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frosch

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Alle Inhalte von frosch

  1. Die Rechtslage ist ja inzwischen so, dass die waffenrechtlichen Erlaubnisse schon auf vagen Verdacht der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit entzogen werden können. Auf eine tatsächliche Unzuverlässigkeit kommt es gerade nicht mehr an. In einem mir bekannten Fall beißt sich die Genehmigungsbehörde allerdings die Zähne aus: Man "weiß" dass der Aspirant "recht gesinnt" ist (Material aus der fernen Vergangenheit >10J liegt vor). Aber mit Aufkommen der jagdlichen Passion hat er alle einschlägigen nach außen sichtbaren Aktivitäten eingestellt. Social Networking im Weltnetz betreibt er auch nicht. Er hatte auch das Gefühl, daß man versucht hätte, einen Vertrauensmann auf ihn angesetzt zu haben. Ein neuer Bekannter tauchte auf, hat sich interessant gemacht, hatte Geld, obwohl die berufliche Situation das in der Form eigentlich nicht hergab und der Kontakt schlief dann auch ein, als er sich konsequent politischer Äußerungen enthalten hat. Sein Motto: https://de.wikipedia.org/wiki/Die_Gedanken_sind_frei
  2. Nö, einfach für jeden Vorgang > 3Monate eine Untätigkeitsklage einreichen. Die kann man eigentlich nur gewinnen. Jede Verwaltung ist verpflichtet sich so zu organisieren, dass sie ihren Verpflichtngen nachkommen kann. Ggfs müssen die Mitarbeiter halt auch Überlastungsanzeigen schreiben, auch wenn das keiner gerne macht. Gruß, frogger
  3. Moin! Ein Bekannter hatte letzte Woche eine Waffenaufbeqahrungskontrolle. Dabei fiel auf, das in einer Jagdwaffe das Magazin fehlte. Dem Kontrollierten schwante Ungemach, weswegen er auch die Nachfragen zum Verbleib des Magazines unbeantwortet gelassen hat. Fanden die Kontrollettis nicht so witzig,aber schließlich ist es ja keine Magazinkontrolle… Moral von der Geschicht: Entferne Deine Magazine nicht! (Oder hab wenigstens ein Ersagzmagazin, was Du zeigen kannst) Die unterstellen doch glatt, dass Du das Teil gefüllt in der Jagd-Hose hast… frogger
  4. Vor einer Woche habe ich mit meiner 50er Desert Eagle geschossen und fast jede Hülse in die Fresse bekommen. Meine Hände waren bei dem Wetter schweißnass und der Adler glitsche nur so... Kaliber 357 und 44 sind dagegen bei mir unauffällig. Selbst bei Schweißhänden. Gestern gerade wieder 357 mit 14 Zoll geschossen. Was für ein Spass! frogger
  5. Moin! So einen rücksichtslosen Spezialisten 308 HA mit extra Tuning Bremse hatte ich auch einmal auf meinem Nebenstand. Nun, ich bin schussfest und solange es nur bläst, lasse ich es mir gefallen. Dennoch hatte ich mit ihm ein Hühnchen zu rupfen. Hatten seine Hülsen auf dem engen Indoorstand doch den Schaft meiner Blaser 97 mit einem neuen Stichmuster versehen. Ich wußte gar nicht, wie teuer so ein 08/15 Blaser Schaft ist. Fand er nicht witzig... Grundsätzlich finde ich es ungezogen mit einer Waffe mit montierter Bremse auf einer Bahn ohne Rücksprache mit den bereits schießenden Schützen aufzuschlagen. Indoor ganz besonders. frogger
  6. Moin! Einfuhr nach Deutschland: Problemlos, wenn es sich bei dem Geschoss um eines handelt, das nicht verboten ist. Also kein Hartkern&Co Ausfuhr USA: Cal 50 Munitionsteile sind ausfuhrgenehmigungspflichtig. Strafandrohung ist extrem. Fazit: Lass es und kauf Dir lieber bei egun eine Deko... frogger
  7. Die Daten im NWR können problemlos durch die Behörde geändert werden. Ein Gutachten braucht es nicht. Einfach Einspruch gegen die erfolgte Eintragung einlegen, mit Foto garnieren. Achtung Landesrecht beachten, ggfs. gleich Klage erheben, zB Bayern, wo es kein Einspruchsverfahren gibt Ein Gutachten von Deiner Seite bedarf es nicht.
  8. Man beachte die Fugen an beiden Granaten. Die sind also schon auseinander gewesen. Das Bild ist nach meiner Kenntnis vom Kampfmittelräumdienst kurz vor der Sprengung aufgenommen worden. Die Granaten sind auch nicht verwogen worden. Ich habe gehört, dass es eine dienstliche Stellungnahme des Kampfmittelräumdienstes gibt, nach der man zum Zustand der Granaten vor der Sprengung keine Aussage treffen kann.
  9. Diese Option öffnet sich nur für unfähiges aber bei den etablierten Parteien engagierten Führungspersonal.
  10. Moin! Einem guten Freund konnte ich vor kurzem hoffentlich die Idee ausreden in die AFD einzutreten und dort aktiv zu werden. Folgen: Berufliche Konsequenzen aus dem Verlust der Sicherheitsfreigabe. Arbeitet halt im öffentlichen Dienst. Wenn sie ihn nicht gefeuert bekommen (er ist ordentlich nicht kündbar) wird er kaltgestellt zum Frösche-zählen. Potentieller Verlust von Jagdschein und WBK´s. Traktiert werden von der Waffenbehörde für jeden Scheiss. Der Preis für ihn wäre auf jeden Fall sehr hoch. Für mich wäre es auch der berufliche Exitus. Keine Aufträge mehr, jedenfalls keine, die sich lohnen... Ich habe ihm empfohlen "Die Gedanken sind frei" zu singen.... frogger
  11. Und warum gibg das nicht per Foto?
  12. Blöde Frage: Sind das jetzt alles "Neuschützen", die diese Anträge stellen? Ich hatte mich schon vorher mit Magazinen ausreichend bis an mein Lebensende versorgt. frogger
  13. Kleiner Tip für´s Üben. Das Schießen auf Tierscheiben ist ja für Jäger erlaubt :-)
  14. frosch

    Sprengstoffschein

    @P8x Wenn Du "Treibladungngsmittel" zum Laden und Wiederladen von Patronenmunition in Deinem Schein stehen hast, sind alle Pulversorten mit einer entsprechenden BAM Zulassung enthalten. Wichtig ist, dass Du beim Erwerb des Schwarzpulvers auf die Zulassung zum Laden von Patronen achten musst. Das wäre dann alles. frogger
  15. Nein, das kann funktionieren, wenn es fachgerecht ausgeführt wird. Problematisch für die Ballistiker wird es, wenn relativ neue auf dem gleichen Dorn gehämmerte Läufe verglichen werden. Die sind sehr ähnlich. Auch bei Gewehrprojektilen können die Energien so hoch sein, dass das Geschoss für eine Untersuchung zu stark deformiert wird. Dies ist in der Praxis bei Jagdunfällen tatsächlich schon vorgekommen. Knackpunkte sind also: 1. Das gut erhaltene Geschoss; vorzugsweise Mantelgeschosse in Kurzwaffenkalibern. Gegenmaßnahme - Lauf hohnen (1-2 Hunderdstel mm von den Feldern abnehmen; Munition mit eingestreutem Vogelsand durch den Lauf verfeuern) 2. Die Hülse: Schlagbolzenabdruck - Gegenmaßnahme: Schlagbolzen tauschen 3. Die Hülse: Patronenlager - Gegenmßanahme: Patronenlager nachreiben oder hohnen 4. Die Hülse: Verschlußabdruck - Gegenmaßnahme: Verschlußoberfläche hohnen 5. Die Hülse: Auszieher - Auszieher tauschen Die zur Waffenbearbeitung dargestellten Maßnahmen sind genehmigungspflichtig nach dem deutschen Waffengesetz. Weitere gesetzliche Vorschriften zB auch zur Strafvereitelung u.s.w sind zu beachten. Ein verstorbener Kamerad hatte mir mal erzählt, daß ihm in den frühen 80ern beim Cowboy und Indianer spielen vor dem Fernseher mit seiner 1911er ein Schuss abging und in der Küche des mit ihm in Streit liegenden Nachbarn landete. Sein Fenster repariert. Lauf gehohnt Auf Kripo gewartet, die seine Pistole abgeholt haben Die Ballistik-Untersuchung ergab kein positives Ergebnis. Die Kripo hat dann die Pistole sogar wieder zu ihm zurückgebracht. Thema erledigt. frogger
  16. Bedenklich finde ich, wenn Kontrolleure mit Zeitverträgen angestellt wurden. Die sind quasi gezwungen ihre eigene Unentbehrlichkeit unter Beweis zu stellen... frogger
  17. Moin! Es gilt: Staune und gucke derf jeder, anfasse nur mir. De Exberde. Bei mir hatten die nicht die geringsten Anstalten gemacht so etwas zu wollen. Die Mitarbeiter meiner Behörde sind durchweg freundlich. frogger
  18. Wie krank muss man sein, so etwas zu bezahlen? Selbst mit einem gewonnenen 120 Millionen Eurojackpot im Rücken käme es mir nicht in den Sinn. frogger
  19. Für die Raub- und Rehwildjagd kein Problem. Die Frage ist, ob man mit AK Derivaten gegen moderne AR 15 Sporter überhaupt eine Sonne hat?
  20. Wenn Du die aktive Teilnahme an IPSC Wettkämpfen nachweist, funktioniert das. frogger
  21. §19 Bundesjagdgesetz und dann willst Du für eine Jagdwaffe ein 30er? Die einzigen Genehmigungsgrundlagen für BKA Ausnahmegenehmigungen bei großen Magazinen sind: Sachverständige, Sammler und INTERNATIONALE IPSC Schützen. frogger
  22. Bei mir ist sie weiterhin blank: Handy, Ipad, Computer mit 3 verschiedenen Browsern -> Du rufst die Seite aus deinem Browser Cache auf.
  23. Webseite scheint offline genommen worden zu sein. Noch nicht einmal ein Impressum mehr... https://www.northdata.de/Arms24+GmbH,+Serba/Amtsgericht+Jena+HRB+505105 Eine Veröffentlichung habe ich nicht gefunden: https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/suche.jsf frogger PS @Afri: Sag schon einmal "Tschüß" zu Deinem Geld.... Gibt aber noch den Hoffnungslauf die Kohle zur Tabelle anzumelden. Gib acht auf die Veröffentlichungen.
  24. Moin! Bei einem Kameraden aus der Reservistenkameradschaft lief es so: 1. Sicherheitsgewerbe mit entsprechendem Fachkundenachweis der IHK anmelden. 2. Erlaubnis zum Sicherheitsgewerbe wurde erteilt 3. Nachweis entsprechender Aufträge im Bereich Personenschutz mit LKA Bedrohungsanalyse. Es wurden hochrangige Gäste eines Rüstungsunternehmens geschützt. 4. Nachweis für Aufträge im Geld- und Wertsachentransport Waffenschein wurde auf die Auftragsausführung beschränkt und für zwei Kurzwaffen erteilt. Ausblick für Deinen Aspiranten: Mit dem geschilderten Auftragsprofil: Keine Chance. Finanziell lohnt es sich eh nicht. Sicherheitsgewerbe ist normal unterbezahlt. Mit Ausnahme der Aufträge des Rüstungsunternehmens sind die Aufträge meines Kameraden kaum auskömmlich und ich frage ihn jedes mal, warum er sich das antut und wie er für seinen Ruhestand sorgen wiill. frogger
  25. Warum solltest Du Dein Bajonett nicht an Deine Waffe montieren dürfen? Einer meiner Kumpel fängt mit seinem Nagant und Bajonett auch kapitale Sauen ab. Für ihn funktioniert das gut. frogger
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