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Das wäre es auch... Zumindest meine (Metall)Magazine sind überwiegend alle mit Flüssigfettpampe eingewichst in Papier und zugeklebten Tiefkühl Plastiktüten aus denen das Fett auch herausquillt und zusammen mit dem Klebeband eine zähmatschige Pampe gibt. Ich habe die jetzt einmal gezählt, für noch einmal fehlt mir die Motivation. Können die selber machen. frogger
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Moin! Aktuell besteht kein Handlungsbedarf. Du wartest einfach den rechtmittelfähigen Bescheid ab. Dieser sollte innerhalb von 3 Monaten ab Antragstellung ergehen. Ansonsten kommt ein Klageerzwingungsverfahren in Betracht. Und ja, Polizeihausbesuche nach waffenrechtlichen Antragstellungen werden je nach Lust und Laune der örtlichen Polizeibeamten durchgeführt. Die bekommen ja auch ne Anfrage der Genehmigungsbehörde, ob Du ein stadtbekannter Säufer bist. In meiner Stadt wird das auch von einem Polizeirevier durchgeführt. Kann man sich drauf einlassen, muss man aber nicht. frogger
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Korrektur: 13. Juni 2017
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Moin! Frage von wann bis wann erschien der IWS und wie viele Ausgaben gab es insgesamt? Der IWS war für mich als pubertierender Bube feuchter als die Foxy Lady (Interview Zitat in der Drehscheibe: Mama ich mag das!) Legendär waren auch die Sprüche von S.F. Hübner zum Beispiel zur THV Patrone: „Von 18 Anwendungen war nur eine kritisch.“ - Was er damit wohl gemeint hat? Der beeindruckendste, ach nee - die drei besten Artikel waren über Jaques Mesrine Charles Whitman und über einen New Yorker Polizisten, den sie für seine Vorliebe für 38er Hohlspitzmunition öfters mal zum Psychologen geschickt haben. Seine Kontrahenten hatten das aber, wenn sie sich der Festnahme widersetzten, nicht mehr nötig. Name entfallen. frogger
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Plön: Meldung einer Menge von Magazinen Anschreiben des Sachbearbeiters Herrn L.: Kosten 63 Euro oder Angebot für die kostenlose Abgabe der Magazine. Forderung des Kaufdatum-Nachweises für jedes Magazin oder eidesstattliche Versicherung. Allerdings noch kein rechtmittelfähiger Bescheid. Die vorher mal zitierten 5€ pro gemeldeten Magazin scheinen also nicht mehr aktuell zu sein. Mein Rat an den Gildebruder war, das Schreiben teilweise zu ignorieren und einfach zu antworten, dass man an der Anmeldung festhält und noch einmal einfach schriftlich bestätigt, dass das Erwerbsdatum vor dem 13.07.2017 liegt. Fertig. Weieteres würde sich erst dann ergeben, wenn ein richtiger Bescheid ergeht. Zum Glück ist der Gildebruder Waffen-rechtschutzversichert. Dann habe ich ihm noch geraten, sich nicht zu sehr zu ärgern. Lohnt nicht. Gruß, frogger
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Stumpf ist Trumpf, da wird einfach übernommen, was im NWR steht. Hatte ich auch schon. frogger
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Sind es nicht vielmehr 60€/3Jahre für die BKA Zuverlässigkeitsprüfung?
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So, ich habe jetzt auch alle Magazine gezählt. Es kam eine satt dreistellige Zahl heraus. Am Arsch bin ich, wenn die Dinger irgendwann noch mal als verbotener Gegenstand klassifiziert werden. dann muss ich noch einen modernen Tresor kaufen…. frogger
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Hier zum Schnäppchenpreis: https://www.egun.de/market/item.php?id=14477065
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Glück gehabt. In Plön wollten sie zumindest am Anfang 5€/Magazin haben. Was daraus final geworden ist, weiss ich aber leider nicht. Aber es gibt ja auch noch Pinneberg… Frogger
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Neues Ungemach: Waffenrechtsverschärfung im Eilverfahren
frosch antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Wir werden Ruhe vor Waffenrechtsverschärfungen haben. Bis nach der Wahl. So einfach ist das. frogger -
Waffe gleichen Kalibers gegen eine andere tauschen - geht nicht.
frosch antwortete auf Sentinel's Thema in Waffenrecht
Hmmh, einer meiner Büchsenmacher hat "ständig" Revolver mit geplatzten Trommeln oder Pistolen mit Laufauchbauchungen in der Mache. Da werden wesentliche Teile erneuert. Der Kunde bezahhlt, bekommt eine funtionierende Waffe zurück und ist glücklich. Wie der Büma was im NWR verkleistert braucht den Kunden doch nicht zu interessieren. Er hat eine funktionierende Waffe und in der WBK muss nichts geändert werden. frogger -
Moin! Meine Empfehlung ist, eine normale Hausratverseicherung abzuschließen, bei der die Waffen einfach mitversichert sind. Die Preisunterschiede sind allerdings enorm. Meine alte Hausratversicherung wollte plötzlich die Rate verdoppeln, da hat mir dann meine Versicherungsvermittlerin eine neue Versicherung gesucht, die noch preiswerter bei höherem Leistungsstand als meine alte Versicherung ist. Und ja, ich hatte auch schon einen Rohrbruchschaden, für den es knapp 10000,-- Euro für meine Waffen und Wiederladezeugs gegeben hat. Bei der Gothaer Versicherung ist mir gleich ins Auge gesprungen, dass Rost nicht versichert ist. Ein Witz, wenn mann einen Wasserschaden hat... frogger
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Bei Gewehrkoffern im Zug einfach diese mit Angelaufklebern pflastern. DAM, Daiwa und Co… Wirkt.
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Ach, ich bin mit meinen Whidden Gunworks Custom Matrizen ganz zufrieden. Ich weiss, dass es da aber auch durchwachsene Kritiken gibt. Preis Leistung finde ich bei denen soweit ganz OK. Bessere Werkstätten hier? Sicherlich, aber meine Bereitschaft 1700 Euro für einen Custom Matrizensatz geht bei mir gegen Limes 0. Blöde Frage: Wer macht denn vernünftige Custom Matrizen zu bezahlbaren Preisen? frogger
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Moin! Ich möchte bei Whidden Gunworks mir eine Custom Matrize auf der Basis von abgefeuerten Hülsen fertigen lassen. Dazu muss ich 5 abgefeuerte Hülsen in die USA schicken. Frage: Sind diese 5 Hülsen bei der BAFA ausfuhrgenehmigungspflichtig. Und wenn ja, kann man das umgehen, in dem man die Hülsen mehrfach an der Basis durchbohrt und damit unbrauchbar macht? Danke und Gruß, frogger
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0 Treffer https://www.google.com/search?q=Handwerkskammer+Beschussamt+Kiel&safe=active&rlz=1C1GCEA_enDE878DE878&source=lnms&tbm=nws&sa=X&ved=2ahUKEwignono_KjxAhVA_rsIHb0VDZg4ChD8BSgCegQIARAE&biw=2455&bih=1383 https://www.google.com/search?q=IHK+Beschussamt+Kiel&safe=active&rlz=1C1GCEA_enDE878DE878&biw=2455&bih=1383&tbm=nws&ei=cKfQYN7bI-WdlwTf26qwBA&oq=IHK+Beschussamt+Kiel&gs_l=psy-ab.12...92948.99801.0.104835.6.6.0.0.0.0.216.563.5j0j1.6.0....0...1c.1.64.psy-ab..0.0.0....0.QvDon_E_rK4 Ich sag es ja, die Verbands-Bonzen haben es nicht verdient...
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Das ist sicherlich mit ein Grund, weil die Beschussstelle örtlich bei Sauer in Eckernförde eingerichtet war. Man hätte jetzt mittelfristig umziehen müssen. Ich halte es aber für eine Zumutung dem Bürger Pflichten aufzuerlegen und gleichzeitig dann die Prüfstellen zu reduzieren. Hier hätte es mit etwas politischem Willen eine Lösung geben können. Für das lokale Büchsenmacherhandwerk ist es ein Ärgerniss. Gerade, will ja aktuell viele Lauf-Gewinde geschnitten werden und dies die Beschusspflicht auslöst.
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http://www.ed-nord.de/edn/webimages/pdf/Infoblatt_Einstellung_Beschuss_2021.pdf Die Büchsenmacherbetriebe und Böllerbetreiber im Norden werden kotzen. Ist ja nett, wie in der Bekanntmachung von zurückgehenden Beschusszahlen schwadroniert wird. Nach dem, was ich so höre, sind alle anderen Beschussämter nahezu Oberkante Oberlippe voll mit Arbeit. Ich denke, hier hat man eine Dienststelle platt gemacht, die man eh nicht mehr wollte, weil sie sich zum Geld drucken nicht eignete. Eine Riesen Sauerei! Von IHK und Handwerkskammer habe ich dazu nichts im Internet gefunden. Muss ja auch nicht, wenn man kraft Gesetzes von seinen Zwangsmitgliedern gemästet wird. frogger
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@Sidolin: WaffG §13 Abs. 5: Jäger bedürfen für den Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis, ... Hierbei wird ausdrücklich nicht auf die CIP Tabellen (bzw früher Tabellen in der 3.VO zum WaffG -alt-) abgestellt. Hieraus ergeben sich folgende Interpretationsmöglichkeiten: 1. Ein Jäger darf sämtliche Munition erwerben, deren Einsatz nach dem Jagdgesetz nicht verboten ist und die sich auch aus allen denkbaren zulässigen Langwaffen nach dem Jagdgesetz verschiessen lassen. 2. Ein Jäger darf sämtliche Muntion erwerben, deren Einsatz nach dem Jagdgesetz nicht verboten ist und die nach den CIP Tabellen als Langwaffenmunition eingestuft ist, sowie Kurzwaffenmunition, soweit entsprechende Langwaffen in seinem Besitz sind. 3. Berliner Weg: Ein Jäger darf sämtliche Muntion erwerben, deren Einsatz nach dem Jagdgesetz nicht verboten ist und die nach den CIP Tabellen als Langwaffenmunition eingestuft ist, sowie Kurzwaffenmunition, soweit entsprechende Langwaffen in seinem Besitz sind UND er keine für dieses Kaliber passende Kurzwaffe hat. 4. Ein Jäger darf sämtliche Muntion erwerben, deren Einsatz nach dem Jagdgesetz nicht verboten ist und die nach den CIP Tabellen als Langwaffenmunition eingestuft ist. Welche Version im Einzelfall für den Jäger gelten soll, kann er klären, in dem er einen Feststellungsbescheid seiner Waffenbehörde beantragt. Ansonsten würde ich immer von 4. ausgehen. Zu 3. gibt es ein Urteil des berliner Verwaltungsgerichtes: VG Verlin 1. Kammer AZ 1 A 388.08 frogger
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Also wenn Du es Dir leisten kannst, spricht gar nichts gegen einen 500 S&W Revolver. So teuer ist die Munition nun auch nicht un d gibt es ab 1,52€ pro Schuss https://www.frankonia.de/p/magtech/500-s-w-vollmantel-flachkopf-21-0g-325grs/144887 Und wie schon gesagt wurde : 22er schiessen und 500er beantragen - null Problemo! Im Gegenteil, es ist besser zuerst die kruden Sachen auf das Grundbedürfnis zu beantragen, dann ist der Erwerb weiterer Wettkampfwaffen umso einfacher, weil man mit den Super Magnums ja kaum etwas schießen kann. frogger
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Munitionserwerbsschein geht auch, ist aber nur 6 Jahre gültig.
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Bei vorhandener und eingetragener Grundwaffe können Reduzierpatronen und Einsteckläufe erlaubnisfrei erworben und besessen werden. Mit dem Weräßern der Grundwaffe werden sie dann wieder WBK -pflichtig. frogger
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Was ich so "hinterhältig" finde, dass die Leute quasi häufig kalt enteignet werden, ohne das Ersatz geleistet wird. Im KWKG ist eine Regelung drinnen, dass demjenigen dem "schuldlos" eine KWKG Genehmigung entzogen wird, für etwaige Verluste an KWKG Material entschädigt wird. Im Waffenrecht wird es nur so gamacht, dass man einen nunmehr verbotenen Gegenstand einem Berechtigten überlassen muss oder eben eine Ausnahmegenehmigung. Keine Enteignung - Keine Entschädigung. Und wenn dann eine Ausnahmegenehmigung erlangt wurde, darf man für ein Magazin im Wert von 40 Euro, 59 Euro für die Zuverlässigkeitsprüfung alle drei Jahre bezahlen. Prima. So kann man es auch machen. Da werden dann auch bestimmt alle ganz brav ihre Magazine anmelden. frogger
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In der Regel wird eine MES für Munition aller Art nur Sachverständigen oder Munitionssammlern erteilt. Einer der Hauptgründe ist dann, dass diese auch unproblematisch ungeCIPte Munition von gewerblichen Anbietern erwerben dürfen. Allenfalls für weitere berufliche bedingte Bedarfsträger halte ich in einigen Situationen so etwas auch noch für denkbar. frogger
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