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Clodi

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  1. Sehr geehrte Schützen, Ich habe eine Frage bezüglich dem rechtlichen in der Schweiz. Es ist so, dass ich in der Schweiz wohnhaft bin und dort auch eine Desert Eagle 50 AE neulich gekauft habe. Als ich damit schiessen ging, hatte die Desert Eagle permanent ladehemmungen, sprich ich musste jedesmal manuell nochmal nachladen, da sie nach der Schussabgabe nich selbstständig repetierte. Dazu kommt noch das der Schlitten nicht hinten arrentiert bleibt sobald ich ausgeschossen bin. Das schlimme ist noch dazu, dass manchmal verklemmte der Schuss, sodass es sogar das Projektil in die Hülse hineindrückte und die Patrone danach aus dem Hülsenauswurf herausschaut und das genau auf meinen Kopf. Sowas ist doch total Fahrlässig, darum würde ich gerne diese Pistole zurückgeben und das Geld zurück verlangen und mir eine andere Pistole gönnen. Ich möchte fragen ob sich jemand mit dem rechtlichen auskennt in der Schweiz, ob man diese Waffe zurückgeben kann und gleich das Geld zurück verlangen kann anstatt die Waffe reparieren zu lassen da mir bekannt ist dass diese Waffe immer solche macken hat und das ist mir zu gefährlich, das ist mir spätestens dann klar geworden als ich auf das auf mich gerichtete, in die Hülse reingedrückte Projektil aus dem Hülsenauswurf auf mein Kopf zeigte. Die zweite frage wäre ich habe einen Waffenerwerbsschein für das Teil beantragt welcher bis 09.09.16 gültig ist, muss ich da ein neuen Waffenerwerbsschein beantragen wenn ich das Geld zurück bekomme und mir eine neue Waffe kaufen will oder geht das auch so ? Weil mit dem Waffenerwerbsschein kann man eigentlich 3 Waffen erwerben bis gesagtes Datum, allerdings wurde es schon der Sicherheitsbehörde abgeschickt als ich die DE kaufte. Ich weiss nicht ob man alle Waffen gleichzeitig kaufen muss oder es jetzt noch geht. Ich hoffe ich könnt mir helfen und vielen dank fürs durchlesen. Ich wünsch euch einen angenehmen Sonntag. Freundliche Grüsse Clodi
  2. Sehr geehrte Schützen, Ich habe eine Frage bezüglich dem rechtlichen in der Schweiz. Es ist so, dass ich in der Schweiz wohnhaft bin und dort auch eine Desert Eagle 50 AE neulich gekauft habe. Als ich damit schiessen ging, hatte die Desert Eagle permanent ladehemmungen, sprich ich musste jedesmal manuell nochmal nachladen, da sie nach der Schussabgabe nich selbstständig repetierte. Dazu kommt noch das der Schlitten nicht hinten arrentiert bleibt sobald ich ausgeschossen bin. Das schlimme ist noch dazu, dass manchmal verklemmte der Schuss, sodass es sogar das Projektil in die Hülse hineindrückte und die Patrone danach aus dem Hülsenauswurf herausschaut und das genau auf meinen Kopf. Sowas ist doch total Fahrlässig, darum würde ich gerne diese Pistole zurückgeben und das Geld zurück verlangen und mir eine andere Pistole gönnen. Ich möchte fragen ob sich jemand mit dem rechtlichen auskennt in der Schweiz, ob man diese Waffe zurückgeben kann und gleich das Geld zurück verlangen kann anstatt die Waffe reparieren zu lassen da mir bekannt ist dass diese Waffe immer solche macken hat und das ist mir zu gefährlich, das ist mir spätestens dann klar geworden als ich auf das auf mich gerichtete, in die Hülse reingedrückte Projektil aus dem Hülsenauswurf auf mein Kopf zeigte. Die zweite frage wäre ich habe einen Waffenerwerbsschein für das Teil beantragt welcher bis 09.09.16 gültig ist, muss ich da ein neuen Waffenerwerbsschein beantragen wenn ich das Geld zurück bekomme und mir eine neue Waffe kaufen will oder geht das auch so ? Weil mit dem Waffenerwerbsschein kann man eigentlich 3 Waffen erwerben bis gesagtes Datum, allerdings wurde es schon der Sicherheitsbehörde abgeschickt als ich die DE kaufte. Ich weiss nicht ob man alle Waffen gleichzeitig kaufen muss oder es jetzt noch geht. Ich hoffe ich könnt mir helfen und vielen dank fürs durchlesen. Ich wünsch euch einen angenehmen Sonntag. Freundliche Grüsse Clodi
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