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Schalldämpfer ist sinnvoll, weil es das Situationsbewußtsein schärft. Der Hörschutz kann geringer ausfallen. Licht-Lasermodul ist für den Häuserkampf sinnvoll.
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Ah ja, Rafale - der gute Flieger, von dem Indien erst kürzlich ein paar verloren hat. Da wundere ich mich doch sehr, dass die Piloten kein Situationbewußtsein hatten und den Raketen ausgewichen sind. Den Berichten nach, sind sie von für den Export kastrierten chinesischen BVR Raketen runter geholt worden. Man fand entsprechende Raketenteile. Da war wohl nicht das volle Elektronik Paket an Bord? Eigentlich hat ein Pilot, der vor einer anfliegenden BVR (RADAR) Rakete rechtzeitig gewarnt wird, gute Chancen diese auszumanövrieren. Gute Ausbildung und und entsprechende Elektronik an Bord vorausgesetzt. https://www.focus.de/politik/verlust-bestaetigt-pakistan-holt-mit-china-jets-indiens-hochgelobte-franzoesische-rafales-vom-himmel_884e049d-fa95-4b09-9a93-9ca182b22a89.html https://de.wikipedia.org/wiki/EuroDASS_Praetorian Ich habe meine Zweifel, ob die Inder da wirklich alle Optionen von den Franzosen eigebaut bekommen haben... Ob die Schweizer alle Optionen bekämen? Irgendwie erinnert mich das an die österreichischen Eurofighter, die gar keine Abwehr Optionen außer die Dispenser selbst eingebaut haben. Legendär auch französische Exocets, die nach dem Auftauchen französischer Kriegsschiffe im Golf nichts mehr treffen konnten. Ach ja, und bei den Pistolen werden die Schweizer am besten eine moderne Polymer-Griffstück-Pistole mit konfigurierbarer Griffgeometrie holen und dann wird es schon gut sein. Militärisch spielen Pistolen eh keine so große Rolle, außer vielleicht im Wachdienst. frogger
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Auch heute wäre das G3 preiswert herzustellen. Mit einem Blechpräge-Gehäuse hat es da gegenüber anderen Waffen einen gewaltigen Vorsprung bei den Fertigungskosten. Du darfst aber nicht mit Fertigungslosen von 5000 Stück kommen. Da reden wir von 100000 + X frogger
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Das ist absoluter Unsinn. Das G3 ist in der Massenherstellung sehr preiswert zu produzieren. Dafür ist es entwickelt worden. frogger
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Alles abseits einer Panorama Maske finde ich Kacke. Die Dräger Panorama Nova ist ganz OK aber sicherlich kein Schnäppchen neu für knapp 377€ Oder abgelaufene Gebrauchte mit Box ohne Filter für um die 80€ bei Ebay. Die Filter liegen neu bei 30€ frogger
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Beinahe wäre wohl ein großer Jäger in die ewigen Jagdgründe eingezogen: https://www.telepolis.de/features/Schuesse-bei-Trigema-Das-Raetsel-um-Wolfgang-Grupp-10478948.html
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frosch antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
Nö. das sehe ich anders. Teileweise reichen substanzlose Beschuldigungen aus, um einen robusten Einsatz zu provozieren. Die Waffen sind dann ersteinmal weg, auch wenn ncihts dran ist. So auch in dem mir bekannten Fall des Vaters des Mörders und der Schwester der ermordeten Stieftochter. -
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frosch antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
Genau. Und nach dem, was man so lesen konnte, hat der Anwalt versucht, den Schadenersatzandspruch nur auf eine Amtspflichtverletzung zu gründen. -> Kunstfehler Das Gericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass die Polizei blind bis kurzsichtig operieren darf und nicht verpflichtet ist, selbst bei einem extremen Grundrechtseingriff in die körperliche Unversertheit (Sprengung mit Verletzungsfolgen), alle möglichen Informationsquellen zu nutzen und alles seine Ordnung hat. Das ist schon sportlich und meiner Meinung nach schlicht falsch. Grundsätzlich sind Gerichte, was Amtspflichtverletzungen anbelangt und bei SEK Einsätzen im Besonderen, recht zurückhaltend. Deswegen wundere ich mich umso mehr, dass die Ansprüche vom Anwalt subsidiär nicht auch auf Aufopferung begründet wurden. Diese Ansprüche sind verschuldensunabhängig. Davon unbenommen halte ich eine Sprengung zu einfachen Festnahmezwecken, bei der Unbeteiligte verletzt werden (und da reicht für mich schon ein Knalltrauma) schlicht für rechtswidrig und eine -fahrlässige- Körperverletzung kommt da ebenso schnell in Frage. Denn der Sprenger muss sicherstellen, dass eine Gefährdung Unbeteiligter ausgeschlossen ist. Eine Güterabwägung kann es da nicht geben. Bei einer akuten Geiselnahme mag das anders sein. Hier auch noch einmal ein Bonscher aus Bayern: Blendgranate gegen das Gesäß der unbeteiligten Ehefrau, bei im Grunde genommen rechtmäßiger Durchsuchungsaktion des SEK https://www.merkur.de/bayern/schmerzensgeld-nach-sek-einsatz-3524733.html Auffällig auch bei diesem Fall: Sämtliche Ansprüche der Frau wurden vom Dienstherrn grundweg abgelehnt und selbst offensichtliche Splitterverletzungen in Zweifel gezogen. Das Verhalten des Dienstherren hätte für mich als Richter Anlaß gegeben, die Schmerzensgeldsumme aufgrund niederträchtigen Verhaltens bei der Schadensregulierung zu erhöhen. Der die Blendgranate werfende SEK Beamte wurde strafrechtlich nicht belangt. Gefordert waren 100.000€ Zugesprochen wurden: 15.000€ Wenn die Dame nicht RSV versichert war, dürfte sich ihr Schmerzensgeld mit den Gerichts und Anwaltskosten so ziemlich in Luft aufgelöst haben... Auch hier: Zurückhaltung beim Schmerzensgeld üben! Da gibt es trotz umfangreichen Krankenhausaufenthaltes nicht so viel. Ärgerlich: Bei einem Autounfall mit Sachschaden am Auto geht man zum Gutachter und bekommt es schwarz auf weiß, weiviel Schaden zu regulieren ist. Das gibt es für Körperverletzungen nicht. Die Taxe muss der Anwalt sich selbst aus den Wünschen des Mandanten und dem tatsächlich Erreichbaren ausknobeln. frogger frogger -
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frosch antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
Zu der Wuppertaler SEK Stürmung zur Verhaftung des im Ausland weilenden Ehemanns: https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/landgericht-wuppertal-sek-urteil-100.html Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: 1. Die unbeteilige Ehefrau und die Tochter wurden durch Splitter/Druckwelle der Spregung erheblich verletzt. 2. Das Haus, deren Eigentümerin die Ehefrau ist, wurde erheblich beschädigt. Und dann sagt das Gericht, außer Spesen nichts gewesen. Warum die Polizei eine Sprengung durchführen darf, bei der Unbeteiligte verletzt werden, ist mir ein Rätsel. Ich persönlich würde ganz stark eine Strafbarkeit des die Sprengung auslösenden Polizisten vermuten. Die Sprengung für einen einfachen Zugriff darf nur erfolgen, wenn niemand verletzt wird -wäre meine Meinung. Allerdings hat der Anwalt möglicherweise einen Fehler gemacht: Man darf sich in solchen Fällen nicht nur auf eine Amtspflichtverletzung versteifen, sondern parallel auch einen Anspruch aus Aufopferung gelten machen, der verschuldensunabhängig zu leisten ist. Die neuere BGH Rechtsprechung ist da eindeutig und hat sich im Vergleich zur Vergangenheit gedreht, BGH Urteile https://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Urteile Mietrecht/BGH-Schadenersatz-Ermittlungsorgane-Wohnungsdurchsuchung.htm https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-aendert-rechtsprechung-schmerzensgeld-auch-fuer-verletzungen-bei-rechtmaessigen-behoerdenmassnahmen-moeglich Wie gesagt, handelt es sich um neuere höchstrichterliche Rechtsprechung, die offensichtlich noch nicht bei allen Anwälten und auch nicht bei den Instanzgerichten angekommen ist. -
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frosch antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
In einem mir bekannten Fall hat die Schwester eines Mordopfers den unbeteiligten Vater des Mörders bezichtigt, die Enkelkinder ermorden zu wollen. Polizei und Erlaubnisbehörde sahen sich genötigt, trotz grosser Zweifel tätig zu werden. Man hat grosses Kino aufgefahren. Glück für den betroffenen Vater war, dass er pensionierter Beamter mit gutem Leumund ist und man entsprechend „schonend“ vorgegangen ist. Ein halbes Jahr später hat er wieder Zugriff auf seine Waffen bekommen und die Strafanzeige gegen die Schwester wurde mangels öffentlichem Interesse eingestellt. Der Betroffene hat dann noch ein Zivilverfahren gegen die Schwester angestrengt, um ihr wenigstens einen Gelddenkzettel zu verpassen. frogger -
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frosch antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
Im Fall Josef Hoss war es genau so einer, der den Stein ins Rollen brachte. frogger -
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frosch antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
Das kann keiner voraussagen. Bandbreite der Reaktionen von bis… Josef Hoss hatte auch das Pech, es mit dem Kölner SEK zu tun bekommen zu haben. Einer Skandaltruppe, zumindest in der Vergangenheit. googelt mal sek Kölln aufgelöst skandal sek kölln Da sind auch eine Reihe weiterer Einsätze nicht ‚optimal‘ gelaufen. -
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frosch antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
Eine Google Suche ergibt im Übrigen keine übermäßigen aktuellen Ergebnisse: https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&sca_esv=b793f48a711d8998&q=Hausdurchsuchung+-+alle+Waffen+und+Munition+sichergestellt&tbm=nws&source=lnms&fbs=AIIjpHw2KGh6wpocn18KLjPMw8n5Yp8-1M0n6BD6JoVBP_K3fU4shbY3Piq8RVltTvCttWAHBV-AXu22PaoiNTuBv18cx6XCB1EUGXxWCmSlusJ2Z3VBpLvFZtBFdNcCNWBsnZJLeI5TjvKilV8CbBIfaSv4Za7uhu4kWlVOLLDFGFNyEheGEJIgfpBR935ET2WHdDz2BJBN&sa=X&ved=2ahUKEwiY04W576WOAxXGR_EDHXyLO_kQ0pQJKAJ6BAgLEAE&biw=2560&bih=1475&dpr=1 -
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frosch antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
Gerade im Waffenbereich kommt es immer wieder zu rechtswidrigen Durchsuchungsbeschlüssen aufgrund anonymer / falscher Anzeigen. Der Rechtsweg steht natürlich einem Betroffenen offen, um die Rechtswidrigkeit des Durchsuchungssbeschlusses feststellen zu lassen. das ist aber nur denjenigen zu empfehlen, die ein langes Standvermögen haben, denn gerade in der Erst-Instanz werden die Beschlüsse oftmals einfach durchgewunken. Da Durchsuchungsbeschlüsse im Regelfall ohne Anhörung des Betroffenen erlassen werden, kann man gegen die Durchuchung selbst nichts ausrichten. An die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses aufgrund anonymer Anzeige sind erhöhte Anforderungen zu stellen. Auf dem Papier ;-) Da die Anzeige anonym ist, wird man den Anzeigensteller in der Regel nicht greifen können. Und selbst wenn, oft läßt die Staatsanwaltschaft das auf sich beruhen, weil es viel Arbeit macht und wenig einbringt. "Kein öffentliches Interesse". ***** Prominentester Fall und Opfer einer solchen "halb anonymen" Anzeige ist der Fliesenleger Josef Hoss, der Betrieb, Vermögen und Haus verlor. 2000 https://ga.de/region/gericht-erklaert-sek-einsatz-gegen-fliesenleger-fuer-ueberzogen_aid-40084595 Am 8. Dezember 2000 ist der Firmenchef morgens auf dem Weg zur Arbeit. Ein Kölner SEK-Kommando stoppt ihn, 16 Beamte prügeln ihn aus dem Auto. Im Streit um zu hohe Hecken hatte sein Nachbar (ein Polizist!) den gelernten Fliesenleger angezeigt, er habe Waffen und Handgranaten im Keller, sei gemeingefährlich. Entsprechend robust griff das SEK zu. 2008 https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/schadensersatz-fur-sek-einsatz-34531 30000,-- Schmerzensgeld, dafür dass er zum Invaliden geprügelt wurde. Allerdings wurde auch die Einstandspflicht des Landes für alle materiellen Schäden (Behandlungskosten, Verdienstausfall) festgestellt. Das Kölner Oberlandesgericht hatte für die Vermögensschäden einen Vergleichsvorschlag in Höhe von 335000 Euro gemacht. Welche Summe letztendlich tatsächlich gezahlt wurde, scheint nicht bekannt zu sein. 2017 Durch brutalen Einsatz verlor Josef Hoss Gesundheit und Vermögen - „SEK hat mich aus meinem Leben geprügelt“ | Regional | BILD.de Ein Großteil der Entschädigungen und noch mehr, die Hr Hoss erhalten hat, hat er dadurch verpulvert, dass er viele Anwälte eingeschaltet hat und dazu auch noch "die Falschen" verklagt hat. Es ist vielleicht etwas schwer aber bei der Verfolgung von eigenen Schadensersatzansprüchen muss man kühlen Kopf bewahren und keinen "Justizkrieg" führen. Wenn man keine RSV oder Rechstbeihilfe hat, wird nur Geld verbrannt. (Richtig hat es Peter Israel im Mordfall Sonnhild Israel angestellt, da gab es zum Schluß einen warmen Regen). Hoss verfasst jetzt ständig Briefe ans Oberlandesgericht. „Ich kann mir Anwälte nicht mehr leisten. Ich will das Schmerzensgeld was mir zusteht“, sagt er. Aber das Verfahren endete 2009 in einem Vergleich, Ansprüche hat Hoss keine mehr. - Von Anfang an "den richtigen, erfahrenen" Anwalt nehmen und diesen dann möglichst auch nicht mehr wechseln. Jeder Wechsel kostet neue Kohle. Lieber mehr Zeit in die Anwaltssuche am Anfang investieren. Ein guter Strafverteidiger muss nicht ein guter Ziviler/Verwaltungsrechtler sein. - Den richtigen Beklagten "passiv legitimiert" heraussuchen und dann auch nur diesen verklagen - Vom Schmerzensgeld nicht zu viel erwarten. Das ist in der Regel nicht viel mehr als ein Almosen. - Nur solche Vermögensschäden geltend machen, die man auch nachweisen kann. Sonst treibt das nur den Streitwert hoch und man muss sich per Quote an den Kosten beteiligen. - Hinsichtlich der Behandlungskosten niemals einem pauschalen Vergleich zustimmen, jedenfalls nicht ohne Zustimmung der eigenen Krankenversicherung. Es drohen Rückforderungen der Krankenversicherung. Außerdem ist es doch ein Spass Jahrzehnte lang immer wieder Rechnungen einreichen zu können ;-) ->Für Einsatzfolgen polizeilichen Handelns kann man nur den Dienstherren, nicht aber die ausführenden Beamten selbst verklagen. Wenn ein Anwalt so etwas macht, ist es ein rechtlicher Handwerksfehler aber das ist eine andere Geschichte.... frogger- 83 Antworten
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Sehe ich ähnlich.
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Bezüglich Winkeldorf´s Verfahren wegen der zweifelhaften Waffenreportage: 1. Instanz: Freispruch 2. Instanz: Geldstrafe Weil die Staatsanwaltschaft seiner Ansicht nach an den Akten gedreht hat, war er um ein Wiederaufnahmeverfahren bemüht. Was ich mich Frage ist, warum er dann diese Tatsachen nicht selbt in sein Verfahren eingeführt hat. Das Betreiben eines Wiederaufnahmeverfahrens ist in der Praxis fast aussichtslos. Hochgekocht ist die Sache wohl als er selbst Anzeige gegen den Waffendealer gestellt hat. Nachzulesen: https://taz.de/Staatsanwaltschaft-auf-Abwegen/!6025951/ Köstlich: "Auf drei bis vier Millionen schätzt Winkelsdorf die Ausfälle, die er wegen des Verfahrens hatte..." frogger
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Wenn es Dich nicht interessiert, laß es doch einfach gut sein. Wen interessiert denn Deine Meinung?
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Laut Hörensagen ist er an der Waffen Mario GmbH beteiligt.
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Man muss es wohl noch etwas präzisieren: Es ist die Waffen Mario GmbH & Co. KG • Hohle Gasse 2 • 98553 Schleusingen • Deutschland Mario selbst sitzt Mario Hansen Osterstr 13 25923 Süderlügum An letzterer Adresse dann auch noch die Hunting Optic GMBH
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Mit Freude habe ich zur Kenntnis genommen, dass Mario wieder da ist. Legendär waren seine Verbindungen zu Sauer Eckernförde. Da gab es viele schöne Sachen an seiner alten Wirkstätte in Stadum. Ich hatte dort auch zugeschlagen. frogger
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Da kommt es auf die Größe des Gesamtwaffenbestandes an, wenn man das Risiko des Widerrufs aller Erlaubnisse kalkuliert. Bei zB 100 Waffen kommen da schon sehr hohe Beträge zusammen. Mich läßt meine RSV jedenfalls ruhiger schlafen. frogger
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Vorderschaftrepetierflinte: welche Kategorie im Voreintrag auf grüner WBK?
frosch antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Als B. B/C steht nur in der WBK. -
Vorderschaftrepetierflinte: welche Kategorie im Voreintrag auf grüner WBK?
frosch antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Ein Schützenkollege hat auf meinen Rat hin bei seinem Voreintrag KAT B/C eintragen lassen, damit er sich auch Wechselläufe aller Kategorien kaufen kann. Ging problemlos. -
Es ist immer fies, wenn aufgrund einer Gesetzesänderung in bestehende Genehmigungen (für was auch immer) eingegriffen wird. Wir kennen das ja auch von den Fahrerlaubnissen. Die Urkunden waren unbefristet gültig, jetzt nur noch 15 Jahre. Und die Diskussion hinsichtlich der Beschränkung der Erlaubnis für Senioren geht weiter... Meine Meinung: In diesem Fall hätte eine Belehrung und die Rückgabe der Waffe gereicht. frogger