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frosch

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  1. Also die Sache mit dem blockenden Sachbearbeiter beim KWS kenne ich auch von einem Freund, der in einer Nachbarstadt wohnt. Der dortige Sachbearbeiter ist für seine Eigentümlichkeiten auch bekannt und hat ihn bei Erst-Antragstellung einfach weg geschickt. Es war nur ein kurzer Spass, als ich ihn beim nächsten Amtsbesuch begleitet habe. Außer der Entbietung des Tagesgrußes und meiner Vorstellung als "Beistand" habe ich nichts weiter gesagt... Den Antrag auf den KWS habe ich an den Sachbearbeiter übergeben und dann auch schon wieder "Tschüß" gesagt. 5 Wochen und 50 Euro später konnte sich mein Freund den KWS abholen. Das war´s. frogger
  2. Moin! Zur Auskömmlichkeit des Waffenhandels sage ich einmal folgendes: 1. Der BüMa-Meister mit qualifizierter Werkstatt, hat gute Chancen mit seinen Dienstleistungen zusammen mit dem Waffen+Munitionshandel im profitablen Bereich zu bewegen 2. Der Stadtladen mit Laufkundschaft und pickelgesichtigen Buaben, die sich die Nase am Fenster platt drücken, kommt auch noch über die Runden. Gerade Signalwaffen und Schneidwaren bieten noch Marge. Haben aber bei Signalwaffen das Problem teilweiser sehr mangelhafter Lieferverfügbarkeit. 3. Der reine Waffen- und Munitionshändler: Arme Sau, wenn er nicht eine gewisse kritische Größe überschritten hat, damit er etwas bessere Einkaufskonditionen bekommt. Kritische Größe meine ich so Kaliber wie Schmidthüsen oder Schrum. Für alle der drei Kategorien kenne ich Beispiele aus meinem Dunstkreis. Aber die ganz große Zeit des satten Geldverdienens ist wohl vorbei... Früher, zu meiner pubertierenden Zeit, haben sie bei unserem größtem Stadthändler die Kohle in prallen Alditüten zur Bank gebracht (zweite Dezemberhälfte). Aber auch sonst lief das Geschäft nicht schlecht. Etwas aufgewertet wurde der lokale Munitionshandel durch den schwierigen Munitionsversand. frogger
  3. Moin! Einen Antrag aus dem Ausland beim Bundesverwaltungsamt zu stellen, halte ich für nicht sinnvoll. Die haben viel zu viele Volljuristen im Haus. Wichtiger als Dein Fuhrerscheinregister ist Dein Führungszeugnis. Und da zählen die eingetragenen Vorstrafen und die Frage, ob diese tilungsreif oder getilgt sind. Info: Die Genehmigungsbehörde wird eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister einholen, die auch die getilgten Einträge enthält. Insofern biebe die Frage: Wann wurdest Du rechtskräftig zu welchen Strafen verurteilt? Ohne diese Angaben ist alles hier Kaffeesatzleserei. Tip: Niemals zu viel Briumborium drumherum erzählen. Das ist praktisch nie interessant. Es zählen einfach die harten Fakten -> meine Frage. Aus der Praxis: Ich keine Einige die im Bereich um die 90 TS kassiert haben und heute stolze Waffenbesitzer sind. Nur heute rufen sie Taxis. Ist billiger. Gruß, frogger
  4. frosch

    Job in den USA

    Ich habe Doppelbesteuerungsabkommen immer so verstanden, dass man die Steuererklärung in beiden Ländern machen muss aber die bereits gezahlten Steuern "angerechnet" bekommt. Beispiel: Steuersatz Amerika 20% Steuersatz Deutschland 40% Du hast Einkommen in den USA, musst aber wegen Wohnsitz auch in Deutschland Steuern zahlen: Einkommen USA 100000,-- Steuer USA 20000,-- Steuer BRD 40000,-- minus 20000,-- Steuer USA = 20000,-- Reststeuer BRD; -> Netto BRD = 60000,00 Das Ganze ist aber noch viel komplizierter, weswegen ich einen darauf spezialisierten Steuerfachanwalt fragen würde. Ohne DBA wäre die Rechnung Einkommen USA 100000,-- minus Steuer USA 20000,-- = Einkommen BRD 80000,-- minus Steuer BRD 32000,-- = Netto BRD 48000,-- frogger http://www.focus.de/finanzen/experten/thier/steuererklaerung-arbeiten-in-den-usa-doppelbesteuerung-vermeiden_id_5819369.html etwas detaillierter: http://www.unitedstates.de/besteuerung-deutscher-arbeitnehmer/
  5. frosch

    Waffen-online

    Moin! Ich bin damals auch noch als "frogger" im schwarzen Forum gestartet. Legendär war der Chat. Da war ich noch Feierabend teilweise noch stundenlang drin. Ich vermisse muni, Hasi, Murmelgießer, Hugo Schröder und Jos. Und noch ein paar andere mehr... frogger
  6. The answer is: Related to international public law ITAR cannot affect a transfer of a gun part from Germany to Norway. Only German and Norwegian laws do apply for this. But Uncle sam says: I do not care about international public law. If you violate these ITAR regulations, I can set you on a US embargo list and if I catch you I will incarcerate you. http://www.globaltradeexpertise.com/news/2013/11/16/california-engineer-sentenced-to-24-years-in-prison-for-itar-violations
  7. This is not true. It is legal because US Law is not valid neither in Germany nor in Norway. So you don not need to care about ITAR if you NEVER plan to make deals with Americans (you could be placed on an embargo list) and never will travel to a country which will extradite you to the US for ITAR violations. So far other countries law is affacted ITAR is simply violating public international law. But Uncle Sam has got the Dollars and the atomic bombs... :-( frogger
  8. Hello Countdowns, In fact there are different laws which are involved: 1. Import to Norway : Law of Norway - You say that there are no restrictions for you 2. Export from Germany to Norway: Verordnung (EG) Nr. 258/2012 (Feuerwaffen-Verordnung) enthält EU-weit geltende einheitliche Regelungen zurAusfuhr bestimmter Feuerwaffen. As Norway also did implement this European Union edict to local law, there is no problem and you do not need a German export license for a magazine. 3. ITAR Regulations -USA: These regulations do affect all US made weapons and gun parts which are exported from the US and even effect such weapons and gun parts which originated from the US and were exported with an ITAR license and will now be sent to another non-US country. For example US Export with ITAR approval-> DE another ITAR approval is needed-> NO This ITAR US law is not valid in other countries in the world but if Uncle Sam can grab you, you will be punished by fines and incarceration. There is no German Dealer who will spent so much money and time to get an ITAR approval for exporting a fucking small magazine.... Best regards, frogger https://en.wikipedia.org/wiki/International_Traffic_in_Arms_Regulations
  9. Das gilt nicht für die Amis. frogger
  10. Hmmh, bei den Amis kommen die Schrotflinten, was lethale Wirkung anbelangt, nicht besonders gut weg...
  11. Hmmh, wenn das wie ein Neuantrag geprüft wird, da kannste nix machen. Alles bis 3 Monate ist im grünen Bereich... Ansonsten: Telefon. frogger
  12. Mal zum Serienfeuer-Verhalten der MP5 wenn ich damit schieße: Bis 25 Meter habe ich kein Problem bei einer 3-5 Schuss Salve alle Treffer auf der Mannscheibe zu halten. Im Nahkampf bis 15 Meter geht das auch mit einem ganzen Magazin. Da würde noch mehr gehen, wenn Training dazu kommen würde. Bei Entfernungen ab 100 Meter bevorzuge ich halbautomatisches Feuer, egal welches Kaliber. Vollauto=Spass aber Munitionsverschwendung Letztenendes reicht mir auf der Jagd auch auf bewegtes Wild (OK, da wird auch nicht zurück geschossen) ein schnöder Repetierer, um den Kühlschrank zu füllen. Im Gefecht ist es etwas einfacher, weil die Zielfläche (deckungsfrei) deutlich größer ist. Bei dem von mir geschossenen Wild erwartet mein Jagdherr ausschliesslich küchentaugliche Schüsse. Aber wenn man so sich die einschlägigen Videos anschaut: Viel Stress und wirkungsloses Geballere... frogger
  13. Soso, jetzt sind wir über ein halbautomatisches MP5 Griffstück auf einen Combat Air Strike gekommen.... ;-) frogger
  14. Moin! Gestern hat mir ein Polizist einen "Serienfeuer-Stellschlüssel" gezeigt. Angeblich seien die Griffstücke der MP5 getauscht worden und standardmäßig auf halbautomatisch gestellt. Nur mit dem Schlüssel könne man das Griffstück so einstellen, dass sich der Feuerwahlhebel auf "Serienfeuer" einstellen lässt? Da der Kollege auch mal gerne flunkert und das auch sehr gut kann, interessiert mich einmal: Stimmt es, dass einige Länderpolizeien diese -ich nenne sie mal Griffstücke für Dummies- einsetzt? Bisher kannte ich die Polizei Griffstücke nur so, dass sich der Feuerwahlhebel auf "Einzelfeuer" stellen läßt und für "Vollauto" musste man mit dem Zeigefinger auf die verlängerte Achse des Feuerwahlhebels eindrücken, um dann gleichzeitig mit dem Daumen den Hebel auf "Serienfeuer" zu stellen. So war es zumindest wenn wir beim Bund auch mal zusammen mit Polizei/Justizeinheiten geschossen haben. Der Stellschlüssel ist ein Blechprägeteil dessen Klinge so ähnlich wie hier unten ausgebildet ist: Gruß, frogger
  15. Meine Meinung, der Durchsuchungsbeschluss wird wahrscheinlich rechtswidrig sein. Denn von der Sache her muss der Richter abwägen: Ist es eine Spielzeugwaffe / eine Signal-Gaswaffe / eine scharfe Waffe und abwägen ob eine Durchsuchung da noch verhältnismäßig ist. Da die meisten Ermittlungsrichter keine 15 Minuten mit der Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses und der Begründung verschwenden, gibt es hier oft Mängel. Allerdings kannste dann klagen, bis Du schwarz wirst - Es kommt nichht viel dabei raus. Wenn die Durchsuchung ergebnislos verlief, erhält man seine nachweisbaren Schäden (kaputte Tür/Schloss) per StrEG ersetzt. Klagt man gegen den Durchsuchungsbeschluss selbst, um seine Rechtswidrigkeit feststellen zu lassen, wird im Fall des Obsiegens eben festgestellt, dass er rechtswidrig ist. Das war´s und man kann den Flur damit tapezieren. Für den Polizisten/Staatsanwalt/Ermittlungsrichter hat das keine Konsequenzen. Lohnt sich finanziell also eher nicht dagegen zu klagen... Für das mulmige Gefühl, dass sie einem die Hütte auf links gedreht haben, gibt es nichts. Anders sieht es aus, wenn es einen Fund gegeben hat. Dort kann -muss aber nicht- ein rechtswidriger Durchsuchungsbeschluss zu Beweisverwertungsverboten führen. Insgesamt eine komplizierte und oft für den Betroffenen enttäuschende Materie. Die am besten begründeten Durchsuchungsbeschlüsse kommen im übrigen von den Ermittlungsrichtern des BGH: Die wissen einfach wie es richtig geht ;-) Etwas ändern würde sich hier nur dann, wenn den Richtern das Richterprivileg genommen würde und sie auch wie zB Ärzte für ihre Entscheidungen zivil- und strafrechtlich bei fahrlässigen Fehlern haften. Das würde etwas Schwung in die Bude bringen und die Anzahl rechtswidriger Beschlüsse deutlich mindern. In vielen Bereichen ist es ja eine Farce, was da abläuft und kann mir das Richterprivileg nur dadurch erklären, dass zu viele Juristen im Bundestag sitzen... frogger
  16. Das ist gelinde gesagt grober Unsinn. Wo bitte steht im Jagdschein vermerkt wo Du den Vorbereitungskurs und die Prüfung abgelegt hast? An den Jagden, an denen ich teilgenommen habe, hat das niemals irgendwer hinterfragt. Und bei den Jagdherren in meinem Dunstkreis interessiert sich auch niemand dafür. frogger
  17. Moin! Nach geltendem Recht dürfte aktuell die Masse der "No-Knock Raids" im Geltungsbereich der StPO schlicht rechtswidrig sein. Die klassische Hausdurchsuchungsanordnung ist eine "offene" Maßnahme und daher zwingend durch "Klingeln/Klopfen" an der Haustür anzukündigen. Erst wenn die Tür nicht geöffnet wird, darf sie aufgebrochen werden. Im Drogenbereich kann der Zeitraum des Wartens wegen der Gefahr der Vernichtung von Drogen-Kleinmengen kurz gehalten bleiben. Der prophylaktische Einsatz von Blendgranaten -auch und insbesondere gegen Unbeteiligte- ist ebenso rechtswidrig und als Körperverletzung (Knalltrauma) zu werten. Meiner Meinung nach gibt es auch ohne echte Notwehr keinen Rechtfertigungsgrund. Die meisten Hausdurchsuchungsanordnungen enthalten keine Weisung des Richters, die einzelne Vorschriften, wie die Ankündigung der Durchsuchungsmaßnahme durch Klopfen/Klingeln, aufheben. En Detail mit Vergleich der Situation BRD/USA kann man das hier lesen: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/12-10/index.php?sz=7 Gruß, frogger
  18. Hmmh, das ist eine Frage der Ausrichtung. Jagdwaffen wird es immer geben. Und wenn wir ausschließlich bei Einzellader-Langwaffen ankommen werden... In meinem Dunstkreis hat sich vor 6 Jahren einer selbständig gemacht mir der Ausrichtung "Sportschützen" im Hamburger Speckgürtel und er ist jetzt gut im Geschäft. frogger
  19. Moin! Bei diesem Berufswunsch ist zu bedenken, dass sich finanziell die Arbeit als Büchsenmacher Geselle in abhängiger Beschäftigung nicht lohnt. Die Löhne sind relativ gering. Hier im Norden kenne ich einige Altgesellen die so im Bereich 1800 Euro bis 2300 Euro verdienen. Das Gros verdient so um die 2000. Ein Industriearbeiter Metall verdient deutlich besser. Wenn das Berufsziel der Meister mit eigener Werkstatt ist, kann sich das Blatt wenden und man sein Auskommen finden. Saure Gurkenzeit so ca 3-4 Jahre bis sich gründlich herumspricht, dass die Werkstatt OK. Ist. Gruß, frogger
  20. Leider gibt es für meinen WBK Stapel keine passende Hülle, weil er einfach zu dick ist, für alles, was da so am Markt ist. Lösung: Ich nehme tatsächlich diese DIN A4 Plastikhüllen und umschlage mehrfach meine WBK´s damit. Fixiert wird das ganze mit TESA Paket-Klebeband. Dabei achte ich darauf, dass auch gleich Platz für ein paar neue WBK´s bleibt. Allerdings geht es mit der Zeit meinem WBK Stapel genau so, wie meinem Bierbauch auch... frogger
  21. Moin! Keine Ahnung, warum sich auf eine sachliche Frage, hier einige meinen, blödelnde Antworten geben zu müssen: 1. Ausfuhrrechtliche Regelungen sind durchaus Komplex und für einen Laien nicht klar verständlich 2. Können waffenrechtliche Regelungen im Ziel-Land durchaus abweichend zu den deutschen sein. Aber zu Österreich: 1. Hülsen sind auch in Österreich frei 2. Benötigst Du für Österreich keine Ausfuhrgenehmigung für leere Hülsen. Frogger
  22. Für den Betroffenen selber ist es das Einfachste, wenn er Einsicht in seine Akte vor Ort in den behördenräumen nimmt. Dies sollte in der Regel kostenlos möglich sein.
  23. Zurück zur Ausgangsfrage: Ja, man kann auf Antrag Einsicht in der Behörde in seine Waffenakte nehmen. Man kann sich auch Kopien anfertigen lassen. Einzig die unbeschränkte Zentralregisterauskunft darf nicht kopiert werden. Mein Anwalt hat sich sogar die ganze Akte schicken lassen. War problemlos. Gruß, frogger
  24. "Juwelier soll Sicherheitsdienst beauftragen" Das ist aber auch u.U. Schwachsinn weil selbst Sicherheitsdiensten der Waffenschein häufig nur noch mit Auflagen erteilt wird, dass Waffen nur für Aufträge geführt werden dürfen, für die eine Polizeibehörde festgestellt hat, dass ein erhöhtes Bedrohungspotential vorliegt und damit ein Bedürfnis für das Führen. Wenn das aber vorliegt, hätte eigentlich schon der Juwelier ein nachgewiesnes Bedürfnis für einen Waffenschein. Damit bekommen etliche Sicherheitsdienste ein Henne-Ei Problem: Ohne WBK+WS keine Aufträge - ohne Aufträge keine WBK+WS Blöde Sache das... frogger
  25. Moin! Meine Lösungen: Fall 1 Mit Wegfall des Jagdscheines - Gibt es für die beiden jagdlichen Kurzwaffen kein Bedürfnis mehr. Die Behörde kann also die Erlaubnisse für diese beiden Waffen widerrufen, weil nachträglich Tatsachen bekannt werden, die zur Versagung der Erlaubnis führen können. Der Schütze kann aber natürlich Bedüfnisnachweise seiner schiesssportlichen Vereinigung beibringen, dass er die Waffen für die Ausübung des Schiessportes benötigt. Dann hätte er für die Waffen ein neues Bedürfnis. Oder einfach Jagdschein lösen, wenn es ernst wird... Der nächste Fall ist einfach analog zu lösen. Fakt ist, dass die Behörde nach Verbandsaustritt die Bedürfnisse prüfen kann. Dass diese für die DSB Waffen fortbestehen, müsste dann im einzelnen dargelegt werden. Viel Spass und Erfolg bei den 5 DSB Waffen ;-) Also bei mir auf´m Amt sind sie freundlich und nett. Aber keinesfalls doof. frogger
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