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frosch

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Alle Inhalte von frosch

  1. Geschichte aus Mecklenburg-Vorpommern: Einer meiner Bekannten ist auf dem Amt gewesen zwecks Jagdscheinverlängerung: Er wurde darauf hingewiesen, daß Neuerwerbe von Halbautomaten mit wechselbarem Magazin auf Jagdschein nicht mehr in die WBK eingetragen werden. Anweisung von "oben". Wie mit dem aktuellen Besitz von Halbautomaten verfahren wird, sei Gegenstand einer Prüfung. Weitere Quelle: http://www.jawina.de/?p=10498 Gruß, frogger
  2. Moin! Ein ähnliche Situation hatten wir auch bei uns im Verein: Ein ehemaliges Mitglied hat sich bei unserem Vorsitzenden gemeldet und Interesse bekundet, nach nun langer und überstandener Krankheit wieder am Schießen teilzunehmen. Unser Vorsitzender hat ihm aber gut zugeredet und ihm klar gemacht, daß der Schießsport wohl lieber nichts für ihn sei. Hat er verstanden. Hintergrund Besagtes ehemaliges Mitglied hatte sich mit einer "schwarzen" 6,35er in den Kopf geschoosen, welcher in monatelanger Kleinarbeit am Universtätsklinikum wieder einigermaßen rekonstruiert wurde. Das Ermittlungsverfahren wurde wegen dr schweren Folgen der Tat eingestellt. Er war also nicht "vorbestraft". Wäre dieses ehemalige Mitglied auch nur einmal auf dem Stand erschienen, hätte es eine Warnmitteilung an die Ordnungsbehörde, mit der Empfehlung ein Waffenbesitzverbot auszusprechen, gegeben. frogger
  3. Mein Kumpel hat gestern einen HA auf Jagdschein angemeldet. Für seine Behörde bleibt, bis eine Weisung aus dem Landes-Innenministerium kommt, alles beim alten. frogger
  4. Moin! Der erste Einsatz war das SEK MV gegen Bauarbeiter im Bauwagen. Da ist nicht viel passiert und die Bauabeiter wurden höflichst gebeten, den Bauwagen zu verlassen und haben sich völlig freiwillig auf den Boden gelegt. Einer der Bauarbeiter empfand das wohl als Körperverletzung und wollte Strafanzeige stellen. Eine andere Darstellung des Sachverhaltes: http://www.wir-sind-mueritzer.de/allgemein/mek-nimmt-unschuldige-bauarbeiter-einer-warener-firma-fest/ "Die Bauarbeiter der bei Waren ansässigen Firma „IMMIG-Bau Müritz GmbH“ wurden aus dem Baufahrzeug gezerrt und mit vorgehaltenen Waffen zu Boden gedrückt und festgenommen. Ein Bauarbeiter wurde dabei sogar von einem Beamten der Spezialeinheit getreten und erlitt dabei Verletzungen. Zwei der drei Bauarbeiter sind seit Mittwoch krankgeschrieben." Der zweite Einsatz mit dem Kopfschuss war dann vom MEK Hamburg frogger
  5. Er besitzt eine Walther PPQ - als halbautomatische Pistole unkritisch und zwei Stgw 57 (Halbautomaten) - wegen dem BRD Kriegswaffenkontrollgesetz höchst problematisch Moin! Richtiger Ansprechpartner für Deinen Bekannten ist nicht die Zuzugs-Genehmigungsbehörde, sondern -solange er noch nicht in Deutschland Wohnsitz genommen hat- das Bundesverwaltungsamt. Das Bundesverwaltungsamt prüft: 1. Waffenrechtliche Zuverlässigkeit (körperliche/psychische Eignung; Mindestalter für GK: 21+Psychotest / 25 Jahre; keine Vorstrafen) 2. Sachkunde (Anerkannter Lehrgang+ Prüfung in D; evtl anderweitiger Nachweis) 3. Bedürfnis (zB als Sportschütze) Während Punkt 1+2 vergleichsweise einfach zu erfüllen ist; kann Punkt 3 Schwierig werden. Hier wäre der Weg über ein Schießbuch die regelmäßige Teilnahme an schießsportlichen Trainings+Wettkämpfen in der Schweiz über 1 Jahr nachzuweisen. Gleichzeitig muß der Beitritt zu einer anerkannten schießsportlichen Vereinigung (BDS, VDRBW, BDMP) avisiert oder besser auch schon nachgewiesen werden. Das Bundesverwaltungsamt prüft den Antrag "genau" und ist mit der Erteilung von WBK´s zurückhaltend. Wenn die WBK erteilt wurde bedarf es auch noch zusätzlich einer Verbringungserlaubnis für die Waffe(n), die ebenfalls beantragt werden muß. Bei der Beantragung der Verbringungserlaubnis unbedingt angeben, daß der "Kriegswaffenstatus" der STGW 57 geprüft werden muß. Als Kriegswaffe eingestuft: No Chance Der ganze Aufwand lohnt nur, wenn ein Aufenthalt > 5 Jahre geplant ist; ansonsten lieber die Waffen in D regulär als Sportschütze neu erwerben; Nachteil: 1 Jahr ohne eigene Waffen als Sportschütze. Gruß, frogger PS: Link Bundesverwaltungsamt mit Ansprechpartner http://www.bva.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/WaffenrechtlicheErlaubnisse/waffenrechtlicheerlaubnisse-node.html
  6. ...dann gäbe es ja noch nicht einmal eine Sauer 303. Und würde auch etwas konträr zum BVG Urteil zu den Jagdlampensets laufen. Gruß, frogger
  7. @Schwarzseher Die sauberste Möglichkeit ist die, einen MunitionsErwerbsSchein für Munition Kaliber .22 lfB zu beantragen. Der hat dann auf max 6 Jahre befristet seine Gültigkeit. frogger
  8. Moin! Para Kiel verfügt über ein eingeführtes Waffengeschäft in der Kieler Innenstadt. Aber anscheinend hat sich die ursprüngliche GbR (Otto & Paetow GbR - Holstenstraße 84 - 24103 Kiel) gespalten, so daß es jetzt zwei "Para" Unternehmungen gibt. Hr. Paetow - Onlinehandel http://www.para.de Archive.org Stand 08.02.2016 : https://web.archive.org/web/20160208045334/http://www.para.de/ Zitat: " -- ACHTUNG --- Aufgrund der hohen Nachfrage an Selbstschutzartikeln haben diverse Lieferanten aktuell Lieferprobleme. Daher verzögert sich derzeit die Auslieferung von allen Artikeln um mindestens 2 Wochen! Wir bitten dies zu beachten!" Hast Du das gelesen? Bei Gasern, die nicht am Lager des Händlers liegen, Rechne mal mit 3-9 Monaten Lieferzeit. Hr Otto - Stationärer Handel + Egun in der Kieler Holstenstrasse http://para-kiel.de/. Hr Otto ist seit Jahrzenten im lokalen Waffenhandel tätig. Klagen über Unzuverlässigkeit (Übervorteilung + Betrug) sind mir nicht bekannt. Wohl aber, daß auch er unter der teilweise sehr schlechten Lieferverfügbarkeit der Grossisten zu leiden hat. Fazit: Ich zähle ihn zu den Zuverlässigen der Branche. Handelsschwerpunkte: Dart, Paintball, Softair, Gaser, Bogensport, Munition + im überschaubaren Umfang scharfe Waffen. Aus dem Fernabsatz hat Hr. Otto (bis auf Egun) sich weitgehend zurückgezogen. Gruß, frogger
  9. Schwarzwälder = Baden-Württemberg In Baden-Württemberg scheint gebührenrechtlich die Kommune zur Festlegung der Gebühren berechtigt zu sein. Beispiel Stuttgard http://www.stuttgart.de/img/mdb/item/182758/99673.pdf 9.3.1 Ausstellung des Europäischen Feuerwaffenpasses 72,50 9.3.2 Ein-/Austrag je Waffe 12 9.3.3 Verlängerung 24 Wie das nun zu lesen ist zB bei Erstausstellung nur 72,50 mit allen Einträgen oder 72,50+ (8 Einträge * 12); das müsste man mal klären... Gruß, frogger
  10. Schleswig Holstein: Landesverordnung über Verwaltungsgebühren Anlage 1 25.1.63 Ausstellen eines EFP einschließlich Eintragung einer oder mehrerer Schusswaffen nach § 32 Abs. 6 WaffG :50 EUR Waffenrechtliches Gebührenrecht ist Landessache. Du musst prüfen, welche Rechtsgrundlage in Deinem Land gilt. Teilweise werden sogar Gebührensatzungen auf kommunaler Ebene erlassen, wenn das Landesrecht dies zuläßt. frogger
  11. Ist praktisch für´s Einkaufen im Versandhandel. WBK wegschicken finde ich ungeil... Allerdings würde man als Sportschütze/Jäger nur einen befristeten (6 Jahre) MES bekommen. frogger
  12. Moin! Solange Du keinen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommst, dass ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde, sollte es kein Problem geben. frogger
  13. Eigendarstellung des Betroffenen: frogger
  14. Moin! Was ist eigentlich aus dem Rosenheimer Polizeihauptmeister geworden? Und was ist bei der Hausdurchsuchung herausgekommen? Gruß, frogger
  15. http://www.dwj.de/magazin/topthema/details/items/neues-aus-nuernberg-jagd.html Neues aus Nürnberg - Der Trend auf der diesjährigen IWA OutdoorClassics geht klar zu mehr Produktvielfalt... Ha, ha, ha, dass ich da mal nicht gleich das Lachen kriege :-( Anstatt sich auf eine wie auch immer geartete Produktvielfalt zu stürzen, sollten sich die Hersteller einmal darauf konzentrieren, Ihr Basissortiment einigermaßen lieferverfügbar zu halten. Was ich mir schon alles gekauft hätte, wenn mein Büchser es denn einmal an den Laden ran kriegen würde... Ein frustrierter frogger
  16. Gibt es eigentlich einen neuen Sachstand zum Insolvenzverfahren? Wie viele Mitarbeiter haben die noch? Die letzte "neue" Nachricht bei denen auf der Homepage ist vom 24.2.2014 ;-))))) Hoffentlich ist es auch die letzte Nachricht :-) Gruß, frogger
  17. Moin! Es wurde ja schon geschrieben: Lauf, Trommel, Verschluß egal ob Kurz- oder Langwaffe bei bestehendem Grundeintrag für eine Waffe kein Problem. Erst kaufen - dann innerhalb von 14 Tagen anmelden. Griffstücke sind wie eine Waffe vorher zu beantragen. Vorsicht: Das Zusammenfügen von Waffenteilen zu einer neuen Waffe ist waffenrechtlich ein genehmigungspflichtiges Waffenherstellen. frogger
  18. ...der hat laut seinem eigenem Anwalt wohl auch mal ein paar Polizisten verknotet, als sie ihn nicht mit der gebotenen Zurückhaltung behandelt haben ;-) Da waren dann wohl entsprechend noch Rechnungen offen. Im Übrigen scheint der ganze Einsatz evtl. auf rechtlich wackelnden Füßen zu stehen: Laut Rechtsanwalt des Verletzten gibt es im Mecklenburg-Vorpommer´schen Polizeigesetz keine Rechtsgrundlange für den Hamburger Polizeisinsatz IN DIESEM FALL, da der gesuchte kein "Flüchtiger" war, sondern nur jemand, der nicht zum Strafantritt erschienen ist. http://www.ostsee-zeitung.de/Extra/Polizei-Report/Aktuelle-Beitraege/MEK-Schuetze-angezeigt-wegen-versuchten-Totschlags Das könnte, so wie das Gesetz formuliert ist, echt eng werden: http://www.polizeirecht.de/SOG-Mecklenburg-Vorpommern.htm#Amtshandlungen_von_Polizeivollzugsbeamten_die_nicht_in_einem_Dienstverhaeltnis_zum_Land_Mecklenburg-Vorpommern_stehen Aber -und das wird sich erst aus den Akten ergeben- gibt es ja noch den 1. Satz in dem Paragraphen. D.h., wenn das Innenministerium MV zugestimmt hat, dann besteht die Rechtsgrundlage kraft "Einladung". Gruß, frogger
  19. @DeltaElite Eine gute Informationsquelle zum §153 hier bei Burhoff : http://www.burhoff.de/insert/?/veroeff/aufsatz/pstr_2002_19.htm Nach meinem Dafürhalten ist es jetzt noch nicht notwendig die Pferde wild zu machen. Wenn die Behörde der Meinung ist, dass sich aus dem Ermittlungsverfahren unzuverlässigkeitsrelevante Sachverhalte ergeben, wird es vor einer Entscheidung zu einer Anhörung kommen. Das ist dann aber auch der Zeitpunkt, wo man richtig reagieren muß... Ich würde es -bei meiner Behörde sowieso- aussitzen. In der Praxis können sich aber bei einer "scharfen" Genehmigungsbehörde dadurch Probleme ergeben, wenn die Feststellungen in den Ermittlungsakten relativ kritiklos übernommen werden und gegen den Waffenbesitzer gewertet werden. Das wäre noch nicht so schlimm, wenn man das dann in Ruhe während des laufenden Verfahrens klären könnte. Oftmals wird aber bei einer negativen Wertung für die waffenrechtliche Zuverlässigkeit der Sofortvollzug mit all seinen negativen Wirkungen angeordnet. Weiterhin kenne ich keinen Fall in dem nach einer Entziehung der waffenrechtlichen Genehmigungen wegen eines Ermittlungsverfahrens und Einstellung nach §153a StPo vor dem Verwaltungsgericht das volle Programm mit Tatsachenermittlung wie in einem richtigen Strafverfahren durchgeführt wurde. Gibt es dazu passende Entscheidungen? Gruß, frogger
  20. Dabei bitte immer beachten: Die Behörde holt immer die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein. Da sind alle Verurteilungen enthalten; auch die getilgten! Gitilgte Eintragungen dürfen im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten werden, jedoch Ausnahmen von diesem Verwertungsverbot regelt § 52 BZRG. Bei einer einmaligen Alkoholsache mit Wiedererteilung des Führerscheines dürfte aber bei einem derartigen zeitverlauf kein Problem bestehen. frogger
  21. Nein, das ist ein älteres Urteil. Habe ich aus einem Rechtsbuch für Jäger. Urteil müsste Ende der 60er bis Anfang der 70er gewesen sein. frogger
  22. Moin! Ich weiß nicht, ob es schon gepostet wurde (auf die Schnelle nichts gefunden): http://www.waffenrechtslupe.de/schuesse-auf-die-fliehenden-raeuber-75921 https://openjur.de/u/868467.html Was lernen wir daraus daraus: Reden ist silber, Schweigen ist Gold Da der Rentner nicht um die vom Räuber vereinnahmte Beute wusste, durfte er mangels Kenntnis auch nicht zu ihrer Verteidigung schießen. Hätter er den Mund gehalten, wäre ihm dieser Begründungsweg nicht versperrt geblieben. In der Vergangenheit hat der BGH schon einen Schuß mit der Büchse in die Hüfte des mit der Beute fliehenden Wilderers gutgeheißen. frogger
  23. Es reicht, wenn Du neutral sagst: "Ich äußere mich nicht zur Sache". Wenn der Beamte die StPO kennt, wird er sich dann mit der Personalienfeststellung begnügen und keine weiteren Vernehmungsversuche machen. Es empfiehlt sich auch nicht, mehr zu sagen. frogger
  24. OK, Messerschleiferei und Schneidwaren-Laden also dann. Keine Schusswaffen mehr... :-( Wenigstens hat er dann noch sein Auskommen. Gruß, frogger
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