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frosch

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  1. Jeder kleine kleine BüMa mit Herstellungserlaubnis kann auf jeden Fall auch eine Kaliberänderung durchführen. Das ist kein Problem. Bei einem reinen Waffenhändler bin ich mir nicht sicher, müsste aber vom gesunden Menschenverstand her möglich sein, weil es ein reiner Buchführungsvorgang ist.. frogger
  2. Moin! Denk bitte drann es geht erlaubnisfrei der Erwerb der Wechseltrommel nur dann, wenn der Grundeintrag für 22 lfB ist. Wecheltrommel 22 WMR OK Grundeintrag 22 WMR -> KEINE erlaubnisfreie Wechseltrommel 22 lfb Gründe G1 22 lfB > 22WMR Pmax 22lfB > 22WMR Quelle TDDC Gruß, frogger
  3. Wenn der Behörden-Mitarbeiter zum Ausüben der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen berechtigt ist, hat er ein entsprechenden Ausweis mit Vermerk oder eine separate Bescheinigung. Mitarbeiter der (geschlossenen) Beschusstellte Eckernförde (Beschussamt Kiel) verfügten über entsprechende schriftliche Bescheinigungen für Schusswaffen, Munition und Explosivstoffe. frogger
  4. Bei mir läuft das Video. Hast Du einen Ad-Blocker laufen? Youtube wird da zickig. https://www.heise.de/news/Youtube-schmeisst-Adblock-Nutzer-raus-9203445.html frogger
  5. Hmmh... Also ich habe bisher bei Polizeikontrollen trotz in der Dunkelheit nicht auffindbarer Papiere/ Warndreiecke / Verbandskasten keine Probleme gehabt.
  6. Wird gerne gemacht aber sehr oft halten diese Bescheide einer gerichtlichen Überprüfung in diesem Aspekt der freien Waffen nicht stand.
  7. Moin! Die Schussabgabe mit PTB Schreckschusswaffen auf dem befriedeten Besitzum ist ERLAUBT. (Zustimmung des Hausrechts-Inhabers vorausgesetzt) Einschränkungen können sich aus dem Emmissionsschutzgesetz ergeben, das natürlich auch hier zur Anwendung kommt. Unabhängig davon kann es bei einer Anzeige immer zu einem Polizeieinsatz kommen. Willkommen in unserer neuen, modernen Welt. frogger
  8. Wie immer in so einem Fall: Rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid einfordern und je nach Landesrecht Einspruch einlegen oder gleich vor dem Verwaltungsgericht klagen. Bei einer Grundkontingentwaffe sollte das ein Selbstläufer sein. Wichtig: Händlerangebot über die gewünschte Waffe einholen. Bei Obsiegen ggfs Preissteigerungen als Schaden geltend machen. Leihwaffen-Kosten kann man auch geltend machen ;-) Funktioniert. Bei einem Bekannten wurde eine Wiederladeerlaubnis nicht erteilt. Ablehnungsbescheid wurde vor dem Verwaltungsgericht aufgehoben. Das wurde teuer... (Preisdifferenz Wiedergeladene Patrone / Neumnition) Gruß, frogger
  9. Ein Anwalt über die Kosten eines guten Strafverteidigers (Wirtschafts- und Steuerstrafrecht ist teuer) https://www.rudolph-recht.de/was-kostet-ein-guter-strafverteidiger/ Ein Anwalt mit Unterhaltungswert und Vorliebe für edle Weine und luxoriöse Fortbewegungsmittel https://www.michael-heuchemer.de/rolls-royce.html
  10. Für BRAGO arbeitet eh keiner mehr, wenn dann RVG.
  11. Natürlich kann man das Ganze auch offensiv angehen und eine vorläufige Festnahme versuchen. Wenn der ungebetene Besuch dann aber zum Angriff übergeht und rasches Handeln erforderlich ist, sollte man die Nebenkosten im Blick behalten: 1. Mit Büchsen- oder Nahschrotschuss hat man immer einen Durchschuss; es fällt also mindestens etwas Putz von der Decke/Wand. 2. Anatomisch verwandt sind sie ja mit Schweinen. Ich bin immer wieder erstaunt, wieviel Blut aus so einem Schwein herauskommt. Es gibt also eine riesen Sauerei. Garantiert. 3. Auf den Kosten für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren bleibt man immer sitzen. Bitte 2000-4000 Euro einplanen. Eine Rechtschutzversicherung hilft hier häufig nicht, wenn vorsätzliches Handeln vorgeworfen wird (Versicherungsbedingungen prüfen). Der Lösungsansatz, den unser Protagonist hier gewählt hat, ist also zumindest kostengünstig. Technisch: Mit einem Repetierer offensiv gegen Einbrecher vorzugehen ist Wahnisnn. Im Haus viel zu sperrig und zu niedrige Schussfolge. Das gilt auch für Flinten. Mit solchen Waffen ist eher eine Verteidigungsposition einzunehmen. Für die offensive Vorgehensweise wäre meine Empfehlung ein kompakter Selbstlader mit großem Magazin (Altbesitz) und Teilmantel- bzw. Hohlspitzmunition, die sich schnell zerlegt. Im Bedarfsfall hohe Feuerkraft und gute Wirkung bei geringer Gefährdung. Meine Empfehlung für den Indoor Einsatz zu Verminderung der Umfeldgefährdung wäre: Hornady Zombie oder V-Max, Speer TNT und das gute alte RWS Scheibengeschoss, welches in abgewandelter Form auch in der Geco Cineshot Munition zum Einsatz kommt. Wenn ich die Wahl hätte, würde ich ein Vergrämen der ungebetenen Gäste einer Konfrontation, die schnell in einer Sauerei enden kann, vorziehen. frogger
  12. Mit Schrot bis 4mm würde ich das als absolut unbedenklich sehen. Mit Kugel muss man in der Tat damit rechnen, dass diese ja auch wieder herunter kommt. Im arabischen Sprachraum können sie ein Lied davon singen. Grundsätzlich ist aber eine Warn-Schussabgabe bei Einbrechern im Haus völlig OK. Gruß, frogger
  13. Moin! Der von Steven geschilderte Sachverhalt mag sich so ereignet haben, vieles deutet darauf hin, dass rechtwidrig einfach vernichtet wurde. Wenn es eine Entschädigung gibt, dann nur in Geld. Bei der Beschlagnahme von Sachen mögen zuweilen sehr eigenartige Dinge geschehen. Dies ist auch so eine Geschichte, nur mit Tieren: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kiel-beschlagnahmte-tiere-staatsanwaeltin-von-vorwurf-der-rechtsbeugung-freigesprochen-a-c4e313d3-924a-4be7-aa01-212b2aa78c87 Die Besitzer wurden überwiegend entschädigt. In Geld. Die Pferde waren ja schon in der Wurst... Und auch bei Waffen/Munitions-Beschlagnahmen wird zuweilen sehr schnell vernichtet. Umso wichtiger sofort einen Anwalt zu aktivieren, der dort eingreift. Bei einem Fall an der Schleswig-Holsteinischen Westküste wurden Waffen und Munition eines Sammlers im umfangreichen Maßstab vernichtet. Signifikantes Vermögen hat sich aufgelöst. Teilweise macht sich wohl Ratlosigkeit breit, wo das eine oder andere geblieben ist? Ist aber nur Hörensagen. Gruß, frogger
  14. Wird bei den mir bekannten Behörden gerne als Leckerli für die Rücknahme herangezogen. Es geht aber auch, wie von Dir beschrieben, anders.
  15. Feststellungen aus dem Verfahren, welches nach §153 StPO eingestellt wurde, lassen sich zur Beurteilung der Zuverlässigkeit heranziehen. Das ist geübte Rechtspraxis. Dabei ist aber wieder zu berücksichtigen, dass diese nicht gerichtlich in einem Urteil festgezimmert sind, sondern im Wesentlichen der Beurteilung der Statsanwaltschaft entsprechen. Hier ist schon im Ermittlungsverfahren darauf zu achten, dass der vertretende Anwalt zu allen Punkten in den Akten geeignete Stellungnahmen zur Akte gibt. Dies muss dann auch bei einer waffenrechtlichen Prüfung mit einbezogen werden. Die Nummer hatte ein Bekannter wegen eines Steuerverfahrens, das nach 153a eingestellt wurde. Die Waffenbehörde wollte die Feststellungen der BuStra 1:1 übernehmen, ging gaber nicht, weil sie dem Grunde nach eine komplette steuerrechtliche Prüfung der Sachverhalte aufgrund der Einlassungen in den Akten hätten durchführen müssen. Das wäre teuer und aufwändig geworden. Also hat man es sein lassen und es gab nur einen leicht erhöhten Gebührenbescheid für die Zuverlässigkeitsprüfung. frogger
  16. Welchen Sinn soll das machen? Genau - keinen Wenn die Genehmigung versagt wird, wird es genauso im Bundeszentralregister eingetragen, wie bei einem WBK Antrag. Einfach den WBK Antrag stellen und wenn man angehört wird, weil es beabischtigt wird diesen abzulehnen, kann man den Antrag noch im laufenden Verfahren zurückziehen. Wenn man das möchte... Meistens akzeptieren die Behörden eine Rücknahme sogar ohne Gebühren festzusetzen. frogger
  17. Moin! Einfach die Behörde bitten, das Verfahren zum Erlaß eines rechtsmittelfähigen Bescheides einzuleiten. Am Anfang steht dann die Gewähr rechtlichen Gehörs; sprich die Behörde schreibt Dich an, was sie zu tun gedenkt und auf welche Rechtsgrundlage man sich stützen möchte. Man hat dann die Gelegenheit dazu Stellung zu beziehen. frogger
  18. Das können Polizisten auch. Und Unbeteiligte werden auch dabei getroffen. In die Leber. Als Notwehr geht das trotzdem durch. https://www.abendblatt.de/region/article207656045/Polizist-schiesst-auf-17-Jaehrige-es-war-Notwehr.html
  19. Also, grundsätzlich sind Hausdurchsuchungsbeschlüsse "offen" durchzuführende Maßnahmen, d.h. Klingeln und angemessene Zeit warten, damit die Tür vom Bewohner geöffnet werden kann. Andere Zugangsmethoden, welche sich in einem sofortigen Aufbrechen der Wohnung manifestieren, ohne dass dies im Durchsuchungsbeschluß angeordnet wurde, sind rechtswidrig. Nachzulesen unter HRR-Strafrecht "Räuber oder Gendarm": https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/12-10/index.php?sz=7 Um der Polizei nicht zu sehr auf die Füße zu pinkeln hat der BGH auch nur "Putativnotwehr" festgestellt, danach erübrigte es sich zu prüfen, ob "echte Notwehr" vorlag. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&sid=9667cd2604c9ea926da3c8d3ca5b669a&nr=58793&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf ... Eine Notwehrlage hätte für ihn vorgelegen, wenn der Polizeieinsatz in seiner konkreten Gestalt nicht rechtmäßig war. Gegen die Rechtmäßigkeit könnte sprechen, dass es sich bei einer Durchsuchung um eine grundsätzlich offen durchzuführende Maßnahme handelt ... Ob präventiv-polizeirechtliche Regeln das Verfahren der strafprozessualen Durchsuchung abändern können, ist fraglich .. Die Frage der Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes und eines hieraus folgenden möglichen Notwehrrechts des Angeklagten hiergegen kann aber im Ergebnis offen bleiben; denn jedenfalls befand sich der Angeklagte in einem Erlaubnistatbestandsirrtum. Gruß, frogger
  20. Sorry aber das stimmt nicht. Beispiel: https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/1373956/5207242a5bd75a932793d79cc524384b/info-waffenhandelspruefung-data.pdf Es ist nur in begründeten, zwischen Kreisordnungsbehörden und Prüfungsausschuss vorab abzustimmenden Ausnahmefällen möglich, an den Prüfungen der Prüfungsausschüsse anderer Bundesländer teilzuneh- men, da die Prüfungen im schleswig-holsteinischen Erlaubnisverfahren sonst nicht anerkannt werden. Und in anderen Bundesländern sieht es ähnlich aus. Man kann sich aber von der zuständigen Genehmigungsbehörde einen anderen Prüfungsort genehmigen lassen. Gruß, frogger
  21. Moin! Nach dem, was ich vom Waffenhandel weiß, ist es ähnlich wie beim Computerhandel (von dem ich etwas mehr verstehe). Für den normalen kleinen Unternehmer ist das Gewerbe für gewöhnlich nicht auskömmlich. Man muß sich also etwas einfallen lassen: -Innenstadtgeschäft mit zusätzlichem Standbein bei Eisenwaren und Schreckschusswaffen (Ist aber auch nicht mehr das, was es mal war. Noch in den 90ern hatte man beim örtlichen Waffengeschäft das Geld in vollen Alditüten zur Bank gebracht. In den 60-70ern waren gut eingeführte Jagdgeschäfte ein Garant guten Auskommens). - Gebrauchtwaffenhandel mit Nachlassverwertung, auch wenn man hier mit viel Schrott zu tun hat. Mir ist da noch das anbiedernde Gespräch eines Kunden in Erinnerung, der meinem BüMa auf Krampf eine olle spanische Flinte für 50 Euro andrehen wollte. Ich bin dann dazwischen gegangen und meinte, wenn er die Flinte loswerden wolle, müsse er 50 Euro für die Verschrottung bezahlen. Im Übrigen kann er sie ja bei egun rein setzen, mit Glück ginge sie für 1 Euro weg. Mal eben schön Markenartikel von Blaser, Sauer, Mauser, Zeiss, Swarovski und Co verticken funktioniert auch nicht, da diese nur an Händler mit Vertriebsvereinbarung verkaufen. Stichpunkte: Ladengeschäft, Mindestabnahme, EK´s zu Konditionen, die teilweise über den Internet Endkunden VK´s liegen. Interessant wird es erst bei großem Umsatz, wenn die Jahres-Hersteller-Rückvergütungen anfangen zu sprudeln. Den Vertrag von Zeiss habe ich mir mal bei meinem BüMa durchgelesen und mich gefragt, wer so einen Scheiß als kleiner Händler unterschreibt? Es wird schwer, als Nebenerwerbshändler Geschäftsbeziehungen zu Großhändlern und Herstellern aufzubauen. Es sind eher ehemalige Vollzeit-Händler, die einstmals geknüpfte Handelsbeziehungen noch im Nebenerwerb nutzen können. Weil man die Kundennummer ja noch hat. Was ich damit sagen will: Man muß sich schon ganz klar darüber sein, was man "besser" machen möchte als seine Mitbewerber und womit und wie man sein Geld verdienen will. Als Händler fällt ein großer Teil des Dienstleistungsbereiches weg, denn Waffenreparaturen darfst Du nicht anbieten. Die Einstandskosten dieses Gewerbe zu eröffnen sind so hoch, dass es sich für ein Nebengewerbe in der Regel kaum lohnen wird. Zur Prüfung selber: Zuständig für die Prüfung ist die IHK Deines Wohnortes. Man kann sie sich also nicht frei aussuchen. Häufig erhält man jedoch eine Genehmigung die Prüfung am Ort eines Vorbereitungskurses machen zu dürfen, wenn man an diesem Lehrgang teilnimmt. zB Suhl. Ohne fundierte Vorbereitung ist die Chance auf ein Bestehen gegen Limes 0. ZB das Verfahren zum NWR sollte man aus dem Effeff beherrschen. Das wird definitiv ausgiebig geprüft. Tip: Lies einfach mal ein paar Jahrgänge https://www.wm-intern.de für den groben Überblick zu den Trends im Waffenhandel. frogger
  22. frosch

    Waffensprengung

    Moin! Normal stempelt der Importeur die Waffe mit seinem Warenzeichen an unauffälliger Stelle. Such mal.... Frankonia hat auch importiert. Ich habe einige FW gestempelte Waffen. Praktisch wird die Waffe für die Tonne sein. Kulanz? Kannste versuchen, dürfe aber nix bei rum kommen. Spätestens bei wiedergeladener Munition winken die ab.
  23. Moin! Grundsätzlich handelt es sich um eine reine Profil-Webseite, die das Tätigkeitsfeld der Firma beschreibt. Viel Aus- und Fortbildung, etwas Reparatur. Soweit, so gut. Das Impresuum ist nicht perfekt: Es fehlen Geschäftsführer und Registergericht. Trotz dieses Mankos und der seltsamen TLD halte ich den Anbieter für im Grunde seriös. Dafür spricht auch die Tatsache, dass nicht versucht wird, mit einem Fake Shop den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Und natürlich dass sie beim VdB gelistet sind. frogger
  24. Das hat mich auch schon bei vielen Anbietern stutzig gemacht: Häufig kein Wort, wer die Dinger produziert und wo das Zeug herkommt... Da sind die Army Shops ehrlicher, wenn die "ausgemusterten Krams" verkaufen.
  25. Moin! Der Grund, warum diese und auch andere importierten Schutzausrüstungen nicht an Private verkauft werden ist in der Tat die fehlende CE Kennzeichnung. Man kommt aber trotzdem ran. Einfach bestellen und gut ist. Mann kann auch zu "Sammlerzwecken" oder "Trainingsplatten" kaufen. frogger
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