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Vor 23 Jahren habe ich aucheinmal im Einzelhandel gearbeitet: Stundenlohn damals 24,50 DM. War damals für mich OK
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Alleine dieser Punkt einer Stellenausschreibung würde mich dermaßen demotivieren, daß ich von einem Wunsch im Waffen- Einzelhandel arbeiten zu wollen instantmäßig geheilt werden würde: Lohn / Gehalt - Nach Verhandlung (ab 9,00 € / Stunde) frogger PS In meinem aktuellen Projekt reicht das für (knapp) 2 Minuten 24 Sekunden ...
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Hmmh, habe ich das richtig gesehen, daß es bisher "nur" um das Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes geht? Dann hätte er ja noch den Hoffnungslauf im eigentlichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren.... frogger
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Moin! In vielen Bundesländern nimmt das örtliche Polizeirevier Waffen und Munition KOSTENLOS zur Vernichtung an. Teilweise auch die Waffenbehörden. Zu beachten: Waffenrechtskonformer Transport der Waffe (abgeschlossenes Behältnis) WBK sollte vorzeigbar sein (ohne WBK nur bei Fund- oder Erbwaffen) Veräußerungsmeldung an de Waffenbehörde; WBK zum Austragen vorlegen. frogger
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Hmmh, meiner Meinung nach spiegeln die Gebraucht-Waffenpreise auf egun ganau das aktuelle Verhältnis von Angebot zu Nachfrage dar: Hochwertige Jagdwaffen Sauer / Blaser / Mauser / Steyr u.s.w erzielen gute Preise, wobei es für Kurzwaffen mit Ausnahme einiger gefragter Modelle für Sportschützen tendenziell eher mau aussieht. Ausreißer gab es und wird es immer wieder geben. Nach der Waffenrechtsnovelle 2002 war egun ein reiner Käufermarkt und viele konnten sich zu Schnäppchenpreisen eindecken. Ein wenig habe ich auch abbekommen ;-) Zu dem Zeitpunkt war ich leider vorsichtiger, weil ich da arbeitslos war :-( Mit der Kohle von heute wäre es das Paradies. Da konnte man zB Marlin 39 Golden für um die 150,00 Euro schießen uvm... frogger
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Hmmh, die Waffen-Aufbewahrungsüberprüfung meiner Waffenbehörde erfolgte mit Anmeldung durch zwei Mitarbeiter nach Anmeldung und Terminvereinbarung. -So sollte es im Regelfall auch passieren. Bei einem unangemeldeten Besuch mit 4 Personen hätte ich nur zwei Personen der zuständigen Waffenbehörde den Zugang gewährt und für die Polizisten hätte es geheißen: Wir müssen leider draußen bleiben! Eine rechtlich zulässige Waffenkontrolle bietet keine Grundlage für einen "Massen-Einfall". frogger
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Moin! Daß die Zuverlässigkeitsprüfungen beim LKA hängen ist kein Argument. Die Behörden haben ihre Prozesse so auszugestalten, daß der Bescheid innerhalb der 3-Monatsfrist ergehen kann. Organisationverschulden ist kein rechtlich anerkannter Entschuldigungsgrund für Verzögerungen. frogger
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https://www.konsumentenschutz.ch/themen/garantie/merkblatt-garantie/
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Moin! https://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage Da steht alles drin, was man wissen muß. Einmal die Behörde noch anmahnen und eine Frist von 2 Wochen setzen und danach den auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwalt machen lassen... frogger
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Nächste Zeitbombe: Zertifizierung von Jagdmunition ab 2018
frosch antwortete auf J.D.'s Thema in Waffenrecht
In dem Zusammenhang interessant: Wie schaffen die bei solchen Vorgaben die Europarechtskonformität (Handelsbeschränkung)? Frogger- 61 Antworten
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
frosch antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Geschichte aus Mecklenburg-Vorpommern: Einer meiner Bekannten ist auf dem Amt gewesen zwecks Jagdscheinverlängerung: Er wurde darauf hingewiesen, daß Neuerwerbe von Halbautomaten mit wechselbarem Magazin auf Jagdschein nicht mehr in die WBK eingetragen werden. Anweisung von "oben". Wie mit dem aktuellen Besitz von Halbautomaten verfahren wird, sei Gegenstand einer Prüfung. Weitere Quelle: http://www.jawina.de/?p=10498 Gruß, frogger -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
frosch antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
SH -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
frosch antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Mein Kumpel hat gestern einen HA auf Jagdschein angemeldet. Für seine Behörde bleibt, bis eine Weisung aus dem Landes-Innenministerium kommt, alles beim alten. frogger -
Moin! Der erste Einsatz war das SEK MV gegen Bauarbeiter im Bauwagen. Da ist nicht viel passiert und die Bauabeiter wurden höflichst gebeten, den Bauwagen zu verlassen und haben sich völlig freiwillig auf den Boden gelegt. Einer der Bauarbeiter empfand das wohl als Körperverletzung und wollte Strafanzeige stellen. Eine andere Darstellung des Sachverhaltes: http://www.wir-sind-mueritzer.de/allgemein/mek-nimmt-unschuldige-bauarbeiter-einer-warener-firma-fest/ "Die Bauarbeiter der bei Waren ansässigen Firma „IMMIG-Bau Müritz GmbH“ wurden aus dem Baufahrzeug gezerrt und mit vorgehaltenen Waffen zu Boden gedrückt und festgenommen. Ein Bauarbeiter wurde dabei sogar von einem Beamten der Spezialeinheit getreten und erlitt dabei Verletzungen. Zwei der drei Bauarbeiter sind seit Mittwoch krankgeschrieben." Der zweite Einsatz mit dem Kopfschuss war dann vom MEK Hamburg frogger
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
frosch antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
...dann gäbe es ja noch nicht einmal eine Sauer 303. Und würde auch etwas konträr zum BVG Urteil zu den Jagdlampensets laufen. Gruß, frogger -
Europäischer Feuerwaffenpass: Ausstellung kostet 500 EUR
frosch antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Schwarzwälder = Baden-Württemberg In Baden-Württemberg scheint gebührenrechtlich die Kommune zur Festlegung der Gebühren berechtigt zu sein. Beispiel Stuttgard http://www.stuttgart.de/img/mdb/item/182758/99673.pdf 9.3.1 Ausstellung des Europäischen Feuerwaffenpasses 72,50 9.3.2 Ein-/Austrag je Waffe 12 9.3.3 Verlängerung 24 Wie das nun zu lesen ist zB bei Erstausstellung nur 72,50 mit allen Einträgen oder 72,50+ (8 Einträge * 12); das müsste man mal klären... Gruß, frogger -
Europäischer Feuerwaffenpass: Ausstellung kostet 500 EUR
frosch antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Schleswig Holstein: Landesverordnung über Verwaltungsgebühren Anlage 1 25.1.63 Ausstellen eines EFP einschließlich Eintragung einer oder mehrerer Schusswaffen nach § 32 Abs. 6 WaffG :50 EUR Waffenrechtliches Gebührenrecht ist Landessache. Du musst prüfen, welche Rechtsgrundlage in Deinem Land gilt. Teilweise werden sogar Gebührensatzungen auf kommunaler Ebene erlassen, wenn das Landesrecht dies zuläßt. frogger -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
frosch antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Moin! Was ist eigentlich aus dem Rosenheimer Polizeihauptmeister geworden? Und was ist bei der Hausdurchsuchung herausgekommen? Gruß, frogger -
...der hat laut seinem eigenem Anwalt wohl auch mal ein paar Polizisten verknotet, als sie ihn nicht mit der gebotenen Zurückhaltung behandelt haben ;-) Da waren dann wohl entsprechend noch Rechnungen offen. Im Übrigen scheint der ganze Einsatz evtl. auf rechtlich wackelnden Füßen zu stehen: Laut Rechtsanwalt des Verletzten gibt es im Mecklenburg-Vorpommer´schen Polizeigesetz keine Rechtsgrundlange für den Hamburger Polizeisinsatz IN DIESEM FALL, da der gesuchte kein "Flüchtiger" war, sondern nur jemand, der nicht zum Strafantritt erschienen ist. http://www.ostsee-zeitung.de/Extra/Polizei-Report/Aktuelle-Beitraege/MEK-Schuetze-angezeigt-wegen-versuchten-Totschlags Das könnte, so wie das Gesetz formuliert ist, echt eng werden: http://www.polizeirecht.de/SOG-Mecklenburg-Vorpommern.htm#Amtshandlungen_von_Polizeivollzugsbeamten_die_nicht_in_einem_Dienstverhaeltnis_zum_Land_Mecklenburg-Vorpommern_stehen Aber -und das wird sich erst aus den Akten ergeben- gibt es ja noch den 1. Satz in dem Paragraphen. D.h., wenn das Innenministerium MV zugestimmt hat, dann besteht die Rechtsgrundlage kraft "Einladung". Gruß, frogger
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@DeltaElite Eine gute Informationsquelle zum §153 hier bei Burhoff : http://www.burhoff.de/insert/?/veroeff/aufsatz/pstr_2002_19.htm Nach meinem Dafürhalten ist es jetzt noch nicht notwendig die Pferde wild zu machen. Wenn die Behörde der Meinung ist, dass sich aus dem Ermittlungsverfahren unzuverlässigkeitsrelevante Sachverhalte ergeben, wird es vor einer Entscheidung zu einer Anhörung kommen. Das ist dann aber auch der Zeitpunkt, wo man richtig reagieren muß... Ich würde es -bei meiner Behörde sowieso- aussitzen. In der Praxis können sich aber bei einer "scharfen" Genehmigungsbehörde dadurch Probleme ergeben, wenn die Feststellungen in den Ermittlungsakten relativ kritiklos übernommen werden und gegen den Waffenbesitzer gewertet werden. Das wäre noch nicht so schlimm, wenn man das dann in Ruhe während des laufenden Verfahrens klären könnte. Oftmals wird aber bei einer negativen Wertung für die waffenrechtliche Zuverlässigkeit der Sofortvollzug mit all seinen negativen Wirkungen angeordnet. Weiterhin kenne ich keinen Fall in dem nach einer Entziehung der waffenrechtlichen Genehmigungen wegen eines Ermittlungsverfahrens und Einstellung nach §153a StPo vor dem Verwaltungsgericht das volle Programm mit Tatsachenermittlung wie in einem richtigen Strafverfahren durchgeführt wurde. Gibt es dazu passende Entscheidungen? Gruß, frogger
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OK, Messerschleiferei und Schneidwaren-Laden also dann. Keine Schusswaffen mehr... :-( Wenigstens hat er dann noch sein Auskommen. Gruß, frogger
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Naja, zumindest in den GelbenSeiten (Branche "Schmieden") und Google Maps (Image Juli 2008) ist er noch drin... Dann besteht ja die Hoffnung, daß er "überlebt hat". Ansonsten findet man im Internet ziemlich wenig. Aber man muß ja auch als Gewerbetreibender nicht online sein (bin ich auch nicht, trotz IT Selbständigkeit). Gruß, frogger
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Moin! Gibt es eigentlich inzwischen einen neuen Sachstand? Gruß, frogger
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Moin! Bei den Preisen sollte man auch berücksichtigen, welcher Investitionsaufwand für die Einrichtung eines 300 Meter Standes notwendig sind. frogger
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Eine Eingrenzung der Prüfung /des Genehmigungsumfangs ist möglich: Waffen- und Munitionsarten Der Antrag kann sich entweder auf Waffen und Munition aller Art oder nur auf einzelne Waffen- und/ oder Munitionsarten erstrecken. Der Prüfungsumfang wird dementsprechend weit oder eng gefasst. Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte Büchsen und Flinten einschließlich Flobertwaffen und Zimmerstutzen Pistolen und Revolver zum Verschießen von Patronenmunition; Schalldämpfer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager von mehr als 12 mm Durchmesser Luftdruck-, Federdruck- und CO 2-Waffen Schusswaffen, die vor dem 01.01.1871 hergestellt worden sind Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte, die nicht unter die vorerwähnten fallen Munition Munition zum Verschießen aus Büchsen und Flinten Munition zum Verschießen aus Pistolen und Revolvern Munition zum Verschießen aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen Munition zum Verschießen aus Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager von mehr als 12 mm Durchmesser Munition zum Verschießen aus Schusswaffen, die vor dem 01.01.1871 hergestellt worden sind und aus sonstigen ihnen gleichstehenden Geräten Gruß, frogger