Zum Inhalt springen

Tyr13

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    7.752
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Tyr13

  1. Ja, die Kommission scheint tatsächlich beleidigt zu sein, daß sich das Parlament und seine relevanten Ausschüsse (IMCO und LIBE) nur zu stringenten, jedoch Machbarem Aktionismus hat drängen lassen, statt wie die Kommission in Panik zu illusorischen VERBOTEN zu drängen. Allerdings macht die Kommission jetzt Druck auf den RAT, nichts anderes ist die IM-Konferenz. Der Rat ist da extrem schlagkräftig, wenn dort sich wieder die Brennekes der EU durchsetzen, ist tatsächlich Holland in Not.
  2. Ich bezog mich auf die höchstrichterliche Entscheidung des BVerwG zu jagdlich genutzten Halbauto-Gewehren, die sofort verboten sein sollten, wenn nur die Möglichkeit bestand, Magazine mit mehr als 2 Schuss aufzunehmen. Auch diese Entscheidung (fernab des Streitgegenstands) war begründet mit internationalen Abkommen, hier dem Artenschutz. Die unselige Idee, eine Waffe würde "ungefährlich" wenn kleine Magazine benutzt werden, setzt sich bei der EU-Richtlinie auch wie ein roter Faden fort. Kurzes Nachdenken hätte offenbart, daß ein Krimineller sich nicht an Gesetze hält. Auch sonst wäre solch ein Versuch untauglich, da ein zügiger Magazinwechsel mit geringer Übung als Fertigkeit erworben werden kann. Wenn ich mir im Moment den Aluhut aufsetze, dann muss ich an Jerry Pournelles CoDominion Bücher denken, wo sicherheitspolitisch die Unterdrückung der eigenen Bevölkerung erfolgt, indem fremde Sicherheitskräfte der befreundeten Macht eingesetzt werden, bei einem Aufstand der Navajo setzen die USA kurzerhand russische Soldaten zur Niederschlagung ein. Ist das als Arbeitsmodell für die Sicherheitsunion der EU gedacht ? Ich setze den Aluhut auch schnell mal wieder ab. Die Zielsetzung schein aber nun offenbar zu werden. Die Brennekes der Polizeiapparate/Innenministerien arbeiten Hand in Hand mit ideologisch verblendeten NGOs, um moderne Waffen dem Bürger vorzuenthalten und für Militär und Polizei zu reservieren. Das ist erstens kein großes Problem, der Markt für Black Rifles in 'Schland ist klein. Zweitens ist es untauglich, die Liberator Pistole ist das Modell, welches zivilen/Guerilla Widerstand viel besser charakterisiert, wenn man schon Angst vor bewaffneten Wutbürgern unter den Eliten verbreitet. Drittens offenbart es die Entrücktheit der "Elite" und die Einflüsterungen, denen sie unterliegt. Insgesamt ist das eine schlechte Entwicklung.
  3. Und so erst wird der Staat BRD überhaupt Fähig, Vertragspartner mit anderen Staaten zu sein. Die Kapitulation und die drauf folgenden Staaten Deutschlands in Ost und West sind mit den 2+4 Verträgen nun im dialektischen Sinn aufgehoben. Zum Zeitpunkt X gab es mal ein DR, dann gab's BRD und DDR und jetzt nur noch die Bundesrepublik. Man kann ja mit der Korinthen kaxxerei noch früher anfangen, nämlich mit der Abdankung des Kaisers, der Ausrufung der Republik, der Auflösung des Reichstags oder der Zusammenlegung von Reichspräsident und Kanzler. Kaiserreich, Weimarer Republik, 3.Reich, wer hat sich denn da zum Nachfolger von was erklärt und wie sind Legitimationen und Rechtsnachfolgen ineinander übergeflossen, und ganz wichtig: durften die das ?, ist die Kriegserklärung an Polen vielleicht rechtswidrig ausgesprochen worden , konnte Dönitz gar nicht kapitulieren ? Fragen über Fragen. Mal im Ernst. Wir sind hier im Völkerrecht. Die einzige Maxime ist: Macht schafft Recht. Solange die Macht vom Volk ausgeht, kann man bei ausreichendem Minderheitenschutz damit leben. Demokratie ist nicht die Beste Form, aber die stabilste. Was eben nicht heißt, daß sie unzerstörbar wäre.
  4. Tyr13

    Guten Tag

    Willkommen im Forum. Ich habe zu wenig Spanisch drauf, um Dir in der Muttersprache zu schreiben. Ist in Spanien wenigstens auch Aufruhr gegen die Verschärfung der Waffengesetze über die EU-Schiene ? Denk Immer daran, daß die meisten hier helfen wollen, aber einige manchmal genervt sind. In der geschriebenen Nachricht fehlt oft der Tonfall. Viel Spaß
  5. Die Verlautbarungen zur politischen Position der Kommission sind entlarvend und viel, viel weitgehender als alles was bisher von den (relativen) Experten der Ausschüsse besprochen wurde. In den Ausschüssen hatte man immerhin eine Einigung erzielt, die in Etwa darauf abzielte, deutsches Waffenrecht auf ganz Europa auszuweiten. Die Kommission (das sind die von den Regierungen der EU-Staaten ernannten Elfenbeinturmbewohner wie Schluckauf Juncker und Schlitzohr Oettinger) lässt die Maske fallen. Was das Militär hat, darf der Bürger nicht haben, noch nicht einmal "nur" halbautomatisch oder nur mit kleinem Magazin. Soetwas ist wie das Blankwaffenverbot für Bauern und Leibeigene aus dem Mittelalter. Der Geist des Hitler'schen Waffengesetzes lebt wieder auf. Die Militär-Systeme sind preiswert, zuverlässig und robust, deshalb auch beliebt bei Bürgern, die damit KEINE Straftaten begehen sondern Löcher in Pappe stanzen oder als Jäger für die Erhaltung von Natur arbeiten. In der Hand dieser Minderheit von Bürgern sind sie den unkontrollierten Mächtigen der EU ein Dorn im Auge. Die bisher diskutierten Richtlinien sind der Kommission nicht genug. Es geht um ein Totalverbot von leistungsfähigen Waffen in Bürgerhand. Insofern macht die Kommission jetzt Druck und Panik, um ihre Vorstellungen durchzusetzen. Weil Sie mindestens so viel Gewicht hat wie das Parlament der EU, wird das, was im Parlament erarbeitet wurde nun mit brachialer Gewalt verschärft. Da dieses Vorgehen von keiner vernünftigen Überlegung getragen wird und von Machthabern vorgetragen wird, die eine scheinbare Legitimation durch populäre Stimmung vortäuschen (Small Arms Survey ?) Ist es schwierig, mit vernünftigen Argumenten dagegen anzugehen. Auf eine Besitzstandregelung abzuzielen ist mMn illusorisch. Das Ziel ist so weitgehend, daß eine unkontrollierte Restmenge von Waffen damit nicht in Einklang zu bringen wäre. Die Besitzer von Black Rifles oder IPSC Waffen sind eine kleine Randgruppe, ich fürchte sogar, daß diejenigen Vertreter der Verbände, wo solche Waffen nicht üblich sind, wenig Motivation finden, gegen eine unvernünftige Regelung zu opponieren. Gerade erst haben wir die Verwaltungsgerichts-Kriminalisierung von HiCap Waffen abgewendet, schon kommt aus Europa plötzlich der nächste Entwaffnungsversuch. Wir kämpfen im Moment den Kampf der Betroffenen gegen die Wohlmeinenden, so als ob PETA den Agrarministern die neuesten Vorgaben für Tierhaltung machen würde. Im Energiesektor ist es den falschen Lobbyisten ja auch gelungen. Klagt nicht, kämpft!
  6. Das ist eine Radio Eriwan Antwort, die man hier geben muss: Im Prinzip Ja... Wenn der Knallfrosch zu sehen ist, wird er nicht verdeckt geführt, wobei "verdeckt" nicht gesetzlich definiert ist, also gibt es da juristischen Streitraum. Geführt ist geführt. Aber wann ist er "verdeckt". Hier staunt der Laie und der Fachmann wundert sich. Die Auflage im KWS ist also nur eine weitere Verunsicherungsfalle der Behörde. Unternimmt man Anstrengungen um nicht mit der Gasknarre zu drohen oder sie zu präsentieren, also zieh die Jacke "drüber" dann hat man ja den guten Willen gezeigt und hätte Argumente gegen einen Widerruf der Erlaubnis weil ein scharfsichtiger besorgter Bürger oder PB etwas gesehen hat, was er nicht hätte sehen sollen. Aber in dem letzten Satz offenbart sich ja die Zerbrechlichkeit der Ereigniskette: 1. Man führt 2. Die geführte Waffe wird sichtbar 3. Die nunmehr sichtbare Waffe wird gesehen 4. Der erspähende Mensch wittert Unrat 5. Man wird durch die Polizei kontrolliert 6. Bei der Kontrolle wird die Auflage des "verdeckt" erkannt 7. Der PB ist der Meinung, daß hier gegen die ÖSiO verstoßen wurde und leitet Amtshandlungen ein. 8. Die Waffenbehörde widerruft die Erlaubnis, weil sie Kenntnis vom Vorfall erhielt 9. Der KWS-Inhaber klagt gegen die Verwaltungsentscheidung Dann erst muss geklärt werden, was denn nun "verdeckt" heißt. In 'Merica nennt sich solch ein Vorfall "Brandishing", ist gesetzlich definiert und es wird afaik als OWi geahndet, kann den Entzug der CCW-Lizenz bedeuten.
  7. Yippie, ein Mannstopp-Wirkung-Thread... Nein, im Ernst, für den Kinderwaffenschein (sorry, ich hab selbst einen) wurden lange die Vordrucke des "richtigen" WS verwendet. Dort muss ja dann tatsächlich die Waffe eingetragen werden, die geführt werden soll. Ich hatte mein Antragsformular für den KWS auch ausführlich ausgefüllt (für 'nen Noris Twinny), im KWS stand dann nichts mehr drin außer dem Verweis auf die PTB-Kennzeichnung (im Kreis).
  8. Alle EU-Direktiven sind irgendwann in nationales Recht zu überführen. Insofern ist die EU sehr wohl die Quelle des kommenden Verbots-Übels. Und es ist genau die demokratisch nicht legitimierte Komission, die die verwerflichen Pläne vorantreibt. Wer hat die denn angestachelt ? Mit "ideologisch verblendet" ist ja nichts erklärt, wo ist denn eigentlich die Quelle für das Mehl im Hirn dieser Apparatschiks ? Hat der Small Arms Survey so viel Geld, jedem einen Einflüsterer ans Bett zu setzen ? Ich finde die Konferenz sehr gelungen, Das ist eine ganz tolle Sache, mittendrin im politischen Prozess zu sein. Flagge gezeigt, unsere Position würdig vertreten, mir fällt nur Positives auf. Daumen definitiv hoch
  9. Ich kann Dir glaubhaft versichern, daß jedes Versprechen vor dem Abschluss eines Auftrags gegeben wird. Vor dem Auftrag: Kannst Du liefern ? - Klar !, Kapazitäten vorhanden ? - logisch, hab' schon 'nen Subunternehmer, der nur auf Zuruf wartet, Und die Qualität garantierst Du mir ? - Selbstverständlich, ich Schwör auf dem Haupte meiner Kinder. Nach der Lieferung: Ey, Deine Lieferung kam zu spät, war unvollständig und die Qualität ist nicht vorhanden! - Verklag' misch doch, isch 'abe gar keine Kinder.
  10. DAS ist doch gerade der Aufhänger um die Kontroverse. Man hat damals ein "Friedensgewehr" beschafft. Das klingt jetzt ein bisschen abfällig aber was waren denn die Anforderungen ? Nato-Patrone für zum mehr dabei haben leicht, mit Zieloptik beidhändig gut zu reinigen robust und zuverlässig ungefähr so präzise wie das SG vom "Feind", die Kashi Einzusetzen für die Friedensarmee in Mitteleuropa ohne Armeen an der Grenze. Dann hat man dieses Gewehr in die Wüste, den Dschungel und den Geröllhaufen geschickt. Überraschenderweise hat sich gezeigt, daß Temperaturschwankungen, wechsel in der Feuchtigkeit und hohe Schussbelastungen negativ auf die Präzision auswirken... Der Fehler liegt für mich in der Erwartungshaltung, daß man mit einem Trecker auch Formel 1 Rennen gewinnen kann, nicht in einem grundlegendem Mangel am Trecker. Jetzt ist der Anspruch plötzlich, auf 800m mit der Nato-Patrone einem Selbstmörder den Zünder aus der Hand schießen soll. Das geht auch mit einem Super-Gewehr nicht. Achja, und es darf nix kosten, muss die heimische Wirtschaft unterstützen und niemand darf einen Fehler gemacht haben. Die Posse vor Gericht war doch noch harmlos vor diesem Hintergrund.
  11. Das kann man aus mehren Richtungen argumentieren. Natürlich hat beim Miami Shootout letztlich eine .38er entschieden, aber trotzdem hat das FBI dann die 10mm Auto gefordert. Hinter Ausrüstungs-Forderung steht manchmal einfach nur ein Wohlfühl-Faktor. Ich fühle mich besser, weil ich könnte, wenn ich müsste. Das führt zu anderem Auftreten und Handeln in allen Lebenslagen, nicht nur am Tag X. Problematisch ist das erst, wenn die Polizei Dir häufiger als Paramilitär begegnet denn als Schutzmann. Entscheidend ist aber letztlich der Werkzeugkasten an Fertigkeiten und Einstellung um in einer heißen Situation erfolgreich zu sein, da gebe ich Dir unbedingt recht. Statt neuem Sturmgewehr wären mehr Kollegen oder weniger Bürokratie hilfreich, oder bessere Unterstützung durch die Judikative / StA / Bevölkerung. Als Kartoffel sollte man nicht in die AntiFa-Parole vom "ScheiXX-Bullen" oder internationaler "ACAB" einstimmen.
  12. Der Vollständigkeit halber hier eine Antwort von mir. Für den Antrag auf Bedürfnisbescheinigung beim Verband gibt man üblicherweise den Waffentyp an (also "halbautomatische Pistole") und das gewünschte Kaliber (hier: 9x19/9mm Parabellum/9mm Luger) sowie die Disziplin laut genehmigter Sportordnung, für die die Waffe eingesetzt werden soll. Der Schütze ist üblicherweise dafür verantwortlich, daß die Waffe auch wirklich zur Disziplin passt, weil er sonst das ihm bescheinigte Verbandsbedürfnis verwirkt. Auch bei der Behörde werden die Angaben zum Waffentyp und Kaliber genau so gemacht. Mein BDS Landesverband hat's übrigens so eingerichtet, daß im Antragsformular auf die Verbandsbescheinigung nur die Behörden-kompatiblen Bezeichnungen eingegeben werden können. In Ergänzung zur Altersgrenze 25 Jahre für GK: Es könnte ja eine MPU gemacht worden sein, dann ist zwischen 21 und 24,9999 Jahren auch ein Erwerb möglich. Also schließe ich mich Gruger an, der Verband bescheinigt das Bedürfnis: Waffe ist prinzipiell geeignet für Disziplin keine weitere geeignete ist vorhanden die Waffe kann geregelt genutzt werden die Voraussetzungen der Vereins- und Verbandsmitgliedschaft liegen vor es wurden ausreichend viele Schießtermine wahrgenommen Ob Eignung (Alter) vorliegt prüft die BEHÖRDE.
  13. Oder ein Bild
  14. Wenn Du das nächste mal mit dem BP sprichst: schönen Gruß.
  15. Ich bin mir sicher, daß es im Kommentar drinstand. Allerdings befindet der sich gerade in Bearbeitung. Öfter mal beim BDSNET checken.
  16. An dieser Stelle wieder mal Danke für's Engagement und die Kleckse von Juristerei für Amateur-Gesetzesauslegungs-Diskussionen.
  17. Und bevor es da drin stand gab's mal nen IM Rundschreiben.
  18. Das Solllllte ist der kölsche Konjunktiv. Seit Beikircher wissen wir, es ist ein Irrealis. (Ich guck' mal nach ob noch was da sein sollllte....) Du hast das richtig zitiert. Maßgeblich für die Beurteilung des WaffG ist die Lauflänge/Gesamtlänge in der kürzesten Konfiguration, in der noch geschossen werden kann. Das AR mit 10,5"Lauf und abgeklapptem Schaft ist kürzer als die 60 kann aber nicht schießen... Ob LW oder KW lässt sich dementsprechend mit einem Maßband bestimmen.
  19. Vor Gericht bist Du doch ohnehin in Gottes Hand. Was alles als Auslegungshilfe herangezogen wird, überrascht doch offenbar auch Fachleute, siehe Artenschutzgesetz + Halbautomaten. Es macht mMn Sinn, die VwV als Argumentationshilfe zu nutzen, auch wenn es keine absolute Sicherheit gibt, ein genehmes Urteil dazu zu erhalten. Die Behörde müsste also dem Beispiel-Erben mit bereits einer KW auf grüne Sportschützen WBK keinen Antrag nach 14.3 abverlangen, wenn der nächste Kauf ansteht. Auch der Verband müsste zufrieden sein. Erst bei der 3. Sport-KW + 1. Erben-KW wird es seitens von Behörde oder Verband kniffelig. Potential für Streit gibt es da wohl, aber große Gefahr sehe ich eigentlich nicht. Typische Menschen haben auch nur zwei Hände und die wenigsten können überhaupt zwei Kurzwaffen gleichzeitig bedienen. Ob man vor diesem Hintergrund überhaupt eine höhere Schwelle zum Erwerb der 3. KW aufbauen muss, stelle ich deshalb in Frage. Garantierte Rechtssicherheit gibt es also (mal wieder, zu unser aller Überraschung) nicht, aber doch gute Argumente. Zumindest macht man nicht offensichtlich etwas unrechtes, wenn man dem Erbfall dann auch etwas Gutes abgewinnt, nämlich eine Kurzwaffe, die nicht 2/6 oder dem Kontingent unterliegt, erwirbt.
  20. Genau. Erstmal müsste jedem klar sein, daß "große" Magazine kein Problem sind, wenn hinter dem Schaft alles stimmt. Insofern ist die geringfügige Lockerung ein Schritt in die Richtige Richtung. Mir ist zwar immer noch nicht klar, weswegen ein HA mit 4 Schuss böse, ein Repetierer mit 5 Schuss jedoch gut ist, aber egal. Das Urteil vor dem BVerwG erging doch gegen einen Jäger, der sich für Übungszwecke eine 10/22 holen wollte, wenn ich das noch richtig in Erinnerung hatte. Von mir aus kann man zum Üben auf den laufenden Keiler auch ein 10er+ Magazin verwenden, um nicht ständig friemeln zu müssen. Jetzt endlich erlaubt... Also: alles (wird) Gut.
  21. Kann das der Grund gewesen sein ? Anpassung einer ohnehin "abgeschriebenen" Vorschrift an die Bundeseinheit ? Ich sehe übrigens den Sinn nicht, in einem Landesgesetz kopierte Paragrafen drin zu haben, die korrekte Änderung wäre doch dann, den identisch geregelten Problemen nur das bundesweit gültige Gesetz gegenüberzustellen. Wahrscheinlich wieder blauäugiger Spekulatius von mir.
  22. Bei Durchsuchungen scheint es Mir so, als ob die ohnehin mehr als taktisches Mittel eingesetzt werden anstatt die gezielte Sicherstellung von ganz bestimmten Dingen. (Was ja die eigentliche Aufgabe wäre) Es gibt wohl theoretisch die Möglichkeit, daß ein Richter keinen Beschluss erlässt, das ist aber selten afaik. Und bei der Durchsuchung geht's nicht um's Finden von Ostereiern, sondern um das Ausforschen der lokalen Personen. Logorhoe ist die Krankheit, auf die der Staat in dieser Situation baut, oder eben der "zufällige" Beifang. Wenn das Rollkommando (SEK, MEK, GSG9) anrückt, dann gehen Fensterscheiben, Wohnungstüren etc. zu Bruch, das ist durch die richterliche Anordnung aber zuerst einmal gedeckt. Das Erschießen von Haustieren lässt sich über Notstand recht-Fertigen, es gibt auch kein Anrecht auf Schmerzensgeld, solange der Beamte in gutem Glauben handelte. Die Beamten geraten aber dann intern in Erklärungsnot, wenn sich hinterher nicht ein tatsächliches "Fundstück" präsentieren lässt, der Computer mit Verdacht auf Kinderpornos, ein Beutel weißes Pulver, das Fallmesser/Balisong/Einhandmesser/Schlagstock/Baseball-Schläger oder eben ein Schlagring. Das Ende oder die Verhinderung einer Durchsuchung nach sofortiger Herausgabe der gesuchten Gegenstände erfolgt nur in Anwesenheit eines Rechtsberaters. Aber im Prinzip geht das genau so.
  23. Kann das sein, daß die den Schlagring mitgebracht haben, damit sie den Einsatz nicht selbst bezahlen mussten ? (Sorry, ich meine natürch, damit klar ist, daß der Einsatz rechtmäßig und verhältnismäßig erfolgte, und somit die Kollateralschäden privatisiert bleiben.) Ich hätte das jetzt in Grün schreiben müssen, aber ich weiß nicht mehr, welche Teile. Lassen wir also interaktiv, Ihr könnt selbst kolorieren.
  24. Du meinst sicher, Du hast Dich gegen die (unbegründete) Vorverurteilung gewehrt, oder ? Weil: für's Stigma braucht's ein Wunder für die Wunde. Und gegen Gott kannst' Dich schleicht verteidigen. Und jetzt hab ich die Stigmatisierung verteidigt.
  25. Aha, beim Zugriff muss der Flachmann also geleert sein...man könnte ja schießen müssen... Sorry, der Ball lag auf dem Punkt. Natürlich hilft Dir typischerweise nichts gegen den Inhaber des Hausrechts. Hab' ich auch schon durch: Im Legoland haben sie mich nach einem Taschenmesser gefragt und ich habe stolz mein 42a-konformes Modell vorgezeigt. Reaktion: "Das hat aber eine feststellbare Klinge. Das geht nicht. Entweder sie geben es hier ab und wir schmeißen es dann weg, oder sie gehen zurück zum Auto und lassen es dort." Hat die erste Achterbahnfahrt um 10 Minuten verzögert. Selbst rechtlich nicht haltbare, falsche und irrige Positionen übertrumpfen dann das Gesetz. Man kann damit leben und muss dann eben abwägen, ob die Durchsetzung der eigenen Position dann die Sache wert ist. Die anwaltliche Aussage bestätigt aber MarkF's Post. Und man hat immerhin mal eine schlüssige Argmentation, falls aus der Hausrechts-Sache dann noch irgendwas aufgepumpt werden sollte.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.