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frosch

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Alle Inhalte von frosch

  1. Ja, geht in die Richtung. Wobei Schießbaumwolle ein Synonym für Cellulosenitrat ist.
  2. Moin! Ein Bekannter hat ungebetenen Besuch bekommen. Das Kind ist schon fast in den Brunnen gefallen, da er nicht reagiert hat und jetzt einen saftigen Strafbefehl bekommen hat, mit dem er vorbestraft wäre. Es sind über 100 TS. Es wurde "Kollodiumwolle" (Zauberwatte) gefunden. Eine Anlyse des Nitriergrades wurde nicht vorgenommen. Nur ein Flammversuch und das Bruttogewicht. Jetzt versucht man ihm was ans Bein zu flicken. Und zwar den unerlaubten Besitz von Nitrocellulose. Mein Kenntnisstand: Nitrocellulose mit Nitriergrad > 12,6% N unterliegt dem Sprengstoffrecht Kollodiiumwolle mit Nitriergrad < 12,6% N unterliegt zwar als "sonstige Stoffzubereitung" dem Sprengstoffrecht, kann aber mit 30% Wasser angefeuchtet in den einschlägigen Deutschen Feuerwerkshops erworben werden. Hauptbestandteil beider Stoffe ist Cellulosenitrat, jedoch ist bei Kollodiumwolle die Cellulose nur unvollständig zu Cellulosenitrat umgesetzt und daher ist es weniger brisant. Wer kann etwas zu den genauen rechtlichen Gegebenheiten beitragen? Beispiel: https://www.firework-shop.de/Pyrowatte-Collodiumwolle-Flash-Cotton-100-g::104393.html?srsltid=AfmBOoq4ZxA2FU_nsDJLoYH-K7GlMsrd7QNJ4TGVBFQYvOqqo9GUtCX9#horizontalAccordion4 Danke und Gruß, frogger Ach ja, noch einmal der Hinweis: Nicht alles, was man im Internet bestellen kann, sollte man dort auch ordern ;-)
  3. Moin! Bei verwaltungsrechtlichen Zuverlässigkeits-Vorgängen ist das LKA nicht zuständig. Auch nicht für die Einlagerung von beschlagnahmten Waffen. Das LKA kann aber trotzdem in Amtshilfe tätig werden. Nach der Sicherstellung von Waffen muss der Betroffene peinlichst auf den Inhalt der Bescheide achten, die er von der Behörde erhält. Eine "nette" Behörde wird die Waffen bis zum Abschluß des Verfahrens in Sicherstellung behalten und sicher verwahren. Eine "böhse" Behörde kann einen Bescheid verschicken, in dem der Waffen-Eigentümer aufgefordert wird, einen Berechtigten zu benennen, der die tatsächliche Gewalt an den Waffen übernimmt oder im Übrigen die ersatzlose Einziehung der Waffen mit anschließender Vernichtung androht. Die Frist wird in der Regel 1 Monat sein. Bei umfangreichenderen Beständen kann man auch eine längere Frist fordern. Grundsätzlich ist in diesen Fällen höchste Eile und Vorsicht geboten. Ist der Bescheid erst einmal rechtskräftig, ist Hopfen und Malz verloren. Grundsätzlich haftet die Behörde auch für eine ordnungsgemäße Lagerung der Waffen. Hierzu gibt es auch schon etliche Urteile. Viele Behörden haben das auch schon schmerzhaft gelernt. Hier ein Urteil, das durch die Instanzen getrieben wurde: https://oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schadensersatz-fur-rost-an-pistole-178601.html frogger
  4. Bei sich absehenden Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit kann es sinnvoll sein, den Waffenbesitz vor einer Behördenentscheidung aufzugeben. Das spart Ärger und unnötige Kosten für den Widerruf. Hatte ich einmal bei einem Reservistenkameraden. Ich habe ihn nur gefragt, wie es mit seinen Leberwerten aussähe und auf seine Antwort habe ich ihm die Aufgabe des Waffenbesitzes empfohlen. Keine Chance. Bin dann aufs Amt, habe mir eine Sondererlaubnis ausstellen lassen (hat der Sachbearbeiter kostenlos gemacht, weil er froh war den Vorgang vom Tisch zu bekommen), die Waffen habe ich verwertet und die WBK´s kostenlos zurückgegegben. Von Seiten der Behörde wurde also sehr "nett" und vermögensschonend agiert. Der Kamerad hat dann halt noch ein paar hundert Euro bekommen und das war´s dann auch. Hätte er sich auf die Füße gestellt, hätte er noch ein paar hundert Euro dazu bezahlen können... frogger
  5. Moin! Zählen die Waffen auf den alten gelben WBK‘s mit zum 10er Kontingent? frogger
  6. Weil sie nicht blöd sind... Niemand kann auch einer Behörde nicht das Surfen verbieten. Nur die gezielte Suche war nach alter Rechtslage nicht erlaubt. frogger
  7. Aus deinen Beiträgen ergibt sich möglicherweise -welche Waffen Du hast -aus welcher Region Du kommst -mit welcher IP Du dich bewegst (auch WO wird bei einer richterlichen Verfügung Auskünfte erteilen müssen) usw Meiner Behörde ist zb mein egun Konto bekannt.
  8. ich denke, keiner muss sich selbst belasten. Das ist so nicht richtig. Auf den Antragsformularen wird explizit nach Vorstrafen, Ermittlungsverfahren und Krankheiten gefragt. Eine wissentliche Falschantwort kann dazu führen, den Anzragsteller als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen. Allerdings müssen getilgte Vorstrafen, eingestellte Ermittlungsverfahren und auskurierte Keankheiten nicht angegeben werden. Und man sollte solche Daten auch nicht von sich aus offenbaren. frogger
  9. Moin! Entweder das System bleibt ohne Nummer oder Du lässt Dir vom Beschussamt eine Nummer zuteilen. Die fängt dann mit dem Landeskürzel an + halt eine Nummer. frogger
  10. frosch

    Springmesser

    Selbst wenn Du eine Genehmigung bekämst, hättest Du die Kosten der Regelüberprüfung an der Backe. Nunmehr wie Du bei koenigx lesen kannst 63,40 alle drei jahre, Tendenz steigend. Finanziell ein Fiasko. In jedem Fall! frogger
  11. frosch

    Springmesser

    Kurze Frage: Was macht das Teil zu einem verbotenen Gegenstand? http://www.dg.de/de/militaria/blankwaffen/nsfk-dolch/nsfk-fliegermesser-1937-smf-solingen-14809
  12. frosch

    Wbk bei Behörde

    Dienstzeiten 9-12 ud Donnerstags zusätzlich 14-16 Uhr. :-) Du solltest mindestens darauf achten, dass Du Deine NWR ID und die NWR ID Deiner Waffe zur Hand hast. Dann kann die Polizei eine gezielte NWR Registerabfrage machen. Im Übrigen finde ich im Waffengesetz keine Ausnahme von der Verpflichtung die WBK beim Transport dabei zu haben... Allerdings: Ich jage und Schieße seit über 30 Jahren. Trotz mehrerer Polizeikontakte beim Transport oder der Jagd, wollte niemand meine Papiere sehen. frogger
  13. Zum jetztigen Zeitpunkt alles Kaffeesatzleserei. Von mangelhafter Aufbewahrung bis auf das Versäumnis Waffenhandelsbestand auf die WBK zu überführen ist da alles drin... Polizei-SH lernfähig? Auffallend aber, dass man in diesem Fall etwas sorgsamer mit dem Waffenbestand umgegangen ist und die Waffen für den Transport in Folie eingepackt hat. Es wurde auch betont, dass der Waffenbestand sauber erfasst wurde. Da die Presse mit vor Ort war, scheint es sich um eine geplante Aktion gehandelt zu haben. Gruß, frogger
  14. Fazit: Ohne Beschuss ist die Waffe mangelhaft. Gültiger Beschuss ist eine Eigenschaft, die bei jedem Geschäft, egal ob gewerblich oder privat, als verbindlich vereinbart gilt. Den Verkäufer fordert man also zur Nachbesserung auf oder man einigt sich darauf, dass der Käufer den Beschuss auf Kosten des Verkäufers nachholt. frogger
  15. Mit eingepreist werden müssen auch die Bedingungen zur Garantie/Gewährleistung. Aber warum man denn bei FN zuschlagen muss, ist mir ein Rätsel. frogger
  16. Waffenrechtliche Erläuterungen zum Fall: https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/kaliberidentische-munition/ Mehr braucht man da eigentlich nicht zu zu sagen.... frogger
  17. Wenn so etwas passiert und das Amt bei solch einer Sache das große Besteck ausfährt, läuft das Verfahren so: 1. Anhörung: Die Behörde teilt mit, dass sie beabsichtigt, die Erlaubnis zu widerrufen. An dieser Stelle sollte der normale Waffenbesitzer einen im Waffenrecht versierten Anwalt einschalten. Normal wird es die Behörde nicht interessieren, wie der Waffenbesitzer sich äußert. Das wird einfach ignoriert. 2. Widerrufs-Bescheid: Die Erlaubnis wird widerrufen, Sofortvollzug angeordnet. Es wird dem Waffenbesitzer aufgegeben die Waffen einem Berechtigten zu überlassen, vernichten zu lassen oder der Behörde zu übergeben. Hier muss der Waffenbesitzer zwingend handeln. a. Abhängig vom Bundesland Einspruch gegen den Bescheid einlegen oder gleich vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben. b. Vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben, um den Sofortvollzug aufheben zu lassen: Achtung, wenn dies nicht erfolgreich ist, bleibt man auf den Kosten immer sitzen, selbst wenn man später im Hauptsacheverfahren gewinnen sollte. c. Abhängig vom Bundesland Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Widerspruchs-Bescheid einlegen Sollte es nicht gelingen den Sofortvollzug ausser Kraft setzen zu lassen, muss man sich zeitnah um die Waffen kümmern. Die werden sonst von der Behörde ziemlich schnell sichergestellt. Ebenso droht nach Sicherstellung auch Eigentumsverlust ohne Entschädigung. Die Behörde kann sehr kurze Fristen bis zur (möglicherweise entschädigungslosen) Einziehung der Waffen setzen. Ohne Anwalt wird es da schnell heikel. Nach dem neuen Waffenrecht kann die Behörde auch recht schnell die Waffen ohne richterlichen Beschluss für 6 Monate sicherstellen. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen... https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html §46 Es ist mir ein Rätsel, warum die Behörden nicht verpflichtet sind, die Waffen zu verwerten und den Erlös nach Abzug der Kosten an den ehemaligen Eigentümer auszukehren und wie sich das mit der Grundgesetzlichen Eigentumsgarantie unter einen Hut bringen lässt. Im Eingangs geschilderten Fall kann der betroffene eigentlich nur gewinnen, wenn richtig reagiert wird. Problematisch ist jedoch immer der Sofortvollzug. frogger
  18. Also, wenn man solche Rückenverschraubungen wie in Lusche´s Bildern hat, ist es für mich plausibel, dass es schon einer stärkeren Dröhnung bedarf, als einer 800er Ibu. Das Problem ist halt, wie das Amt bei Kenntnis davon reagiert und was es daraus macht. Insbesondere bei oralem Konsum von Opiaten & Co tritt eigentlich keine Rauschwirkung bei normaler Dosierung ein. Nach einer OP vor über 2 Jahrzehnten hatte ich mir mal Morphinchlorid Pillen gewünscht. Da habe ich in der Birne nix gemerkt, aber geholfen haben sie schon. Der Arzt hätte mir wegen des geringeren Aufwandes lieber Tramadol verpasst, aber ich bin ja PKV versichert... Auto gefahren oder mit Waffen gespielt, hatte ich in der Post-OP Zeit aber nicht, während ich unter den Medikamenten stand. Am meisten genervt hatte mich der Modergeruch im Schritt, der sich aufgrund der OP Narbe und dem Duschverbot gebildet hatte. Diesbezüglich hatte mich eine junge Assistenzärztin beruhigt: Das stinkt nur und heilt allerbest. Das gärt nur ein bisschen... ;-) Ich hatte da nur noch 2 Tage bis zur Duscherlaubnis... frogger
  19. Mal als Tip: Wenn ich dauerhaft irgendwelche stärkeren Schmerzmittel nehmen würde, würde ich geflissentlich mein Mundwerk und meine Finger an der Tastatur ruhig halten. Jede dauerhafte Opiateinnahme kann die waggenrechtliche Zuverlässigkeit gefähren. Schon die MPU-Anordnung kann wegen der Kosten und des Aufwandes nervig sein. Mit den Waffenrechtsänderungen werden die Genehmigungsbehörden ja gerade aufgefordert, im Internet zu stöbern. frogger
  20. Moin! Ich hatte mir in der Filiale Kaltenkirchen zum Super-Keilerdealpreis Munition bestellt. War nicht lieferbar. Ein knappes Jahr später war die Munition da, der Super Keilerdeal natürlich Geschichte, weil zu dem Zeitpunkt nur noch der Keilerdeal gültig war. Ich habe dann duch den E-Mail Verkehr nachgewiesen, dass ich zum Super-Keilerdeal bestellt hatte, die Bestellung auch bestätigt wurde und habe dann auch die Munition tatsächlich zum Bestellpreis erhalten. Der Verkäufer hat sich dann noch für die Rückfragen entschuldigt und meinte, dass Rabatte recht streng von der Leitung geprüft werden und er gerne auf der sicheren Seite bleiben wollte. frogger PS Moral von der Geschicht: Bestellungen zum Angebotspreis immer prüfbar dokumentieren. Dann bekommt man den Preis bei Frankonia auch noch deutlich später.
  21. Zu IPSC Store: Ich habe mir da ein paar LPA Kleinteile per Vorkasse bestellt. Die Lieferung hat aus Estland per DHL als Endauslieferer etwas mehr als 1 Woche gedauert. Abwicklung mit Tracking insgesamt völlig OK. frogger
  22. Eigentlich mag das nur bei eingezogenen Gegenständen möglich sein. Bei lediglich beschlagnahmte/sichergestellten Gegenständen sollte das nicht möglich sein; lediglich, wenn eine Verwertung keine Aussicht auf einen Erlös bringt. Von wegen Eigentumsgarantie und so...
  23. Das ist so nicht richtig. Beispiel: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2051&bes_id=3166&val=3166&ver=7&sg=&aufgehoben=N&menu=1
  24. Er wird nachversichert zum Rentner. Der Beamte, der aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird, dem das Ruhegehalt aberkannt wird oder der wegen einer schweren Straftat verurteilt wird und dadurch seine entsprechenden Rechte verliert, wird für die Dauer des Beamtenverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, nicht aber in der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Dies ergibt sich ganz eindeutig aus § 8 SGB VI. Die hierfür zu entrichtenden Beiträge, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, werden allein vom Dienstherrn getragen. So die eindeutige Regelung in § 181 Abs. 5 SGB VI. Die schlimmste Strafe: PKV Der Beamte und seine mitversicherten Familienmitglieder bleiben in der PKV, in der er sich nun zu 100% (und nicht mehr zu 30%) versichern muss. Aufgrund fehlender Altersrückstellungen sind die Beiträge dann extrem teuer und existenzbedrohend. Für diese Problematik gibt es dann nur noch den Basistarif, bei dem viele Ärzte eine Behandlung verweigern. Bei der Nachversicherung erfolgt ein Cut bei der Beitragsbemessungsgrenze. Ein Großkopferter Beamter kann also deutliche Altersruhegeldverluste verzeichnen.
  25. https://oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schadensersatz-fur-rost-an-pistole-178601.html Das könnte teuer werden... Warnung: Die Behörde könnte dem Eigentümer per Bescheid aufgeben, einen Berechtigten zu benennen, der die Schusswaffen aus der Verwahrung innerhalb eines Monats abholt. Wenn dieser Aufforderung nicht Folge geleistet wird, droht die Vernichtung oder Verwertung der Waffen. Inwieweit die Behörde verpflichtet ist, eine Verwertung der Vernichtung vorzuziehen, kann ich nicht beurteilen. Gruß, frogger
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