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Tyr13

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  1. Bei der Einordnung der Reichis darf man mMn auch nicht vergessen, daß das Betreten des geistigen Notausgangs nicht notwendigerweise zu einem gesetzesbrecherischen Verhalten führt. Die Verwindungen die für Reichsbürgertum notwendig sind, demonstrieren die Komplexität des menschlichen Denkens. Wenn man dieser These zum bitteren Ende folgt, dann sieht die mentale Rutschbahn folgendermaßen aus: Reichsbürger:= bezweifelt Legitimation von Staat (Exekutive, Legislative, Judikative) Zweifel bedingt:= Nichtbeachtung von Gesetzen (Allen...) Mord, Diebstahl, Herbeiführung einer Atomexplosion -> für den Reichsbürger nicht (durch bundesdeutsche Gesetze) verboten. Das bedeutet nach Deiner Logik also automatisch, daß sie ankündigen, wahllos zu morden. -> Sofort Alle Reichis wegen Mordandrohung verhaften, verurteilen und einsperren. Erinnert Ihr Euch an die Bombe in "Dark Star" ? Woher wisst Ihr eigentlich, daß Eure Wahrnehmung die Realität abbildet ? Das Fundamentale Staats-Leugnen der Reichis ist eine ähnlich angesiedelte mentale Barrikade gegen Außenstehende (Staatsbedienstete), hinter der sich der Reichsbürger verschanzt. Sie ist aber nicht gegen ihn selbst gerichtet, sonst müsste er ja anerkennen, daß er zum Betreten des öffentlichen Raums erstmal ein Visum für die BRD braucht. Die Fantasiewelt der Reichis ist halt nicht mit der Realität kongruent, sie ist lediglich ein Konstrukt, mit dem man sich gegen unliebsame äußere Forderungen abschotten kann. Das Staats-Leugnen ist also fakultativ und opportunistisch, deshalb auch so amüsant. Daß jetzt ausgerechnet das (ach so sinnvolle) Waffenrecht zum Präzendenzfall gegen die Reichis wird und nicht etwa das StGB hat mMn Propagandagründe. Die argumentative Gleichsetzung "Reichsbürger = Rechtsextremer = Terrorist" ist für mich übertrieben und durch geistige Krankheit auch nicht gerechtfertigt. Aber dieses Blockwart-Argumentation "Wenn Sie nicht zu 100% hinter dem Staat stehen, dürfen Sie keine Waffen besitzen." kann, wenn man es nur weit genug fortbetreibt, nur zur Disziplinierung, Einschüchterung, Gängelung und Vergrämung ALLER LWB benutzt werden. In jedem Zusammenhang weisen wir gebetsmühlenartig darauf hin, das durch das Waffenrecht keine Gewalt verhindert werden kann, wenn mal wieder Aktionismus (Wie jetzt von Schnapsdrossel Juncker oder im Bundesrat durch das Miri-regierte Bremen) betrieben wird. Aber bei den Reichis klatschen wir begeistert Beifall... Stimmt ja auch, mit solch einem komisch denkenden Typen will ich nicht in einen Topf geworfen werden... Welche Straftaten werden denn objektiv verhindert, wenn den Reichis jetzt die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen werden ? Ist das vielleicht nur eine Machtdemonstration des Staates gegen (verdienterweise unbequeme und komische) Bürger. Und besteht nicht die Gefahr, daß jemand zum Reichi deklariert wird und so Scherereien mit der Waffenbehörde kriegt, der unschuldig ist ? Bei den in der Presse (durch heletz freudig verlinkt) behandelten Fällen liegen neben wirrem Denken auch wirkliche Gesetzesverstöße vor. Wichtig ist aber in der Berichterstattung die Gesinnung, nicht die Tat. Das ist brandgefährlich, und schädlich für alle. Ich hoffe, daß sich Polizei und Gerichtsbarkeit der Hysterie entziehen können. Das sind aber genau diejenigen, die durch das querulante Reichbürgertum bisher schon am stärksten gepiesackt worden sind und nun die öffentlicheMeinung hinter sich wissen, wenn Sie gegen die Reichsbürger vorgehen. Das Motto: "Wehret den Anfängen" gilt eben besonders gegen den Staat, nicht gegen den "Rrächten Wuttbürger". Ich stimme deshalb nicht in den Chor ein und möchte mir meine Skepsis bewahren.
  2. In vieler Hinsicht hält uns @heletz aber auch ehrlich, insofern lasst mir den Qualitätstroll in Ruhe.
  3. Da holst Du schon mal wieder zum kompletten Rundumschlag aus. Wir sind ja d'accord, was die geistige Verfassung von Reichsbürgern angeht. In der mildesten Form kann das auch nützlich sein, die Fundamente des Staats ab und zu mal abzuklopfen. Vor der nationalen Einigung der deutschen Splitterfürstentümer unter preussischer Leitung wurde oft gefragt, was denn nun "deutsch" ist. Die Antwort war eben auch wichtig, weil das der Konsens war, auf dem der damaligen Gesellschaftsvertrag beruhte. Vielleicht muss heute auch gefragt werden, was "europäisch" ist und Sinn bzw. Gemeinschaft stiften kann, daran kann man vielleicht auch ablesen, wieviel Befugnis ein europäisches Zentralgebilde überhaupt haben darf. Aber dafür muss man kein Reichsbürger sein. Ich denke, diese fixe Idee vom "eigentlich gar nicht befugten Staat" ist eine Art geistiger Notausgang. So rechtfertigt man, daß man keine Steuern/Abgaben zahlt. Nicht weil man wirklich fundamental am Bürokratieapparat zweifelt, das ist bloß die billige Ausrede. Ich sehe den Grund in klammen Taschen. Nicht von ungefähr ist die Anzahl von Staatshilfe-Empfängern unter den Reichsbürgern nicht unerheblich, zumindest nach der veröffentlichten Meinung. Ich finde fragwürdig, wie aus dieser inneren Emigration (aus wirtschaftlichen Gründen) plötzlich ein Gefahr für die mehrfach zitierte öSiO entstehen soll. Im letzten von Dir und mir zitierten Artikel findet sich kein Hinweis darauf, daß der Herr D. mit seinen Waffen unsachgemäß fahrlässig oder gefährdend aggressiv (in der Vergangenheit) umgegangen ist. Es kommt also in Bezug auf das Waffenrecht eine (zunächst) sachfremde Erwägung hinzu. Die Infragestellung/Ablehnung/Leugnung des Staats wirkt sich durchschlagend auf die Zuverlässigkeit aus. Natürlich kann das richtig sein, wenn die Abschaffung der FDGO aktiv und gewaltbereit betrieben wird, wie von Links/Rechts-Faschisten, Islamisten, Öko-Taliban usw. Speziell bei den Reichsbürgern ist aber im Moment, wohl unter dem Eindruck der Schüsse von Georgensgmünd, der Schluss "Reichsbürger = Gewaltverbrecher" so automatisch und verinnerlicht, daß damit pauschal eine Vorverurteilung ergibt. Ab wann ist man ein Reichsbürger ? Ein alter Hut ist ja das Fehlen des Worts "Verfassung" im Grundlagendokument all unserer Gesetze. Viele Bürger hatten den Ursprungstext der Präambel auch so verstanden, daß eine neue verfassungsgebende Versammlung für ein vereinigtes Deutschland einberufen werden müsste, bevor aus BRD und DDR das neue, vereinigte Deutschland entstehen könnte. Stattdessen wurde der Übergang im "Küchenkabinett" mit den 4+2-Verträgen festgeschrieben, die DDR ging per Volkskammer-Beschluss unter, das provisorische GG wurde mit kosmetischen Änderungen zur neuen Verfassung Deutschlands. Ist jemand, der sich mehr Klarheit wünscht, noch akzeptabel staatstragend oder bereits ein Lästerer des heiligen Staats, mithin umstürzlerisch und zumindest in Bezug auf das WaffG zu sanktionieren ? Wer Zweifel daran hat, daß alle Aktionen unserer Politiker formell richtig sind, der muss nicht automatisch mit Waffen falsch umgehen. In allen mir durch die fleißige Arbeit der Medien bekannten Fällen der Reichsbürger contra Waffenrecht gab es tatsächlich echte Verfehlungen oder zumindest ernstzunehmende Gefahren (Wobei der Schritt zwischen Gefahrenprophylaxe und Behördenwillkür ein Kleiner ist, und die Beiden sich aus unterschiedlichen Winkeln sehr ähneln) . Aber wie viele Fälle sind es, von den 80 Millionen ? Ich habe das Gefühl, daß hier eine Mücke zum Elefanten aufgeblasen wird. Bei einem Einzelfall kann ich mit den Schultern zucken, aber wenn's systematisch wird, dann werde ich hellhörig. Nochmal zum Fazit: Es gehört nicht zum Credo der Reichsbürger, marodierend und ballernd mit Ihren Waffen durch die Gegend zu ziehen. Die Reichis tun einfach nicht das, was die Behörde will, nämlich die Waffen abgeben. Im Moment reicht dieser Akt des Gehorsam-Verweigerns in Verbindung mit wirren Vorstellungen um Legitimation aus, um das Volle Maß (Maas ?) der Staatsgewalt bis hin zum SEK auf den Plan zu rufen. In allen mir bekannten Einzelfällen scheint das bisher zumindest nicht unbegründet, aber in der Tendenz geht es in die falsche Richtung, weil die "geistige Nähe" plötzlich zu einem entscheidenden Faktor wird. Das lädt geradezu zum Missbrauch ein.
  4. Geil, eine Gelddruckmaschine.... Nur wer sich hier registriert Ist ein Reichsbürger ohne ein Reichsbürger zu sein. Kriegt man von dieser Art zu denken eigentlich Knoten in den Hirnwindungen ?
  5. Ich will nichts falsches behaupten, da mir zu wenige Fakten vorliegen. Ich habe bisher verstanden, daß die örtliche Waffenbehörde dem Herrn D. einen Anhörungsbogen geschickt hat, wo seine Zuverlässigkeit nach §5(2)3. WaffG bezweifelt wird. Und das ist genau dieser Vorwurf, den ich mal salopp mit "Staatsumsturz" beschrieben habe. Daß es daneben eine Sicherstellung zur Gefahrenabwehr geben soll, ist eine andere Kiste. Es steht aber der Wiederruf der Erlaubnisse im Raum. Wegen "Staatsfeindlichkeit"
  6. Wie bei Steuer-Hinterziehern muss auch hier mal die einordnende Frage gestellt werden: "Wem wurde objektiv geschadet ?" Ich will diesen verschrobenen Herrn D. nicht in Schutz nehmen oder entschuldigen. Mir ist klar, daß legal registrierte Waffen nicht wirklich lebenswichtig sind, wie die aktuelle Gesetzeslage ist, und daß Polizei nicht für Gerechtigkeit, sondern für Gefahrenabwehr zuständig ist. Ein Bürger, der so wirr im Kopf ist, der ist vielleicht auch nicht geeignet zum Waffenbesitz. Das kann man alles im Einzelfall prüfen, in bewährter Manier wird es aber seitens der Waffenbehörde über die Zuverlässigkeit versucht. Das Querulantentum um Strafzettel, Grundbesitzabgaben oder Steuern nicht bezahlen zu müssen, wird jetzt mit dem geplanten Staatsumsturz gleichgesetzt, der renitente Rentner ist irgendwie zum salafistischen Terroristen des Abendlandes mutiert. Mir bereitet es Sorge, wenn die Claquere der Obrigkeit mit einem Füllhorn von Beispielen nun belegen möchten, daß jeder Reichsbürger nun eine akute Gefahr für die öSiO darstellt, und sein Haus dringend von einem SEK durchsucht werden muss, um legale und illegale Waffen sofort sicherzustellen. Ich will das noch ein bisschen präzisieren: In diesem Artikel finden sich genau die Argumente wieder, die mir im Moment Sorgen bereiten. Habt Ihr auch aufmerksam gelesen, wer zu den Reichsbürgern hinzudefiniert wird ? Hier ist mal ein Maßstab gesetzt: - Wer hier im Forum die Verschwörungstheorie verbreitet, daß es Politiker in diesem Land gibt, die eine ungehemmte Zuwanderung begrüßen, weil dadurch "die Deutschen" verschwinden, der darf sich mit dieser Definition den Reichsbürgern "nahestehend" fühlen... - Wer ein Steuersparmodell nutzen will, will sich vielleicht auch schon dem nie untergegangenen deutschen Reich anschließen... - Wähler oder Befürworter der rechtsextremen AfD sind auch sehr verdächtig... Ich erinnere hier an Pastor Niemöllers Ausspruch, der mit den Worten endet: "...Als sie mich abgeholt haben, gab es niemanden mehr, der etwas dagegen sagen konnte." Wir müssen ganz scharf aufpassen, daß "Reichsbürger" nicht zu einem Etikett verkommt, das überall und auf Jeden passt, der dem Amtmann oder dem bösen Nachbarn nicht passt. Mir ist auch klar, daß ich das Geschreibsel eines lokalen Käseblatts nicht als Gesetzestext auslegen darf. Aber lest es selbst durch und dann macht mal das Gedankenexperiment.
  7. Noch nicht einmal. Der Erwerb auf schwarze WBK ist von der Regulierung explizit ausgenommen. Ich denke, dass das Angebot an großen Magazinen am HBf allerdings steigen wird, was zu einem Preisverfall beitragen kann. Der Waffendealer á la "Lord of War" wird sich auf den üblichen Wegen mit Zeugs ausrüsten und das dann an die interessierten Kunden (Heimkehrer des IS ?, militante Rechte/Linke) verscherbeln. Ich finde es faszinierend, wie Politiker sich Scheuklappen aufsetzen (lassen). Am Anfang der IMCO-Regelung steht nun die Idee, jede kriminell genutzte nicht auf den Täter registrierte Waffe sei vorher im legalen Besitz eines EU-Bürgers gewesen. Können die nicht lesen, was so in der PKS steht ? Die Hauptquelle für illegale Waffen liegt außerhalb von Europa, was helfen würde, wäre also eine vernünftige Grenzkontrolle, keine Binnenmarkt-Richtlinie. Aber es scheint als würden die Fakten mal wieder nicht interessieren.
  8. Es wird wieder rumgegurkt, bis die Logik abhandenkommt, die Intention verschleiert ist und die Anwendung so schwierig wird, daß jeder Fehler machen muss, irgendwann. Nur dem Ziel, die Gesellschaft mit der Kontrolle von Waffen besser und sicherer zu machen, kommt man nicht näher. Das ist für viele bestimmt eine große Überraschung: Gewalttäter halten sich einfach nicht an Gesetze. (Nein, Doch, OOohh !) Echt, das ist das Geheimnis, warum Waffen-Gesetze nicht richtig wirken. Was übrigens wirkt sind einfache, klare Regeln und eine gutbezahlte, motivierte Polizei. Das kostet natürlich mehr als ein paar Millionen Seiten Papier.
  9. Als Schießleiter sehe ich das ganz ähnlich. Die Kriegswaffeneigenschaften sind ja nicht materiell schädlich. Niemand wird durch einen fehlenden Handschutz verbrannt, mit einem vorhandenen Bajonett erdolcht, stolpert über einen einschiebbaren Schaft oder hervorstehenden Pistolengriff und das herausstehende Magazin ist auch nicht gesundheitsgefährdend. Der §6 ist, so sind wir uns mehrheitlich einig, ein unausgegorener Kompromiss, der nur durch irrationale Ängste entstanden ist. Ein Wettkämpfer, der sich sportlich messen will, ist ein deutlicheres Zeichen als alles technische an der Waffe, deshalb würde ich eher wegen Flecktarn-Klamotten den Start verweigern als wegen einem Anscheinsmerkmal an der Waffe. Ich fühle mich da auch rechtlich ganz gut abgesichert. Für die Beurteilung ist das BKA zuständig, nicht ich. Und wenn ich keine Gründe sehe, dann kann jemand Anderes genau diese zuständige Stelle anrufen. In der Zwischenzeit darf der Schütze bitte seinen Stand einnehmen.
  10. Neuer Antrag, dann Revolver erwerben und der alte Antrag ist ja auch noch nicht verfallen, da kannst Du immer noch eine KK-Pistole kaufen, wenn es eine Disziplin gibt, wo Du NICHT auch mit dem Revolver schießen darfst. Zwei Waffen sind besser als Eine... Verrätst Du uns noch den Verband ? Nur aus Neugier.
  11. Tyr13

    Röhm RG 6

    Bleib' auch ruhig hier im Forum, kann bilden bei Fragen, daß m8it der Kriminellen-Allergie ist nicht unbedingt bös gemeint. Wir (die Forenteilnehmer mit eigenen Waffen) haben aber meistens viel Zeit, Geld und Herzblut in unser Hobby gesteckt, ich kenne niemand, der diese Investition durch das Betreten von rechtlichen Grrauzonen vernichten will. Wir haben etwas zu verlieren, wenn wir Gesetze mißachten würden. Daher nix für ungut, Ein Röhm RG6, der .22 lr verschießen kan, ist eine illegal umgebaute Waffe, die man im Normalfall nicht besitzen darf. Solch ein Gegenstand könnte auch bei einem Verbrechen genutzt worden sein. Daher meld's der Polizei, sofort, ohne Zögern, daß Du sowas gefunden hast. lauf nicht damit herum, lege es in ein festes "Kasterl" und lass es vom SC Grün Weiß abholen. Nicht ausprobieren, nicht damit herumspielen, gar nix. So und jetzt die nächste Dumme Frage zur technischen Bildung. (Es gibt keine dummen Fragen, und hier gibt's sogar solange Antworten, bis das hintervorletzte geklärt ist)
  12. Du stellst das alles richtig dar, was an Argumenten der "Anderen" Seite vorgebracht wird. Wie Du so schön sagst, spiegelt das die Grundhaltung der "ministerialen Waffenverbieter". "Waffen sind Werkzeuge zur Durchsetzung der Gesetze gegen den Bürger." Diese Personengruppe von Ministerialen sind aber nicht (mehr) unbedingt maßgeblich. Hinzugekommen sind a ) emotierende Traumtänzer, die Gewalt aus Ihrem Leben bitteschön ganz verbannen wollen und b ) Elitisten, die sich des Staats bemächtigt haben und gegen ihr Wirken keinen Widerstand zulassen wollen. Wir leben aber in einem Staat, der sich Grundprinzipien bei der Gesetzgebung gegeben hat. Die Notwendigkeit von Gesetzen muss erst einmal da sein, bevor sie erlassen werden. Dann müssen Gesetze nachvollziehbar sein. Gerade der §6 AWaffV fällt durch die Prüfung genau dieser beiden Kriterien durch. Es ist sachlich nicht begründbar, Waffen dem Aussehen nach in Kategorien "gut/erlaubt" und "böse/verboten" einzuteilen. Das ist nämlich der Erste Schritt in der §6 Systematik. eine zivile moderne MP wie der USC oder die Beretta CX 4 oder die tatsächlich im WK2 benutzte MP38, Tommy Gun oder PPsH anders zu behandeln als Uzi-Klone und MP5-Derivate. Dem wird dann noch die Krone aufgesetzt bei den "Sturmgewehren", wo das AR mit langem Lauf aufgrund von Bauart und Hülsenlänge "gut" ist, während das Ostblock-Derivat der AK-47 im Originalkaliber "böse" ist, in der Inkarnation der .223 Rem aber wieder tragbar "gut" ist. Das G3 ohne Rock'n'Roll-Fähigkeit ist gut, solange keine bösen Teile drinstecken... Echt Ey, wer soll das bitte verstehen können ? Das ist wirklich Rassismus gegen Gegenstände... Letztlich kann man vielleicht kurze Läufe als gefährlich einstufen. Oder Waffen mit Gesamtlängen unter 65 cm, die halt unter die Achsel passen... Dann aber bitte für alle Zivilisten, nicht nur für die Schützen. Dass zivile Geschosse nicht panzerbrechend oder Spreng/Brand sein dürfen, Voll-Auto verboten ist und eventuell nicht mehr als 10 Schuss geladen werden sollen, das kann man ja noch mit Zähneknirschen als "Heimvorteil" für den Staat akzeptieren. Der Rest ist Quark. Hinfort mit dem §6 !!! Diese Regelung schreit doch geradezu danach, technisch umgangen zu werden und genau das ist ja auch passiert.
  13. F. Gepperth hat damals die Verhandlungen geführt (Ja, damals redeten die Politiker mit den verbänden und dem FWR statt mit NGOs wie SmallArmsSurvey). Was mir aus den Schilderungen im Gedächtnis blieb war etwa so gelaufen. Der Ministerialbeamte kam in den Raum, knallte eine MP5 auf den Tisch und sagte: "Wir wollen nicht, daß Sportschützen so etwas haben dürfen." Deshalb muss man nicht nach einem tieferen Sinn suchen. Damals wurde eine Bauch-Entscheidung durchgedrückt und die hat jetzt Bestandskraft. Man kann ja jetzt schlecht zugeben, daß man sich irren kann. Man wollte deshalb die Kashis AUGs und MP5 Halbautomaten verbieten. Genau darauf sind die Bestimmungen für Langwaffen zugeschnitten, Die Kaschi mit der Hülsenlänge, die MP5 mit der Lauflänge und die AUGs mit Bull-Pup. Das AR als Waffe des amerikanischen Verbündeten fiel genau durch dieses Muster hindurch. Ansonsten verbietet der §6 aber auch die kurzen Taschenpistölchen und Snubby-Revolver, die von der Polizei beim Herumschleppen gefürchtet werden.
  14. +1 selten so gelacht
  15. Wenn Du hier im Thread posten willst, dann gibt es im Moment nichts Neues, also vertreibt man sich die Zeit mit Abschweifungen. Aber bitte: Alle WB Europas sind von der neuen EU-Richtlinie betroffen. Die Regierungen der EU-Staaten erlauben im Moment der Zentralregierung, unter dem Deckmantel der Handelsregulierung Gesetze zur inneren Sicherheit vor-zuschreiben. Im Trilog hat sich nun Parlament, Rat und Kommission auf einen gemeinsamen Vorschlag geeinigt. Dieser Vorschlag geht jetzt zum Beschließen zurück ans Parlament und dann an den Rat zur Inkraftsetzung. Danach müssen die nationalen Regierungen der EU-Staaten die Richtlinie in eigenes Recht umsetzen. In der Reihenfolge ist jetzt von UNS WB folgendes zu tun: Anschreiben der MdEP, und wenn's nur aus dem eigenen Wahlkreis ist. Mir fallen folgende Punkte ein: - Lob1: Das Parlament hat sich gegen die Kommission recht gut durchgesetzt und interessiert mit Bürgern zusammengearbeitet. - Lob2: Von den Ausschussmitgliedern des Parlaments wurde der Prozess recht transparent gestaltet, die Kommission wusste immer nur alles Besser. - ZuständigkeitsKritik 1: Die EU greift hier in nationale Befugnisse ein (Waffenrecht) prinzipiell wären diese Teile des Vorschlags zu streichen. Es bliebe eine gemeinsame Deaktivierungsvorschrift für Salut & Dekowaffen. - Sachkritik 1: Die Magazin-Regelung ist zu kompliziert. Sie hat auch keinen Einfluss auf die Gefährlichkeit von Waffen. Es führt nur zur Kriminalisierung/Enteignung von Bürgern - Sachkritik 2: Die medizin-Check Vorschrift greift stark in Persönlichkeitsrechte ein. Ohne gleichzeitig Kriterien vorzugeben, macht das keinen Sinn, ist nur Zusatzbelastung. - Gegenständliches: Die Richtlinie trifft NUR den Bürger, der seine Waffen hat registrieren lassen. Die EU sollte ihre Systeme zur Strafverfolgung verbessern, eine Harmonisierung von Strafen und Definitionen bei illegalen Waffen fehlt ganz. - Angebot zur Zusammenarbeit: Falls Fragen sind, wollen wir gerne unterstützen. - Bitte gegen die Richtlinie stimmen, obwohl Vernünftiges auch drinsteht. Dann mal gespannt die Abstimmung verfolgen. Danach geht's in den Deutschen Bundestag, auch hier kann Einfluss auf die Abgeordneten geübt werden: - Die EU hat mal was vorgeschrieben, was ins Waffenrecht eingreift, das steht denen eigentlich gar nicht zu. - Das Deutsche Waffenrecht muss jetzt von allen Zöpfen befreit werden, wenn man trotzdem europäische Einigung will Vorschläge für Verbesserungen im Waffenrecht: - Der §6 AWAffV gehört gestrichen, das Aussehen ist egal, wieso sind Jäger besser als Schützen ? - Randfeuer-Patronen sollten generell ausgenommen werden, macht die EU auch so. Keine Mag-Kapazität, kein Aussehen - Bei Aufbewahrung Angleichung an europäischen Standard, Anerkennung von Zertifizierung anderer Länder - Erweiterung des KWS auf Hieb- und Stichwaffen, Verbot von Drogengenuss beim Führen, dafür Ausnahme im §42 und §42a - Wiederzulassung des Tasers - Waffenschein an Ausbildungsstandards knüpfen, nicht nur Versicherung. - Schalldämpfer freigeben, tut den Krankenkassen und Anwohnern gut. Ihr habt bestimmt eigene Ideen, falls es bei der Krücke der Magazine bleibt: "Magazin muss blockiert sein, Größe ist egal" sollte unbedingt Teil der Definition sein. Dual-Use wird zugunsten des Kontrollierten ausgelegt. Hauptsache Ihr schreibt, das ist gelebte politische Bildung, weil man sich die Abgeordneten aus dem Wahlkreis heraussuchen muss. Genießt die Zeit über die Feiertage, im neuen Jahr mit guten Vorsätzen loslegen.
  16. +3 Das kann Dir erst ein Rechtsanwalt sagen, nachdem der BuntesteTag das in ein deutsches Gesetz umgewandelt hat, was die Kommission, der Rat und das Parlament sich ausgedacht haben.
  17. Nein, ist noch nicht durch. Durch ist: der Vorschlag der durch den EU-Rat und das EU-Parlament beschlossen werden soll. Danach erfolgt die Umsetzung in nationales Recht. Die Grenzen lauten: Tanks kleiner 21 für Pistolen, kleiner 11 für Langwaffen (dte. Definition von KW + LW). Gilt aber nur für Zentralfeuer. Denkbar ist eine ganze Bandbreite: - Große Tanks müssen angemeldet werden, man erhält eine Ausnahme-Genehmigung, wenn man nachweist, daß man im Ausland an z.B. IPSC Matches teilnimmt. - Große Tanks werden verboten und müssen abgegeben werden - Blockierte Große Tanks sind weiter OK (wie jetzt auch) Sicher ist wohl, daß der Besitz von großem Tank UND passender Halbauto-Waffe OHNE Ausnahmegenehmigung zum Verlust der Erlaubnis führen wird. (Lasst Euch nicht erwischen) Die Waffen mutieren auch zu Werwölfen. Eine gute, brave Halbauto-Waffe (B5) verwandelt sich magisch allein durch das Einsetzen eines großen Tanks zur bösen, menschenfressenden verbotenen Waffe (A7). Wegen der Technik ist das verwirrend: Was macht ein Schütze mit Beretta 92 UND CX4 ? Die Tanks der 92er haben bis zu 20 Peng und die der CX4 höchstens 10, darf man Beides zu hause haben ? Das wird den Terroristen mit illegalen Waffen total um den Schlaf bringen....
  18. Fett ist auch Grundstoff für Dynamit, siehe Fight Club... Alles Terroristen überall, außer den Politikern und ihren Leibwächtern...
  19. Ja. Sorry, aber Du weißt doch, wo wir in dem Prozess im Moment stehen. NOCH ist gar nichts klar, daher lässt sich Deine Frage, die uns wohl allen auf den Nägeln brennt, nicht beantworten. Falls diese Hatz auf HiCap-Magazine wirklich einen Effekt auf das Angebot am Markt haben soll, damit die zukünftigen Attentäter nicht nur die Waffen, sondern auch die Magazine und selbst die Munition illegal (Nein ! - Doch ! - Ooohh!) beschaffen müssen, dann werden allen, die sich an Spielregeln halten müssen, vermutlich auch große Magazinkörper verboten werden.
  20. Noch nicht... Die Ratschläge sind aber gut. Abflussrohr mit Deckeln, Vakuumiergeräte, das hilft Alles der Deutschen Wirtschaft. Schaufeln und Schnauze halten.
  21. DAS ist der Punkt. Man lasse das langsam schmelzend auf der Zunge zergehen. Derjenige, der bereit ist, schwere Verbrechen zu begehen, sei es Raub, Totschlag oder Massenmord, der muss/kann sich wie der ArXXX von München eine illegale Waffe besorgen. Da er nicht auf eine waffenrechtliche Erlaubnis angewiesen ist, droht ihm auch gar keine (zusätzliche) neue Sanktion. Die Komission, der Rat und das europäische Parlament haben sich ein gutes Jahr beschäftigt, wir als Graswurzel-Lobbyisten haben unsere Lebenszeit investiert und der Berg hat gekreist, herausgekommen ist ein elefantengroßes Mäuschen, von dem Bürokraten jetzt glauben, daß am deutschen Wesen die Welt genesen wird. ABER: In Wahrheit bleibt es beim Alten: Die Gesetze drangsalieren die "braven" Bürger, die ein legitimes, aber nicht politisch/sozial genehmes Interesse an Waffen haben. Der Bösewicht hält sich nicht an Gesetze, und er hat nichts zu befürchten, die Reform des Waffenrechts hat überhaupt gar nichts dazu beigetragen, Strafen gegen Waffenmissbrauch zu verschärfen oder den Waffenmissbrauch besser verfolgen zu können. Das ganze Gewicht des Ergebnis vom Eurokraten-Schamanentanz wird dem Bürger auf die Schultern gepackt, nicht dem Straftäter. Ich hab' so einen faden Geschmack im Mund.
  22. Ja, die modernen PDW-Kaliber sind mit dieser Regelung gemeint, HK hatte für die MP7 das Kaliber 4,6x30 rausgebracht. Aber speziell das französich/belgische Kaliber gab es eben auch in einer Pistole (Five-Seven) und weil es dafür eben auch eine "panzerbrechende" Patrone gibt, wollte man mit dieser Sonderregelung den Markt austrocknen. Die Randfeuer-KK und die Flobert Patronen hätte man ohne die Zusätze (Zentralfeuer, nicht nur Zündsatz) auch getroffen, wollte man dann doch nicht.
  23. Was mich bei der Hatz auf die Reichsbürger stört: bisher war das verquaste Weltbild nie ein Thema gewesen. dann hat ein Reichsbürger auf die Polizei geschossen plötzlich sind die eine gegenwärtige und akute Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Es gehörte jetzt ein Eingeständnis der Waffenbehörden und der Sicherheitsbehörden in ganz Deutschland auf den Tisch: Wir haben die Spinner unterschätzt. Deshalb vertuschen wir unsere Versäumnisse durch Aktionismus. kriegen wir nicht, könnte einen Stammwähler verunsichern.
  24. Jein, Die MVP wird auch mit Pmag 60 oder Beta-C nicht zu A7. Habe ich ein HiCap und eine passende B7-Waffe, brauche ich die Ausnahme-Genehmigung, sonst führt der Besitz bereits zur Unzuverlässigkeit. Habe ich nur den Repetierer, bin ich zunächst nicht betroffen. Die Dual-Use Situation sollte auch nur dazu dienen, die Ziellosigkeit bzw. Unschärfe eines Verbots zu beleuchten. Das Verschenken eines HiCap-Magazins an Nicht-Inhaber von WBK's zeigt's aber genauso, ich wollte nur bei meiner persönlichen Situation bleiben.
  25. Der von Frau Ford vorgestellte Kompromiss stößt extrem schnell an technische Grenzen. Es sollte auch mal klar gemacht werden, daß man selbst davon intensiv betroffen ist. Hier mal meine persönlichen Probleme: In mein AR (OA-15) passen große Magazine. Daher brauche ich eine Ausnahme-Genehmigung für eine mögliche A7-Waffe, falls ich im Ausland mal einen dicken Tank einsetze. Ich besitze für das OA Magazine mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuss. Die sind zur Zeit zwar blockiert, aber auf jeden Fall brauche ich eine Ausnahmegenehmigung für den Besitz oder eine Entschädigung für die faktische Enteignung. Ich besitze aber auch eine Mossberg MVP, da kann ich meine AR-Magazine nutzen, weil's ein Repetierer ist, stellt das kein Problem dar. Brauche ich jetzt plötzlich nichts mehr zu fürchten ? AR-10, Ruger 10/22, Beretta CX4: dito, in grün. Bei Kurzwaffen ist es ein wenig weniger drückend, Aber ein 9mm Tank für die STI mit Raum für 20+ Murmeln ist auch vorhanden, samt Follower und Feder. Grob geschätzt brauche ich so etwa 15 Ausnahme-Genehmigungen und/oder etwa 1000,-€ Entschädigungs-zahlung. Wohlgemerkt: für keinen greifbaren Nutzen aus dem trügerischen Wohlfühl-Wahn von Politikos, die nicht verstehen können, daß es nicht das Werkzeug ist, sondern der Maschinist.
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