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Tyr13

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  1. Meldungen zu Sportschützen sind durchaus hilfreich. Erstens sensibilisiert man die weitaus größte Gruppe der Waffenbesitzer. Zweitens sind die Überlegungen nicht abwegig, siehe die parallel laufenden Überlegungen Europas zu Magazinen Drittens ist Solidarität wichtig, Wenn wir nicht zusammenhängen, dann hängen wir bald einzeln.
  2. Es ist ein Unterschied, denke ich, auf seiner Privatsphäre zu bestehen, und sich nicht dem "Blockwart-Argument" zu öffnen: "Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten..." Damit wird nämlich ein Eingriff in meine Privatsphäre legitimiert. Sich dagegen zu wehren ist geradezu Bürgerpflicht. Genauso, wie darauf zu bestehen, daß das auch für alle anderen Bürger bestehen bleibt. Deshalb läuft's mir immer kalt den Rücken herunter wenn ich die Formulierung "Ich habe nichts zu verbergen..." höre. Es hallt dann immer der Nachsatz "schau'n se ruhig nach..." durch den Äther. Nein. Es geht niemand an, mit wem ich telefoniere. Die Farbe meiner Unterwäsche ist privat. Ob ich den Arsch voll Schulden habe oder Bargeld horte ist mein Ding. Ich halte das von meinem Nachbarn fern und habe Fenstervorhänge, einen Zaun und abschließbare Türen. Wieso sollte ich auf die Idee kommen, mein Grundrecht auf Privatsphäre ausgerechnet gegenüber dem Staat aufzugeben ? Super-Grundrechte auf Sicherheit, das war für mich der Offenbarungseid unseres Systems. Wer Freiheit verteidigt indem er seine Bürger ausschnüffelt, der Vögelt auch zur Erhaltung der Jungfräulichkeit. Nichts gegen die Schutzmänner, die machen Ihren Job. Meistens mit Augenmaß und menschlich. Dennoch will ich den Kontrollettis nicht mehr helfen. Ich lasse es über mich ergehen, mein Verhältnis zu unserem Staat wandelt sich immer mehr in Richtung Abneigung. Früher fand ich unser System gut und richtig und hatte vor Staatsmännern Hochachtung. Mittlerweile bin ich bei Pikiertheit angekommen und sehe Politiker nur noch als selbstsüchtige Dilettanten mit Geltungsbedürfnis. Und weil die Politicos die Polizei zur Durchsetzung Ihrer Gesetze gegen mich gebrauchen, hat sich analog mein Bild vom "Freund und Helfer" zum "Erfüllungsgehilfen" gewandelt. Übrigens sehe ich eine ganz ähnliche Einstellung auf der anderen Seite, der Bürger, dem es zu dienen galt, ist jetzt für die Mitglieder des SC Grün-Weiß "Kunde" und wird mit gesundem Mißtrauen behandelt. Ist fair, ist OK, schön ist anders. Deshalb: Wenn eine Kontrolle OK ist, dann hat man Glück gehabt. Man kann etwas dafür tun, Glück zu haben, schließlich gibt es sprichwörtlich die Zusage von Glück für den Tüchtigen. Was sollte man tun: Höflich und freundlich bleiben. Wenig sagen. Vor dem Sprechen denken. Daß wir meistens nichts Unrechtes tun, davon gehe ich mal aus.
  3. @uwe, ??? Egal. Bei Kontrollen sollte man diesen gräßlichen Satz "Ich habe doch nichts zu verbergen" getrost aus seinem Kopf ausschleifen. Jeder hat etwas zu verbergen. Von Sexueller Vorliebe, Drogengebrauch und Körpergeruch bis hin zu finanzieller Lage, Berufswissen und Urlaubsplänen. Das geht niemand etwas an, auch Facebook nicht, aber das ist ein anderes Thema. Wer glaubt, nichts unrechtes zu tun, kann in einer Kontrolle höflich und freundlich sein. Sollte man auch, allein aus Respekt vor seinem Mitmenschen. Gefährlich ist es, Logorhoe zu haben und Beamten Wissen aufzudrängen, das dann zu deren Handeln führen muss oder ähnlich ungewolltes provoziert. Auf eine direkte Frage immer Wahrheitsgemäß antworten, sonst fällt man erst recht auf (darauf achten doch die Kollegen). Also nicht "Ich kann ihnen jetz den KFZ-Schein nicht geben, ist nämlich gar nicht mein Auto..." sondern vielleicht: "Ich weiß jetzt nicht wo die Papiere sind, ich muss mal suchen..." Nur so als Beispiel.
  4. Schön wär's. Für den Verwaltungsakt eines Erlaubniswiderrufs gilt nicht die Unschuldsvermutung, wie bei Gericht. Deshalb ja auch die Gummi-Formulierung "Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen..." In dem von Dir konstruierten Fall ist der Verwaltungsakt so sicher wie das Amen in der Kirche. Anders sieht es dann bei Bußgeldern entsprechend der Strafvorschriften aus, da ist man wieder vor dem Richter. Der allerdings auch zum Wohle des Volkes den Waffennarren mit voller Härte des Gesetzes treffen wird...
  5. Deshalb sollte man das Regelwerk auf den Menschen beschränken, nicht auf die Gegenstände. Und genau darum geht es beim §6 AWaffV eben nicht, da wird der Umgang eingeschränkt, aufgrund der Beschaffenheit einer Sache. Waffen sind so gefährlich wie ein Stein oder ein Auto, d'accord. In der Größenordnung sollte auch die Regulatorien sein, also Führerschein für Waffen. Der Bedürfnis-Bescheinigungs-Verfahrens-Zirkus kann weg. Es steckt auch in diesem, wie auch in anderen §§ die ganze Hintergrund-Misstrauensvermutung gegenüber dem Bürger im Raum: - kurze Waffen sind verboten, die kann man leichter verstecken - Schalldämpfer sind nicht erlaubt, (lautloses Töten) - Leicht zerlegbare Waffen sind böse (Wilderer) - Ziellaser und Taschenlampen sind böse (weil der Terminator sowas benutzt) - kurze Hülsen sind Böse (Die Russkis kommen) Alles Quatsch, mit Verlaub.
  6. Ich hatte das auch schon angesprochen. Nach dem BVerwGericht-Urteil sind die wechselbaren Magazine ein Merkmal, das Waffen von der Jagd ausschließt. Und mit genau diesem Analogie-Schluss würden wechselbare Magazine auch für "sportliche" Halbautomaten das Komplett-Aus bedeuten. Wir sind uns sicherlich einig, daß diese Denke (es wäre möglich, also müssen wir das grundsätzlich verbieten...) den Grundsätzen unseres Rechts- und Gesetzes-Systems völlig widerspricht. Viele Lebensbereiche sind davon betroffen: - Wasserstoff-Peroxid lässt sich für die Herstellung von Sprengstoff nutzen, also darf man es auch nicht als Bleichmittel erlauben - An ein Auto passen auch breitere Felgen, also gehören sie verboten (Was jetzt: Felgen, Autos, Tuner, Austauschbare Teile ?) - Ein Mann hat Hände, also könnte er zum Grabscher werden Die Rechtfertigung für das Urteil lautet ja "Waffen sind böse". Die ganze Gedankenkette geht damit nämlich erst los. Waffen sind böse, es ist Aufgabe des Staats, davor zu schützen (denn der Staat weiß es am Besten) Es darf sie nicht Jeder haben, sondern nur die, die sie auch "wirklich brauchen" (und die lassen wir durch jede Menge Hindernisse kriechen) Selbst die, die sie brauchen können, müssen sich beschränken, so wirklich "ganz böse" Sachen geht ja nun gar nicht (außer, der Staat hat sie) "ganz böse" ist das, was wir sagen (Uns fällt da bestimmt noch etwas ein) Das WaffG enthält eine Menge von nicht angemessenen Regelungen. Die sind mittlerweile so kompliziert, daß mit kleinen Änderungen in der Interpretation eine ganze Domino-Kette von letztlich Kriminalisierung stattfindet. Solange das WaffG als "strengstes Gesetz, mit aicheren Regelungen" verkauft wird, anstatt endlich zuzugeben, daß Gesetze Gesetzesbrecher nur strafbar machen und keine Verbrechen verhindern, wird sich an dem Flickenteppich auch nichts ändern. Das BVerwGericht - Urteil ist in dieser Hinsicht bemerkenswert, finde ich (als Laie). In der Sache ging es darum, ob die Behörde beschränken darf, oder ob das unzulässig wäre. Das Gericht stellt (entgegen der Verwaltungspraxis von 35 Jahren und allen erteilten Erlaubnissen) fest, daß die Behörde nicht nur einschränken darf, sondern erst gar keine Erlaubnis für den Umgang hätte geben dürfen. Ich hoffe, daß auf dem gesetzgeberischen Weg eine Heilung erfolgen kann. Da jetzt aber nur "die Jäger" betroffen sind, wird die Aktion die Sportschützen umso härter treffen, weil im Vorfeld nichts passiert ist. Wenn man an der Praxis festhalten will, wie sie jahrelang gelebt wurde, dann gehört der AWaffV §6.1(3) gestrichen und eingefügt unter dem §9: "HA-Langwaffen dürfen nur mit einem Magazin betrieben werden, das höchstens 10 Patronen fasst." Dann ist man diese Werwolf-Problematik auch los, wenn man ein Großes Magazin in seinen (sportlich zugelassenen) Halbautomaten steckt, dann würde er ja plötzlich zu einer illegal besessenen Waffe werden... Die Benutzung solcher Magazine außerhalb des Geltungsbereichs wäre weiter legal, weshalb man keine Zusatz-Verfolgung braucht. Nur so als Gedanke. Noch einer: streicht den Quatsch vom §6. Jede moderne Feuerwaffe ist gefährlich genug, sie werden nicht gefährlicher durch Pistolengriffe, Hülsenlänge oder die Farbe Schwarz.
  7. Ich sage immer: "Natürlich bin ich käuflich, dann muss es aber bei diesem Mal für bis ans Ende meines Lebens reichen..." Bisher hat mir noch niemand ein Angebot gemacht. 1.000,-€ ist doch etwas kümmerlich.
  8. Egal, welche Nachweise da hin und her-verschachert wurden, ich bin immer noch davon überzeugt, daß Unregelmäßigkeiten bei der Erlangung von waffenrechtlichen Erlaubnissen nur das Feigenblatt sind, mit denen hier Durchsuchungen gerechtfertigt werden. Schlimm genug, daß über diese Schiene operiert wird, weil keine tauglicheren Mittel den Ermittlern zur Verfügung stehen. Der Verein hat hier mMn das Pech, daß er sich in den Dunstkreis von Personen hat ziehen lassen, die die Polizei durchsuchen wollte... Und Verstöße gegen das WaffG sind offenbar gute Argumente für eine schnelle und rückhaltlose Ausstellung von Durchsuchungsbeschlüssen am Gericht. Die Berichterstattung macht daraus natürlich wieder : In den Schützenvereinen sind Gangster, die sich die Waffen mit gefälschten Nachweisen zuschustern...
  9. Tyr13

    Kleiner Waffenschein

    Abgesehen davon, daß Du höchstwahrscheinlich nicht kontrolliert werden wirst, Wird der PVB vor Ort das Spray kassieren und Dir bei ausreichendem Gezeter einen Platzverweis erteilen. Danach hast Du dann Gelegenheit, einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen und die Anwälte reich zu machen. Viel Glück in Gottes Hand. Was viele einfach vergessen: Die erste Regel bei Selbstschutz lautet "Don't go stupid places". Wenn ich wüsste, daß mir etwas passiert, dann nehme ich 1.) ein Gewehr, den Plate-Carrier und ausreichend Munition, kein Pfefferspray. und 2.) gehe ich nicht hin. Wenn man zur Vorsicht einfach vorbereitet sein will, und dann weniger Angst hat, ist das ein Gewinn für Lebensqualität. Dann schleppe man mit, was man gut verbergen kann, denn verdeckt heißt verdeckt. Die Hürde bis zur Personenkontrolle durch PVB ist doch recht hoch, höfliches Auftreten hilft dabei. Versucht doch nicht, Euch hochzurüsten und "Sieger" bei einer SV-Situation zu werden. Besser ist es, gar nicht erst in solche Lagen zu kommen. Wie gesagt, ich gönne jedem sein Spray und seine Knallpistole, aber die Dinger sind nicht Selbstzweck, sondern es ist die eigene heile Haut.
  10. Andererseits: Wer wurde durch die ungeheuerliche Straftat, die nun durch das übergreifende Engagement einer gesamten Landstrich-Polizei beendet wurde, eigentlich geschädigt ? Ich habe da so meine Zweifel und ein kleines bisschen riecht es nach Schikane. Wenn die Prüfungen doch eigentlich bei der Behörde angemeldet werden, wie konnte das Erschleichen der Sachkunde funktionieren ? Wer mit Prüfungssituationen und dem Auswendiglernen des (teilweise falschen) Fragenkatalogs überfordert ist, der ist nach dieser Lesart plötzlich gemeingefährlich. Fälschen ist falsch und doof, aber irgendwie sind Razzien mMn übertrieben.
  11. Worüber Quatscht ihr hier eigentlich ? Ich soll eine Händler-Prüfung ablegen, um den Schmerz zu vermeiden, wenn meine Waffenrechtlichen Erlaubnisse eingeschränkt werden ? Irgendwie ist das der Rat, ein Taxi-Unternehmen zu gründen, wenn einem der Führerschein gestohlen wurde... Außerdem ist tricksen, täuschen, verpissen nicht mein Ding. Wenn mir meine Freiheit verlustig geht und ich mich nicht gewehrt habe, dann hab ich's nicht besser verdient. Diese Umgehungs-Erschleichungstaktik geht doch als Rohrkrepierer voll nach hinten los. Immer wenn ich die guten Ratschläge gehört habe "Mach doch den Jagdschein/Sammel-WBK/Sachverständigen, dann kannste ALLES haben, tun und machen" lief's mir kalt den Rücken herunter. Komisch...
  12. Hervorhebung von mir. Die WBK ist zunächst mal nur der Schutz vor dem Vorwurf des unerlaubten Waffenbesitz. Wenn doch nun höchstrichterlich festgestellt wurde, daß kein! Halbautomat mit der Möglichkeit zur Aufnahme von großen Magazinen zur Jagd zugelassen ist, dann begeht man möglicherweise Verstöße gegen das Jagdgesetz und das führt dann wieder zur Unzuverlässigkeit, Geschrei und Ärger. (Die Dinger sind wirklich teuflisch, ständig laden die sich selbstständig mit viel zu viel Munition und nehmen dann wie von Geisterhand das Arme Bambi TM unter Dauerbeschuss, ganz von alleine, ich schwör!)
  13. Von wem, in welchem Zusammenhang ? Der Jäger, - der eine HA-Büchse besitzt, soll sie nicht führen, bis Klarheit herrscht. - sollte mit Revolver statt Pistole losziehen, wenn er eine KW braucht (Empfehlung FWR) Der Behörden-SB, - soll keine neuen Einträge für HA mit WechselMags vornehmen (das wird Pistolen einbeziehen) - die bestehenden Erlaubnisse nicht widerrufen (Einige Rundschreiben der IM) Der Politiker - soll seine Verwirrung mindern und mit Betroffenen sprechen, das wird doch sonst immer gefordert (Tyr13) Rate mal, was mit diesen Soll-Werten passieren wird.
  14. Wobei hier über einen Umweg (fehlende Sorgfalt) eine Verfehlung (Unzuverlässigkeit) konstruiert wird, die durch die konkreten Vorschriften zur Aufbewahrung des WaffG zunächst gar nicht erkennbar ist. Wenn man dieser Art der Argumentation folgt, dann ist ein getanktes Auto auch ein Grund für den Führerschein-Entzug. Selbst wenn es abgeschlossen in der Garage steht... Zur weiter oben angekratzten Frage nach Rechtsbeistand: Ich persönlich kann sowohl dafür als auch dagegen argumentieren, wenn man zur Nachschau den RA ruft, dann verschärft man auf jeden Fall eine Begegnung mit einer Verwaltungsbehörde. Wenn ich andererseits höre, daß die Streifenwagen á la Miami Vice vorfahren um einen Verwaltungsakt zu begleiten, dann sind die Scharfmacher nicht auf der Seite der privaten Waffenbesitzer zu finden. Kann also durchaus angemessen sein, vor allem wenn man sich wie ich über diese Verletzung der Privatsphäre Qua Gesetz ohnehin schon ärgert. Andererseits ist ein "Profi-Zeuge" wie ein RA auch eine Versicherung dagegen, daß bei der Nachschau durch die Behörde die (vielleicht) anwesende Polizei durch "Schnüffeln" Beifang macht oder Befugnisse überschritten werden. Ich denke, das muss jeder nach seinem persönlichen Verhältnis zur Behörde entscheiden. Was bei der Nachschau gemacht werden kann ist ein wenig dehnbar.... Eigentlich dürfte nur überprüft werden, ob das Behältnis, in dem aufbewahrt wird, den Vorschriften und Normen entspricht, Blick auf's Typenschild reicht. Relativ leicht kann auch verlangt werden, daß die Waffen vorgezeigt werden, für die Erlaubnisse bestehen. Und das kann dann mit dem Abgleich der Informationen in der Waffendatenbank sinnvoll verbunden werden. (Dazu wird man sonst vorgeladen...) Dann ist noch die korrekte Trennung von Waffe und Munition zu checken. Wegen dem "geladen, unterladen, teilgeladen, fertig-geladen, gemeinsam mit zugehöriger Munition": Das Gesetz kennt keinen Unterschied zwischen Condition 1 und Condition 3, beides ist "geladen"
  15. Tyr13

    Leihschein

    War die Auswirkung des neuen WaffG den abstimmenden Parlamentariern klar ? Nein. Hatten selbst die deputierten "Sachverständigen" in den Ausschüssen und Arbeitsgruppen einheitliche Meinung ? Nein. (siehe verschlossenes Behältnis) Haben die Ministerialbeamten, die das Gesetz vorbereitet haben, eine Absicht verfolgt ? Ja. Durch das Kürzen/Umschreiben der Entwürfe für die Kompromissfindung zwischen - Bundes IM und Länder-IMn, - Bundesrat und Bundestag - Fraktionen der Parteien - Ausschüsse und Parteigremien sind die Absichten der Ministerialen nicht zu 100% durchgesetzt worden. Zurück bleibt ein Gesetz mit teilweise Widersprüchen, technisch unsinnigen Regelungen und der Fixierung auf das Bedürfnis. Dieser letzte Teil macht die Jagd- und Sportverbände zu Helfern der Restriktion. Solange die Verbände "wichtig" sind, weil sie die einzigen Türöffner für legalen Waffenbesitz sind, wird von dort das Korsett des Bedürfnisprinzip weiter unterstützt. Übrigens: @Godix...Du hast mich voll erwischt, ich hatte doch tatsächlich nur den 12.3 im Sinn mit umfassenden Bedürfnis. Daß es auch im 12.1 auftaucht hatte ich verdrängt. In der Sache stehe ich jedoch dazu, daß Zum... oder in Zusammenhang mit... durchaus weitere Interpretation zulässt. Und daß diese Konstruktion nur zur willkürlichen Einschränkung und Verunsicherung genutzt wird.
  16. Tyr13

    Leihschein

    Der vom Bedürfnis umfasste Zweck ist ausschließlich relevant für das erlaubnisfreie Führen. Natürlich lässt sich dadurch ein Ausschluss konstruieren, der aber durch andere Ausnahmen wieder ausgehebelt werden kann. Diese Bedürfnisumfassung wird von restriktionsgeilen Kontrollettis herbeigerufen um durch die Brust ins Auge eine völlig unlogische Verknüpfung zwischen Erwerbsgrundlage und Verwenduntg der Waffe herzustellen, dabei ist sie doch glasklar einzig deshalb eingeführt worden um den Jäger als Nachtwächter oder den Schützen als Türsteher auszuschließen. Daß die ganze Chose grosser Unfug ist, wirst Du sicher noch besser als ich bestätigen können, handwerklich zumindest. Ich konstruiere mal: Der Leihgeber bringt die Waffe in die Wohnung des Leihnehmers. Der Leihnehmer übergibt die Waffe einem Transporteur seines Vertrauens (Taxifahrer), der ihn und die Waffe zum Schießstand fährt, dort schießt er und lässt sich und die Waffe dann wieder nach Hause bringen. Dann hat der Leihnehmer gar nicht geführt und Dein Einwand kommt gar nicht zum tragen. Hier im Fall unseres TE's @Thrawn scheinen aber alle Voraussetzungen für einen ganz normalen erlaubnisfreien Erwerb und Besitz unter Sportschützen vorzuliegen und auch das Führen durch den Leihnehmer scheint erlaubnisfrei möglich, unter den bekannten Voraussetzungen nicht... und nicht... also ungeladen und verpackt. Jetzt einen kryptischen Hinweis in den Raum zu werfen war wirklich nicht nahrhaft. Ja, wenn man besonders vorsichtig sein will, dann kann man das abklopfen, der Vollständigkeit halber. Ein Schusstest einer Erbwaffe zur besseren Einschätzung des Marktwerts wäre mMn auch OK, oder auch, die Waffe einem Freund in dessen Wohnung zu zeigen, weil der dazulernen will, auch auf dem Weg hin und zurück darf man z.B. mit §13 oder §14 Bedürfnis beruhigt erlaubnisfrei führen, nur um noch etwas gegen den Stachel zu löken. Ja, ich bin nicht die herrschende Meinung und der Trend geht Richtung Restriktion. Also gut, denkt auch darüber nach: Habt Ihr als Leihnehmer auch wirklich im Rahmen Eures Bedürfnis einen sinnvollen Grund, die Waffe zu führen. Auf Eure Antwort kommt es an, ob ihr es macht. Auf die Meinung vom Richter, wenn Euch einer (*) Ärger machen will, (*: halt so ein restriktionsgeiler Kontrolletti TM ),gründet sich dann ein Urteil. Aber wenn Ihr so lebt, wie es der restriktionsgeile Kontrolletti gerne hätte, nur um auf der sicheren Seite zu sein, dann tut Ihr genau das, was der rK will, ohne daß der sich dafür anstrengen muss. Nur mal so zum Nachdenken. Wenn die Ampel grün ist, fahre ich los, wenn ich keinen sehe, der gefährdet ist oder gefährdet. Ich bleib nicht stehen, weil: Es könnte ja einer kommen...
  17. Tyr13

    Leihschein

    Deine Frage: Ja! Sofern es sich nicht um Waffen/Munition handelt, die Du aus irgendwelchen Gründen nicht haben darfst. Sprengbrand/Hartkern, zu kurze Pumpflinte, zu dünne Pistolen, zu martialisch aussehende Gewehre... Es ist eher das Problem, sich für eine geliehene (Kurz-)Waffe beim Händler Munition zu erwrben, falls man das Kaliber nicht selbst hat/hben darf.
  18. Macht da nicht den Fehler von wegen "es war nicht ALLES schlecht". Die NS-Diktatur hat sehr wohl Ihre Widersacher wie KP und ihre zukünftigen Opfer wie Juden entwaffnet und zwar unter dem Beifall bis zur grummelnden Duldung des Rests der Gesellschaft, mit dem Schleier eben der Sicherheit & Ordnung. Der Slogan von "wer nicht für uns ist, der ist gegen uns" war damals Leitlinie. Heute verbrämt man das anders und schwingt lieber die ach so vernünftige Moralkeule von "das braucht kein Mensch". Mißtrauen ist viel gesünder als naive Vertrauensseligkeit.
  19. Naja, Sooo Neu ist das auch nicht. Die Verknüpfung von regulierten Privatwaffen mit der "Begründung" von Kriminalitätsbekämpfung und zum Schutz von öffentlicher Sicherheit und Ordnung in der Gesellschaft geht ja nun wirklich auf Rotzbremse-Bart Adolf Hitler zurück. Das scheint so gut zu funktionieren, daß die nachfolgenden Waffengesetze immer genau diese Elemente enthalten. Und in Deutschland, da scheint sich wirklich mal wieder das Vorurteil der genetischen Obrigkeitshörigkeit aus Preußen's Zeiten zu bestätigen. Waffen in der Hand des Staates und seiner Organe sind gut, sicher und zum Wohle des Bürger's bestimmt. Oleg Volk hatte doch da ein Bild zu: Das ist natürlich Übertreibung und Satire, oder ?
  20. Und wie...ich zufrieden bin. Ich wollte übrigens noch anmerken, daß die Bemühungen von den MEK-Schützen und von Computerfritze, solche Anlagen zu erschließen/zu bauen, richtig gut finde. Leider zu weit weg. Für mich bleibt also Schmittenhöhe, Alsfeld und P-Burg als +100m Stände in Reichweite. Aber das ist OK, wer weiß, was ich dann noch treffen könnte, wenn's auf 1000m geht.
  21. Könntet Ihr statt Laufseelenachse einfach Mündungshöhe sagen ? Die Achse ist nämlich eine Gerade durch die beiden Mittel- oder Schwerpunkte des Laufquerschnitts vorn und hinten. Und ich bin mir fast sicher, daß diese Achse die Decke vom Tunnel (5,40 ü. Mündung) deutlich früher schneidet, so in ca 150m (geschätzt). Weil die Achse sich in die Unendlichkeit erstreckt, sind Angaben zur Höhe dazu irgendwie seltsam, denn die Höhe vom Scheitelpunkt der Geschossflugbahn bis zu dieser Achse müsste negativ sein. Ich gehe immer von der Strecke Mündung-Ziel aus, das macht für mich mehr Sinn als Koordinate für x im schiefen Wurf der Ballistik, die Laufselenachse hat in diesem Koordinatensystem dann die Steigung der Tangente im Ursprung, die Schwerkraft wirkt in y-Richtung, wenn man nicht bergauf/bergab schießt und alles ist einfach... Falls ich jetzt irgendwie was falsch verstanden habe, erklärt's mir, entschuldigt bitte ohnehin den OT-Exkurs wegen so einer Kleinigkeit.
  22. Gibt's auch .45 Knall und Du hast das falsche Magazin erwischt ? Nein im Ernst: Der Ladevorgang geht wie folgt 1. ) Magazin füllen (Die Seite mit der Rille kommt nach hinten....) Achte darauf, daß die Patronen wirklich bis ganz hinten unter den Magazinlippen sitzen. Gegebenenfalls zärtlich auf den Tisch klopfen. - Finger Weg vom Abzug - 2. ) Magazin in die Waffe einführen, bis es fest einrastet. 3. ) Patrone ins Patronenlager: a ) Du ziehst den Schlitten einmal komplett nach hinten und lässt ihn nach vorne schnellen b ) Der Schlitten wird noch vom Schlittenfanghebel offengehalten: Danndrückst Du den SFH nach unten und lässt so den Schlitten vorschnellen 4. ) Ergebnis: 1 Patrone im Patronenlager, Hahn oder Schlagstück sind gespannt Falls das so nicht funktioniert, lass es Dir zeigen bzw. Überprüfen im Laden. Denk dran, daß Du die Püste nur mit kleinem Waffenschein außerhalb der eigenen Wohnung griffbereit rumschleppen darfst. Im Kästchen mit Kabelbinder/Schloss geht überall.
  23. Was weiß ich, wie Du zuschlägst... Die Theorie lautet in etwa so: Wenn Du den Schlag mit der Feder anfängst, dann biegst Du sie erstmal durch die Einleitung eines Drehmoments und der gegengerichteten Massenträgheit, speicherst also Energie. Im Lauf Deines Schlags erreichst Du irgendwann mal Deine persönliche Höchstgeschwindigkeit und dann beschleunigt die Feder nochmal weiter und gibt die gespeicherte Energie in Zusatz-Geschwindigkeit ab. Aber Du hast recht, viel mahr als auf die Technik des Schlagwerkzeugs kommt es auf den Schläger an und dessen Körperbeherrschung. Ich will aber gar nicht davon anfangen, weshalb Gegenstände in moralische Kategorien (gut: erlaubt, böse: verboten) eingeteilt werden.
  24. Beim Impuls gerade nicht ! v x m.... Nicht v^2*m/2 Aber die Erklärung ist genau so: die Biegsamkeit der Rute führt dazu, daß das Gewicht sich mit höherer Geschwindigkeit bewegt als es Dein Arm schafft, es wirkt da also wie ein Hebel mit eingebautem Speicher. Ähnlich wie bei der Speerschleuder. Bei doppelter Geschwindigkeit beim Auftreffen ist also die 4-fache Energie erreicht, das genau ist die zweite Potenz.. Der Speicher ist der Unterschied zwischen Bogen und Armbrust, Du kannst bei der Armbrust über die Speicher-Vorrichtung einfach mehr Arbeit == Energie in den Bolzen einleiten. Beim Compound-Bogen ist das Zuggewicht identisch, aber bei der Entspannung des Bogens sorgt der mechanische Vorteil des Flaschenzugs für höhere Geschwindigkeit der Sehne.
  25. Stimmt, die intensive Abneigung der Waffenbehörden auf Grundlage des §8 überhaupt Erlaubnisse zu erteilen, schlägt sich in solchen Hürden nieder. Das kommt natürlich immer auf die Einzelfall-Kombination aus Behörde, zuständigem SB und WB an. Das hatte ich versäumt nochmals herauszuarbeiten.
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