-
Gesamte Inhalte
5.624 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von frosch
-
Ein kleiner persönlicher Erfahrungsbericht: Aufgrund des Verbandszinnobers, der inzwischen für die waffenrechtlichen Befürwortungen hatten sich insgesamt 4 Jungschützen aus verschiedenen Kreisen des hohen Nordens an mich gewandt und um Rat nachgefragt, wie man am Besten und einfachsten an seine ersten beiden Kurzwaffen kommt... Allen vier gab ich folgenden gleichlautenden Rat: 1. Von Anfang an Schießbuch führen und Leistungsergebnisse eintragen. Es sollte nicht notwendig sein anerkannte Disziplinen eines anerkannten Verbandes zu schießen, schaden kann es aber auch nix. Notiert wurde Datum, Art der Disziplin und das jeweilige Ergebnis. Die Teilnahme wurde von der Standaufsicht im Schießbuch abgezeichnet. 2 FWR Beitritt und Abschluß der Rechtschutzversicherung als WO-sonst Mintglied mit 30% Rabatt. (Wurde allerdings von keinem gemacht). 3. Anerkannte Sachkundeprüfung ablegen. 4. Ein Jahr durch das Schießbuch dokumentierte regelmäßige Teilnahme an den Schießveranstaltungen. 5. Teilnahme an schießsportlichen Wettkämpfen aller Art kann nicht schaden. Auch diese wurden im Schießbuch des Schützen dokumentiert. 6. Nach erfüllter Jahresfrist Antrag auf Ausstellung einer WBK mit zwei Kurzwaffeneinträgen stellen. Zwecks Darlegung des Bedürfnisses als Sportschütze keines anerkannten Verbandes wird das Schießbuch und Kopien des BMI Schreibens an das IWOe beigelegt. Warten Nach knapp 4 Wochen wurden die ersten beiden WBK´s ausgestellt, die anderen beiden Schützen mußten noch Rückfragen beantworten und erhieten ihre WBK´s nach 5 und 7 Wochen. Wenn ich mir also den ganzen Quark vom WSB und Konsorten anhöre, finde ich meine Methode recht geschmeidig. Was meint Ihr dazu? Gruß, frogger
-
@muni Das müssen dann aber schon sehr ausgesuchte Liebhaber sein... Letztlich wollte ich dem guten Teil genau deswegen eine Chance bei egun geben, denn manchmal bieten die dort wie die Geisteskranken auf irgendwelchen Schrott. Gruß, frogger
-
Begründung: Eigentlich zu nix zu gebrauchen. 11mm Prismenschiene nicht vorhanden. Flugrost. Waffe an sich, naja lassen wir das. Setz das Ding doch bei Egun für 1,00 Euro rein und guck mal was da so passiert. Mit Glück geht das Teil ja doch ein wenig ab. Gruß, frogger
-
Der Wert dieses Krachers dürfte sich gen Limes 0,-- EUR bewegen. Gruß, frogger
-
Moin, die zentrale Frage dürfte sein, ob diese Hausordnung in diesem Punkt rechtmäßig ist oder nicht. Aber genau dazu kann ich leider wenig beitragen. Einer meiner Kameraden wohnt in einer Mietwohnung eines Mehrfamilienhauses und wollte ein Lager für Treibladungmittel anlegen. Das Amt forderte die Zustimmung des Hauseigentümers, welcher diese aber verweigerte. Nach einer angedrohten Mietminderung in Höhe von 10% klappte es dann mit der Genehmigung problemlos. Die Wiederladerei gehört auch noch zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Wohnung. Wie es sich nun in Deinem Fall verhält kann man glaube ich erst dann sagen, wenn man die komplette Hausordnung im genauen Wortlaut kennt. Gruß, frogger
-
Moin, ich bin mit egun zufrieden. Ich habe einige Sachen sehr günstig oder zu moderaten Preisen gekauft und für dort angebotenes Waffenzubehör recht hohe Preise erlöst, bei denen ich mich geschämt hätte, wenn ich diese von Kameraden verlangt hätte. Also was solls, ich werde mich dort auch weiter herumtreiben. Gruß, frogger
-
Die können nahezu alles machen. Schließlich ist doch irgendwo auch das Führen, Unterstützten von Angriffskriegen und die Beihilfe dazu unter nicht unerhebliche Strafe gestellt. Derzeit kann ich nicht erkennen, daß das jemanden wirklich interessiert... Also wer will sich da dann noch über Spielzeugwaffen aufregen? Gruß, frogger
-
Rückkehr aus dem Ausland mit dort erworbener Waffe
frosch antwortete auf Geheimrat's Thema in Waffenrecht
...bliebe die zusätzliche Frage, wie er als Sportschütze ein zusätzliches Bedürfnis für eine vom Schießsport ausgeschlossene Waffe (Lauflänge < 76 mm)erhalten will? Gruß, frogger PS Er kann einen Jaggschein machen... -
Moin, was ich mich schon immer gefragt habe, ist folgendes: Wie in Gottes Namen will der Verband eigentlich sichergehen, daß er überhaupt vom Antragsteller alle WBK´s kopiert bekommt? Zu guter letzt halte ich dann auch noch die Forderung nach allen WBK Kopien für äußerst datenschutzrechtlich bedenklich. Lustig fand ich auch die Papiere eines Verbandes in dem man sich zur unbegrenzten Datenspeicherung einverstanden erklären sollte. Gruß, frogger PS Für Schleswig-Holstein wäre das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein zuständig. Die stehen auf so etwas... www.datenschutzzentrum.de
-
Fertig geladene Patronenmunition mit inertem geschoß unterliegt dem Waffenrecht und nicht mehr dem Sprengstoffrecht. Gruß, frogger
-
Es zählt als Schwarzpulver...
-
Kleinmendenregelung (Lagermenge ohne Genehmigung eines Pulverlagers im privaten Bereich): Im Wohnhaus unbewohnter Nebenraum 3kg NC; 1kg SP Ubewohntes Nebengebäude 5kg NC ; 3kg SP Bei gemischter Lagerung zählt die Lagermenge für die höchste Gefahrenklasse. gruß, frogger
-
...ähnlich wie bei der waidmännischen Jagd auf das Wild kann es erforderlich sein, dem Opfer "den letzten Rest" zu geben: (Weihwassergefäß aus Silber und gefasster Hartholzpflock)
-
...und die Waffe dazu darf natürlich auch nicht fehlen:
-
Selbstverständlich hat man sich seitens der Waffenhersteller intensive Gedanken zur Bedrohung durch Vampire gemacht und die passenden Utensilien zur Vampirjagd bereitgestellt:
-
@Sachbearbeiter: Es gibt einen kleinen feinen Unterschied in Bezug auf die Schalldämpfer nach altem und neuen Waffenrecht: Alt: WaffG § 3 Wesentliche Teile von Schußwaffen, Schalldämpfer (1) Wesentliche Teile von Schußwaffen und Schalldämpfer stehen den Schußwaffen gleich. ... Neu Anlage1 1.3 Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann. Nach dem alten Recht waren Schalldämpfer also Schußwaffen gleichgestellt. Die Formulierung war aber so gefaßt, daß man nicht so weit gehen konnte, einen Schalldämpfer zB einer Langwaffe gleichzusetzen. Nach dem neuen Waffenrecht wird aber der Schalldämpfer der Waffe gleichgestellt, für die er bestimmt ist und das ist der entscheidende Unterschied zum alten Waffenrecht. Deswegen gibt es auch schon Schalldämpfer für Luftgewehre frei zu kaufen. Bei Schalldämpfern für Langwaffen habe ich die Sache bei meiner zuständigen Waffenbehörde in der Klärung, allerdings wäre mein Sachbearbeiter schon bereit gewesen einen SD einfach so einzutragen. Allerdings empfahl ich ihm dann doch noch einmal die Sache mit dem Landesinnenministerium abzuklären. Geklärt wird jetzt schon seit ein paar Monaten, wobei man ,wie mir ein Vögelchen zwitscherte, am liebsten an der alten Praxis festhalten möchte, aber man einfach nicht weiß, was man so Schlaues auf meine Darlegung der Rechtslage entgegnen soll. Dem Sachbearbeiter selbst ist es schnurzpiepegal, solange ihn keiner anpinkelt... Gruß, frogger
-
Schalldämpfer sind erlaubt, jedoch genehmigungspflichtig, bis auf die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. zB Schalldämpfer für Luftdruckwaffe mit F im Fünfeck -> frei zu erwerben und zu besitzen Schalldämpfer für Langwaffe bei Jahresjagdscheininhabern -> frei zu erwerben, jedoch anmeldepflichtig Schalldämpfer für Kurzwaffen mit Patronenmunition -> Erwerb und Besitz genehmigungspflichtig. Gruß, frogger
-
@barlow Klopapier geht, wenn man Kugelschreiber zum beschreiben nimmt. Die geben nicht so viel Tinte ab. Ich weiß es aus erster Hand, da ich einmal einen Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid auf einer 3/4 Klopapierrolle verfaßt habe. Riesengroße Buschstaben und das komplett abgerollte Papier dem Amt in den Briefkasten gestopft... Meinem Widerspruch wurde stattgegeben. Gruß, frogger PS Kein gebrauchtes Klopapier verwenden!
-
Wie war das? Was sagte Asterix nur immer wieder? "Die spinnen, die..." Wo steht eigentlich im WaffG oder der WaffVO geschrieben, daß der Entwurf eines waffenrechtliches Befürwortungsformulares von irgendjemandem genehmigt werden muß? Der notwendige Inhalt einer solchen Befürwortung ergibt sich aus dem Gesetz. Ich habe für meinen WBK Antrag auch das alte Befürwortungsformular meines Verbandes, ergänzt um die notwendigen Angaben, genommen und das Ganze hat wunderbar geklappt. Gruß, frogger
-
@barlow: Sachkunde ist kein Problem, da die waffenrechtliche Genehmigung in Form der WBK für Sportschützen breits vorliegt. Gruß, frogger
-
@knight Das mit der pyrotechnischen Patronenmunition ist ja klasse, hatte ich hier so noch nicht aus dem Gesetz herausgelesen. Man lernt eben nicht aus... Die Frage ist halt aber auch hier ob die in §14 Abs. 4 genannte Einzelladekurzwaffe mit einem Lauf für Patronenmunition den Begriff der pyrotechnischen Patronenmunition mit einschließt. Hier habe ich dann doch leider Bedenken, da bei den Definitionen im Anhang zum Waffengesetz Patronenmunition und pyrotechnische Patronenmunition unterschiedlich definiert sind und zumindest zweifelhaft bleibt, ob pyrotechnische Munition eine rechtliche Untermenge der Patronenmunition ist. Zu klären wäre also, ob der Begriff der Patronenmunition die Pyrotechnische Patronenmunition mit einschließt oder ob es zwei eigenständige Munitionsarten sind. Ich sehe die pyrotechnische Patronenmunition im Ergebnis leider eher als Untermenge der pyrotechnischen Munition, was sich auch schon an der Art der Nummerierung ergibt. Es bleibt also dabei, daß es höchstens ein Spaß für Wiederlader bleibt, welcher in der Lage ist, Patronenmunition im Kaliber 4 zu fertigen. Gruß, frogger
-
Moin Nobody, das Problem ist nicht die Sportordnung, die spielt keine Rolle. Das Problem ist lediglich, daß nur Einzelladeurzwaffen mit einem Lauf für PATRONENMUNITION erworben werden dürfen. Die erhältliche Signalmunition in Kal. 4 ist jedoch pyrotechnische Munition. Zugelassene Patronenmunition im Kal. 4 ist mir jedoch nicht bekannt, wonach nur ein Wiederlader die Möglichkeit hätte solche herzustellen und zu erwerben. Nur wenn man die Waffe mit Patronenmunition verwenden kann, darf man Sie auf Sportschützen WBK erwerben. Mit dem Erwerb einer Yacht meinte ich denn auch, daß man dann einen grünen WBK Eintrag erfolgreich beantragen kann. Alles in allem bleibt der Erwerb einer solchen Waffe auf Sportschützen WBK zumindest "anrüchig". Daher, wenn man unbedingt eine haben möchte, meine Empfehlung dies über Sammler WBK oder als Bootsbesitzer zu machen. Gruß, frogger
-
Moin, einer meiner Vereinskameraden meinte ein schlaues Kerlchen zu sein und hat sich mittels der neuen WBK für Sportschützen eine Leuchtkugelpistole LP 42 als Einzelladekurzwaffe gekauft. Es kam, wie es kommen mußte, sein Sachbearbeiter hat Lunte gerochen und jetzt hat er ein kleines Problem: 1. Nach §14 Abs 4 WaffG ist er zum Erwerb von Einzelladekurzwaffen mit einem Lauf für Patronenmunition berechtigt. 2. Die auf WBK für Sportschützen erworbenen Waffen müssen nicht zwingend nach einer genehmigten Sportordnung zugelassen sein. 3. Das Problem: Meines Wissens nach gibt es im Kaliber 4 keine CIP zugelassene Patronenmunition! Es gibt nur zugelassene Pyrotechnische Munition. Damit wird die Bedingung Einzelladekurzwaffen für PATRONENMUNITION von Leuchtkugelpistolen im Kaliber 4 NICHT erfüllt und der Erwerb mittels WBK für Sportschützen ist von der Sache her unzulässig, so lange es keine Patronenmunition gibt! 4. froggers seltsame Lösung dieses Problems für Wiederlader: Man kann sich die Patronenmunition selbst mit Schwarzpulver und zB Pockholzkugeln oder Pflummies im passenden Kaliber oder als Schrot laden und dann hat man eben seine Patronenmunition... Nun weiß der arme Sachbearbeiter ob meines geistigen Ergusses gar nicht so richtig, was er davon halten soll. Auf jeden Fall hält sich seine Begeisterung für diese Interpretation der Rechtslage in engsten Grenzen. Ich vermute, daß dieser Fall letztlich vom Landesinnenministerium abschließend beurteilt wird. Moral aus der Geschichte: Wer unbeding eine oder mehrere Leuchtkugelpistolen haben will, soll sich eine WBK für Waffensammler holen oder sich eine Yacht kaufen um jedem Ärger aus dem Weg zu gehen.... Ach ja, Einzelladeleuchtkugellangwaffen auf alte Sportschützen WBK oder Jagdschein das geht natürlich immer noch!
-
@Nowlin: Der Sachbearbeiter kann die Genehmigungsurkunde auf gebrauchtem Klopapier ausfertigen oder sie auch in Stein meisseln, das ändert nichts an der Gültigkeit des genehmigenden Verwaltungsaktes. Ich habe einen Kameraden, der eine WBK in Form eines gefalteten Din A4 Blattes mit über 40 Waffeneinträgen hat. Ist auch gültig, wenn es doch in einer Kontrolle doch ein wenig Erstaunen hervorruft... Gruß, frogger
-
... und schon wieder der zeit voraus... korrigiert.