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frosch

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  1. Das ist sicherlich mit ein Grund, weil die Beschussstelle örtlich bei Sauer in Eckernförde eingerichtet war. Man hätte jetzt mittelfristig umziehen müssen. Ich halte es aber für eine Zumutung dem Bürger Pflichten aufzuerlegen und gleichzeitig dann die Prüfstellen zu reduzieren. Hier hätte es mit etwas politischem Willen eine Lösung geben können. Für das lokale Büchsenmacherhandwerk ist es ein Ärgerniss. Gerade, will ja aktuell viele Lauf-Gewinde geschnitten werden und dies die Beschusspflicht auslöst.
  2. http://www.ed-nord.de/edn/webimages/pdf/Infoblatt_Einstellung_Beschuss_2021.pdf Die Büchsenmacherbetriebe und Böllerbetreiber im Norden werden kotzen. Ist ja nett, wie in der Bekanntmachung von zurückgehenden Beschusszahlen schwadroniert wird. Nach dem, was ich so höre, sind alle anderen Beschussämter nahezu Oberkante Oberlippe voll mit Arbeit. Ich denke, hier hat man eine Dienststelle platt gemacht, die man eh nicht mehr wollte, weil sie sich zum Geld drucken nicht eignete. Eine Riesen Sauerei! Von IHK und Handwerkskammer habe ich dazu nichts im Internet gefunden. Muss ja auch nicht, wenn man kraft Gesetzes von seinen Zwangsmitgliedern gemästet wird. frogger
  3. @Sidolin: WaffG §13 Abs. 5: Jäger bedürfen für den Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis, ... Hierbei wird ausdrücklich nicht auf die CIP Tabellen (bzw früher Tabellen in der 3.VO zum WaffG -alt-) abgestellt. Hieraus ergeben sich folgende Interpretationsmöglichkeiten: 1. Ein Jäger darf sämtliche Munition erwerben, deren Einsatz nach dem Jagdgesetz nicht verboten ist und die sich auch aus allen denkbaren zulässigen Langwaffen nach dem Jagdgesetz verschiessen lassen. 2. Ein Jäger darf sämtliche Muntion erwerben, deren Einsatz nach dem Jagdgesetz nicht verboten ist und die nach den CIP Tabellen als Langwaffenmunition eingestuft ist, sowie Kurzwaffenmunition, soweit entsprechende Langwaffen in seinem Besitz sind. 3. Berliner Weg: Ein Jäger darf sämtliche Muntion erwerben, deren Einsatz nach dem Jagdgesetz nicht verboten ist und die nach den CIP Tabellen als Langwaffenmunition eingestuft ist, sowie Kurzwaffenmunition, soweit entsprechende Langwaffen in seinem Besitz sind UND er keine für dieses Kaliber passende Kurzwaffe hat. 4. Ein Jäger darf sämtliche Muntion erwerben, deren Einsatz nach dem Jagdgesetz nicht verboten ist und die nach den CIP Tabellen als Langwaffenmunition eingestuft ist. Welche Version im Einzelfall für den Jäger gelten soll, kann er klären, in dem er einen Feststellungsbescheid seiner Waffenbehörde beantragt. Ansonsten würde ich immer von 4. ausgehen. Zu 3. gibt es ein Urteil des berliner Verwaltungsgerichtes: VG Verlin 1. Kammer AZ 1 A 388.08 frogger
  4. Also wenn Du es Dir leisten kannst, spricht gar nichts gegen einen 500 S&W Revolver. So teuer ist die Munition nun auch nicht un d gibt es ab 1,52€ pro Schuss https://www.frankonia.de/p/magtech/500-s-w-vollmantel-flachkopf-21-0g-325grs/144887 Und wie schon gesagt wurde : 22er schiessen und 500er beantragen - null Problemo! Im Gegenteil, es ist besser zuerst die kruden Sachen auf das Grundbedürfnis zu beantragen, dann ist der Erwerb weiterer Wettkampfwaffen umso einfacher, weil man mit den Super Magnums ja kaum etwas schießen kann. frogger
  5. Munitionserwerbsschein geht auch, ist aber nur 6 Jahre gültig.
  6. Bei vorhandener und eingetragener Grundwaffe können Reduzierpatronen und Einsteckläufe erlaubnisfrei erworben und besessen werden. Mit dem Weräßern der Grundwaffe werden sie dann wieder WBK -pflichtig. frogger
  7. Was ich so "hinterhältig" finde, dass die Leute quasi häufig kalt enteignet werden, ohne das Ersatz geleistet wird. Im KWKG ist eine Regelung drinnen, dass demjenigen dem "schuldlos" eine KWKG Genehmigung entzogen wird, für etwaige Verluste an KWKG Material entschädigt wird. Im Waffenrecht wird es nur so gamacht, dass man einen nunmehr verbotenen Gegenstand einem Berechtigten überlassen muss oder eben eine Ausnahmegenehmigung. Keine Enteignung - Keine Entschädigung. Und wenn dann eine Ausnahmegenehmigung erlangt wurde, darf man für ein Magazin im Wert von 40 Euro, 59 Euro für die Zuverlässigkeitsprüfung alle drei Jahre bezahlen. Prima. So kann man es auch machen. Da werden dann auch bestimmt alle ganz brav ihre Magazine anmelden. frogger
  8. In der Regel wird eine MES für Munition aller Art nur Sachverständigen oder Munitionssammlern erteilt. Einer der Hauptgründe ist dann, dass diese auch unproblematisch ungeCIPte Munition von gewerblichen Anbietern erwerben dürfen. Allenfalls für weitere berufliche bedingte Bedarfsträger halte ich in einigen Situationen so etwas auch noch für denkbar. frogger
  9. Da weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit (Der Kunde kann erwarten, dass die richtigen Murmeln in der Packung sind) wohl eher nicht. Im Zweifelsfall empfieht sich aber folgender Eintrag im MES: Gruß, frogger
  10. Da kann man doch korrekter Weise gleich mit zur Polizei laufen und die Pillen abgeben...
  11. Moin! Die Piffte bringt knapp 1000 Joule bei Geschossgeschwindigkeiten von 250-300 m/s. Das reicht technisch um auf beschränkte Entfernungen (ich würde sagen mit Übung 75 Meter) alles an Wild umzupusten, was es hier so im Wald gibt. Das Energie und Kalibergebot gilt nur für Büchsenpatronen, weswegen man Hochwild auch mit Flintenlaufgeschossen strecken darf. Trotzdem gilt auch noch der Pauschalsatz der allgemeinen Waidgerechtigkeit, über den auch schon versucht wurde, Vorderlader aus dem Spiel zu bringen. Die sind aber auch weiterhin erlaubt. Wenn man sich die Youtube videos anschaut, wirken die großkalibrigen Luftgewehre besser, als so mancher Büchsenschuss. frogger
  12. Heute vom Hörensagen: Im Kreis Plön hat der Sachbearbeiter L. sich folgendes ausgedacht: Pro anzumeldendem Alt-Magazin werden 5 Euro Bearbeitungsgebühr fällig. Ein davon betroffener Schütze hat eine niedrige dreistellige Anzahl von Magazinen gemeldet und sieht sich jetzt mit einer Forderung von über 1000 Euro konfrontiert. Gücklicherweise ist er VdW Mitglied und wird sich das ohne Widerwehr nicht gefallen lassen müssen. frogger
  13. Naja, gerade bei gepulsten Mikrowellen ist eine biologische Wirkung nachgewiesen. Letztlich ist es eine Frage der Leistungs-Dosis. Über das, was als harmlos gelten kann, darf man schon durchaus diskutieren. Obwohl ich nicht technikfeindlich bin, habe ich da schon eine Vermeidungsstrategie. Unter oder neben einem Sendemast, möchte ich nicht wohnen. Sein Geld loswerden kann man hier: https://www.memon.eu/schutz-elektrosmog-zuhause/ (meiner Meinung nach Wünschelruten-Niveau) Noch mal was zum Fürchten: https://www.andre-moser.ch/e-smog/laie/pnatel.htm Und dann doch etwas seriöser: https://de.wikipedia.org/wiki/Mikrowellen Im Übrigen dachten auch mal Radartechniker, dass sie einen super Job hätten. Dem war nun retrospektiv betrachtet definitiv nicht so. Mutierte Zombie-Kinder und diverse Krebskrankheiten haben das deutlich gemacht. https://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheitsschäden_durch_militärische_Radaranlagen Und bei der Schweinegrippeimpfung sind auch ein paar Impflinge in Morpheus Arme getrieben worden: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjGp-rrzaDwAhWzIMUKHf7wCKwQFjABegQIAxAD&url=https%3A%2F%2Fwww.aerzteblatt.de%2Fnachrichten%2F63356%2FGrippeimpfung-Wie-Pandemrix-eine-Narkolepsie-ausloest&usg=AOvVaw17-HR193hzJ_hQjZCzMyFo Merke: Hinterher ist man schlauer. Und was die Corona Maßnahmen mit Bundesnotbremse angeht, da kann man schon diskutieren. Mit den Grippewellen ist man ja auch ohne Maßnahmen klar gekommen und hat auf die Eigenverantwortlichkeit der Leute gesetzt. Jetzt werden dann halt viele ohne Job dastehen... Für mich ist es toll. Ich habe Honeoffice, bei gleichem Tagessatz und verdiene im Schnitt hundert Euro am Tag mehr. Je mehr Lockdown und je länger Corona, desto besser für mein Konto. Ich versuche irgendwie auf 2-3 Arbeits-Tage die Woche umzustellen aber da machen meine Kunden nicht mit 😞 Impfen habe ich mich aber lassen (als prioriserte Kontaktperson). Ist gut für´s Geschäft. frogger
  14. ... und wer nicht von der Rundfunkgebühr befreit ist, muss auch keine Geräte anmelden 🙂 frogger
  15. Ach ja, in Schleswig-Holstein kostet es 20 Euro und es gibt auch noch Mengenrabatt! 100 Waffen für 120 Euro. Bei den 50 Euro wäre zu prüfen, ob eine solche Kostenfestsetzung rechtswidrig ist, weil der Kostensatz in keinem Verhältnis zum Aufwand steht.
  16. Es müsste eine Landes-kostenverordnung geben, aus der sich die Gebühr ergibt. Anhang 1.26 AVerwGebO NRW Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) Nachtrag: 26.30 c = 50 Euro
  17. Heutztage ist in vielen Bundesländern ein freies Betreten der Wälder auch abseits der Wege (früher verboten) erlaubt. Ähnliches gilt auch für ein freies Betreten der Fläche. Bei uns dürfen sie sogar in den Spritzspuren der Felder laufen und auf abgeernteten Flächen auch querfeldein. Die Bauern sehen das naturgemäß komplett anders und bringen solche Typen auf´s Lebewohl. 😉 Ein Betretungsverbot gibt es da nur für ausgewiesene Naturschutzflächen. frogger
  18. Leader ist ist der Importeur für den deutschen Markt. Dein Büma kann anfragen, ob die das Teil gegen Festauftrag besorgen. Im Katalog ist es nicht. https://www.leader-trading.com/katalog/ frogger
  19. Ja. Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührenverordnung – VerwGebVO) 476GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2013-2-58 25.1.72 Kontrolle der Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schuss-waffen, Munition oder verbotenen Schusswaffen nach § 36 Absatz 3 Satz 2 und 3 WaffG 50 bie 120 Euro Von der Erhebung der Gebühr kann im Einzelfall aus Gründen des öffentlichen Interesses ganz oderteilweise abgesehen werden. Tip: In weitläufigen Landkreisen finden weniger Kontrollen, als in den Städten statt. Das hat einfach mit der niedrigeren Kontrolldichte zu tun. https://s3.kleine-anfragen.de/ka-prod/mv/7/1537.pdf
  20. Moin! Nachdem, was ich so gehört habe, sind sie in Pinneberg etwas mies drauf. Neumünster war auch etwas kleinlich, aber wer sich auskannte und Durchsetzungsvermögen hatte, bekam letztlich, was er wollte. Plön gabs auch mal ne Zeit wo es häufiger Ärger für Sportschützen gab. Derzeit aber wohl OK. Es gab dort keine Schalldämpfer für Jäger, als es noch eine Ermessensentscheidung des Amtes war. Letztlich: Wer in der Lage ist, in Schleswig Holstein einen sauber formulierten Antrag mit allen Unterlagen abzugeben, wird dort bekommen, was ihm zusteht. Aus Pinneberg gibt es so einen Fall, wo von einem ?inzwischen verstorbenen? Mitarbeiter der Genehmigungsbehhörde Repetierer auf alte Gelbe WBK verkauft wurden. Irgendwann gab es dann ein Strafverfahren gegen den Sportschützen, welches aber eingestellt wurde. Die Behörde hat dann aber Unzuverlässigleit angenommen und die WBK´s widerrufen. Der Sportschütze hat geklagt und es kam zu einem Vergleich: Der Widerruf der WBK´s wurde rechtskräftig, aber die Behörde würde bei Neuantrag wieder WBK´s ausstellen. Hat sie dann auch unter Beachtung der Erwerbsstreckungsgebotes gemacht. Der Sportschütze kam sich etwas verarscht vor... Meine Meinung: Wer als Sportschütze mit alter gelber WBK Repetierer kauft, dem ist nicht zu helfen... Mus sman doch bemerken, dass da mehr als eine Pille reingeht. frogger
  21. Bei uns ist´s kostenlos...
  22. @Shadow: Dan frage doch bitte einmal nach der Rechtsgrundlage für den Gebührenbescheid. Danke.
  23. Das obige Schild wäre aber im Vergleich zu dem Schild im Video "harmlos". Hier wird nur auf den "Schutz" abgestellt, auf dem Schild im Video konkret Schüsse angedroht. Das macht schon einen Unterschied. Was zum Entzug der Waffenerlaubnisse der Frau geführt hat, wissen wir nicht. Auch ein solcher Bescheid muss begründet werden. Auch kennen wir die Widerrufsbescheide der Behörde nicht. Eigentlich läßt sich der Vorgang nur mit Aktenkenntnis vernünftig kommentieren. Im meiner Region wird auch sehr dünnhäutig auf Charlton Heston Zitate reagiert. Dazu sage ich nur: Selber schuld. Und Glück gehabt, dass die jungs vom SEK noch vergleichsweise freundlich waren... frogger
  24. Hmmh, soweit es die waffenrechtlichen genehmigungen betrifft ist die Sache tiotal einfach: Der Behörde werden nachträglich Tatsachen (gefälschte / falsche waffenrechtliche Befürwortungen) bekannt, die zur Verweigerung der Erlaubnis hätten führen müssen. Damit können die Erlaubnisse problemlos widerrufen werden. frogger
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