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frosch

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Alle Inhalte von frosch

  1. Hmmh, waffenrechtlich ist das alles unbedenklich. Aber, wenn der Eintrag noch drin ist, würde ich eine Selbstauskunft aus dem ZStV beantragen und danach die Löschung beantragen. Wenn die Löschung nicht bestätigt wird -> Rechtsanwalt machen lassen. Gerade in Bayern ticken die Uhren win wenig anders... https://de.wikipedia.org/wiki/Zentrales_Staatsanwaltschaftliches_Verfahrensregister https://www.datenschutz-bayern.de/faq/FAQ-DatenspeicherungPolizei.html http://www.onetz.de/bayern-r/politik-by/datenschuetzer-findet-nach-jahrzehnten-gehoer-polizei-beendet-rechtswidrige-speicherung-d1199692.html Gruß, frogger
  2. Und bitte immer im Kopf behalten, daß ein MES im Regelfall immer auf 6 Jahre befristet ist! Ausnahmen: Munitionssammler und Sachverständige -> unbefristet. Gruß, frogger
  3. Man sollte darauf hinweisen, daß die Politik doch ersteinmal ein Verbot des Waffenhandels über das Darknet UND den illegalen Waffenhandel sowiso durchsetzen soll. Wenn sie das geschafft haben und es immer noch relevante systemimanente Probleme gibt, wäre das erst die Rechtfertigung an den legalen Internet-Waffenhandel heranzugehen... Meine Meinung. frogger
  4. Es ist generell unzulässig, waffenrechtliche Auflagen in einer sprengstoffrectlichen Erlaubnis zu machen. Hinsichtlich Munitionserwerb und Besitz durch Laden/Wiederladen gilt: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 5. März 2012 10.14.3 Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes (SprengG) gilt als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz der dabei hergestellten Munition (§ 27 Absatz 1a SprengG).
  5. Ich finde die Sache mit der Zuverlässigkeit wird hier gut erklärt: http://www.jagd-naheland.de/pdf/Jagd- und Waffenrechtliche Zuverlaessigkeit 2011.pdf Daraus folgt, daß unser Threadstarter 5 - Jahre Regel-unzuverlässig (60+80+20TS) ist und 5 Jahre ab Rechtskraft der letzten Verurteilung auf die Wartebank muß. Die Behörden entscheiden i.d.R. hier rein nach Aktenlage. Wenn die 5 Jahre rum sind, kann er einen Antrag stellen. Aber die Verurteilungen können ihm immer noch vorgehalten werden. In diesen Fällen hilft es einen geordneter Lebenswandel, Arbeit und Einkommen und 0 Punkte in Flensburg nachzuweisen. Ggfs bei drohender Ablehnung dann auch rechtzeitig einen Anwalt einschalten. Gruß, frogger PS Die Höhe der Geldstrafen ist für mich ein Indiz, daß eigentlich "nicht allzuviel" los war und man mit einem guten Strafrechtsanwalt auch eine Einstellung hätte hinbekommen können... Gerade mit Waffenambitionen ist bei JEDEM Ermittlungsverfahren ein Anwalt einzuschalten, auch wenn es Kohle kostet :-(
  6. Hmmh, in den mir bekannten Fällen waren es nicht nur einfache Mitglieder, sondern Funktionäre oder in Thürigen auch "aktive" Parteimitglieder (Besuch von Parteitagen und Konzerten). In den nachgelagerten verwaltungsrechtlichen Klageverfahren haben die Betroffenen ihre Verfahren verloren. Der Widerruf der Waffenrechtlichen Erlaubnisse war somit nicht rechtswidrig. Was mich wundert ist, daß die Art des Widerrufs in den Bremer Fällen nicht angegangen wurde: Dort wurde ohne Betroffenenanhörung quasi eine "Hausdurchsuchung" durchgezogen. Das halte ich für rechtswidrig. frogger
  7. So lange kein Wohnsitz in der BRD begründet ist, ist die zuständige Genehmigungsbehörde das Bundesverwaltungsamt. Genehmigungen werden sehr zurückhaltend erteilt; am besten geht´s noch für Jäger mit Jahresjagdschein. Grober Fahrplan für einen Sportschützen: 1. Nachweis der Mitgliedschaft in einem Schweiser Sportschützenverein/Verband > 1 jahr am besten 2. Waffenliste -> Disziplin im Schweiser Verein/Verband -> Disziplin im deutschen anerkannten Verband 3. Mitgliedsbeitritt in den deutschen anerkannten Verband und in einen Verein. 4. Antragstellung beim Bundesverwaltungsamt auf die Ausstellung der WBK mit den entsprechenden Einträgen (Formulare zum Download stehen bereit) 5. Antragstellung Einfuhrerlaubnis BRD 6. Antragstellung Ausfuhrerlaubnis Schweiz In einem vergleichbaren Fall aus den USA hat der Sportschütze über 5 Jahre in den USA gelebt und wollte Kurzwaffen mit in die BRD nehmen. Knackpunkte waren die Ausfuhrerlaubnisse aus den USA (Ausfuhr musste über FFL Dealer laufen) und natürlich das Bundesverwaltungsamt, das die WBK Anträge penibelst geprüft hat. Ohne stichhaltigen Nachweis der regelmässigen sportlichen Betätigung in den USA wären die WBK´s nicht genehmigt worden. Da muß man sich auf Rückfragen einstellen. Fertig. frogger
  8. Vor 23 Jahren habe ich aucheinmal im Einzelhandel gearbeitet: Stundenlohn damals 24,50 DM. War damals für mich OK
  9. Alleine dieser Punkt einer Stellenausschreibung würde mich dermaßen demotivieren, daß ich von einem Wunsch im Waffen- Einzelhandel arbeiten zu wollen instantmäßig geheilt werden würde: Lohn / Gehalt - Nach Verhandlung (ab 9,00 € / Stunde) frogger PS In meinem aktuellen Projekt reicht das für (knapp) 2 Minuten 24 Sekunden ...
  10. Hmmh, habe ich das richtig gesehen, daß es bisher "nur" um das Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes geht? Dann hätte er ja noch den Hoffnungslauf im eigentlichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren.... frogger
  11. frosch

    Entsorgung

    Moin! In vielen Bundesländern nimmt das örtliche Polizeirevier Waffen und Munition KOSTENLOS zur Vernichtung an. Teilweise auch die Waffenbehörden. Zu beachten: Waffenrechtskonformer Transport der Waffe (abgeschlossenes Behältnis) WBK sollte vorzeigbar sein (ohne WBK nur bei Fund- oder Erbwaffen) Veräußerungsmeldung an de Waffenbehörde; WBK zum Austragen vorlegen. frogger
  12. Hmmh, meiner Meinung nach spiegeln die Gebraucht-Waffenpreise auf egun ganau das aktuelle Verhältnis von Angebot zu Nachfrage dar: Hochwertige Jagdwaffen Sauer / Blaser / Mauser / Steyr u.s.w erzielen gute Preise, wobei es für Kurzwaffen mit Ausnahme einiger gefragter Modelle für Sportschützen tendenziell eher mau aussieht. Ausreißer gab es und wird es immer wieder geben. Nach der Waffenrechtsnovelle 2002 war egun ein reiner Käufermarkt und viele konnten sich zu Schnäppchenpreisen eindecken. Ein wenig habe ich auch abbekommen ;-) Zu dem Zeitpunkt war ich leider vorsichtiger, weil ich da arbeitslos war :-( Mit der Kohle von heute wäre es das Paradies. Da konnte man zB Marlin 39 Golden für um die 150,00 Euro schießen uvm... frogger
  13. Hmmh, die Waffen-Aufbewahrungsüberprüfung meiner Waffenbehörde erfolgte mit Anmeldung durch zwei Mitarbeiter nach Anmeldung und Terminvereinbarung. -So sollte es im Regelfall auch passieren. Bei einem unangemeldeten Besuch mit 4 Personen hätte ich nur zwei Personen der zuständigen Waffenbehörde den Zugang gewährt und für die Polizisten hätte es geheißen: Wir müssen leider draußen bleiben! Eine rechtlich zulässige Waffenkontrolle bietet keine Grundlage für einen "Massen-Einfall". frogger
  14. Moin! Daß die Zuverlässigkeitsprüfungen beim LKA hängen ist kein Argument. Die Behörden haben ihre Prozesse so auszugestalten, daß der Bescheid innerhalb der 3-Monatsfrist ergehen kann. Organisationverschulden ist kein rechtlich anerkannter Entschuldigungsgrund für Verzögerungen. frogger
  15. https://www.konsumentenschutz.ch/themen/garantie/merkblatt-garantie/
  16. Moin! https://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage Da steht alles drin, was man wissen muß. Einmal die Behörde noch anmahnen und eine Frist von 2 Wochen setzen und danach den auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwalt machen lassen... frogger
  17. In dem Zusammenhang interessant: Wie schaffen die bei solchen Vorgaben die Europarechtskonformität (Handelsbeschränkung)? Frogger
  18. Geschichte aus Mecklenburg-Vorpommern: Einer meiner Bekannten ist auf dem Amt gewesen zwecks Jagdscheinverlängerung: Er wurde darauf hingewiesen, daß Neuerwerbe von Halbautomaten mit wechselbarem Magazin auf Jagdschein nicht mehr in die WBK eingetragen werden. Anweisung von "oben". Wie mit dem aktuellen Besitz von Halbautomaten verfahren wird, sei Gegenstand einer Prüfung. Weitere Quelle: http://www.jawina.de/?p=10498 Gruß, frogger
  19. Moin! Ein ähnliche Situation hatten wir auch bei uns im Verein: Ein ehemaliges Mitglied hat sich bei unserem Vorsitzenden gemeldet und Interesse bekundet, nach nun langer und überstandener Krankheit wieder am Schießen teilzunehmen. Unser Vorsitzender hat ihm aber gut zugeredet und ihm klar gemacht, daß der Schießsport wohl lieber nichts für ihn sei. Hat er verstanden. Hintergrund Besagtes ehemaliges Mitglied hatte sich mit einer "schwarzen" 6,35er in den Kopf geschoosen, welcher in monatelanger Kleinarbeit am Universtätsklinikum wieder einigermaßen rekonstruiert wurde. Das Ermittlungsverfahren wurde wegen dr schweren Folgen der Tat eingestellt. Er war also nicht "vorbestraft". Wäre dieses ehemalige Mitglied auch nur einmal auf dem Stand erschienen, hätte es eine Warnmitteilung an die Ordnungsbehörde, mit der Empfehlung ein Waffenbesitzverbot auszusprechen, gegeben. frogger
  20. Mein Kumpel hat gestern einen HA auf Jagdschein angemeldet. Für seine Behörde bleibt, bis eine Weisung aus dem Landes-Innenministerium kommt, alles beim alten. frogger
  21. Moin! Der erste Einsatz war das SEK MV gegen Bauarbeiter im Bauwagen. Da ist nicht viel passiert und die Bauabeiter wurden höflichst gebeten, den Bauwagen zu verlassen und haben sich völlig freiwillig auf den Boden gelegt. Einer der Bauarbeiter empfand das wohl als Körperverletzung und wollte Strafanzeige stellen. Eine andere Darstellung des Sachverhaltes: http://www.wir-sind-mueritzer.de/allgemein/mek-nimmt-unschuldige-bauarbeiter-einer-warener-firma-fest/ "Die Bauarbeiter der bei Waren ansässigen Firma „IMMIG-Bau Müritz GmbH“ wurden aus dem Baufahrzeug gezerrt und mit vorgehaltenen Waffen zu Boden gedrückt und festgenommen. Ein Bauarbeiter wurde dabei sogar von einem Beamten der Spezialeinheit getreten und erlitt dabei Verletzungen. Zwei der drei Bauarbeiter sind seit Mittwoch krankgeschrieben." Der zweite Einsatz mit dem Kopfschuss war dann vom MEK Hamburg frogger
  22. Er besitzt eine Walther PPQ - als halbautomatische Pistole unkritisch und zwei Stgw 57 (Halbautomaten) - wegen dem BRD Kriegswaffenkontrollgesetz höchst problematisch Moin! Richtiger Ansprechpartner für Deinen Bekannten ist nicht die Zuzugs-Genehmigungsbehörde, sondern -solange er noch nicht in Deutschland Wohnsitz genommen hat- das Bundesverwaltungsamt. Das Bundesverwaltungsamt prüft: 1. Waffenrechtliche Zuverlässigkeit (körperliche/psychische Eignung; Mindestalter für GK: 21+Psychotest / 25 Jahre; keine Vorstrafen) 2. Sachkunde (Anerkannter Lehrgang+ Prüfung in D; evtl anderweitiger Nachweis) 3. Bedürfnis (zB als Sportschütze) Während Punkt 1+2 vergleichsweise einfach zu erfüllen ist; kann Punkt 3 Schwierig werden. Hier wäre der Weg über ein Schießbuch die regelmäßige Teilnahme an schießsportlichen Trainings+Wettkämpfen in der Schweiz über 1 Jahr nachzuweisen. Gleichzeitig muß der Beitritt zu einer anerkannten schießsportlichen Vereinigung (BDS, VDRBW, BDMP) avisiert oder besser auch schon nachgewiesen werden. Das Bundesverwaltungsamt prüft den Antrag "genau" und ist mit der Erteilung von WBK´s zurückhaltend. Wenn die WBK erteilt wurde bedarf es auch noch zusätzlich einer Verbringungserlaubnis für die Waffe(n), die ebenfalls beantragt werden muß. Bei der Beantragung der Verbringungserlaubnis unbedingt angeben, daß der "Kriegswaffenstatus" der STGW 57 geprüft werden muß. Als Kriegswaffe eingestuft: No Chance Der ganze Aufwand lohnt nur, wenn ein Aufenthalt > 5 Jahre geplant ist; ansonsten lieber die Waffen in D regulär als Sportschütze neu erwerben; Nachteil: 1 Jahr ohne eigene Waffen als Sportschütze. Gruß, frogger PS: Link Bundesverwaltungsamt mit Ansprechpartner http://www.bva.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/WaffenrechtlicheErlaubnisse/waffenrechtlicheerlaubnisse-node.html
  23. ...dann gäbe es ja noch nicht einmal eine Sauer 303. Und würde auch etwas konträr zum BVG Urteil zu den Jagdlampensets laufen. Gruß, frogger
  24. @Schwarzseher Die sauberste Möglichkeit ist die, einen MunitionsErwerbsSchein für Munition Kaliber .22 lfB zu beantragen. Der hat dann auf max 6 Jahre befristet seine Gültigkeit. frogger
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