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Moin, eine "Nachschau" gegen den Willen des Waffeninhabers ist nur dann rechtens, wenn "begründete Zweifel" vorliegen, die auf eine unsachgemäße Verwahrung schließen lassen und die Wohnräume dürfen gegen den Willen des Wohnungsinhabers nur zur "Verhinderung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit" betreten werden. Vergleiche §36 Abs3 WaffG Dabei gilt, daß die Waffenbehörde in der Regel nur abgestuft vorgehen darf: 1. Bei bestehenden Zweifeln der sicheren Verwahrung muß die Behörde erst Auskünfte vom Waffeninhaber über die Art der Verwahrung einfordern. 2. Erst wenn diese Auskünfte die Zweifel an der Verwahrung nicht ausräumen konnten, kommt eine Nachschau gegen den Willen des Wohnungsinhabers in Betracht. Die Art der Nachschau beinhaltet, daß nur der Ort der Verwahrung in Augenschein genommen werden darf. Keinesfalls darf eine Maßnahme durchgeführt werden, die einer Durchsuchung gleicht. In einem meiner Nachbarkreise habe ich die Mitarbeiter der Genehmigungsbehörde und einen Polizisten, der sie begleitete, als sie eine unangemeldete Nachschau bei einem Kameraden durchführen wollten, problemlos mit ein wenigen freundlichen Worten vor Durchführung der Nachschau "verabschiedet"... Gruß, frogger
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@Mouche: Die betrifft lediglich die Anforderungen zur Erteilung der Sportschützen WBK nach §14 Abs.4, nicht aber den Genehmigungsumfang dieser Erlaubnis und der ist eben eindeutig und Abschließend in §14 Abs 4 definiert. Gruß, frogger
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Moin, Erwerb eines Drillings auf "altgelb" und "neugelb (wie lange noch in dieser Farbe?) ist problemlos möglich. In §14 Abs 4 wird die Geeignetheit für eine bestimmte Disziplin nicht gefordert. Auf eine solche Regelung wurde im Gesetzgebeungsverfahren bewußt verzichtet. Gruß, frogger
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http://dc2.uni-bielefeld.de/dc2/kampfst/kampfst.htm
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Moin, Hexogen leicht herstellbar? Ich mag mich etwas täuschen, aber ich meine, daß das Zeug mehrstufig nitriert werden muß. Industriell spielt das wie bei TNT keine Rolle, aber für den heimatverteidigenden ABUBA- Bastler ist es weniger geeignet. Einfacher sind da Pikrinsäure (mit Mischsäure) und Nitropenta (mit reiner Salpetersäure) direkt zu nitrieren, wobei man aber nicht vergessen darf, das dies kaum etwas für den Freiheitskampf Geeignetes ist, weil es an der Produktionsausrüstung mangelt. Und was für Kleinmengen von wenigen 100 Gramm noch ganz praktikabel erscheint, stößt in der Massenproduktion auf mannigfaltige Schwierigkeiten. Ein weiteres Problen stellt die enorme Giftigkeit und Aggressivität der verwendeten Chemikalien dar. In Deutschland wurde die Chemikalienabgabeverordnung so verschärft, daß das Zubehör für den großen Knall kaum noch erhältlich ist. Ein Zentner Unkraut EX (technisches Natriumchlorat) ist nicht mehr einfach erhältlich und selbst Gärtner werden dazu gedrängt giftigere Herbizide einzusetzen, weil unsere Herrschaftskaste vor dem Volke Angst hat... Wer detaillierte Informationen zur industriellen Herstellung von Sprengstoffen sucht, wird auf den Seiten des Bundesumweltministeriums und des Bundesumweltamtes fündig. Dort gibt es detaillierte industrielle Prozeßbeschreibungen mit Umweltverträglichkeitsbewertung. Gruß, frogger
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Nun, ich könnte mir vorstellen, daß es sich aus der Sicht eines irakischen Widerständlers eher um legitime summarische Exekutionen von Kollaborateuren handelt... Wie dem auch sei, ich selber kenne mich nicht im Völker- und Kriegsrecht gut genug aus, um solche Sachen beurteilen zu können. Es entzieht sich ja auch schon meinem Rechtsverständnis, warum die USA selber nach ihren eigenen rechtlichen Beurteilungen sogenannte "illegale Kämpfer" (sprich Söldner) einsetzen und dies beim Gegner grundweg verdammen... Oder warum der Einsatz von Deformationsprojektilen verboten ist, man aber durchaus MOAB´s schmeißen darf... Was da wohl die größeren Verletzungen erzeugt? Und letztlich ein bißchen Folter - auch wenn sie zum Tode führt- scheint auch nicht so schlimm zu sein. Man muß nur auf der richtigen Seite stehen und keine Bilder davon machen... Wie gesagt, ich weiß wirklich bei manchem nicht mehr so richtig, was ich davon halten soll. Gruß, frogger
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Moin, ich denke die Amis werden das Zeug schon wiederbekommen. ...allerdings erst zu einem Zeitpunkt wo sich der Aggregatszustand der Hauptmasse von fest in gasförmig ändert. Gruß, frogger PS Was mich wirklich mal interessiert: Darf ein Iraker, welcher sich als Widerständler sieht, amerikanische Soldaten, welche völkerrechtswidrig sein Land angegriffen haben, mittels selbstgebastelter Wärme-Kraftmaschinen aus dem Land zu schicken, ohne dabei selbst internationale Strafnormen zu verletzen? Sprich, handelt er völkerrechtlich legal?
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Moin Schwarzpulver, Du mußt den Antrag richtig lesen: der Versicherungsschutz gilt für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des versicherten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wegen der Versagung, der Rückname und des Widerrufs von waffen- und munitionsrechtlichen Erlaubnissen, sowie zur Abwehr von behördlichen Auflagen gemäß UND JETZT ERST KOMMEN DIE PARARGRAPHEN... Und das sind die Paragraphen aus denen heraus Auflagen erlassen werden können... Es werden dort eine Menge § aufgezählt und der wichtigste in unserem Fall ist der §10, denn die Erlaubnis wird nicht nach §8 erlassen, dort wird lediglich eine Definition des Bedürfnisses vorgenommen, sondern nach §10 und die § sind auch nur hinsichtlich der Auflagenerteilung relevant! Ganz allgemein bleibt festzuhalten: 1. Wer als Privatperson waffen- oder munitionsrechtliche Erlaubnisse, Jagdschein, und Sprengstoffschein §27 beantragt, steht unter dem Schutz der ÖRAG. Und da ist so ziemlich alles drin, sogar das Anhörungsverfahren bei beabsichtigtem Widerspruch und das Widerspruchsverfahren selbst vor der Verwaltungsbehörde! Besser gehts kaum. Nicht versichert sind alle, welche in einem gewerblichen Interesse handeln und Sachverständige. Gruß, frogger PS Ich maile Dir mal meine anonymisierte Police, da steht alles noch einmal haarklein drinnen. PPS Meine Meinung zum Thema Eigenwerbung: Du hast schon ein wenig zuviel auf die Tube gedrückt, aber wer noch kein WO-Sponsor ist, kann es ja noch werden...
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@Schwarzpulver Quelle http://www.fwr.de/OERAG-Antrag.pdf §8 ist tatsächlich auch über die ÖRAG Versicherung abgedeckt. Die Versicherungsbedingungen wurden im Mai 2004 auch noch einmal speziell für das neue Waffenrecht angepaßt. Abgedeckt sind WBK Anträge, Sprengstofferlaubnisse nach §27 und Jagdschein. Ich habe auch noch in meine Police geguckt. Da steht nix anderes drin. Gruß, frogger
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@RB Augen auf! Ruf doch mal die Anhänge in meinen Postings in diesem Thread auf. Da wirst Du sicherlich fündig... Gruß, frogger
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Nein, bist Du nicht. Du stellst Dir auch keine bedürfnis selber aus, sondern legst es der genehmigungsbehörde dar. Habe ich mal mir einer 22er pistole zum Zwecke der Völkerverständigung gemacht; allerdings nach altem Waffenrecht. Gruß, frogger
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Als Fazit, denke ich, bleibt also von den "Erleicherungen" beim Bedürfnisnachweis für Sportscghützen eines anerkannten Verbandes nicht viel übrig. Defacto ist das eher eine Verlagerung des Prüfungsaufwandes von der Behörde auf den anerkannten Verband. Und letztlich kann einem Antragsteller es schnurzpiepegal sein, an welcher Stelle die Bedürfnisprüfung stattfindet. Und es kristallisiert sich noch ein Vorteil heraus: Viele anerkannte Verbände sind dazu übergegangen, für die Ausstellung der waffenrechtlichen Befürwortungen Geld zu verlangen. Beim NDSB sind es inzwischen 7,50 Euro. Dieses Geld kann man sparen, wenn man selbst den Antrag ohne Befürwortung stellt. Schützen eines nicht anerkannten Verbandes bleibt ja auch keine andere Wahl, da rein rechtlich betrachtet die Befürwortungen solcher Verbände das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben sind... Gruß, frogger
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Moin Sachbeabeiter, da erliegst Du aber einem ganz großen Irrtum! Gerade die tatsache, daß die grundgesetzlich garantierte negative Koalitionsfreiheit durch das Waffengesetz NICHT tangiert wurde und es auch nichtorganisierten Schützen den Waffenerwerb ermöglicht, führte zur Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde der DSU. Der von mir beschriebene Weg ist also kein "Sonderfall", sondern eine von mehreren Möglichkeiten. Die einzige Erleichterung für Sportschützen eines anerkannten Verbandes ist die WBK für Sportschützen nach §14 Abs. 4. Gruß, frogger PS: In diesem Zusammenhang ist das Schreiben aus dem BMI "Gold" wert.
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Ein kleiner persönlicher Erfahrungsbericht: Aufgrund des Verbandszinnobers, der inzwischen für die waffenrechtlichen Befürwortungen hatten sich insgesamt 4 Jungschützen aus verschiedenen Kreisen des hohen Nordens an mich gewandt und um Rat nachgefragt, wie man am Besten und einfachsten an seine ersten beiden Kurzwaffen kommt... Allen vier gab ich folgenden gleichlautenden Rat: 1. Von Anfang an Schießbuch führen und Leistungsergebnisse eintragen. Es sollte nicht notwendig sein anerkannte Disziplinen eines anerkannten Verbandes zu schießen, schaden kann es aber auch nix. Notiert wurde Datum, Art der Disziplin und das jeweilige Ergebnis. Die Teilnahme wurde von der Standaufsicht im Schießbuch abgezeichnet. 2 FWR Beitritt und Abschluß der Rechtschutzversicherung als WO-sonst Mintglied mit 30% Rabatt. (Wurde allerdings von keinem gemacht). 3. Anerkannte Sachkundeprüfung ablegen. 4. Ein Jahr durch das Schießbuch dokumentierte regelmäßige Teilnahme an den Schießveranstaltungen. 5. Teilnahme an schießsportlichen Wettkämpfen aller Art kann nicht schaden. Auch diese wurden im Schießbuch des Schützen dokumentiert. 6. Nach erfüllter Jahresfrist Antrag auf Ausstellung einer WBK mit zwei Kurzwaffeneinträgen stellen. Zwecks Darlegung des Bedürfnisses als Sportschütze keines anerkannten Verbandes wird das Schießbuch und Kopien des BMI Schreibens an das IWOe beigelegt. Warten Nach knapp 4 Wochen wurden die ersten beiden WBK´s ausgestellt, die anderen beiden Schützen mußten noch Rückfragen beantworten und erhieten ihre WBK´s nach 5 und 7 Wochen. Wenn ich mir also den ganzen Quark vom WSB und Konsorten anhöre, finde ich meine Methode recht geschmeidig. Was meint Ihr dazu? Gruß, frogger
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@muni Das müssen dann aber schon sehr ausgesuchte Liebhaber sein... Letztlich wollte ich dem guten Teil genau deswegen eine Chance bei egun geben, denn manchmal bieten die dort wie die Geisteskranken auf irgendwelchen Schrott. Gruß, frogger
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Begründung: Eigentlich zu nix zu gebrauchen. 11mm Prismenschiene nicht vorhanden. Flugrost. Waffe an sich, naja lassen wir das. Setz das Ding doch bei Egun für 1,00 Euro rein und guck mal was da so passiert. Mit Glück geht das Teil ja doch ein wenig ab. Gruß, frogger
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Der Wert dieses Krachers dürfte sich gen Limes 0,-- EUR bewegen. Gruß, frogger
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Moin, die zentrale Frage dürfte sein, ob diese Hausordnung in diesem Punkt rechtmäßig ist oder nicht. Aber genau dazu kann ich leider wenig beitragen. Einer meiner Kameraden wohnt in einer Mietwohnung eines Mehrfamilienhauses und wollte ein Lager für Treibladungmittel anlegen. Das Amt forderte die Zustimmung des Hauseigentümers, welcher diese aber verweigerte. Nach einer angedrohten Mietminderung in Höhe von 10% klappte es dann mit der Genehmigung problemlos. Die Wiederladerei gehört auch noch zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Wohnung. Wie es sich nun in Deinem Fall verhält kann man glaube ich erst dann sagen, wenn man die komplette Hausordnung im genauen Wortlaut kennt. Gruß, frogger
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Moin, ich bin mit egun zufrieden. Ich habe einige Sachen sehr günstig oder zu moderaten Preisen gekauft und für dort angebotenes Waffenzubehör recht hohe Preise erlöst, bei denen ich mich geschämt hätte, wenn ich diese von Kameraden verlangt hätte. Also was solls, ich werde mich dort auch weiter herumtreiben. Gruß, frogger
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Die können nahezu alles machen. Schließlich ist doch irgendwo auch das Führen, Unterstützten von Angriffskriegen und die Beihilfe dazu unter nicht unerhebliche Strafe gestellt. Derzeit kann ich nicht erkennen, daß das jemanden wirklich interessiert... Also wer will sich da dann noch über Spielzeugwaffen aufregen? Gruß, frogger
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Rückkehr aus dem Ausland mit dort erworbener Waffe
frosch antwortete auf Geheimrat's Thema in Waffenrecht
...bliebe die zusätzliche Frage, wie er als Sportschütze ein zusätzliches Bedürfnis für eine vom Schießsport ausgeschlossene Waffe (Lauflänge < 76 mm)erhalten will? Gruß, frogger PS Er kann einen Jaggschein machen... -
Moin, was ich mich schon immer gefragt habe, ist folgendes: Wie in Gottes Namen will der Verband eigentlich sichergehen, daß er überhaupt vom Antragsteller alle WBK´s kopiert bekommt? Zu guter letzt halte ich dann auch noch die Forderung nach allen WBK Kopien für äußerst datenschutzrechtlich bedenklich. Lustig fand ich auch die Papiere eines Verbandes in dem man sich zur unbegrenzten Datenspeicherung einverstanden erklären sollte. Gruß, frogger PS Für Schleswig-Holstein wäre das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein zuständig. Die stehen auf so etwas... www.datenschutzzentrum.de
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Fertig geladene Patronenmunition mit inertem geschoß unterliegt dem Waffenrecht und nicht mehr dem Sprengstoffrecht. Gruß, frogger