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frosch

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Alle Inhalte von frosch

  1. Niemand verpflichtet uns dazu die Waffen nur im Tresor zu reinigen. Dazu ist es allermeistens viel zu eng da drinnen!
  2. Moin! Falls Dein Hotelzimmer einen Balkon hat, könntest Du einen 5G / LTE Router mit Antenne dort platzieren und hoffen, dass es reicht. Den passenden Provider must Du dir anhand der Netzabdeckungspläne heraussuchen. Falls Du schon Vodafone hast, prüfe einfach dort, ansonsten kaufe Die noch eine zusätzliche Karte des passenden Providers. Manchmal hilft es auch, den Router oder das Handy als Hotspot am Fenster zu positionieren. https://www.fts-hennig.de/Netztechnik/Router/5G-Router/?srsltid=AfmBOopS6uAhmLxMK4EEWFgZMGTNHPNz5IKtkhg1FW46pZRbXqpjd-3I Grundsätzlich teile ich Dein Schicksal: https://www.chateaudelabarre.com/de/the-castle Dort bin ich immer abgestiegen, als ich ein IT Projekt in einer Fabrik in Vibraye hatte. Internet gab es da nur in einem kleinen Räumchen an einer RJ-45 Dose, das nur über diverse Wendeltreppen und schmale Wege abseits der Gasträume erreichbar war. Heute gibt es wenigstens WLAN im Salon - aber nicht auf den Gastzimmern. Das durfte ich dann schon während meiner letzten Aufenthalte genießen. frogger
  3. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) Zu § 21: Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel ... 21.2 ... Eine Schusswaffe wird bearbeitet, wenn ihre Funktionsweise geändert wird (z.B. Umarbeitung einer Schreckschusswaffe in eine Waffe für Patronenmunition, einer Repetierwaffe in eine halbautomatische Waffe, einer Schusswaffe für Einzelfeuer in eine für Dauerfeuer), wenn wesentliche Teile der Waffe (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3) ausgetauscht, geändert oder in ihrer Haltbarkeit beeinträchtigt werden (z.B. Verkürzung des Laufs, Änderung des Patronenlagers) oder wenn das Aussehen der Waffe wesentlich geändert wird (z.B. Abänderung einer Langwaffe in eine Kurzwaffe durch Verkürzung des Schaftes, Montieren von Kühlrippen, Anbringung eines Zielfernrohrs durch mechanische Veränderung an der Waffe). Auch das Umarbeiten erlaubnispflichtiger Schusswaffen in Zier- oder Sammlerwaffen bzw. Schnittmodelle ist ein Bearbeiten. Keine Bearbeitung ist es, einen Einsteck- oder Austauschlauf einzusetzen. Es ist eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. frogger
  4. Geschichten, die das Leben schreibt…
  5. Wo entnimmst Du das dem Gesetz? Die Formulierung in §42a WaffG Abs2 Satz 3 in Verbindung mit Abs. 3 entspricht der in §13 WaffG für das Führen von Schusswaffen durch Jäger. Und für Letztere war es nie zweifelhaft, dass Hin- und Rückweg + Stärkung im Krug inkludiert sind. In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz heißt es für Jäger: Im Zusammenhang mit der befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, dem Jagdschutz und Forstschutz kann ein Jagdscheininhaber die zur Jagd benötigten Waffen nicht schussbereit (siehe Nummer 12.3.3.1) führen. Einer Erlaubnis bedarf es somit weder auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd, noch im Zusammenhang mit anderen jagdlichen Tätigkeiten und Veranstaltungen (z.B. Vorführungen für Aus-, Weiterbildungs- und Prüfungszwecke) sowie im Rahmen der damit einhergehenden Erledigungen und Besorgungen wie „Abstecher“ zur Bank oder Post. Und zu 42a heißt es dort: 42a.3 Liegt ein berechtigtes Interesse am Führen dieser Gegenstände vor, ist der Bußgeldtatbestand nicht verwirklicht. So wird sichergestellt, dass das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser für sozial-adäquate Zwecke (z.B. Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Brauchtumspflege, Jagd und Fischerei) auch weiterhin nicht beanstandet wird.
  6. Also vergesst doch einfach einmal wie die Verkehrskontrolle gelaufen ist. Das ist ein Nebenaspekt, dessen ich mir völlig bewusst bin. Rechtsprechung dazu ist reichlich vorhanden. 1. Optional: Man kann auf verwaltungsgerichtlichem Wege mittels Fortsetzungsfeststellungsklage eine Klärung herbeiführen. 2. In einer Hauptverhandlung ist der Beweisverwertung zu widersprechen. Ohne Vortrag keine Prüfung durch das Gericht. 3. Ein strenges Beweisverwertungsverbot wie bei Matlock gibt es bei uns nicht. Es folgt immer eine Bewertung der Schwere des Verstosses bei der Beweiserhebung im Verhältnis zur Straftat und dem Aufklärungsinteresse des Staates. Beispiele: DNA Untersuchung bei einem Beinahetreffer bei einer Reihenuntersuchung wegen Vergewaltigung. Auf Verwandschaftsverhältnisse hätte nicht geprüft werden dürfen. Wurde vom BGH gesundgebetet. Durchsuchung eines Autos ohne Durchsuchungsbeschluss nach Messern, die auf einem öffentlichen Markt gekauft wurden. Die Beweise wurden verworfen, es kam zu einer Einstellung mit Auflage. Den Polizisten passiert im Übrigen bei einer rechtswidrigen Durchsuchung genau gar nichts. Noch nicht einmal bei einer Hausdurchsuchung. Meine Frage richtet sich tatsächlich primär nach vorhandener Rechtsprechung zum Messerführen durch Angler. frogger
  7. Das wissen wir nicht. Die nach Landesrecht vorgesehene schriftliche Bescheinigung wurde trotz Aufforderung nicht übergeben.
  8. Moin! Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass es mir primär um Referenz-Urteile geht. Gruss frogger
  9. So steht das nicht im Gesetz. Ich habe das mit Fettschrift markiert.
  10. Es war eine allgemeine Verkehrskontrolle. Ich bin am Grübeln, ob er eine Feststellungsklage machen soll, dass die Durchsuchung rechtswidrig war. Auch eine DAB wegen der verweigerten Bescheinigung.
  11. Ich bis auch schon einmal mit Wagen kontrolliert worden. Die Machete lag offen auf der Rückbank. Jagdschein gezeigt und der Hinweis, dass ich die Machete im Zusammenhang mit der Jagd führe, wurde akzeptiert.
  12. Nein, er hat das Messer geführt Ja. Er hat auch die Fischereiabgabe geleistet.
  13. Rechtsgrundlage für das Führen in seinem Fall: § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen (1) Es ist verboten 1. Anscheinswaffen, 2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder 3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen. (2) 1Absatz 1 gilt nicht 1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen, 2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis, 3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. 2Weitergehende Regelungen bleiben unberührt. (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
  14. In der Jackentasche seiner im Auto liegenden Jacke.
  15. Moin! Einen Bekannten von mir hat es erwischt: Verkehrskontrolle, Auto gefilzt, 15cm Filetiermesser gefunden. Er hat sich mit der Durchsuchung nicht einverstanden erklärt. Er hat eine schriftliche Bescheinigung für die Durchsuchung mit Angabe des Rechtsgrundes gefordert und nicht erhalten. Laut Landesgesetzgebung hat er einen Anspruch darauf. Angaben zur Sache hat er vor Ort nicht gemacht. Er hat einen Anhörungsbogen erhalten und sich dahingehend eingelassen, dass er auf dem Weg zum Angeln war. Somit ein berechtigtes Interesse am Führen vorlag. Jetzt hat er einen Bussgeldbescheid über 150 Euro erhalten. Messer soll eingezogen werden. Im Bescheid steht sinngemäss drin, er würde hinsichtlich des Angelns lügen und selbst wenn, hätte er das Messer nur verschlossen transportieren dürfen. Ich habe ihm geraten, Einspruch einzulegen und die Beiordnung eines Pflichtverteidigers für das Einspruchsverfahren wegen der Schwierigkeit der Rechtslage zu beantragen. Ich gehe davon aus, dass sein Einspruch abgewiesen wird und es auch zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird. Er hat im jetzigen Stadium noch keine Lust einen Verteidiger zu bezahlen, da auch im günstigsten Fall bei OWi meist eingestellt wird und man auf den Kosten sitzen bleibt. Gibt es schon Rechtsprechung zum Messerführen bei Anglern? Gruss frogger
  16. Nein, nicht ganz. Das waffenrechtliche Bedürfnis ist in diesem Fall komplett und dauerhaft entfallen. Aber ja, dem emeritierten Jäger sollen ein paar Jagdwaffen bleiben können in Erinnerung an all die heroisch waidgerechten Taten. frogger
  17. Moin! Ich möchte hier noch einmal §45 Abs.3 WaffG in Erinnerung rufen, nach dem bei nur vorübergehendem Wegfall des Bedürfnisses Erlaubnisse nicht widerrufen werden müssen. Anwendung: Krankheit, berufliche Unabkömmlichkeit usw. Aus der Praxis: Ein Kamerad fiel 3 Jahre wegen einer Darmkrebsbehandlung aus. Danach weitere 3 Jahre nur eingeschränkte Betätigung wegen eines künstlichen Damausganges. Er durfte alle Waffen behalten. Aus besonderen Gründen kann auch bei endgültigem Wegfall des Bedürfnisses der Waffenbesitz weiter gestattet werden. Primär ist diese Regelung für emeritierte Jäger und ihre liebsten Jagdwaffen gedacht, kann aber auch für Sportschützen, die Jahrzente lang dem Schießsport nachgegangen sind, angewendet werden. Diese Regelung soll aber nicht für den gesamten Bestand, sondern nur für einige Waffen angewandt werden. Wir reden hier im Regelfall um die Aufgabe der Jagd/Schießsport nach jahrzentelanger Tätigkeit aus zB Altersgründen. Aus der Praxis: Ein 85-Jähriger Jäger mit mehr als 50 gelösten Jahresjagdscheinen wollte keinen Jagdschein mehr lösen. Er durfte 1 Kurzwaffe und zwei Langwaffen dauerhaft behalten. Den umfangreichen Rest hat er mit großzügiger Frist (2 Jahre) verkauft. frogger
  18. Erwerb durch Jäger bei einer Zentralfeuer-Langwaffe erlaubnisfrei. Bei der Anmeldung muss mit angegeben werden, dass die Waffe einen Integral-Schalldämpfer hat. Bei meiner Behörde haben die Anmeldeformulare dafür extra ein Kästchen. Kein Erwerb für Sportschützen zB auf Gelbe/Grüne WBK. Nur mit Grüner WBK und entsprechendem Voreintrag mit Schalldämpfer.
  19. Die BKA Bescheide zu Schalldämpfern gehen davon aus, dass bei zerlegbaren Schalldämpfern nur diejenigen Teile dem Waffengesetz unterliegen, die für die Schalldämpung wesentlich prägend sind. 1. Reine Aufnahmen unterliegen nicht dem Waffenrecht 2. Eine "Hülle" unterliegt nicht dem Waffenrecht 3. Das Teil, welches für die Schalldämpfung technisch prägend ist (zB gelochte Röhre mit Blendenelementen) unterliegt dem Waffenrecht. Hier kommt es häufig auch zu Mißverständnissen. Eine Blaser R8 Ultimate Silence hat keinen Integraldämpfer, auch wenn er so aussieht. Der Schalldämpfer als ganzes läßt sich abschrauben. Gleiches gilt für die Krico K15A mit Integral Schalldämpfer Früher gab es KK Gewehre mit Integraldämpfer. Da war alles schön fest verbunden. Das macht man heute eigentlich nicht mehr, wegen deren Hang zur Korrosion. Früher gab es aber oft eher eine Genehmigung für eine Waffe mit festem Integraldämpfer als für einen Solo-Dämpfer.
  20. Die korrekte Formulierung lautet: Inhaber eines Jahresjagdscheines dürfen Schalldämpfer, die für Zentralfeuerkaliber und für Langwaffen bestimmt sind, erlaubnisfrei erwerben. Anschließend muss die (Dauer-) Besitzerlaubnis mittels WBK-Eintragsanmeldung innerhalb von 14 Tagen beantragt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein Schalldämpfer zum Aufschrauben oder ein Integraldämpfer mit Waffe ist. Wenn die Waffe einen Integraldämpfer hat, muss dieser Umstand bei der Anmeldung mit angegeben werden. Es gibt auch keine "Sondergenehmigung" für Kurzwaffen-Schalldämpfer oder Langwaffenschalldämpfer für Randfeuerpatronen. Es ist ganz normal eine Waffenbesitztkarte mit enstsprechendem Eintrag zu beantragen, da es sich nicht um verbotene Gegenstände handelt. Die Genehmigungspraxis ist eher restriktiv. Soll zB eine Randfeuerlangwaffe mit Integraldämpfer cal 22 lfB erworben werden, ist im WBK Antrag das Kreuzchen für den eingebauten Schalldämpfer bei der beantragten Waffe zu setzen bzw im Textfeld darauf hinzuweisen. frogger
  21. Ich habe meine Aussage eindeutig formuliert.
  22. Hörensagen: Es soll versucht worden sein, dem Waffensammler doch noch strafrechtliche Verstöße, trotz der Einstellung des Strafverfahrens ans Bein zu flicken. Wie das funktionieren sollte, ist mir schleierhaft (Stichwort Strafklageverbrauch) Wie dem auch sei, das Thema ist jetzt komplett durch - da kommt nix mehr. Das Entschädigungsverfahren ist am Laufen. Das entschädigt werden muss, ist wohl schon klar. Streitpunkt ist aber auf jeden Fall der Wert der vernichteten Waffen. Wobei es schwierig wird, den Wert der vernichteten Waffen zu taxieren. Die sind ja nicht mehr da... Es zeichnet sich ab, dass die Waffen, die noch in Beschlagnahme sind, wohl umfänglich zur Verwertung freigegeben werden sollen.
  23. Moin! Wenn Du es ersatzlos bei der Polizei/Waffenbehörde zur Vernichtung abgeben möchtest, mach es einfach. Wenn Du eine BKA Erlaubnis hast, musst Du es dem BKA melden. Ggfs auch in die Erlaubnis schauen, ob da etwas Besonderes drin steht. Ist es lediglich gemeldeter Atlbesitz, muss formal nichts gemeldet werden. Jedenfalls gibt es dazu keine Regelung. Trotzdem kannst Du Deine Waffenbehörde informieren. Optional kannst Du auch vorher mit dem Vorschlaghammer auf dem Teil kreisen. Verkaufen/Überlassen an jemand anderen könnte sich "nicht lohnen". Auch wenn man das Teil als Altbesitz innehat, meine ich, dass man für das veräußern wieder eine BKA Genehmigung braucht (prüfen, bin mir nicht sicher) Ist es ein verbotener Gegenstand mit BKA Erlaubnis, musst Du eine BKA Erlaubnis für das Überlassen haben. Aber zur Sicherheit einmal in die BKA Erlaubnis schauen, ob da etwas zum Überlassen steht. UZI Magazine sind billige Massenware. Hat man im Handel für unter 15 Euro bekommen. Die BKA Genehmigungen sind eigentlich so teuer, dass es sich nicht lohnt. -> Vernichten. frogger
  24. Ach ja, je nachdem um was für Waffen es sich handelt, kann es viel interessanter sein, die Sammlung en bloc an Herrman Historica zur Versteigerung zu geben. Die Erlöse liegen zT über egun und man spart sich die ganze Arbeit.
  25. @heinzaushh ich kenne einen ITler bei einem nördlichen LKA, der mir das so erzählt hat. Die Finanzbehörden setzten auch Web Spider ein. Das ist öffentlich.
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