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frosch

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  1. Moin! Ich hatte mir in der Filiale Kaltenkirchen zum Super-Keilerdealpreis Munition bestellt. War nicht lieferbar. Ein knappes Jahr später war die Munition da, der Super Keilerdeal natürlich Geschichte, weil zu dem Zeitpunkt nur noch der Keilerdeal gültig war. Ich habe dann duch den E-Mail Verkehr nachgewiesen, dass ich zum Super-Keilerdeal bestellt hatte, die Bestellung auch bestätigt wurde und habe dann auch die Munition tatsächlich zum Bestellpreis erhalten. Der Verkäufer hat sich dann noch für die Rückfragen entschuldigt und meinte, dass Rabatte recht streng von der Leitung geprüft werden und er gerne auf der sicheren Seite bleiben wollte. frogger PS Moral von der Geschicht: Bestellungen zum Angebotspreis immer prüfbar dokumentieren. Dann bekommt man den Preis bei Frankonia auch noch deutlich später.
  2. Zu IPSC Store: Ich habe mir da ein paar LPA Kleinteile per Vorkasse bestellt. Die Lieferung hat aus Estland per DHL als Endauslieferer etwas mehr als 1 Woche gedauert. Abwicklung mit Tracking insgesamt völlig OK. frogger
  3. Eigentlich mag das nur bei eingezogenen Gegenständen möglich sein. Bei lediglich beschlagnahmte/sichergestellten Gegenständen sollte das nicht möglich sein; lediglich, wenn eine Verwertung keine Aussicht auf einen Erlös bringt. Von wegen Eigentumsgarantie und so...
  4. Das ist so nicht richtig. Beispiel: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2051&bes_id=3166&val=3166&ver=7&sg=&aufgehoben=N&menu=1
  5. Er wird nachversichert zum Rentner. Der Beamte, der aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird, dem das Ruhegehalt aberkannt wird oder der wegen einer schweren Straftat verurteilt wird und dadurch seine entsprechenden Rechte verliert, wird für die Dauer des Beamtenverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, nicht aber in der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Dies ergibt sich ganz eindeutig aus § 8 SGB VI. Die hierfür zu entrichtenden Beiträge, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, werden allein vom Dienstherrn getragen. So die eindeutige Regelung in § 181 Abs. 5 SGB VI. Die schlimmste Strafe: PKV Der Beamte und seine mitversicherten Familienmitglieder bleiben in der PKV, in der er sich nun zu 100% (und nicht mehr zu 30%) versichern muss. Aufgrund fehlender Altersrückstellungen sind die Beiträge dann extrem teuer und existenzbedrohend. Für diese Problematik gibt es dann nur noch den Basistarif, bei dem viele Ärzte eine Behandlung verweigern. Bei der Nachversicherung erfolgt ein Cut bei der Beitragsbemessungsgrenze. Ein Großkopferter Beamter kann also deutliche Altersruhegeldverluste verzeichnen.
  6. https://oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schadensersatz-fur-rost-an-pistole-178601.html Das könnte teuer werden... Warnung: Die Behörde könnte dem Eigentümer per Bescheid aufgeben, einen Berechtigten zu benennen, der die Schusswaffen aus der Verwahrung innerhalb eines Monats abholt. Wenn dieser Aufforderung nicht Folge geleistet wird, droht die Vernichtung oder Verwertung der Waffen. Inwieweit die Behörde verpflichtet ist, eine Verwertung der Vernichtung vorzuziehen, kann ich nicht beurteilen. Gruß, frogger
  7. Bei den 60cm aber nur dann, wenn der Aufsatz „fest“ montiert ist. Ein auf dem Gewinde montierter Aufsatz müsste somit zB zusätzlich verstiftet werden. Ansonsten kann die „kürzeste bestimmungsgemäße Länge“ wieder unter 60 cm fallen. Laut einem LKA Mitarbeiter, mit dem ich geklönt habe, soll Verkleben nicht reichen. Ist jedenfalls seine Meinung.
  8. DasWaffengesetz definiert Langwaffen wie folgt Lauf+Verschluss in geschlossener Stellung >30 cm UND Gesamtlänge >60 cm Daraus ergibt sich, dass jedwede Laufaufsätze keine Rolle spielen. frogger
  9. Was ich am Bedenklichsten bei den ganzen waffengesetzlichen verboten finde: Es findet keine Entschädigung für die verbotenen Gegenstände statt. Die rechtliche Konstruktion ist ja folgende: 1. Der Gegenstand wird verboten. 2. Der Eigentümer kann den Gegenstand entschädigungsfrei abgeben oder innerhalb von 12 Monaten eine Ausnahmegenehmigung beim BKA beantragen. 3. Jetzt mag der Springmesser-Eigentümer eine Ausnahmegenehmigung beantragen und vielleicht sogar bekommen, hat dafür aber eine regelmäßig alle 3 Jahre wiederkehrende kostenpflichtige Zuverlässigkeitsprüfung an der Backe. In der Vergangenheit waren ja initiale Ausnahmegenehmigungen nach einem Verbot kostenfrei. ist das immer noch so? Mit diesem Konstrukt wird die Entschädigungspflicht umgangen, weil ja gerade keine Enteignung stattfindet. Entweder Ausnahmegenehmigung oder freiwillige Abgabe. Im Gegensatz dazu das Kriegswaffenkontrollgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/__9.html (1) Wird eine Genehmigung nach den §§ 2, 3 Abs. 1 oder 2, § 4 Abs. 1 oder § 4a ganz oder teilweise widerrufen, so ist ihr Inhaber vom Bund angemessen in Geld zu entschädigen. ... Unsere Interessenvertreter müssten auch auf entsprechende Entschädigungen im Waffengesetz drängen. frogger
  10. Jeder WBK Inhaber mit mehr als 10 Waffen braucht die Versicherung, weil die Streitwerte dann anfangen extrem teuer zu werden. In dem Fall Peter Frank geht es um abenteuerliche Streitwerte, weil Unmengen an Waffen in den Hochofen geschmissen wurden ohne eine Verwertung ins Auge zu fassen.
  11. Ich habe die RSV vom Forum Waffenrecht. Eine Verwaltungsklage bis zum Oberlandesverwaltungsgericht habe ich damit durchgezogen. Ich hatte mir einen reinen Verwaltungsrechtler ohne Ahnung vom Sprengstoffrecht genommen. Hat wunderbar funktioniert und die Versicherung hat 2800€ + Gerichtskosten bezahlt. 95% haben sie aber wieder bekommen. frogger
  12. Also, ich habe es schon immer gesagt und ich sage es gerne noch einmal: Der Einstieg in den Waffenhandel will wohl überlegt sein. Die Handelsmargen sind traurig und es dauert teilweise ewig, bis einige Premium-Hersteller einen als Händler listen. Ohne Listung -Keine Ware. Die Vertriebsverträge sind, nun sagen wir es einmal so: Abenteuerlich. Dann kaufst Du dir einen üppigen Warenbestand und bezahlst, nur um dann zu sehen, wie irgendwelche Internetvertreiber 20% auf Liste geben. Die leben nämlich von der Herstellerrückvergütung, die über den Massenumsatz kommt. Fazit: Ohne eine Idee, die dich vom übrigen Wettbewerb unterscheidet, wird es sehr schwer. Was funktionieren kann: Jagd&Mode (Für Mode brauchst Du einen versierten Einkäufer, sonst wirst Du abgezockt. Auch das Wissen über die benötigten Größen ist essentiell) mit angeschlossenen Waffenhandel. Fähige Büchsenmacherwerkstatt mit Waffenhandel und ggfs Spezialisierung. Ging zumindest früher: Innenstadtgeschäft mit Gasern, Messern und Schneidwaren. Bringt allerdings die Kundschaft, mit der man sich nicht so gerne abgibt. In Perfektion habe ich das mal bei Waffen Engels in der Kaiserstrasse gesehen. Unglaublich, was da ging. https://www.journal-frankfurt.de/journal_news/Stil-6/Waffen-Engels-im-Bahnhofsviertel-Das-Geschaeft-mit-den-Waffen-25383.html Wohnzimmerhändler im Nebenerwerb ohne signifikante Kosten (keine Belieferung durch Premium-Marken). Ggfs. Nachlassverwertung. Das Ganze dan zur richtigen Zeit am richtigen Ort (Kundenfrequenz und möglichst kein Mitbewerber in unmittelbarer Nähe) Die miesen Deckungsbeiträge sind auch der Grund, warum ich kein Waffenhändler geworden bin. Ich habe gerade mal wieder Jahresabschluss gemacht (besser:habe machen lassen). Deckungsbeitrag 92% vom Umsatz. Und das auch nur wegen meiner Steuerberaterkosten. Es lebe das IT Consulting ;-) frogger
  13. Also bei der Webseite des BHDS kräuseln sich mir die Zehennägel. Für mich wäre das kein Verein. https://www.bund-bruderschaften.de/export/sites/bhds/.galleries/dokumente/infos-a-z/Anmeldung_BHDS_Rom_2025.pdf Für Glaube, Sitte und Heimat. Aber ich kann gönnen: Wenn´s denn Spaß macht... frogger
  14. Schneekatastrophe 1978 Das ganze Dorf ist dunkel. Das ganze Dorf? Nein! Beim örtlichen Schlossermeister erleuchtet das ganze Haus im Flutlicht. Fragt ihn doch sein Nachbar, wie das ginge? Er- Nein Problem, bei den Stadtwerken anrufen und die ziehen eine extra Leitung. Das Kraftwerk sei ja nicht weit weg! Der Nachbar hat dann wohl tatsächlich einen Anruf getätigt und über ein halbes Jahr nicht mehr mit dem Schlossermeister geredet 😂
  15. doppelt-gemoppelt
  16. Meiner Meinung nach ist es erlaubnisfrei als „Griffhülle“ Wenn Du sicher gehen willst, beantragst Du einen Feststellungsbescheif bei Deiner Genehmigungsbehörde.
  17. Es geht mir nicht um die Bayern, sondern um die Verlautbarungen des BMI. "von Seiten des BMI"
  18. Echt? Ich habe Tomaten auf den Augen. Wo steht es da?
  19. Gibt es hierzu eine Quelle? Könnte im Fall der Fälle entscheidend sein... frogger
  20. https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/verbotene-magazine-falsch-aufbewahrt/
  21. Nein, das ist normal auf der StPO basierend: § 103 Durchsuchung bei anderen Personen
  22. Es sollte ehrlicher heißen: Vermutungen, die Spekulationen befürchten lassen... Schon nach bisherigem Recht kommt in den Urteilen defacto raus, dass fleißig realitätsfern spekuliert werden darf. So isses nun mal. Am besten fährt, wer sich duckt und unter´m Radar fliegt. frogger
  23. Bei dem, was ich bisher gesehen habe, kommen die meisten 22-250 Büchsen mit 14 Zoll Drall, einige wenige auch mal mit 12 Zoll. Ein Kamerad wollte in seiner Remington einen neuen Lauf mit 9 Zoll haben. Das sollte 950 Euro + Beschuss kosten. Bei den Preisen kann man das Thema Laufwechsel vergessen. frogger
  24. frosch

    Reichsbürger

    Die Verfassungsschutzabfrage ist doch inzwischen Standard. Und wenn sich die Mitarbeiter der Behörden unterhalten, landet der Inhalt des mündlichen Kommunikationsaustausches nicht in den Akten…
  25. frosch

    Reichsbürger

    Moin! Mittlerweile braucht es nicht viel, um in Reichbürgerverdacht zu kommen. Es reicht ggfs auch schon mit einem befreundeten Nachbarn häufiger zu grillen und ein oder zwei Bierchen zu trinken. So ist es einem Jäger aus meinem ferneren Dunstkreis passiert. Das wurde bei der Pulverschein-Verlängerung zum Thema und die Behörde hat nachgefragt. Er meinte dazu nur, als Reichsbürger bräuchte er keine Puverscheinverlängerung, weil es den Staat mit der Erlaubnisbehörde dann ja gar nicht gäbe. Alleine sein ordnungsgemäßer Antrag beweise dann schon, dass er eben kein Reichsbürger sei. Sah der Sachbearbeiter auch so und meinte dann, dass private Treffen noch OK seien, der Besuch von Reichsbürgerveranstaltungen hingegen zum Verlust der Zuverlässigkeit führen könne. Mithin jede Aktion, die in irgendeiner Form das Reichsbürgertum fördern würde. Die Eingriffsschwelle sei inzwischen niedrig. Gruß, frogger
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