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frosch

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  1. Fakt ist: In meinem Fall wäre ein öffentlich sichtbares Sympathisieren schon nur mit der AfD mein beruflicher Exitus für ca 80% meiner gewerblichen Tätigkeit. Nun gut, von den 20% könnte ich dann auch noch leben 😉 Großkunden würden sich sofort ohne weitere Nachfrage von mir trennen und öffentliche Aufträge wären auch Geschichte. Als ich mal für die Bayrische Justiz gearbeitet habe, wurde ich von vorne bis hinten gecheckt. Traurig war man, weil man im Internet zu meinem Klarnamen so gut wie nichts finden konnte... Fehlte nur noch, daß man mir das als Malus angerechnet hätte (Der Auftrag selbst hat aber super Spass gemacht und die Kollegen in München waren sehr nett). Daher verhalte ich mich im sichtbaren Bereich rein opportunistisch. Habe keinen Bock auf Stress. frogger
  2. frosch

    Magazinkapazität

    Wenn Du sie selber schrottest, entledigst Du dich aber auch deines Anspruches aus enteignendem Eingriff.
  3. frosch

    Magazinkapazität

    Moin! Bisher war es doch eher so, daß für Altbesitz von nunmehr nach Gesetzesänderung verbotenen Gegenständen BKA Ausnahmegenehmigungen oft erteilt wurden. Wird keine Ausnahmegenehmigung erteilt, dürfte ein enteignungsgleicher enteignender Eingriff vorliegen, der den Bund zur Entschädigung verpflichtet. Herumgezicke seitens des BKA ist mir für folgende Fälle bekannt: Jäger besaß eine PSM Pistole (Sammler haben Ausnahmegenehmigung erhalten). Auf Krampf hätte er wohl noch eine Genehmigung zum Besitz bekommen aber Schießen oder Führen wäre definitiv exkludiert gewesen. Repetierflinten mit zu kurzem Lauf oder Pistolengriff, der den Hinterschaft ersetzt. Hier wurden die Kameraden darauf verwiesen Lauf bzw Schaft oder beides zu tauschen. Aber bei Munition, Messern und anderen Sachen gab´s BKA Segen reihenweise... frogger
  4. Ich weiß nicht, ob es schon erwähnt wurde, dass es für Verfassungsbeschwerden den Grundsatz der Subsidiartät gibt. Bedeutet, dass man sich durch den vollen Instanzenweg hindurchgeklagt haben muss, bevor eine Verfassungsbeschwerde überhaupt die formalen Voraussetzungen zur Annahme erfüllen kann. 1. "Alte" Magazine müssen ja "nur" angemeldet werden. 2. Neue Magazine erworben ab dem 13.6.2017 werden verbotene Gegenstände, für die der Besitzer eine Ausnahmegenehmigung beim BKA beantragen kann. Durch dieses Konstrukt der Überleitungsvorschriften versucht man eine entschädigungspflichtige Enteignung zu vermeiden. Es wird ja niemandem etwas weggenommen. Defacto gibt es aber mindestens eine nachgelagerte enteignungsgleiche Wirkung dadurch, daß Magazine praktisch nicht mehr veräußert werden können und daß ein Weiterbesitz im Erbfall nicht mehr möglich sein wird. https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde#Zulässigkeitsvoraussetzungen In dem Moment, wo es zu Auflagen oder der Verweigerung von Genehmigungen kommt, kann man gegen die entsprechenden Bescheide klagen. Hier ist der Instanzenweg einzuhalten, bis am Ende das nicht mehr anfechtbare Urteil der letzten Instanz steht. Nur gegen dieses ist dann die Verfassungsbeschwerde zulässig. Das Subsidiaritätsprinzip gilt auch für eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz, es sei denn es würden Grundreche von erheblicher Bedeutung verletzt. Da in der Vergangenheit dieses gesetzgeberische Rezept mit den Überleitungsvorschriften (Verbot Vorderschaftrepetierflinten mit Pistolengriiff, Verbot bestimmter Messer, Verbot bestimmter Munition und Munitionsteile, Verbot von Kurzwaffen mit Zentralfeuermunition kleiner 6,35mm u.s.w.) so gut funktioniert hat, ist mir jetzt nicht so ganz klar, warum das bei den Magazinen anders sein soll? frogger
  5. Es steht eigentlich alles im Waffengesetz: 1. Bei (auch nachträglichem) Bedürfniswegfall kann die waffenrechtliche Behörde die Erlaubnis widerrufen 2. Derzeit wird das aber in der Regel für Sportschützen, die länger als 3 Jahre dabei sind, nicht geprüft, solange sie Mitglied in einem anerkannten schießsportlichen Verband sind. 3. Bei jahrzenterlanger Ausübung des Schießsports kann die Genehmigungsbehörde von einem Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis für einzelne Waffen absehen, wenn zB für den ehemaligen Schützen "Erinnerungen" daran hängen. Für alte Jäger gilt Ähnliches. Lediglich Erbwaffen und Altbesitz vor 1974 sind da noch relativ sicher. Gruß, frogger
  6. Anlage 1 Abschnitt 1: Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen Unterabschnitt 1: 1.3 Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Danach müsste ein JJS Inhaber auch Langwaffen-Wechselsysteme, Läufe und Verschlüsse in beliebigem Kaliber kaufen können. Ob mit oder ohne vorhandene Grundwaffe - völlig egal. Die waffenrechtliche Praxis und Rechtsprechung hat für Schalldämpfer diese Gleichstellung nicht vollständig übernommen. Schalldämpfer für F Waffen (zB Luftgewehre unter 7,5 Joule) sind frei erwerbbar. (nach dem Alten Waffenrecht gab´s das nicht). Eigentlich hätten danach Jäger auch jetzt schon erlaubnisfrei Langwaffen-Schalldämpfer erwerben dürfen (meine persönliche Ansicht). Die höhere Verwaltungsgerichts-Rechtsprechung sieht das aber -leider- eindeutig anders. Frei nach dem Motto: Was wir nicht wollen, das darf nicht sein 😉 Für mich mit nicht überzeugenden Argumenten begründet. Und ich will noch einen 338er und 9,3er Lauf für meine Blaser im 30er Kaliber holen. Mal mein Amt fragen, wie die das sehen. frogger
  7. Genau das habe ich mir auch gedacht 😉
  8. Rörenmagazin Selbstladeflinte: Also bei einer Benelli Siper 90 M3 gehen 6x76 oder 7x70 Patronen rein. Bei 7x70 ist "kaum noch Luft" Theoretisch: Bei 60mm gehen 8 und ab 50mm 9-10 Patronen. Bei 44mm wären´s dann aber schon 11 Patronen. Im CIP Datenblatt finde ich aber keine 44er... Und die 50er ist auch nur eine französische Gummipatrone. https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=7&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwid94mxsrTlAhUH3qQKHVAMCXwQFjAGegQIABAC&url=https%3A%2F%2Fwww.cip-bobp.org%2Fhomologation%2Fuploads%2Ftdcc%2Ftab-vii%2Ftabviical-de-page4.pdf&usg=AOvVaw3OfAbi5X8D_-vTo6MbSHiD l = 35.00 - 2.50 12/35 T (150 Bar) Knall Patrone? -Keine Ahnung l = 50.00 - 2.50 12/50 SAPL (90 Bar) Gummigeschoss l = 60.00 - 2.50 12/60 l = 65.00 - 2.50 12/65 l = 67.50 - 2.50 12/67 l = 69.80 - 2.50 12/70 l = 72.80 - 2.50 12/73 l = 76.00 - 2.50 12/76 l = 88.70 - 2.50 12/89 Gruß, frogger
  9. Schön wär´s. Schon mit den verschärften Zuverlässigkeitsregeln, wurden diese auch rückwirkend angewandt. -durchgefochten bis zum Bundesverwaltungsgericht. Noch gestern- zuverlässig Ab heute - Waffen abgeben... Viel Spass. Gruß, frogger
  10. Ich habe mal eben meine WBK´s gecheckt: Ich habe noch sportliche 3 Kurzwaffen und ein sportliches Unterhebelrepetiergewehr, die jünger als 10 Jahre sind. Der ganze jüngere Rest sind alles Jagdwaffen. Puuh... Sollte ein Kelch sein, der an mir vorbei geht. Diesmal noch. Mit den Magazinen - das ist Mega-Scheisse. Was soll denn mit den ganzen Magazinen nach 13. Juni 2017 geschehen? Alles verbotene Gegenstände mit BKA Ausnahmegenehmigung? Oder entschädigungsloses Abgeben? Wie wird der Erwerb vor 13. Juni 2017 nachgewiesen? wer hat seine Rechnungen denn alles aufbewahrt? Und bei Privatkäufen? Mal sehen, was sonst noch kommt. frogger
  11. Hmmh, nach meinem bescheidenem dafürhalten wurde hier auch dem Amtsermittlungsgrundsatz seitens der Behörde nicht genüge getan. Aber genau könnte man das nur bei Vorlage der gesamten Akte beurteilen. Gruß, frogger
  12. Insbesondere bei "interessanten" Auktionen mit einer Gebotsentwicklung, die offensichtlich nicht den Erwartungen des Verkäufers entspricht, habe ich in der letzten Zeit häufig einen sang- und klanglosen Auktionsabbruch erlebt, ohne daß der Grund mitgeteilt wurde, wenn ich bereits Höchstbieter war. Die Auktionsseite ist dann auch einfach nicht mehr aufrufbar, auch wenn man den Link hat. egun gibt keine Auskunft über das Wieso und die genauen Umstände des Abbruches. Einen dieser Burschen konnte ich mir aber schnappen 🙂 Auktion beboten - ich war Höchstbieter, Auktion entwickelte sich wohl nicht so wie gewünscht, Auktion verschwand einfach so. Keine egun Benachrichtigung. egun Helpdesk nur allgemeines BlaBla. Vom Anbieter habe ich dann einfach ein anderes Kleinteil ersteigert, um die Anschrift zu bekommen. Dann gab´s einen bösen Brief mit meiner Schadensersatzforderung und einer Kopie meiner Rechtschutzversicherungspolice. Wir haben uns dann ganz unbürokratisch auf 250 Euro geeinigt. Für ihn ein guter Deal, standen doch ca. 700 Euro zur Disposition... frogger
  13. @Snoopy: Die beiden Polizisten haben bis jetzt geschwiegen. Ein schusstechnisches LKA Gutachten hat den Schützen ermittelt. Jetzt soll noch einmal der Versuch unternommen werden, beide Polizisten zu vernehmen. Ob sich der Nicht-Schütze noch auf StPO §55 berufen kann? Erstaunlich: Man liest nichts Substanzielles zu der angeblichen "Bedrohungslage", wegen der geschossen worden sein soll. Auch sonst ist in der Presse nichts zu lesen. frogger
  14. Du musst in dem Forum registriert und angemeldet sein, damit Du Anhänge einsehen kannst
  15. Moin! Ja, da hätte ich auch interesse dran. Ich bräuchte ein paar Sonder-Rollen und Steuerstücke, die es hier einfach nicht gibt und Einzelimport kannste da vergessen... ich wünsche mir vom Weihnachtsmann 1x https://www.hkparts.net/shop/pc/HK-9-Locking-Piece-40-Degree-p548.htm 2xhttps://www.hkparts.net/shop/pc/Locking-Piece-40-Degree-US-11p18518.htm 4x NOT IN STOCK https://www.hkparts.net/shop/pc/HK-+6-Roller-8-06mm-Oversized-5p17163.htm 4x NOT IN STOCK https://www.hkparts.net/shop/pc/HK-+8-Roller-For-Bolt-Head-Over-sized-5p17164.htm Gruß, frogger
  16. Von sofort bis ein paar Monate ist alles drin. Tip: Wenn die Wunschwaffe schon beim Händler liegt, beantrage exakt diese Waffe mit Seriennummer. Spart die Eintragungskosten. .
  17. Wobei ich mich frage, was die Waffenhandelsbuchpflicht für Reparaturen soll? Da könnte es doch auch eine Freistellung geben, zB für Reparaturen, die nicht länger als 3 Monate laufen. Die verwalten sich noch mal zu Tode. Und dann wird noch von Bürokratieabbau gefaselt... frogger
  18. In meinem Dunsktkreis läuft es etwa so: 1. 9mm/38/357 Rehwild, Damwild 2. >= 44Mag Schwarzwild 3. 22 lfB jagdsportliches Schießen nach DJV Vorschrift mit Befürwortung des KJM. 4. evtl auch noch eine Großkaliber Waffe um nach DJV Vorschrift zu schießen. 5. Bau und Fallenjagd ist möglich, wird aber praktisch schon vom KJM nicht befürwortet. frogger
  19. Und aus meinem Bereich: Ich bin ja IT-Berater. Aufträge unter 400,-- Euro nehme ich gar nicht mehr an. Der ganze Overhead mit Buchhaltung, Steuer, Anfahrt und so lohnt sich für mich nicht. Angebote schreibe ich auch keine mehr. Tagessatz ist 1150,-- Euro + Reisespesen 1:1 nach Aufwand und das war´s. Am liebsten sind mir so Beauftragungen ab 20 Projekttage. Und wenn halt beim Kunden die Meinung vorherrscht, daß das zu teuer ist, mach ich eben Urlaub auf dem Baum. Freizeit ist auch nett. Natürlich bei meinen Stammkunden mache ich auch Kleinkram; ist halt auch dabei. Funktioniert bis jetzt super. Tja und wenn´s an mein Geldsäckel geht: Autohäuser, ich könnte ? aber so isses halt. Auf meinen BüMa lass ich nix kommen. Der ist zwar bei seinen Verkaufspreisen etwas über dem, was man im Internet bekommt aber er kümmert sich auch, wenn ich Sorgen habe. frogger
  20. Moin! Nur mal so: SIG Sauer in Eckernförde nimmt schon für die Annahme einer Waffe zur Reparatur eine Pauschale von ich glaube so um die 20,-- Euro netto ... Begründung: Handling des Waffenhandelsbuches für Reparaturaufträge. Da haben sie also noch nicht mal geschraubt. Gruß, frogger
  21. @Sal-Peter Es gibt keine Altersbeschränkung für das Stellen eines Antrages. Der Antrag kann zB 3 Monate vor dem 18. Geburtstag gestellt werden und dann schreibt man eben rein, dass die Ausstellung frühestens zum 18. Geburtstag erfolgen soll. frogger
  22. @Pi9mm https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/waffenbehoerde-berlin/ Da wurde mir von Kameraden anderes berichtet: 5 Monate für einen Kurzwaffenantrag. frogger
  23. Wenn es auf dem Amt zu lange (>3 Monate) dauert... https://de.wikipedia.org/wiki/Untätigkeitsklage https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=Waffenrecht+Untätigkeitsklage @Hopfgarten: Du schreibst noch nicht einmal, welches Amt für Dich zustängig ist. Vielleicht Berlin? Viel Spass.. frogger
  24. Meine Vermutung wäre, daß die Bedrohung der Aufhänger ist und die Aufbewahrungsverstöße das gewünschte Ergebnis (Entzug aller Erlaubnisse) nur noch zementieren sollen. Bei uns in den Kreisen werden Aufbewahrungsverstöße (so lange keine Waffen frei herumliegen) angemahnt und wenn der Waffenbesitzer zeitnah Abhilfe schafft, wird die Akte geschlossen. Augenmaß also. Legendär ein alter Jäger im Nachbar-Kreis, der den Aufbewahrungskontolleuren ein Charlton Heston Zitat entgegenschmetterte. Das war´s dann... frogger
  25. frosch

    Umzug Ausland

    Moin! Auf mir ganz unerklärliche Weise scheint das BVA einen rigiden Anti-Waffenkurs zu fahren. Das bedeutet automatisch: Waffen-Rechtsschutz nicht vergessen. Bei einer überschaubaren Länge des Auslandsaufenthaltes (2-3 Jahre), sollte eigentlich nichts gegen eine vorübergehende Einlagerung bei einem Berechtigten sprechen und damit behält man dann auch die WBK´s Einer schießsportlichen Betätigung kan man sicherlich im Gastland irgendwie weiter nachgehen. Es wäre auch zu prüfen, ob man für einen begrenzten Zeitraum die Waffen mittels Genehmigung im EFP ins Gastland vorübergehend mitnhemen kann. Da bin ich aber rechtlich nicht so firm. Gruß, frogger
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