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frosch

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  1. Hmmh, bei unterbrochenem Waffenbesitz und einer abgelegten Prüfung nach WaffG von 1974 halte ich den Wegfall der Sachkunde zumindest den logischen Denkgesetzen für nachvollziehbar. Inzwischen müssen ja die Lehrgangsträger "anerkannt" sein. Entweder als Verband oder per behördlicher Einzelzulassung. Explizit im Waffengesetz geregelt ist ein solcher Fall jedoch nicht. WaffG§ 7 Sachkunde (1) Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist. Problematisch könnte sich hier die Formulierung "wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat" erweisen, da die nach dem WaffG von 1974 durchgeführten Prüfungen nicht " vor der dafür bestimmten Stelle" abgelegt worden sein können. Bestandsschützen können sich hingegen auf "oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist" berufen. Anders im Sprengstoffrecht: Hier soll eine Sachkundeprüfung, die älter als 5 Jahre alt ist, nicht mehr anerkannt werden. 1. SprengVO §29 (2) Die zuständige Behörde soll eine abgelegte Prüfung als Nachweis der Fachkunde ganz oder teilweise nicht anerkennen, wenn seit deren Ablegung mehr als fünf Jahre verstrichen sind und der Antragsteller seit dem Zeitpunkt der Prüfung die erlaubnispflichtige Tätigkeit rechtmäßig nicht oder überwiegend nicht ausgeübt hat. Zur Klärung der Frage wäre es nun wichtig zu wissen: Bestandsschütze mit Prüfung nach WaffG1974 JA/NEIN Wenn ja, besteht die Sachkunde fort. Bei uns dauern Klagen Bürger gegen die Behörden in erster Instanz, so 1,5 -2,5 Jahre. In meinem Fall waren es, glaube ich über 8 Jahre ;-) Es kann sich also anbieten, einen rechsmittelfähigen Bescheid zu fordern, die Behörde zu verklagen, trotzdem eine anerkannte Sachkunde abzulegen und die Aufände (Geld für Prüfung, Zeitaufwand, Fahrtkosten, Verdienstausfall) dann im Fortsetzungsfeststellungsverfahren weiter einzuklagen. Ich hatte mir mal den Spass gemacht, mit der Jahrzente-alten Sachkundeprüfung, die ich als 15-Jähriger Schüler abgelegt hatte, beim Verband eine WBK Befürwortung für eine Gelbe nach WaffG2004 zu beantragen. Die hatten damals beim Verband doch Schmerzen. Ich habe dann nur noch mit der Prüfungsbescheinigung zur Erlangung des ersten Jahresjagdscheines gewedelt und alles war in Butter. frogger
  2. Genau dafür gibt es die Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht.
  3. Moin! Das sehe ich anders: In einem Klageverfahren gegen meine Stadt habe ich die mangelhafte Verfahrensführung gerügt. Der Richter hat sich kurz entschuldigt und danach gin es flott weiter bis zum guten Ende. Grundsätzlich kann man vor der Eskalation sich einmal zum Verfahrensstand erkundigen. Danach noch einmal eine Mahnung mit der Aufforderung jetzt doch den bescheid zu erstellen und danach eben das Klageerzwingungsverfahren (ab 3 Monate nach Antragseinreichung). Alles ganz locker. Man kann ja trotzdem freundlich bleiben. Gruß, frogger
  4. Klingt zumindes plausibel. Im Zweifelsfall reicht ein Blick in den Übergangskegel und dann weiß man, was los ist. Normal sollten 5000 Schuss Mantelmunition für einen AR15 kein grosses Problem sein. Im Dauertest der Waffenkultur verschlechterte sich die Präzision eines Blacklabels erst nach 8000 Schuss signifikant. Bis 5000 Schuß schoss die Waffe "optimal". Wenn dann bei der Polizei auch noch Munition mit monilithischen Geschossen verballert wird, muss einene nichts wundern. frogger
  5. Naja, warum sollte sich SIG Sauer auch um einen Kunden kümmern, wenn man Deutschland als Absatzmarkt schon eh abgeschrieben hat und dieser Kunde dann auch noch kräftig der Firma an den Geldbeutel gegangen ist. Es ist mir heute noch ein Rätsel, warum man unbedingt in Deutschland gefertigte Waffen/Teile für Deals in Lateinamerika verwendet und das Ganze dann auch noch gerichtsfest mit E-Mails dokumentiert hat. Aber seis´ drum, unsere Politiker haben es zugelassen, dass die ganzen Arbeitsplätze in Eckernförde den Jordan runter gegangen sind, Isny wurde gestärkt und die Kohle wird jetzt halt in Exeter verdient. Da werden eh geringere Steuern fällig. Gut, die Ami´s schlagen auch drauf, wenn es ITAR Verstöße gibt aber sie machen es wenigstens so sinnig, dass keine Arbeitsplätze dabei verloren gehen. Es wird Kohle abgedrückt und ein straffes Compliance-Management installiert, damit sich solche Vorfälle idealerweise nicht wiederholen. In Eckernförde hat man mit viel Getöse die Lager beschlagnahmt. Toll, ging dann noch eine Ecke schneller zu der Laden. frogger
  6. Wurden die Dinger nicht auch auf egun verhökert? Inkl. anschließender Hausbesuche... frogger
  7. Fakt ist, dass die Grundeinstellung der Sachbearbeiter auf den Ämtern eine wesentliche Rolle spielt, welche Musik gespielt wird. Deswegen gibt es die "Glückseligen" und die "Armen". Ich darf mich noch zu den Ersteren zählen. Aber die Zeiten werden rauer. Das Personal wurde auf breiter Front für eine erhöhte Repression und Kontrolldruck aufgestockt. frogger
  8. ... Auf eine Nachfrage des Abgeordneten Dr. Buchholz zu möglichen Regressansprüchen wegen der Qualität der MCX berichtet Herr Garschke, die Schäden seien durch jeweils ein Gutachten der Technischen Universität Bochum sowie der Dekra Saarbrücken untersucht worden mit dem Ergebnis, dass die Waffen teilweise nach wenigen 100 Schuss nicht mehr benutzbar seien, jedoch grundsätzlich die Vorgaben der Ausschreibung eingehalten worden seien. Der- zeit seien bereits 53 Waffen ausgesondert worden, was ungefähr zehn Prozent entspreche. Es gebe nach seiner Einschätzung keine Möglichkeit, vom Hersteller einen Regress zu for- dern. ... Ohne Worte... Wie einfältig muss man sein, eine Ausschreibung für Waffen zu machen, ohne eine verpflichtende Haltbarkeit der Waffen zu vereinbaren. frogger
  9. Da bin ich ja froh, dass ich meine Magazine alle auf "Altbesitz" habe. Wie liefe das denn praktisch ab, wenn man mit "seinen" Alt-Magazinen ins Ausland fährt. Nimmt man einfach die Anmeldebestätigung vom Amt mit oder ist zusätzlich eine Nämlichkeitsbescheinigung vom Zoll empfehlenswert? frogger
  10. Vorsicht vor dem Besuchen von Wahlveranstaltungen und Versammlungen einschlägiger Parteien / Vereine und Musikdarbietungen. Ich kann mich erinnern, dass ein Aspirant seine Zuverlässigkeit durch den Besuch von Musikkonzerten und einer Sportveranstaltung rechtskräftig abhanden gekommen ist. https://openjur.de/u/2462640.html
  11. https://www.gesetze-im-internet.de/waffrg/__30.html Dann ist das tatsächlich die zugrundeliegende Rechtsgrundlage. Die Anfrage bei der Waffenbehörde durch das BVA damit in Ordnung. Dir Rückfrage beim Antragsteller durch dir Waffenbehörde entspringt da villeicht nur einer Unsicherheit, was man mit dem Vorgang anfangen soll. Meine Antwort wäre: Ich bin neugierig. Ich selbst habe beim NWR im übrigen nur deshalb keine Anfrage gestellt, weil ich nach jedem Besuch ein komplettes PDF mit allen Stammblättern bekomme. frogger
  12. Moin! Richtig ist: Käufer schriftlich mahen und in Annahmeverzug setzen. Schadensersatz androhen. Der Käufer muss seine Erwerbsberechtigung nachweisen. Im Zweifelsfall durch Vorlage der Originaldokumente. Keinesfalls ohne Überlegung einfach das Geld zurückschicken. Ganz so einfach kommt man aus dem Geschäft nicht heraus. Noch fataler "Motto: Who dares wins" Waffen einfach in den Versand geben. Die Mitarbeiter meiner Behörde sind so hilfsbereit und prüfen für mich Wohnsitz und EWB über das NWR, weswegen ich mich auch mit Kopien zufrieden geben kann. Versand dann aber auch nur mit Spedition und persönlicher Übergabe mit Perso Prüfung. Gruß, frogger
  13. Ich habe nach einem knappen Jahr tatsächlich meine Frankonia Super Keiler Deal Munition ausgeliefert bekommen. Die gab es regulär nur noch zum Super Keiler Deal und damit signifikant (+20%) teuerer. Das Geschäft wurde aber nach Prüfung zum Bestellpreis abgewickelt. Verkäufer A musste Oberverkäufer B zu Hilfe holen, weil er sich nicht traute, die Rabatt-Taste an der Kasse zu drücken. Für Oberverkäufer B war das dann aber kein Problem, weil der sich dann die ursprüngliche Bestellung ausgedruckt und zum Vorgang abgeheftet hat. Die Bedienung insgesamt war freundlich. frogger
  14. Moin! Oft hilft die Frage nach der Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung. Hier fällt mir keine Grundlage für die Datenübermittlung für eine Auskunftsanfrage ein. Gruß, frogger
  15. Um es für die Behörde einfacher zu machen, kann man auch eine Einstufung durch einen Sachverständigen mit einreichen. zB Andre Busche https://lehre-digital.net/aufbewahrung-von-waffen-und-munition/ Empfehlenswert zB auch bei alten A A/B B Schränken ohne Typenschild. Ist zwar etwas teuer, macht es der Behörde aber schön einfach. Solche Sachverständigen sollten auch bundesweit an anderen Standorten verfügbar sein. Einfach bei der örtlichen IHK anfragen. frogger
  16. Ich habe BKA VA-Genehmigungen gesehen, da war schon der Transport beschränkt auf Sammler-Veranstaltungen.
  17. Der hätte sich einfach eine Rote holen sollen... Meine These: Die rote WBK ist die am einfachsten zu erhaltene WBK, da abgesehen von der Prüfung des Sammelthemas keine Bedürfnisprüfung stattfindet. frogger
  18. Büffeljagd mit der Windbüchse: Wildschweinjagd mit der Windbüchse
  19. Ähnlich war es doch auch bei den Pfeilabschussgeräten. Die waren frei und nachdem Herr Sprave die Teile propagiert und vertrieben hat, sind sie jetzt eben WBK -pflichtig. Aus die Maus... frogger
  20. War in der DDR auch genug. Ohne Zielfernrohr. Ging auch.
  21. Dann kannst Du Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz verlangen. Anfragegenerator bei "Frag den Staat". Funktioniert. https://fragdenstaat.de/anfrage-stellen/ Gruß, frogger
  22. Der Shop hat alles, wo bei mir das Warnglöckchen angeht. Incl. kruder Übersetzungen.
  23. Bad Karma: https://www.google.de/maps/search/Gruenauer+Strasse+99,+Müssen,Schleswig-Holstein+21516/@53.4942655,10.558077,17.04z?entry=ttu
  24. Waffen Bock. Am Ende des Tages: Ziemlich teuer. Ich würde es selbst machen. frogger
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