. hier rein nach Aktenlage. Wenn die 5 Jahre rum sind, kann er einen Antrag stellen. Aber die Verurteilungen können ihm immer noch vorgehalten werden. In diesen Fällen hilft es einen geordneter Lebenswandel, Arbeit und Einkommen und 0 Punkte in Flensburg nachzuweisen. Ggfs bei drohender Ablehnung dann auch rechtzeitig einen Anwalt einschalten. Gruß, frogger PS Die Höhe der Geldstrafen ist für mich ein Indiz, daß eigentlich "nicht allzuviel" los war und man mit einem guten Strafrechtsanwalt auch eine Einstellung hätte hinbekommen können... Gerade mit Waffenambitionen ist bei JEDEM Ermittlungsverfahren ein Anwalt einzuschalten, auch wenn es Kohle kostet :-(
  14. Hmmh, in den mir bekannten Fällen waren es nicht nur einfache Mitglieder, sondern Funktionäre oder in Thürigen auch "aktive" Parteimitglieder (Besuch von Parteitagen und Konzerten). In den nachgelagerten verwaltungsrechtlichen Klageverfahren haben die Betroffenen ihre Verfahren verloren. Der Widerruf der Waffenrechtlichen Erlaubnisse war somit nicht rechtswidrig. Was mich wundert ist, daß die Art des Widerrufs in den Bremer Fällen nicht angegangen wurde: Dort wurde ohne Betroffenenanhörung quasi eine "Hausdurchsuchung" durchgezogen. Das halte ich für rechtswidrig. frogger
  15. So lange kein Wohnsitz in der BRD begründet ist, ist die zuständige Genehmigungsbehörde das Bundesverwaltungsamt. Genehmigungen werden sehr zurückhaltend erteilt; am besten geht´s noch für Jäger mit Jahresjagdschein. Grober Fahrplan für einen Sportschützen: 1. Nachweis der Mitgliedschaft in einem Schweiser Sportschützenverein/Verband > 1 jahr am besten 2. Waffenliste -> Disziplin im Schweiser Verein/Verband -> Disziplin im deutschen anerkannten Verband 3. Mitgliedsbeitritt in den deutschen anerkannten Verband und in einen Verein. 4. Antragstellung beim Bundesverwaltungsamt auf die Ausstellung der WBK mit den entsprechenden Einträgen (Formulare zum Download stehen bereit) 5. Antragstellung Einfuhrerlaubnis BRD 6. Antragstellung Ausfuhrerlaubnis Schweiz In einem vergleichbaren Fall aus den USA hat der Sportschütze über 5 Jahre in den USA gelebt und wollte Kurzwaffen mit in die BRD nehmen. Knackpunkte waren die Ausfuhrerlaubnisse aus den USA (Ausfuhr musste über FFL Dealer laufen) und natürlich das Bundesverwaltungsamt, das die WBK Anträge penibelst geprüft hat. Ohne stichhaltigen Nachweis der regelmässigen sportlichen Betätigung in den USA wären die WBK´s nicht genehmigt worden. Da muß man sich auf Rückfragen einstellen. Fertig. frogger
  16. Vor 23 Jahren habe ich aucheinmal im Einzelhandel gearbeitet: Stundenlohn damals 24,50 DM. War damals für mich OK
  17. Alleine dieser Punkt einer Stellenausschreibung würde mich dermaßen demotivieren, daß ich von einem Wunsch im Waffen- Einzelhandel arbeiten zu wollen instantmäßig geheilt werden würde: Lohn / Gehalt - Nach Verhandlung (ab 9,00 € / Stunde) frogger PS In meinem aktuellen Projekt reicht das für (knapp) 2 Minuten 24 Sekunden ...
  18. Hmmh, habe ich das richtig gesehen, daß es bisher "nur" um das Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes geht? Dann hätte er ja noch den Hoffnungslauf im eigentlichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren.... frogger
  19. frosch

    Entsorgung

    Moin! In vielen Bundesländern nimmt das örtliche Polizeirevier Waffen und Munition KOSTENLOS zur Vernichtung an. Teilweise auch die Waffenbehörden. Zu beachten: Waffenrechtskonformer Transport der Waffe (abgeschlossenes Behältnis) WBK sollte vorzeigbar sein (ohne WBK nur bei Fund- oder Erbwaffen) Veräußerungsmeldung an de Waffenbehörde; WBK zum Austragen vorlegen. frogger
  20. Hmmh, meiner Meinung nach spiegeln die Gebraucht-Waffenpreise auf egun ganau das aktuelle Verhältnis von Angebot zu Nachfrage dar: Hochwertige Jagdwaffen Sauer / Blaser / Mauser / Steyr u.s.w erzielen gute Preise, wobei es für Kurzwaffen mit Ausnahme einiger gefragter Modelle für Sportschützen tendenziell eher mau aussieht. Ausreißer gab es und wird es immer wieder geben. Nach der Waffenrechtsnovelle 2002 war egun ein reiner Käufermarkt und viele konnten sich zu Schnäppchenpreisen eindecken. Ein wenig habe ich auch abbekommen ;-) Zu dem Zeitpunkt war ich leider vorsichtiger, weil ich da arbeitslos war :-( Mit der Kohle von heute wäre es das Paradies. Da konnte man zB Marlin 39 Golden für um die 150,00 Euro schießen uvm... frogger
  21. Hmmh, die Waffen-Aufbewahrungsüberprüfung meiner Waffenbehörde erfolgte mit Anmeldung durch zwei Mitarbeiter nach Anmeldung und Terminvereinbarung. -So sollte es im Regelfall auch passieren. Bei einem unangemeldeten Besuch mit 4 Personen hätte ich nur zwei Personen der zuständigen Waffenbehörde den Zugang gewährt und für die Polizisten hätte es geheißen: Wir müssen leider draußen bleiben! Eine rechtlich zulässige Waffenkontrolle bietet keine Grundlage für einen "Massen-Einfall". frogger
  22. Moin! Daß die Zuverlässigkeitsprüfungen beim LKA hängen ist kein Argument. Die Behörden haben ihre Prozesse so auszugestalten, daß der Bescheid innerhalb der 3-Monatsfrist ergehen kann. Organisationverschulden ist kein rechtlich anerkannter Entschuldigungsgrund für Verzögerungen. frogger
  23. https://www.konsumentenschutz.ch/themen/garantie/merkblatt-garantie/
  24. Moin! https://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage Da steht alles drin, was man wissen muß. Einmal die Behörde noch anmahnen und eine Frist von 2 Wochen setzen und danach den auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwalt machen lassen... frogger
  25. In dem Zusammenhang interessant: Wie schaffen die bei solchen Vorgaben die Europarechtskonformität (Handelsbeschränkung)? Frogger
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