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frosch

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  1. Tip: Bei Ebay Gummimatten 2/3/4 mm je nach Gutsto kaufen, Böden zuschneiden und mit Soudal FixAll unterkleben. Hält bombig, ist trotzdem lösbar und schützt die Mag-Böden vor härtesten Steinböden...
  2. Dann kann es Dir passieren, dass Du bis an Dein persönliches Ende abwartest... Diese Diskussionen gab und gibt es schon immer; seit ich 1990 mit dem Großkaliberschießen angefangen habe. Kaufe einfach und freue Dich, solange es geht... Ich habe, was das zivile Großkaliberschießen jagdlich/sportlich anbelangt alles mitgemacht, was geht. Die mir liebsten Veranstaltungen waren das Küstenterrainschießen mit Kurzwaffen und Repetiergewehr in Halk/Dänemark. Besser geht es nicht. Und mit einer Desert Eagle Cal 44/50 im Gepäck ist jeder Däne dein Freund! Unvergeßlich war es in Borris bei der dänischen Heimwehr zu Gast zu sein. Mir wurden Sturm- und Maschinengewehre aus aller Herren Länder zur Gaudi gereicht. (Die Dänen dürfen nur Sportwaffen bis 9,25mm und mit einer Mindestlänge erwerben und sind ganz versessen, auf alles was richtig Magnum ist) DAS kann mir keiner mehr nehmen und ich kann sagen: Ich war dabei! frogger
  3. Moin! Bisher hat der Gesetzgeber darauf geachtet, die Verbotsgestaltung so auszuführen, dass gerade keine Entschädigung geleistet werden muss. Das Grundschema sieht so aus: Dem Besitzer eines nunmehr verbotenen Gegenstandes wird aufgegeben: Den verbotenen Gegenstand innerhalb einer Frist an einen Berechtigten zu überlassen (Berechtigte mit einer BKA Ausnahmegenehmigung gibt es so gut wie nicht, und selbst wenn, wären die Verwaltungsgebühren für eine Ünberlassung häufig höher, als der Wert des Gegenstandes). Der Besitzer kann eine BKA Ausnahmegenehmigung beantragen und kommt dafür, selbst wenn die Genehmigung kostenfrei erteilt wird, in den Genuß einer 3-Jahres Zuverlässigkeitsüberprüfung mit Gebühren von 60 Euro. Keine Ausnahme für Sportschützen und Jäger, die eh von ihrer Behörde überprüft werden. Ist ja ein anderer Sachverhalt. Der Besitzer kann den verbotenen Gegenstand entschädigungslos an eine zuständige Behörde abgeben. Über dieses Konstrukt wird eben eine Entschädigung aus Enteignungs-gleichem Eingriff VERMIEDEN. Nur bei den verbotenen Repetierflinten hat sich nach meiner Kenntnis das BKA so unnachgiebig gezeigt, dass eine Entschädigung hätte ausgelöst werden können. Hier haben die Betreffenden die Gelegenheit bekommen einen Standarf-Schaft bzw einen längeren Austauschlauf zu erwerben und zu montieren, die zu kurzen Läufe wurden entschädigungslos eingezogen. Den mir bekannten Betroffenen wurden keine Entschädigungen für die eingezogenen Läufe angeboten oder bezahlt. Mittels NWR Abfrage wurden bei uns die Besitzer in Frage kommender Modelle mit Termin in die Genehmigungsbehörde zitiert, um die Waffe einem LKA-Sachverständigen vorzulegen. Die Flinte von meinem Kumpel war zum Glück lang genug; wenn auch nur knapp. Ganz ehrlich- Ich wüßte noch nicht einmal, an welche Behörde ein Entschädigungsantrag zu richten wäre. Da Bundesgesetz das Bundesverwaltungsamt? Im KWKG ist im Übrigen die Entschädigungsfrage bei Genehmigungsrücknahme im Gesetz in §9 geregelt. frogger
  4. Moin! Grundsätzlich sind nur Vorderlader frei zu erwerben, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist. Dabei dürfen Perkussionswaffen nur einläufige Einzelladerwaffen sein. Diese Bedingung scheint für das gewählte Modell erfüllt zu sein: Styling from the 1820s based on the work of Whitson in western North Carolina. Betonung liegt auf scheint. Wenn es doch konstruktive Unterschiede gibt, die zu der Bewertung kommen, dass es sich um ein neu entwickeltes Modell im Sinne des Gesetzes handelt, bist Du am Arsch. Sihe auch Tingle Pistole: https://openjur.de/u/2260407.html oder bei tactical Dad: https://www.tactical-dad.com/waffen/freie-selbstverteidigungswaffen/vorderladerwaffen-pedersoli-white-hawk-gewehr/ frogger
  5. Ich wäre sogar dafür den Wehretat auf bis zu 4% BIP aufzustocken. Ich wüsste auch, wo man dieses Geld wunderbar einsparen könnte um die ganze Geschichte kostenneutral zu gestalten. Aber man müsste in Kauf nehmen, dass unser Land für bestimmte Bevölkerungsgruppen unaktraktiver würde. Für mich wäre das kein Problem. Dazu dann auch noch eine Heimwehr nach Dänischem Vorbild - Die Kameraden sind allzeit bereit. Sturmgewehr und Carl Gustav mit einem Minitionsnotvorrat liegen zu hause einsatzbereit. Die werden auch im Inneren eingesetzt, wenn die Lage es erfordert. Ein Dänischer Freund hat in seiner Kleinstadt vor 2,5 Jahrzehnten mit seinem Zug die Kurdenproteste ausfallen lassen... Und eine vernünftige Reservistenarbeit mit viel mehr Trainigseinheiten an der Waffe... frogger
  6. Wie teuer soll denn die Reparatur sein?
  7. Aah, jetzt gerade gelesen: Das erklärt alles. Du hast Dir das Auto AUSGELIEHEN. Das ist blöd. Dann lies noch einmal die AHB Punkt 12. Manchmal gewinnt man, manchmal verliert man. Warum nur hat das fremde Auto da nicht einfach nur geparkt, weil der Besitzer zum Waldspaziergang war? Das wäre versichert gewesen. frogger
  8. Für mich ist die geschilderte Ablehnung durch die Gothaer nicht nachvollziehbar: https://www.gothaer.de/StreamingServlet/app/dvz/DocumentDownload/208171?scope=gothaer_scope Die in "12.Beschädigung und Abhandenkommen fremder Sachen" beschrieben Ein- und Ausschlüsse beziehen sich auf Gegenstände, die von Dir zur Ausübung der Jagd typischerweise ausgeliehen werden. Selbstverständlich ist ein von Dir bei der Jagd erschossenes fremdes Auto in der Jagdhaftpflicht inkludiert. Das geht wegen der gesetzlichen Vorschriften auch gar nicht anders... frogger
  9. Für mich hat sich die FWR Verwaltungsrechschutz schon "gelohnt". Sprengstoffrechtliche Auseinandersetzung mit meiner Behörde. Kosten gesamt waren incl Berufungszulassungsabweisung gegen meine Behörde 2800,-- Euro. Na gut, dadurch dass ich im 1. Rechtzug zu 90% gewonnen hatte und die Berufungszulassungsabweisung zu 100% gewonnen, hat die Versicherung zu guter letzt nur ca 160,-- Euro zahlen müssen. Ich habe mir aber die Zwischenfinanzierung auf jeden Fall gespart. Und wenn es bei größerem Waffenbesitz "Um die Wurst geht" werden auch die Streitwerte schnell größer. Und in den einstweiligen Rechtsschutzverfahren verliert man inzwischen zumeist und bleibt auf den Kosten immer sitzen, selbst wenn man zum Schluß gewinnt. frogger
  10. Moin! Im Fernabsatz hat der Verbraucher bei Unzufriedenheit ein scharfes Schwert im Arsenal: Das unbedingte Widerrufsrecht mit einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt der Ware. Keine Begründung erforderlich, nur die Wiederrufserklärung an den Verkäufer. Die 14-Tages Frist verlängert sich um den Zeitrahmen, innerhhalb dessen der Verkäufer den Verbraucher nicht über sein Widerrufrecht wirksam belehrt hat. Maximal aber um 1 Jahr. Insofern verstehe ich überhaupt nicht, warum der Käufer hier den Vertrag nicht einfach widerrufen hat und gut ist. Nach Ablauf der Widerrufsfrist bleibt nur noch die 2-Jährige Gewährleistungsfrist (der Verkäufer kann diese durch Erklärung beim Verkauf auf 1 Jahr mindern), innerhalb der man Nachbesserung /Ersatzlieferung verlangen kann. Bei Fehlschlagen kann die Wandlung des Kaufvertrages verlangt werden. https://www.finanztip.de/garantie-gewaehrleistung/ Zu Schmauchspuren: ALLE frisch von Wischo gelieferten S&W Revolver mit belgischem Beschuss, die ich bei meinem BüMa in meinen Griffeln hatte, waren nach dem Beschuss nicht geölt und geputzt worden. Die waren schlicht dreckig und rochen auch so... frogger
  11. und der dsb die freie Pistole.
  12. Moin! In der Tat hate ich den Erhaltungs-Aufwand für eine Rote Sammler-WBK mit am geringsten: Hier und da einmal eine Kanone kaufen und gut ist... Der Beantragungsaufwand mit Gutachten für ein klassisches Sammelthema ist überschaubar und die Gesmtkosten in der Regel geringer als für Sportschützen und Jäger bis zur Erlangung der ersten WBK. So why not? Ich selber habe keine Rote, weil ich aktuell keinen Sammel-Bedarf habe. Hätte ich den, hätte ich eine... frogger
  13. CIP TDCC 22 lr 1700 bar elektromechanischer Wandler 22 WMR 1600 bar elektromechanischer Wandler
  14. Feld/Zug Kaliber sind bei der 223 Rem grösser Geschosskaliber ist bei der 22 lfB grösser Im Waffengesetz ist nicht definiert auf welches Kaliber man sich bezieht. Also müssen für den erlaubnisfreien Erwerb alle Kaliber kleiner oder gleich sein
  15. Wenn man etwas hier als Referenz nimmt, dann bitte die CIP TDCC
  16. Wie kommt Ihr eigentlich auf den Gedanken, dass man ein 22lfB Wechselsystem erlaubnisfrei bei besitz einer Grundwaffe erwerben könnte? Anlage 2 ... 2.1 Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme); Das Kaliber (kurz Kal.; AE caliber, BE sowie französisch calibre, kurz cal.) ist ein Maß für den Außendurchmesser von Projektilen und den Innendurchmesser des Laufes einer Waffe. 223 Rem G1 5,70 F 5,56 Z 5,69 22 lfB G1 5,72 F 5,38 Z 5,58 Da nicht klar ist welches Kaliber denn nun gemeint ist (Geschoss oder Lauf) darf weder bei einer Grundwaffe in 223 Rem noch bei 22 lfB das jeweils andere Wechselsystem erlaubnisfrei erworben werden. Anders ist es bei Revolvertrommeln, da dort explizit auf den Geschossdurchmesser (und Gasdruck) abgestellt wird. Bei vorhabdenem Revolver in 22 lfB darf man erlaubnisfrei eine Wechseltrommel in 22 WinMag erwerben -aber nicht umgekehrt. frogger
  17. @Karlyman Das häte ich anders gespielt. Ich hätte einfach auf die PTB Liste verwiesen und auf eiinem rechtmittelfähigen Bescheid bestanden. Das Folgespiel mit Rechtsanwalt hätte dann letztlich die Behörde bezahlt 😉
  18. Ich bin da viel kulanter. Jede Behörde kann jeden geforderten Antrag von mir bekommen. Persönlich und zur Niederschrift 🙂 Gruß, frogger
  19. Moin! Das ist bekannt und ein typisches Symptom "falscher" Waffenhaltung. Die Desert Eagle musst Du wie in einem Schraubstock halten, dann fliegen die Hülsen auch seitlicher raus. Die Ami Foren sind voll davon... https://www.waffen-ferkinghoff.com/ratgeber/ferkinghoff-blog/wie-man-die-desert-eagle-richtig-schiesst frogger
  20. 20,00 EUR - Das nenne ich einmal optimistisch....
  21. Die Hülsen fliegen mir zu weit weg. Das nervt beim Wiederaufsammeln. Ein Gaspiston, der weniger Leistung umsetzt, wirkt da entspannend 😉
  22. Moin! Das kritischte Element im Waffenbau für Kurzwaffen ist der Lauf, gefolgt von dem Verschluss. Ein Griffstück mit Stahleinlagen aus dem Drucker zu bekommen, halte ich "für möglich". Am Ende wird man mit heutiger Technik leistungsschwache Einzellader aus dem Drucker gut fertigen können. Den Ansatz über CNC und Erodiermaschinen zu gehen halte ich für erfolgversprechender. Aber die sind noch teurer. Ich kenne einen, der sich selber eine 1911er (mit Herstellungserlaubnis) gebaut hat. Funktioniert. Er hat dazu die Erodiermaschine und CNC Maschinen seines Brötchengebers verwendet. Wenn das Programm erst einmal geschrieben ist, ist es latte, ob 1 oder 20 Teile daraus fallen 🙂 frogger
  23. Blöde Frage: passen die 5 Zoll Pistons auch in ein 6 Zoll System? Hintergrund: Ich lasse mir mit einem Mörder-Aufwand originale Pistons kürzen und hohlbohren, weil die 6 Zoll Waffen in 44 und 50 mit den Originalpistons Überfunktion bei Full-Loads haben. Wenn man "passende" kürzere Pistons direkt kaufen könnte - umso besser.
  24. Moin! Einer meiner Bekannten hat Kummer mit der Eintragung eines Laufes. Er hat den Lauf vor über einem Jahr gekauft. Der Lauf stammt aus einer Repetierlangwaffe. Ergo gibt es keinen NWR Eintrag für den Lauf Er hat den Lauf rechtzeitig innerhalb von 14 Tagen angemeldet. Auch nach über einem Jahr konnte noch keine WBK ausgestellt werden, weil die Behörde des Überlassers überlastet ist und sich nicht in der Lage sieht, den Vorgang im NWR gerade zu ziehen. Ich habe meinen Bekannten dahingehend beruhigt, dass seine einzige Pflicht ist, den Lauf rechtzeitig anzumelden. So lange das Verfahren noch nicht entschieden ist -quasi in der Schwebe- muss er nichts weiter tun, als den Kaufbeleg aufzubewahren und einen Nachweis, dass er den Lauf rechtzeitig angemeldet hat. Er kann den Lauf auch ganz normal verwenden. Sehe ich das richtig? frogger
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