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Tyr13

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  1. Interessant wäre, welche Behörde für Dich zuständig ist. Typischerweise erhält man ja für ererbte Waffen keine MEB in die WBK eingetragen. Wenn man das weiterspinnt, hätte die Behörde Argumente für ihren Standpunkt. Andererseits könnte man die Erbwaffe einem berechtigten Dritten leihen. Der dürfte sie nutzen, man selbst aber nicht, trotz gleicher Berechtigung. Das wäre ein Argument für Dich. Bei Juristerei versucht man das, was man selbst tun will, aus dem Gesetz zu begründen. Du darfst als Erbe sicherlich Funktionstests durchführen. Also ist das kategorische "Nein" der Behörde mMn unbegründet. Wieso sollte eine ererbte Jagdwaffe nicht mehr benutzt werden dürfen ? Mit Opas K98k auf einen Ordonnanzwettbewerb zu gehen, fände ich klasse. Alter Diskussionsfaden, btw.
  2. Grundsätzlich bist Du mit Deiner Sachkunde einmal auf Stand gebracht worden und es ist Deine Pflicht, Dich weiterzubilden. Die Änderungen im WaffG in diesem (Aufbewahrung) und im kommenden Jahr (EU-Richtlinie) hast Du als Interessierter und Betroffener sicher auch mitgekriegt. Im Internet gibt es die Gesetzestexte z.B. bei Iuris. Hier im Forum wird bei den Änderungen an allen Ecken und Enden immer heftigst diskutiert und zusammengetragen, was wesentlich, interessant oder nur komisch ist. Das FWR, die GRA und weitere Institutionen informieren regelmäßig mit Newslettern. Soweit mal zu den Quellen Deiner Fortbildung. Im Verkehrsrecht gibt es ja ähnlich häufig Änderungen, auch da muss man am Ball bleiben und vom Steuerrecht will ich gar nicht erst anfangen. Sorry, aber ist so, der Staat macht mit seinem Bürger den Molli.
  3. Tyr13

    Zielfernrohr Montage

    Nach Deinem Anschlag stehend/dynamisch wäre vermutlich "mittel" richtig, und für meine Begriffe solltest Du die linke Hand weiter zurück holen, den Schaft mehr in Richtung Brustbein auf den Brustmuskel setzen und höher halten, die Buffer-Tube soll fast schon oberhalb der Schulter sein, dann fällt dein Kopf auch nicht so weit nach unten. Liegend sieht das sowieso wieder anders aus. Üblicherweise schließt die Optik mit dem Gehäuse des Uppers ab, wenn das mit Deiner Montage nicht funktioniert musst Du die ändern. Das AR-System verführt zu zu hohen Montagen, weil ja unter das ZF noch die BUIS passen "müssen" und der Tragegriff auch so hoch ist... Mit dem verstellbaren Schaft kannst Du normalerweise alle Schießstellungen abdecken, wenn Du nicht gerade eine "exotische" Montage hast.
  4. Das ist echt widerliches Neusprech von Dir an dieser Stelle. Erstens gibt es keine illegalen Waffen. Die Waffe kann nichts dafür. Zweitens wurde durch die Durchsuchung der Verdacht entkräftet, die Beschuldigten unrechtmäßig Waffen besitzen. Das bedeutet, daß zumindest bei einigen Beschuldigten Durchsuchungen stattfanden, die im Nachhinein möglicherweise unbegründet waren. Das kann passieren, aber ich würd's nicht als Heldentat des starken Staats bezeichnen, der den Reichis mal zeigt, wo Bartelt den Most holt. Für mich zeigt die fortgesetzte Hysterie um die Reichis, daß hier an Menschen ein Exempel statuiert wird, wo sich keine medienwirksame Lobby in die Bresche wirft, sondern die volle Staatsmacht gegen "Spinner" ihre Stärke demonstriert. Bei Rockern, Araber-Clans oder Nafris ist das wohl nicht so einfach...
  5. Ich hab' das Gefühl, wir hüpfen mal wieder über's Stöckchen. Egal. Die grundsätzliche Frage ist doch, ob die Erbschaft in den USA einen Anspruch auf Deutsche WBK begründen kann. Ich sehe da erst einmal kein Problem (ist nicht ausgeschlossen). Die einzige Waffenrechtliche Einschränkung wäre die Berechtigung des Erblassers, die ja in den USA wahrscheinlich gegeben sein wird. Leider unterwirft das deutsche Recht dann den Erben den Anforderungen an die Aufbewahrung (Tresor Stufe 0/1, ungeladen). Die Erben-WBK begründet keinen Munitionserwerb. Ob der Export aus den USA eine ITAR Genehmigung braucht weiß ich nicht. Die Einfuhr hier müsste möglich sein, sobald die Erben WBK erteilt wurde. Ich meine, die Waffen müssten dann in 'Schland beschossen werden, sonst wäre Transport schon nicht i.O. Dies wäre insgesamt ein ziemlicher Bürokratie-Aufwand, damit man ungeladene Waffen zu Hause befingern kann. Der Umbau zu Deko wäre wirtschaftlicher, oder aber das Ausschlagen der Erbschaft. Ich würde aus Prinzip dazu raten, Schießen zu lernen (Verein) und die Waffen als Anlass zu sehen, die Karriere eines deutschen LWB einzuschlagen.
  6. Ich wollte Sie jetzt nicht zur schwarzen WBK drängen. Im Übrigen: Keine Waffe ist illegal. Es gibt Menschen, die besitzen Waffen, ohne Erlaubnis. Die Waffe hat nichts Böses getan.
  7. Für alle Mitleser hier ergibt sich, falls man im Besitz eines möglichen Faustmessers ist: Falls die Eigenschaft "verbotener Gegenstand" jemals festgestellt werden sollte: Jetzt ist der Besitz und sämtlich anderer Umgang strafbar ! Ich persönlich als Heimwerker rate zur eigenhändigen Vernichtung (keine Erlaubnis notwendig) und der Entsorgung des Mülls. Man muss sich nicht selbst belasten, indem man versucht, regulierte Gegenstände durch die Gegend zur Polizeidienststelle zu schleppen. Selbst in Anbetracht der Tatsache, daß zur Zeit mal wieder eine einjährige Amnestie für die Abgabe von Waffen gilt. (noch bis zum 05.07.2018) Beim Formulieren des letzten Satzes fällt mir auf: gilt die gerade eingesetzte Amnestie auch für verbotene Gegenstände ?
  8. Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Im Gegensatz zum StV-Recht gibt es AUF DEAM SCHIESSSTAND eine große Jedermann-Ausnahme von den Regelungen zum Umgang. Das ist ähnlich wie auf dem Verkehrs-Übungsplatz. Diese Ausnahme erfasst dann auch den Unzuverlässigen. Wahrscheinlich erfasst sie Jemand, gegen den ein Waffenverbot ausgesprochen wurde jedoch nicht. Da besteht aber für die Aufsicht gar keine Möglichkeit, zu prüfen, ob solch ein Verbot vorliegt. Das ist aber echt ein ziemlich weit hergeholtes Ausnahme-Problem.
  9. Was das ist, musst Du mir mal erklären. Entweder es ist ein sportlicher Halbautomat, wie Dein Hera the 9ers oder ein Windham SRC oder es geht um vom Schießsport ausgeschlossene Waffen. Und eine solche Steigerungs-Strategie ist auch nicht immer gerne gesehen, da entsteht u.U. dann das Gefühl, man habe den "guten Eindruck" nur vorgetäuscht.
  10. Piano, piano... Also: wir hatten das schon öfter. Üblich ist zum "checken" eben der Antrag auf KWS. @TE Da erhältst Du eine belastbare Auskunft darüber, ob Du im waffenrechtlichen Sinn "Zuverlässig" bist. Von hier aus ist das alles Rätselraten. aber nach den jetzt besprochenen Infos kann man weder klar "Entwarnung" geben, noch definitiv "Unzuverlässigkeit" feststellen. Alle Verstöße, bis auf den Verstoß nach §51WaffG , wären nach dem Gesetz eigentlich nicht mehr relevant, weil die zugehörigen Verwertungsfristen 5, bzw. 10 Jahre vorbei sind. Wie von @keks aber richtig hingewiesen: Wer ausgerechnet gegen das WaffG oder SprengG verstößt, der ist waffenrechtlich eben häufig unzuverlässig. Die anderen Verstöße sind eben auch "Rohheits-Delikte" und deswegen ganz besonders schädlich für die Beurteilung nach dem Aspekt "Zuverlässigkeit". Jemand wegen einer solchen nachgewiesenen Straftat Waffenbesitz zu verweigern ist mMn auch OK, die Möglichkeit zur grundlegenden Besserung ist durch die Fristen ja aber auch nicht ausgeschlossen.. Ich will da die Vergangenheit gar nicht bewerten, bin nicht zuständig und werde dafür nicht bezahlt. Man kann auch schlecht jemand so verkürzt beurteilen, wenn man nicht wirklich die Akten gelesen hat. Selbst dann freuen sich SBs häufig, wenn sie einen persönlichen Eindruck erhalten. Deshalb: erstmal den kleinen Waffenschein beantragen (vielleicht persönlich), dann weiß man mehr.
  11. Ach hört doch auf. Erinnert Euch doch mal an die Vorgeschichte des §42a. Da wurde uns von den befürwortenden Politikern erklärt, das würde sich nicht gegen den Normalbürger richten. Sondern gegen die Gängsta-Brüda, Halbstarke, die sich früher an Springmessern, Balisong und NunChucks aufgegeilt haben. Der Nomenklatur-Wahnsinn, daß mit dem §42a plötzlich Nicht-Waffen vom WaffG geregelt werden ist doch schon wider jede Vernunft. Die Ausgestaltung mit dem "allgemein Anerkannten Zweck" ist ein Willkür-Freifahrtschein für einen "Büttel", der dem Bürger am Zeug flicken will. Der 42a setzt doch einen ekligen Trend fort: - Es werden nicht TATEN bestraft, sondern Gegenstände (gute und böse) und der Umgang damit reguliert. - Der Tatbestand wird schwammig definiert, um den Bürger zu verunsichern und der Staatsmacht Ermessensspielraum einzuräumen - Strafbar ist derjenige, der viel zu verlieren hat.
  12. Komm', jetzt wird's aber spitzfindig. Das Drohpotential ist immerhin dasselbe. Eine Theater-Requisite ist durchaus nicht nutzlos sondern für einen konkreten und sinnvollen Zweck gebaut. Genauso wie Sportgeräte (Rapier-fechten etc.). Die Waffeneigenschaft fehlt ganz, daher greift weder §42 noch §42a.
  13. Wenn das die Intention war, dann hab ich's nicht verstanden. Letztendlich: Europa hat das scharfe deutsche WaffG übernommen, viele Bürger müssen sich jetzt einschränken. Die EU knechtet den Bürger mit dem Feigenblatt von "Terrorismus-Bekämpfung". In Deutschland kommt jetzt an Verschärfung nur noch eine handwerklich schlechte Regelung für Magazine hinzu.
  14. Deinen Beitrag möchte ich kritisieren. Natürlich kann man sich alles schönreden, mit Floskeln wie: Wird schon nicht so schlimm kommen, Wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird, wo kein Kläger, da kein Richter. Die EU-Richtlinie wurde auf Betreiben der Kommission durchgepeitscht. Sie will vorgeblich den Terrorismus bekämpfen, indem sie Jäger, Schützen, Sammler kujoniert. Wer wie die Kommission erklärt, daß Verbrecher durch schärfere Gesetze zu bekämpfen sind, der demonstriert eine krankhafte Wirklichkeitsferne. Und wer grundlegende Zusammenhänge zwanghaft ignoriert ist mindestens ebenso in seiner Persönlichkeit gestört. Insofern ist eine handwerklich schlechte Regelung, selbst wenn sie die Gepflogenheiten von einer Mehrheit nicht einschränkt, abzulehnen. Speziell im Sportbereich des IPSC gibt es ohnehin schon durch deutsches Waffengesetz Sonderregeln für die IPSC-Region. Wenn ich aus der Büchse 6 Ziele mit je zwei Schuss beschießen soll, ist in D ohnehin schon mal ein Magazinwechsel eingebaut, durch die nutzlose Regelung des §6AWaffV. In Frankreich war das vor der EU_Richtlinie kein Problem, die Franzosen müssen sich nun "genauso" beschränken wie wir (und ebenfalls nutzlos). Im Training schieße ich gerne 5er Serien auch mal hintereinander. Da kann ein großes Magazin ebenfalls sinnvoll und nützlich sein. Aber selbst wenn ich keine sinnvollen Situationen konstruieren könnte: Ein Verbot, eine Einschränkung meiner Freiheit durch die Obrigkeit, muss begründet sein. Hier ist es unbegründet.
  15. Die Aufbewahrungsregeln für Private Waffenbesitzer: - Waffe in Tresor - Waffe getrennt von Munition, außer in höchster Sich-stufe dienen dazu, daß - keine Affekt-Handlungen mit einer frei zugänglichen Schusswaffe erfolgen (nur noch sorgfältig geplante...) - Bei einem überraschenden Besuch der Staatsmacht keine Gegenwehr erwartet werden muss - Die Familie des privaten WB vom Umgang ausgeschlossen wird Nur meine Meinung.
  16. Nach dem Tagesschau-Bericht: 1.: Ja, er war wohl Schütze, hatte zwei Pistolen und ein Gewehr. (Was das für ein Gewehr war: ???). Er hatte weitere 6 meldepflichtige Waffen (analog gelbe WBK ???) 2.: Die Waffen besaß er seit 2010, 2015 sollte Erlaubnis verlängert werden, die haben eine Expertise des Geheimdienst angefordert, der Geheimdienst hat gesagt: nicht die Erlaubnis entziehen, wäre nicht zielführend. (Ermittlungstaktik ? Nicht verschrecken ?) Aber Spekulatius, bzw immer noch Nachrichten, kein Ermittlungsbericht.
  17. getrennt reisen, vereint schlagen, ist mMn ein gutes Konzept.
  18. Das ist den meisten Usern hier bereits bekannt. Ich versteige mich mal zu einer Aussage, die hier mMn viele teilen: Das Problem ist nicht das Werkzeug. Deshalb muss man nicht den Zugang zu diesem einen speziellen Werkzeug noch weiter regulieren. Da wir hier nur über Melonenmord reden, wird man zuerst zugeben müssen, daß die meisten Melonen durch Messer umkommen, zumeist sogar gewöhnliche Haushaltsmesser. Von der rechtlichen Seite sind beim Melonenmord auf offener Straße mit SSW durch einen Minderjährigen Täter folgende Verstöße begangen worden: Überlassen an Unberechtigten (Straftat des Händlers) Besitz ohne Erlaubnis (Täter) Führen ohne Erlaubnis (Täter) Schießen ohne Erlaubnis (Täter) Erstaunlich: Es ist alles bereits schon verboten. Selbst wenn der Melonenmörder die Tat bei sich zu Hause im Garten vollführt, volljährig ist, bleibt: Schießen ohne Erlaubnis übrig. Es ist verboten, die Melone zu meucheln. Daß Problem sind also nicht die Werkzeuge, sondern Täter, die sich nicht an Gesetze halten.
  19. Das ist ein üblicher Trend bei den Unfallzahlen in den westlichen Industrienationen. Auch sonst gehen Unfallzahlen zurück, nicht nur mit Waffen. Das ist ein Affen/Shakespeare-Problem. Nach ausreichend langer Zeit und ausreichend vielen Affen, die auf Schreibmaschinen herumhämmern kommen Shakespeare's Werke raus. Deutschland und Tschechien sind in den letzten 17 Jahren sicher vergleichbar. Man muss also tatsächlich mit einem Anstieg von Unfalltoten rechnen, während Terroranschläge in derselben Größenordnung sind. Es ist aber generell so, daß in allen Ländern mit CCW es mehr um die MÖGLICHKEIT geht, sich selbst zu schützen, was all denjenigen eine Beruhigung ist, die sich nicht auf einen Polizeistaat zum Schutz verlassen wollen. Die Polizei ist sicher voll bei der Sache und verhindert einen Gutteil von Verbrechen damit, daß sie die Täter ermittelt. Aber sie ist eben nicht für den Schutz rund um die Uhr zuständig, außer für ein paar wichtige Personen des öffentlichen Lebens. Unter dem Strich ist der Zugewinn an Sicherheit in einer ohnehin sicheren Welt eher klein. Aber der Zugewinn an Wehrhaftigkeit, Selbstvertrauen und Angst-Freiheit, der wäre groß. Ist aber eher nicht gewollt.
  20. Tyr13

    BDS Meisterschaft

    Das ist auch nicht statthaft lt SpO BDS. Es gibt die Möglichkeit bei Pokal-Wettbewerben "eigene" Wertungsklassen zu erfinden alsa "alle Pistolen" statt Pistole bis und Pistole über... zu erfinden. Aber im offiziellen Reigen von BM, LM und DM ? afaik: Nein.
  21. Woher kommt denn diese Fixierung auf das staatliche, auf Bürokratie und auf die elementare Notwendigkeit von Scheinen ? Ich behaupte jetzt einmal ganz frech, daß staatliche Ausbildung nicht die bestmögliche ist, da der Staat üblicherweise haushaltet. Weiter behaupte ich, daß von Allen Waffenträgern in staatlichen Diensten nur ein Bruchteil die beste staatlich verfügbare Ausbildung erhalten hat. Und ich behaupte weiter, daß es in den staatlichen Einrichtungen keine Kapazitäten zur Ausbildung von hinreichend vielen Interessenten gibt. Wenn man also Deine "Erleichterung" für Waffenscheine umsetzt, dann wählt man aus einem eingeschränkten und nicht repräsentativen Grüppchen die Elite der Anwärter, verlangt von Ihnen den Erfolg in den knappen Ressourcen staatlicher Ausbildung mit den höchsten Anforderungen und weil man diesen Tropfen im Mittelmeer der Gesellschaft nicht wiederfindet, stellt man nach Deinem Pilotprojekt von 3 Jahren fest, das es nichts bringt. Das ist für mich kein "realistisches Konzept", daß ist die Reflexantwort des Bürokraten. Bereits in der Sachkunde werden die Grundlagen von Notwehr/Notstand sowie Jedermann-Paragraph abgefragt. Welche Aspekte willst Du denn noch neben vernünftiger Handhabung zur Hürde machen ? Was wären denn für Dich realistische Anforderungen an einen Kursteilnehmer für einen CCW-Kurs ? Wie lange geht so ein Kurs ? Was wäre der Inhalt ? Muss nicht im Detail sein, aber so mal grobe Richtung, damit wir nicht immer dieses Spiel von "Ich habe Mütze, deshalb habe ich Ahnung und verraten darf ich nix, wenn Du's nicht vorher weißt, bist Du kein Gesprächspartner" spielen müssen. Für mich wäre die Anforderung: 80% der Leistung von Streifenpolizisten in den Prüfszenarien für Waffenhandhabung. Ein Kurs für eine CCW-Lizenz müsste 5 Tage Dauern, 1 Tag Gesetzliches und Theorie, 4 Tage Waffenhandhabung, davon 80% praktisch auf dem Stand. Retention, Hintergrund, Abpraller. Wer bietet mehr ?
  22. Tyr13

    BDS Meisterschaft

    Nein. Es ist wirklich die CrossOver-Klasse für die Western-Schützen, deshalb NUR SA-Revolver (man müsste Dich disqualifizieren, wenn due DA schießt) von der Bauart. Es sind sogar verstellbare Visierungen verboten und es muss mit Original-Visierung geschossen werden, das nachträgliche Anbringen einer festen Visierung ist nicht OK. (damit will man die modernen SA-Revolver wie Bisley-Blackhawk oder Freedom Arms oder BFR ausschließen, wie in Western ja auch.)
  23. Ich finde es auch sehr interessant, welche Gewaltphantasien auf mögliche Waffenträger projiziert werden, häufig durch die entschiedenen Gegner von privatem Waffen-Besitz und -Gebrauch. Bei staatlichen Waffenträgern (außer bei der Wehrdienst-Armee) kommt es niemals zu solchen Befürchtungen. Solange an Zuverlässigkeit und Sachkunde festgehalten wird, wird es mit privaten Waffen nicht mehr Probleme geben. Diese These zu widerlegen wird schwierig, wenn man den privaten Kfz-Gebrauch ertragen kann. Ob die private Bewaffnung den Terrorismus stoppen kann ist wieder eine ganz andere Frage. Solange aber fundamentale Dinge wie die finanzielle Unterstützung der Nährboden-Ideologie international ungelöst bleiben und staatliche Akteure weiter ein vitales Interesse am Waffenhandel haben und ihn für politische Zwecke gebrauchen, wird es mMn keinen Vollschutz für die offenen westlichen Gesellschaften gegen fanatische Mörder geben. Ich denke, daß private Bewaffnung einen Zuwachs von Lebensqualität für diejenigen geben kann, die es wollen. Deshalb würde ich für mehr Freiheit beim Waffentragen eintreten. Mit Waffenführerschein und Wiederholungsprüfungen. Warum denn nicht, machen Piloten oder Gefahrstofftransporteure auch. Ich fürchte eigentlich, daß eine solche Befreiung des Bürgers momentan nicht gewollt ist. Die Abhängigkeit vom Staat soll gefördert werden, nicht die Selbstständigkeit des Bürgers. Für Freiheit gibt es im Moment keine Mehrheit, weil die Angst zu sehr geschürt wird.
  24. Wie gesagt, es geht um einen SCHIESS-Betrieb, der gerade läuft. Das ist die Zeit bei einem Wettkampf mit "Feuer frei...." und VOR "Sicherheit!" Dann darf gesammelt werden. Und fürsorglich soll man erstmal FRAGEN, bevor man vor die Feuerlinie tritt. Und das mit dem "Fass" ist jetzt auch nicht so wahnsinnig ernst. Erst ist der Schütze zu verwarnen. Erst wenn er nach der Verwarnung erneut WÄHREND des Schießens Hülsen oder Munition aufsammelt, erfolgt eine Disqualifikation. Wieso ist es so verdammt wichtig, die Patrone auf gar keinen Fall länger als 3 sekunden rumliegen zu lassen ? Man könnte ja einfach warten, bis ALLE Waffen entladen in sicherer Richtung abgelegt sind, und DANN die Patrone aufheben. Wenn man als Schießleiter für die Sicherheit versucht zu sorgen, dann sind alle Dinge, die der Schütze tut, die man nicht erwartet, total aufregend. Lasst Euch und den Schießleitern Zeit, hebt die Hand, sucht den Blick-Kontakt, sagt was ihr vorhabt und wartet die Antwort ab. Danach könnt Ihr wie ich nach den Hülsen geiern.
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