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frosch

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  1. N= Nitrobeschuss 2AB = Beschuss Februar 2001 Kreis, darin eine Art R mit einem Halbbogen links des R`s = Wahrscheinlich Firmeninterner Abnahmestempel bei Ruger Eine Art F, darunter in Kontakt eine Art W = Handelszeichen von Frankonia Gruß, frosch
  2. @carcano: Warum nicht? Gruß, frosch
  3. @Hägar: Das kann schon sein. Denn ganz genau geagt, zählt nicht das Datum der Ausstellung des Dokumentes, sondern das Datum an dem die Verwaltungsentscheidung zur Genehmigung Deines Antrages gefallen ist. Und die kann durchaus vor dem 1.4.2003 gelegen haben. Gruß, frosch
  4. @Blücher: Die alte gelbe WBK für Sportschützen wird mangels Rechtsgrundlage nicht mehr für Neuanträge ab 1.4.2003 ausgegeben. Ob die neue WBK für Sportschützen gelb sein wird, wissen wir glaube ich alle noch nicht. Oder Hajo, hast Du schon eine zufällig erblicken können? Was passiert denn nun, wenn dem Amt die alten gelben Formulare ausgehen, weil weiterhin fleißigst Einzelladerlangwaffen von "alten" Sportschützen gekauft werden und das gelbe Dokument voll ist? Mein Lösungsvorschlag: Die neuen Waffen werden vom Amt einfach nach dem Erwerb in eine grüne WBK eintragen und den Munerwerb mit abgestempelt. Kommt dann letztlich aufs Selbe hinaus. Optional: Als amtliche Eintragung kann vermerkt werden, aufgrund welcher Rechtsgrundlage der Erwerb der Waffe erfolgte. Wer schreibt, der bleibt... Gruß, frosch
  5. @Blücher: Zur Wiederholung zum Wesensinhalt der guten alten WBK -gelb-: Die WBK -gelb- nach dem alten Waffenrecht für Sportschützen berechtigt zum zahlenmäßig UNBEGRENZTEN Erwerb von Einzelladerlangwaffen und der dazugehörigen Muniton. Dass eine WBK zufällig nur 8 Zeilen zum Eintragen von Waffen hat, ist lediglich ein Zufallsprodukt des Entwurfs für dieses Dokument. Es hätte auch vom Umfang her wie eine rosa WBK für Waffensammer/Sachverständige ausfallen können. §58 Waffenrechtsneuregelungsgesetz regelt die Sachlage zur Fortgeltung dieser waffenrechtlichen Genehmigung erschöpfend. Weitere Regelungen auf dem Verordnungswege oder aus dem Bereich der Verwaltungsvorschriften sind mangels Ermächtigung nicht möglich. Möglich ist jedoch, daß Sachbearbeiter von wem auch immer falsche Handlungsanweisungen bekommen... Gruß, frosch
  6. Nun ja, um mit der Rute der Dienstaufsichtsbeschwerde zuschlagen zu wollen, müßte sich bei mir ein sachbearbeiter dahingehend unbeliebt machen, daß er 1. mir den Tagesgruß nicht entbietet oder 2. Recht grob fahrlässig erheblich zu meinem Nachteil anwendet und ich diesbezüglich einen rechtsmittelfähigen bescheid erhalten habe. Eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen den Sachbearbeiter käme dagegen für mich nur in Frage, wenn er VORSÄTZLICH IN KENNTNIS der EINDEUTIGEN Rechtslage zu meinem Nachteil Verwaltungsentscheidungen trifft und mir dazu die rechtsmittelfähigen Bescheide vorliegen. Diese Bedingungen scheinen mir hier noch bei weitem nicht erfüllt zu sein und der Sachbearbeiter sollte durchaus die Gelegenheit bekommen, sich mit der Materie eingehend zu beschäftigen und sich mit seinen Vorgesetzten oder seiner Aufsichtsbehörde abzustimmen. Dazu ist die Forderung nach einem rechtsmittelfähigen Bescheid ein probates Mittel. Gruß, frosch
  7. @SC Die alte gelbe WBK für Sportschützen ist in keinerlei rechtlichen Zusammenhang mit der neuen Waffenbesitzkarte für Sportschützen nach dem Waffenrechtsneuregelungsgesetz zu sehen. Es bleibt dabei: Auf WBK gelb für Sportschützen nach altem Waffenrecht dürfen beliebige Einzelladerlangwaffen in beliebieger Menge zu einem beliebigen Zeitpunkt erworben werden. Was tuen wenn die Behörde mauert: 1. Erworbene Waffe schriftlich oder zur Niederschrift ganz normal anmelden. 2. wenn die Behörde einen Eintrag in die WBK ablehnt, einen rechtsmittelfähigen Bescheid einfordern. 3. Je nach bundeslandspezifischer Rechtslage Widerspruch einlegen oder Klage vor Verwaltungsgericht erheben. 4. Bei ablehnendem Widerspruchbescheid Klage vor Verwaltungsgericht erheben. Hinweis: Wo,wann und wie Widerspruch oder Klage eingelegt werden muß, steht in der Rechtsmittelbehelfsbelehrung drin. Gruß, frosch
  8. Alte Weisheit: Zum Verarschen gehören mindestens zwei. Einer der verarscht und einer der sich verarschen läßt... Gruß, frosch PS: Ich schließe mich meinem Vorposter an.
  9. @Magnumelch: Garand ist erlaubt ohne Abänderungen, da Einführung vor 1945. @alle: Ich sehe in den neuen Bestimmungen eine für Waffen nach 1945 deutliche Verschärfung, da diese nun nicht mehr abgeändert werden dürfen. Es wird auch ein neues Schlachtfeld dadurch entstehen, daß nunmehr vor dem Erwerb solcher Halbautomaten geklärt werden muß, ob diese dem KWKG unterliegen. gegebenenfalls muß man das durchprozessieren. Gruß, frosch
  10. Moin, Für die neue "Sportschützen WBK" wird es nach den mir vorliegenden Informationen ein neues Formular geben. Eine Aufwertung alter WBK´s ist nicht vorgesehen. In S-H wird die neue WBK wohl nur bei komplettem Neuantrag mit Bescheinigung eines anerkannten Verbandes ausgegeben, sobald das Formular verfügbar ist. Vorher nicht. Man überlegt NDSB Bescheinigungen auch schon vor wirksamwerden der Verbandsanerkennungen im Einzelfall anzuerkennen. Ein Täubchen hat mirs geflüstert, das an einer Besprechung teilgenommen hat, bei der auch dieses Thema angesprochen wurde. Ist also "Hörensagen". Gruß, frosch
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